- •Введение
- •Lektion 1
- •Лексическая тема: Zoll. Zollverwaltung. Zölle. Wortschatz zur Lektion
- •E rheben die Erhebung
- •Die Deklination der Substantive
- •Die Präpositionen
- •Aufgabe 26. Machen Sie ein Schema zum Thema “Bedeutung des Begriffs Zoll und die Ziele der Zollverwaltung”. Lektion 2
- •Лексическая тема: Zölle von der Antike bis ins 19. Jahrhundert. Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die internationalen Wörter richtig vor. Beachten Sie die Betonung.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie die Wörter vor. Beachten Sie dabei die Betonung der Präfixe.
- •Aufgabe 3. Lesen Sie die Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache der Suffixe.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie die Antonyme von den gegebenen Wörtern nach dem Muster. Übersetzen Sie sie. Bilden Sie die Sätze.
- •Aufgabe 6. Übersetzen Sie die zusammengesetzten Wörter. Aus welchen Teilen bestehen sie?
- •Aufgabe 7. Wiederholen Sie die Präpositionen. Übersetzen Sie die Wortverbindungen mit den Präpositionen und bestimmen Sie den Kasus.
- •Die Deklination der Adjektive
- •Слабое склонение прилагательных (единственное число)
- •Сильное склонение прилагательных (единственное число)
- •Смешанное склонение прилагательных (единственное число)
- •Склонение прилагательных (множественное число)
- •Степени сравнения прилагательных и наречий
- •Aufgabe 8. Deklinieren Sie die Wortverbindungen mit den Adjektiven.
- •Aufgabe 9. Bilden Sie und übersetzten Sie die Steigerungsstufen von den Adjektiven. Bilden Sie die Sätze damit.
- •Aufgabe 10. Lesen Sie und übersetzen Sie die Sätze. Finden Sie die Wortverbindungen mit den Adjektiven und bestimmen Sie den Typ der Deklination. Finden Sie die Steigerungsstufen der Adjektive.
- •Порядковые числительные
- •Aufgabe 11. Lesen Sie die Zahlen richtig vor.
- •Aufgabe 12. Übersetzen Sie ins Deutsche.
- •Aufgabe 13. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Zölle in der Geschichte
- •Aufgabe 18. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Zölle von der Antike bis ins 19. Jahrhundert
- •Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie richtig vor.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie die Eigennamen und die Zahlen richtig vor.
- •Aufgabe 3. Lesen Sie die Wörter vor, übersetzen Sie sie und bilden Sie die Sätze.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie die Substantive von den Verben nach dem Muster. Übersetzen Sie sie und bilden Sie die Sätze.
- •Aufgabe 6. Wiederholen Sie die Deklination und die Steigerungsstufen der Adjektive. Übersetzen Sie die Sätze und erklären Sie den Gebrauch der Adjektive.
- •Aufgabe 10. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Zölle im 20. Und 21. Jahrhundert
- •Aufgabe 11. Finden Sie im Text.
- •Aufgabe 14. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch.
- •Lektion 4 Wiederholung
- •Lektion 5
- •Wortschatz
- •Das Passiv
- •Образование пассивного залога
- •Перевод пассива на русский язык
- •Безличный пассив
- •Lektion 6
- •Wortschatz zur Lektion
- •Zustandspassiv
- •Образование пассива состояния
- •Перевод пассива состояния на русский язык
- •Passiv mit Modalverben
- •Die Europäische Zollunion
- •Lektion 7
- •Wortschatz
- •Infinitiv
- •Infinitiv mit „zu“ und ohne „zu“
- •Инфинитив без частицы zu употребляется:
- •Инфинитив с частицей zu употребляется:
- •Infinitivgruppen „um ... Zu“, „ohne ... Zu“, „(an)statt ... Zu“.
- •Перевод инфинитивных оборотов.
