- •Введение
- •Lektion 1
- •Лексическая тема: Zoll. Zollverwaltung. Zölle. Wortschatz zur Lektion
- •E rheben die Erhebung
- •Die Deklination der Substantive
- •Die Präpositionen
- •Aufgabe 26. Machen Sie ein Schema zum Thema “Bedeutung des Begriffs Zoll und die Ziele der Zollverwaltung”. Lektion 2
- •Лексическая тема: Zölle von der Antike bis ins 19. Jahrhundert. Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die internationalen Wörter richtig vor. Beachten Sie die Betonung.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie die Wörter vor. Beachten Sie dabei die Betonung der Präfixe.
- •Aufgabe 3. Lesen Sie die Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache der Suffixe.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie die Antonyme von den gegebenen Wörtern nach dem Muster. Übersetzen Sie sie. Bilden Sie die Sätze.
- •Aufgabe 6. Übersetzen Sie die zusammengesetzten Wörter. Aus welchen Teilen bestehen sie?
- •Aufgabe 7. Wiederholen Sie die Präpositionen. Übersetzen Sie die Wortverbindungen mit den Präpositionen und bestimmen Sie den Kasus.
- •Die Deklination der Adjektive
- •Слабое склонение прилагательных (единственное число)
- •Сильное склонение прилагательных (единственное число)
- •Смешанное склонение прилагательных (единственное число)
- •Склонение прилагательных (множественное число)
- •Степени сравнения прилагательных и наречий
- •Aufgabe 8. Deklinieren Sie die Wortverbindungen mit den Adjektiven.
- •Aufgabe 9. Bilden Sie und übersetzten Sie die Steigerungsstufen von den Adjektiven. Bilden Sie die Sätze damit.
- •Aufgabe 10. Lesen Sie und übersetzen Sie die Sätze. Finden Sie die Wortverbindungen mit den Adjektiven und bestimmen Sie den Typ der Deklination. Finden Sie die Steigerungsstufen der Adjektive.
- •Порядковые числительные
- •Aufgabe 11. Lesen Sie die Zahlen richtig vor.
- •Aufgabe 12. Übersetzen Sie ins Deutsche.
- •Aufgabe 13. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Zölle in der Geschichte
- •Aufgabe 18. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Zölle von der Antike bis ins 19. Jahrhundert
- •Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie richtig vor.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie die Eigennamen und die Zahlen richtig vor.
- •Aufgabe 3. Lesen Sie die Wörter vor, übersetzen Sie sie und bilden Sie die Sätze.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie die Substantive von den Verben nach dem Muster. Übersetzen Sie sie und bilden Sie die Sätze.
- •Aufgabe 6. Wiederholen Sie die Deklination und die Steigerungsstufen der Adjektive. Übersetzen Sie die Sätze und erklären Sie den Gebrauch der Adjektive.
- •Aufgabe 10. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Zölle im 20. Und 21. Jahrhundert
- •Aufgabe 11. Finden Sie im Text.
- •Aufgabe 14. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch.
- •Lektion 4 Wiederholung
- •Lektion 5
- •Wortschatz
- •Das Passiv
- •Образование пассивного залога
- •Перевод пассива на русский язык
- •Безличный пассив
- •Lektion 6
- •Wortschatz zur Lektion
- •Zustandspassiv
- •Образование пассива состояния
- •Перевод пассива состояния на русский язык
- •Passiv mit Modalverben
- •Die Europäische Zollunion
- •Lektion 7
- •Wortschatz
- •Infinitiv
- •Infinitiv mit „zu“ und ohne „zu“
- •Инфинитив без частицы zu употребляется:
- •Инфинитив с частицей zu употребляется:
- •Infinitivgruppen „um ... Zu“, „ohne ... Zu“, „(an)statt ... Zu“.
- •Перевод инфинитивных оборотов.
