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Нем.язык для ТД Часть 1.doc
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Zur Lektion 10

  1. Ein schützendes Dach für Bürger, Wirtschaft und Umweltschutz

Von dieser bedeutenden Dienstleistung der Zollverwaltung profitieren Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ebenso wie Tiere, Pflanzen und die Umwelt. Zöllnerinnen und Zöllner der Zollstellen und Zollkommissariate an den Grenzen und im Landesinneren, der bundesweit operierenden Mobilen Kontrollgruppen, der Küstenwache und der Zollfahndung sind dafür im täglichen Einsatz.

Die Zollverwaltung, insbesondere mit ihren Einheiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, trägt zur gerechten und korrekten Abführung der Abgaben (Zölle, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge etc.) bei und schützt damit legal und korrekt handelnde Unternehmen unseres Gemeinwesens vor unlauterem Wettbewerb.

Der Zoll kontrolliert, ob die eingeführten Waren qualitativ in Ordnung sind und schützt damit die Gesundheit der Bevölkerung. In gleichem Maße finden ordnungsgemäß produzierende Unternehmen Schutz vor vermeintlich günstigen Herstellern minderwertiger Produkte, die den Konsumenten über die Qualität täuschen. Ebenso schützt der Zoll unseren Lebensraum einschließlich die Tier- und Pflanzenwelt. Was wäre, wenn unsere Strände ölverseucht, Wohngebiete radioaktiv verstrahlt, die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt von Jahr zu Jahr drastisch ärmer werden würde?

Ob es um den illegalen Versand von Abfällen, den Transport gefährlicher Güter mit nicht zugelassenen Fahrzeugen oder den Schmuggel von Rauschgift, Waffen und hochsteuerbarer Waren geht: Überall hat die Zollverwaltung ein wachsames Auge auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von uns allen.

Der Schmuggel von Zigaretten im großen Stil zum Beispiel setzt eine organisierte und grenzüberschreitende Struktur der Schmugglerbande voraus. Und die Erfahrungen des Zollkriminalamtes belegen: Sind kriminelle Strukturen erst einmal aufgebaut, werden diese sehr rasch auch für andere kriminelle Aktivitäten genutzt. Werden zunächst unversteuerte Zigaretten geschmuggelt, ist damit in erster Linie ein finanzieller Schaden für den Staat verbunden.

Werden dann aber auch Rauschgift und Waffen geschmuggelt oder gar Menschen über die Grenzen geschleust (тайно переправлять), stehen das Leben und Wohlergehen von Menschen auf dem Spiel.

Der Zoll bietet Schutz vor den Folgen gefährdender Aktionen krimineller Einzelner oder Gruppen. Dabei ist er bestrebt, die kriminelle Organisation als Ganzes aufzudecken und unschädlich zu machen. Die Ermittlungen und Observationen der Zollfahndung dauern daher oftmals mehrere Monate, bis sie letztlich zum Erfolg führen.

2. Artenschutz

Viele Touristen wissen nicht, dass zahlreiche Tier- und Pflan­zenarten sowie Produkte daraus strengen Einfuhrbestimmungen unterliegen.

Sie dürfen nicht alles, was Ihnen in den Urlaubsländern angeboten wird, auch unbedenklich kaufen und über die Grenze bringen. Typische Touristenmitbringsel sind etwa Korallen, Elfenbeinprodukte, Waren aus Reptilleder oder Schmuckstücke, die mit Elefantenhaar verziert sind. Falsch ist zu glauben, man könne die verarbeiteten Souvenirs bedenkenlos kaufen und nach Hause mitnehmen, dа das Tier sowieso schon tot sei. Mit dieser Einstellung tragen Sie dazu bei, dass ein Abneh­merkreis für solche Waren entsteht. Außerdem verstoßen Sie mit der Einfuhr der Erzeugnisse gegen weltweite gesetzliche Bestim­mungen. Geschützt sind auch viele Kakteenarten, Orchideen oder Alpenveilchen.

Der Zoll überwacht - in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz - die Einhaltung des Washingtoner Artenschutzabkommens (WA). 1973 wurde dieser wohl wichtigste Natur- und Umweltschutzvertrag abgeschlossen. Das Übereinkom­men umfasst circa 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten, die Listen werden laufend aktualisiert.

Die Einordnung der Arten erfolgt nach Gefährdungskate­gorien - je gefährdeter die Art ist, desto strenger sind die Schutzmaß­nahmen. Das Washingtoner Artenschutzabkommen schützt nicht allein die jeweilige Tier- und Pflanzenart, sondern auch аllе Erzeug­nisse, die aus ihnen gewonnen werden. Schnitzereien aus Elfenbein oder Elfenbeinschmuck, Gürtel und Handtaschen aus Schlangen-­ oder Krokodilleder sind daher als Erzeugnisse ebenfalls geschützt.

Werden Sie mit einem Souvenir erwischt, das unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fällt, müssen Sie neben der Einziehung mit hohen Bußgeldern oder gar Strafen rechnen.