- •Aufgaben des Zolls
- •Lektion 8
- •Wortschatz zur Lektion
- •Перевод на русский язык
- •Verwaltungsstruktur und Aufgaben der deutschen Zollverwaltung
- •Organisation der Zollverwaltung
- •Wortschatz zur Lektion
- •Satzreihe
- •Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
- •Lektion 10
- •Wortschatz zur Lektion
- •Субстантивация глаголов
- •Субстантивация прилагательных и причастий II (Partizip II)
- •Satzgefüge
- •Порядок слов в придаточном предложении
- •Значение наиболее употребительных подчинительных союзов
- •Бессоюзные условные придаточные предложения
- •Verbraucherschutz, Umweltschutz und Schutz der Wirtschaft gehen Hand in Hand
- •Lektion 11
- •Wortschatz zur Lektion
- •Attributsätze
- •Zolltarif und Harmonisiertes System
- •Lektion 12
- •Wortschatz zur Lektion
- •Funktion des Zollfahndungsdienstes
- •Texte für die selbständige Arbeit Zur Lektion 1
- •Zur Lektion 2
- •1. Die Geschichte des Zolls bis zum Mittelalter
- •2. Die Geschichte des Zolls ab dem Mittelalter
- •Zur Lektion 3 Nachkriegszeit und Neuaufbau
- •Zur Lektion 4 Zoll 2013
- •Zur Lektion 5
- •1. Ministerkonferenzen
- •2. Allgemeiner Rat, Streitschlichtungsgremium und Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik
- •3. Sekretariat
- •4. Prinzipien
- •Zur Lektion 6
- •2. Der Grenzaufsichtsdienst der Zollverwaltung
- •Zur Lektion 7
- •1. Partner der Reisenden und der Wirtschaft
- •2. Warenbegriff
- •Zur Lektion 8
- •1. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
- •2. Rauschgiftdelikte im Ausland
- •3. Waffen
- •Zur Lektion 9
- •1. Außenwirtschaftsüberwachung
- •2. Zoll als Partner der Wirtschaft
- •Zur Lektion 10
- •Ein schützendes Dach für Bürger, Wirtschaft und Umweltschutz
- •2. Artenschutz
- •Zur Lektion 11
- •1. Harmonisiertes System (hs) - Änderungen im Jahr 2007
- •2. Zur geschichtlichen Entwicklung des Zolltarifs
- •Zur Lektion 12
- •1. Perspektiven des Zollkriminalamtes
- •2. Schwerpunkte der Ermittlungen
- •3. Technische Ausstattung des Zollfahndungsdienstes
- •4. Befugnisse des Zollfahndungsdienstes
- •1. Allgemeine Befugnisse nach der StPo
- •2. Besondere Befugnisse als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§152 gvg)
- •3. Sonderbefugnisse für Zollfahndungsbeamte
- •5. Zollhundewesen
- •Referieren Plan zum Referieren eines Artikels
- •Referieren eines Artikels
- •Texte zum Referieren
- •1. Darmstadt – drei Festnahmen
- •2. Rein und raus mit allen Tricks
- •3. Auf leisen Sohlen
- •4. Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- •5. Russisches Kriegsspielzeug
- •6. Zwei Raketenwerfer
- •7. Im Fahrerhaus frisch erwischt
- •8. Schweizer Uhren müssen echt ticken
- •9. Produktpiraterie
- •10. Von den Socken gehauen
- •11. Blumen in Schwarzarbeit gebunden
- •12. Noble Gebrauchte zu günstigen Preisen
- •13. Guter Riecher für Gewaschenes
- •14. Freigänger pflanzen Cannabis
- •15. Glückliche Affen
- •16. Eu setzt Zoll auf Getreide aus
- •17. Aufgeflogen: Schmuggel von Geflügelfleisch
- •18. Messer, Schere, Feuer, Licht
- •19. Falsches Schuhwerk
- •20. Mehr Schutz für wilde Tiger
- •21. Koks statt Kaffee
- •22. Schlag gegen nigerianische Drogenhändler
- •23. 33 Container gefälschte Turnschuhe
- •24. Speditionsmitarbeiter entdeckt Uhrenschmuggel
- •25. Zum Wegwerfen gefährlich
- •26. Blinder Passagier unterm Hut
- •27. Ein Koffer voll Bargeld
- •28. Keine Tea-Time für Schmuggler
- •Glossar
- •Abkürzungen
- •Literaturverzeichnis
- •Inhalt Lektion 1. Zoll. Zollverwaltung. Zölle 4 Lektion 2. Zölle von der Antike bis ins 19. Jahrhundert 11
2. Rauschgiftdelikte im Ausland
Immer öfter werden Touristen in anderen Ländern durch Leichtsinn oder Unerfahrenheit in Rauschgiftdelikte verwickelt, und immer öfter werden arglose Reisende von Rauschgifthändlern für ihre kriminellen Zwecke missbraucht. Beachten Sie desha1b: Besitz, Erwerb, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art werden in allen Ländern der Welt strafrechtlich verfolgt.