- •Aufgaben des Zolls
- •Lektion 8
- •Wortschatz zur Lektion
- •Перевод на русский язык
- •Verwaltungsstruktur und Aufgaben der deutschen Zollverwaltung
- •Organisation der Zollverwaltung
- •Wortschatz zur Lektion
- •Satzreihe
- •Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
- •Lektion 10
- •Wortschatz zur Lektion
- •Субстантивация глаголов
- •Субстантивация прилагательных и причастий II (Partizip II)
- •Satzgefüge
- •Порядок слов в придаточном предложении
- •Значение наиболее употребительных подчинительных союзов
- •Бессоюзные условные придаточные предложения
- •Verbraucherschutz, Umweltschutz und Schutz der Wirtschaft gehen Hand in Hand
- •Lektion 11
- •Wortschatz zur Lektion
- •Attributsätze
- •Zolltarif und Harmonisiertes System
- •Lektion 12
- •Wortschatz zur Lektion
- •Funktion des Zollfahndungsdienstes
- •Texte für die selbständige Arbeit Zur Lektion 1
- •Zur Lektion 2
- •1. Die Geschichte des Zolls bis zum Mittelalter
- •2. Die Geschichte des Zolls ab dem Mittelalter
- •Zur Lektion 3 Nachkriegszeit und Neuaufbau
- •Zur Lektion 4 Zoll 2013
- •Zur Lektion 5
- •1. Ministerkonferenzen
- •2. Allgemeiner Rat, Streitschlichtungsgremium und Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik
- •3. Sekretariat
- •4. Prinzipien
- •Zur Lektion 6
- •2. Der Grenzaufsichtsdienst der Zollverwaltung
- •Zur Lektion 7
- •1. Partner der Reisenden und der Wirtschaft
- •2. Warenbegriff
- •Zur Lektion 8
- •1. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
- •2. Rauschgiftdelikte im Ausland
- •3. Waffen
- •Zur Lektion 9
- •1. Außenwirtschaftsüberwachung
- •2. Zoll als Partner der Wirtschaft
- •Zur Lektion 10
- •Ein schützendes Dach für Bürger, Wirtschaft und Umweltschutz
- •2. Artenschutz
- •Zur Lektion 11
- •1. Harmonisiertes System (hs) - Änderungen im Jahr 2007
- •2. Zur geschichtlichen Entwicklung des Zolltarifs
- •Zur Lektion 12
- •1. Perspektiven des Zollkriminalamtes
- •2. Schwerpunkte der Ermittlungen
- •3. Technische Ausstattung des Zollfahndungsdienstes
- •4. Befugnisse des Zollfahndungsdienstes
- •1. Allgemeine Befugnisse nach der StPo
- •2. Besondere Befugnisse als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§152 gvg)
- •3. Sonderbefugnisse für Zollfahndungsbeamte
- •5. Zollhundewesen
- •Referieren Plan zum Referieren eines Artikels
- •Referieren eines Artikels
- •Texte zum Referieren
- •1. Darmstadt – drei Festnahmen
- •2. Rein und raus mit allen Tricks
- •3. Auf leisen Sohlen
- •4. Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- •5. Russisches Kriegsspielzeug
- •6. Zwei Raketenwerfer
- •7. Im Fahrerhaus frisch erwischt
- •8. Schweizer Uhren müssen echt ticken
- •9. Produktpiraterie
- •10. Von den Socken gehauen
- •11. Blumen in Schwarzarbeit gebunden
- •12. Noble Gebrauchte zu günstigen Preisen
- •13. Guter Riecher für Gewaschenes
- •14. Freigänger pflanzen Cannabis
- •15. Glückliche Affen
- •16. Eu setzt Zoll auf Getreide aus
- •17. Aufgeflogen: Schmuggel von Geflügelfleisch
- •18. Messer, Schere, Feuer, Licht
- •19. Falsches Schuhwerk
- •20. Mehr Schutz für wilde Tiger
- •21. Koks statt Kaffee
- •22. Schlag gegen nigerianische Drogenhändler
- •23. 33 Container gefälschte Turnschuhe
- •24. Speditionsmitarbeiter entdeckt Uhrenschmuggel
- •25. Zum Wegwerfen gefährlich
- •26. Blinder Passagier unterm Hut
- •27. Ein Koffer voll Bargeld
- •28. Keine Tea-Time für Schmuggler
- •Glossar
- •Abkürzungen
- •Literaturverzeichnis
- •Inhalt Lektion 1. Zoll. Zollverwaltung. Zölle 4 Lektion 2. Zölle von der Antike bis ins 19. Jahrhundert 11
3. Technische Ausstattung des Zollfahndungsdienstes
Der Zollfahndungsdienst ist mit modernen technischen Hilfsmitteln ausgestattet, von denen hier einige erwähnt werden sollen:
IT-gestütztes Informations- und Auskunftssystem über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (INZOLL)
Einsatzfahrzeuge mit technischer Sonderausstattung;
Stationäre und mobile IT-Ausstattung;
Bundesweit einheitliche Funksysteme;
Foto- und Videotechnik;
Testsätze zur Untersuchung von Rauschgift;
Nachtsichtgeräte;
Anlagen zur Telefonüberwachung;
Technik zur verdeckten akustischen Wohnraumüberwachung;
Wärmebildkameras;
Mobile Geräte zur Erkennung radioaktiven Materials;
Peil- und Observationstechnik.
4. Befugnisse des Zollfahndungsdienstes
Die Zollfahndungsämter und ihre Beamten müssen sich bei der Ermittlungstätigkeit - wie jede Strafverfolgungsbehörde - im Rahmen der Vorschriften der Strafprozessordnung bewegen.
Nachfolgend eine Zusammenstellung ihrer Befugnisse:
1. Allgemeine Befugnisse nach der StPo
Entgegennahme von Strafanzeigen;
Durchführung von Sofortmaßnahmen, um die Verdunklung eines Sachverhaltes zu verhindern;
Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung und Überwachung sowie Beobachtung von Verdächtigen;
Erkennungsdienstliche Behandlung von Beschuldigten.
2. Besondere Befugnisse als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§152 gvg)
Durchsuchung bei Verdächtigen, z.B. Wohnung, sonstiges Eigentum, Personen (§ 102 StPO);
Durchsuchung bei anderen Personen zur Ergreifung von Beschuldigten oder zwecks Beschlagnahme bestimmter Gegenstände (§ 103 StPO);
Sicherstellung von Beweismaterial (§ 94 StPO);
Anordnung von körperlichen Untersuchungen (§§ 81a, 81c StPO);
Anordnung zur Hinterlegung einer Sicherheit für zu erwartende Strafen und Kosten bei Personen, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben (§ 132 StPO);
Anordnung der Beschlagnahme von Fahrzeugen und anderen Gegenständen bei diesen Personen (§ 132 StPO).
Diese besonderen Befugnisse stehen den Zollfahndungsbeamten nur bei Gefahr im Verzuge zur Verfügung. In allen anderen Fällen muss ein richterlicher Beschluss eingeholt werden.
Die Durchführung von Telefonüberwachungen ist grundsätzlich nur mit Gerichtsbeschluss nach einem besonderen Zulassungsverfahren möglich.
3. Sonderbefugnisse für Zollfahndungsbeamte
Die Durchsicht von Papieren (z.B. Geschäftskorrespondenz, Buchführungsunterlagen, aber auch privater Schriftverkehr) kann über die Regelung aus § 110 Strafprozessordnung hinaus auch durch Zollfahndungsbeamte vorgenommen werden (§ 404 AO).
5. Zollhundewesen
Das Zollhundewesen hat in Deutschland eine fast 100-jährige Tradition. Noch im Jahre 1841 wurde in einer "Zirkulationsverfügung der Königlich Bayerischen Grenzzolladministration" das Halten und Mitnehmen von Hunden zum Dienst als "Unfug" in Frage gestellt.
Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs gab es bereits 2.000 Zollhunde. Nach Kriegsende musste das Zollhundewesen völlig neu aufgebaut werden. Die Beamten des Grenzdienstes durften in der unmittelbaren Nachkriegszeit keine Waffen tragen, so dass die Zollhunde als Schutz für ihren Hundeführer eine wertvolle Hilfe darstellten. In diese Zeit fiel auch die Gründung verschiedener Zollhundeschulen. Heute existieren nur die Zollhundeschulen in Bleckede und Neuendettelsau.
Mit zunehmender Grenzöffnung wandelte sich auch das Zollhundewesen. Der reine Schutzhund, der vor allem im Grenzaufsichtsdienst eine bedeutende Rolle gespielt hatte, trat immer weiter in den Hintergrund. Stattdessen rückte die Spürhundausbildung in den Mittelpunkt. Das Ziel war das "Erschnüffeln" von Rauschgift, Sprengstoffen und Waffen, Bargeld und Tabak.
Aktuell gibt es in der deutschen Zollverwaltung circa 550 Diensthunde. Sie sind entweder zu Schutz- oder Spürhunden ausgebildet sind.
In erster Linie werden Hunde eingesetzt, die den sog. "Diensthunderassen" angehören, wie z.B. Deutscher und Belgischer Schäferhund, Rottweiler, Boxer, Dobermann, Airedale-Terrier, Hovawart, Bouvier des Flandres oder Riesenschnauzer. Im Spürhundbereich finden jedoch auch andere Rassen wie z.B. Golden Retriever, Labrador oder kleinere Hunde wie Spaniel und Terrier Verwendung.
Ein ausgebildeter Diensthund kann im Durchschnitt etwa bis zu seinem zehnten Lebensjahr als Schutz- bzw. Spürhund eingesetzt werden. Kann ein Zollhund die an ihn gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllen, wird er ausgemustert. Danach verbringt er seinen wohlverdienten Ruhestand bei seinem Hundeführer als Familienhund. Zwischen Hundeführer und Hund besteht ein besonderes Verhältnis. Sie werden gemeinsam zum Team ausgebildet und verrichten ihren Dienst als eine Einheit.