Добавил:
Upload Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:
Praktisches Deutsch.doc
Скачиваний:
31
Добавлен:
02.05.2019
Размер:
1.62 Mб
Скачать

Fernsehen und Rundfunk in Deutschland

Die Presse ist in Deutschland privatrechtlich organisiert, Fernsehen und Rundfunk sind „Anstalten öffentlichen Rechts". Erst seit Mitte der 80er Jahre gibt es auch privates Fernsehen und Radio. Das Angebot und die Vielfalt von privatrechtlich organisierten Medien wird nur durch markt­wirtschaftliche Mechanismen geregelt. Davon unterscheiden sich die „Anstalten öffentlichen Rechts" grundlegend: Sie sind weder in Privat­besitz noch gehören sie dem Staat; sie sind selbständige Institutionen, die aber unter öffentlicher Kontrolle stehen. Sie heißen „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutsch­land" (ARD) und „Zweites Deutsches Fernsehen" (ZDF). In der ARD haben sich die Fernsehanstalten der Bundesländer zusammen­geschlossen. Diese verpflichten sich — je nach Größe des Senders pro­zentual verteilt — einen Beitrag zum Gesamtprogramm zu leisten. Dane­ben strahlt jede Fernsehanstalt ein regional begrenztes „Drittes Programm" aus. Das ZDF hat seinen Sitz in Mainz und ist zentral strukturiert. Die wichtigsten Entscheidungskompetenzen4 in den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten liegen bei den Rundfunk- und Fernsehräten. Hier, in einer Art Parlament, sind alle wichtigen gesellschaftlichen Gruppen vertreten. Die politischen Parteien, die Gewerkschaften, die Unternehmerverbänke, die Kirchen, Kulturverbände und andere öffentliche Institutionen entsen­den Vertreter in dieses Gremium. Der Rundfunk- und Fernsehrat — in einigen Ländern auch das Landesparlament — wählt den Verwaltungsrat. Dieser wacht über das Programm und wählt den Intendanten, d. h. den Di­rektor einer Sendeanstalt, der für die Programmgestaltung verantwortlich ist6. Diese Organisationsform garantiert eine weit gehende Offenheit für die verschiedensten gesellschaftlichen Einflüsse. Es zeigt sich allerdings, dass die politischen Parteien sich im Lauf der Zeit einen besonders inten­siven Einfluss auf Radio und Fernsehen gesichert haben. Finanziert werden die öffentlich-rechtlichen Medien durch Gebühreneinnahmen und durch Werbung. Jeder Haushalt, in dem ein Radio und/oder ein Fernsehgerät steht, muß eine monatliche Gebühr bezahlen. Die Möglichkeiten, mit Werbung den Etat aufzubessern, sind strikt reglamentiert. Nur zu bestimm­ten Sendezeiten ist Werbung erlaubt, auf keinen Fall zur Hauptsendezeit nach 20 Uhr.

Seit Mitte der 80er Jahre drängen private Anbieter für elektronische Me­dien auf den Markt. Mit RTL und SAT.l starteten die ersten privaten Fern­sehmacher; heute gibt es neun große Sender, und Experten sprechen be­reits von einer Marktübersättigung. Für die öffentlich-rechtlichen Sender sind die Privatprogramme zu einer echten Konkurrenz geworden.

Texterläuterungen

1. marktwirtschaftliche Mechanismen – ринкові механізми

2. ein Programm ausstrahlen – транслювати програму

3. seinen Sitz in... haben – знаходитися, мати свою резиденцію в...

4. die wichtigsten Entscheidungskompetenzen – право приймати важливі рішення

5. für die Programmgestaltung verantwortlich sein – бути відповідальним за складання теле- та радіопрограм

Antworten Sie auf die Fragen zum Text.

1. Seit wann gibt es privates Fernsehen und Radio in Deutschland?

2. Wie wird das Angebot und die Vielfalt der Massenmedien geregelt?

3. Stehen die Massenmedien unter öffentlicher Kontrolle?

4. Welche Fernsehanstalten haben sich in der ARD zusammengeschlos­sen?

5. Wer strahlt in Deutschland „Drittes Programm" aus?

6. Welche Rolle spielen Rundfunk- und Fernsehräte?

7. Von wem wird der Intendant (Direktor) einer Sendeanstalt gewählt?

8. Wie werden die öfffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland finan­ziert? Muss man eine monatliche Gebühr bezahlen?

9. Wann ist die Werbung erlaubt?

Thema XIV. Unsere Hochschule

Соседние файлы в предмете [НЕСОРТИРОВАННОЕ]