Vielfach drohen geradezu drakonische Strafen. In vielen Ländern muss auch bei Besitz von geringen Drogenmengen mit hohen Mindestfreiheitsstrafen bis zu lebenslänglicher Haft gerechnet werden. In Indien etwa dürfen die Mindestfreiheitsstrafen von den Gerichten nicht unterschritten werden. Der Besitz oder Handel mit Drogen kann in einigen Ländern wie Singapur, Thailand, Indonesien, Malaysia, den Philippinen und Brunei mit der Todesstrafe geahndet werden. Аb einer bestimmten Drogenmenge muss in Маlaysia und Singapur die Todesstrafe verhängt werden. Und die wird auch an westlichen Ausländern vollstreckt.
Auch in nordafrikanischen Ländern wie Marokko oder Тunesien haben sich in den letzten Jahren die Verhaftungen wegen Веsitzes von Rauschgift gehäuft. In Tunesien beträgt schon bei Besitz kleiner Mengen von Rauschgift die Mindeststrafe ein Jahr.
In Saudi-Arabien droht Drogenschmugglern die Todesstrafe, Rauschgifthändler müssen mit öffentlichen Auspeitschungen rechnen. Dies gilt im Wesentlichen auch für Alkoholschmuggler.
In etlichen Ländern ist der Strafvollzug für Europäer wegen der klimatischen und örtlichen Verhältnisse außerordentlich hart und ohne schwere Gesundheitsschäden kaum zu überstehen. Eine vorzeitige Strafentlassung gibt es auch für Ausländer häufig nur in Ausnahmefällen und erst nach jahrelanger Haft.
3. Waffen
Melden Sie Ihre Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig ist, bei der Wiedereinreise aus einem Drittland der deutschen Zolldienststelle unaufgefordert an. Seit 1. Apri1 2003 gilt ein neues Waffenrecht. Danach ist grundsätzlich eine vorherige besondere Erlaubnis erforderlich für Waffen und Munition aus einem Drittland. Dies gilt sowohl für das Verbringen a1s auch für die Mitnahme. Die waffenrechtlich zuständige Behörde erstellt Ihnen einen Erlaubnisschein. Diesen müssen Sie der deutschen Zollgrenzstelle vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie Waffen und Munition nach Deutschland einführen dürfen. Ausgenommen davon sind bestimmte Waffen und Munition, wie zum Beispiel Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen mit Zulassungszeichen РТВ sowie bestimmte Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen mit Zulassungszeichen F. Beachten Sie aber, dass Sie trotzdem einen Waffenschein beziehungsweise einen kleinen Waffenschein brauchen, um diese Waffen bei sich zu führen. Wenn Sie bereits über die erforderlichen inländischen Erwerbs- oder Besitzdokumente (in der Regel die Waffenbesitzkarte) verfügen und Ihre Waffen und Munition persönlich befördern, brauchen Sie für die Mitnahme ebenfalls keinen Erlaubnisschein. Die Erwerbs- und Besitzdokumente müssen Sie allerdings für eventuelle Kontrollen bei sich führen.
Um einfuhrabgabenrechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich bereits bei der Ausreise für Ihre Waffen ein so genanntes Auskunftsblatt INF 3 bei der zuständigen Zollstelle ausstellen lassen.
Bei Reisen innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist eine zeitlich begrenzte Mitnahme von Jagd- und Sportwaffen sowie der dazu gehörenden Munition mit einem „Europäischen Feuerwaffenpass" erlaubt, wenn er für das jeweilige Land gültig ist und eine Einladung für eine entsprechende Sport-/Jagdveranstaltung mitgeführt wird. Daneben bedarf es für die Mitnahme dieser Waffen und Munition keiner besonderen Erlaubnis der waffenrechtlich zuständigen deutschen Behörde. Über nähere Einzelheiten sollten Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden (zum Beispiel beim Ordnungsamt oder auch Polizeidienststellen) erkundigen. Sie sollten auch bedenken, dass Sie in anderen Ländern Gegenstände erwerben können, deren Mitnahme oder Verbringen nach Deutschland nach deutschem Waffenrecht - von ganz engen Ausnahmen abgesehen - verboten ist. Als gesetzlich verboten gelten Gegenstände wie Nunchakos, bestimmte Spring- und Fallmesser, Stahlruten, Schlagringe, Totschläger, Wurfsterne, Butterflymesser, Faustmesser, Elektroschockgeräte ohne PTB-Zulassungszeichen, Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Zulassungszeichen und vor allem sämtliche Waffen, die einen anderen Gegenstand wie beispielsweise einen Kugelschreiber oder Regenschirme vortäuschen oder mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind.