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Нем.язык для ТД Часть 1.doc
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3. Sekretariat

Das Sekretariat hat lediglich Beratungsfunktion. Ziel ist die technische, professionelle und rechtliche Unterstützung der Mitgliedsstaaten, des Allgemeinen Rates und der Ministerkonferenz. Die Aufgabe des Sekretariates ist es, die Entwicklung des Welthandels zu dokumentieren und zu analysieren. Weiterhin ist das Sekretariat für die Vorbereitung und die Durchführung von Verhandlungen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten verantwortlich. Das Sekretariat der WTO mit seinem ständigen Sitz in Genf hat derzeit 630 reguläre Mitarbeiter. Das Sekretariat führt die Beschlüsse der Ministerkonferenz und des Allgemeinen Rats durch und erstattet regelmäßig der Ministerkonferenz und dem Rat über die laufenden Geschäfte der WTO Bericht. Es hat selbst keine Entscheidungsbefugnis. Weitere Aufgaben des Sekretariats sind die technische Unterstützung der Entwicklungsländer, die Beobachtung und Analyse der Entwicklungen des Welthandels sowie die Bereitstellung von Informationen für Medien und Öffentlichkeit.

4. Prinzipien

Alle WTO-Mitglieder haben sich zur Einhaltung einiger Grundregeln bei der Ausgestaltung ihrer Außenhandelsbeziehungen verpflichtet. Oberste Priorität haben aus wirtschaftlicher Sicht der Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen. Jedoch spielen auch sozioökonomische Ziele eine Rolle. Diskriminierung in jeglicher Hinsicht soll weitestgehend beseitigt und der allgemeine Lebensstandard gehoben werden. Zur Umsetzung dieser Ziele werden insbesondere die drei Prinzipien der Nichtdiskriminierung, des Abbaus von Zöllen und Handelsbarrieren und der Reziprozität als Verhandlungsgrundlage vorausgesetzt.

Zur Lektion 6

1. IT-Verfahren ATLAS - Der schnelle Draht zum Zoll

Als erste aktive elektronische Dienstleistung wurde das IT Ver­fahren ATLAS für den Zollbereich entwickelt. Der Datentransfer mit den ATLAS Zollstellen ist an keine Öffnungszeiten gebunden, kann selbst vor Eintreffen der Waren durch eine vorzeitige elektronische Zollanmeldung erfolgen und führt daher zu einer schnellen und effektiven Zollabwicklung. ATLAS entspricht den Anforderungen und Standards einer modernen, exportorientierten und importoffenen Wirtschaft. Lange und damit teu­re Stand- und Liegezeiten bei der Zollabfertigung werden vermieden. Die umfassende Nutzung dieser Vorteile setzt den Einsatz einer zertifizierten Teilnehmersoftware voraus. Derzeit werden über 90 Prozent der gewerbli­chen Abfertigungen zum freien Verkehr mit ATLAS abgewickelt.

Auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht regelmäßig die Dienst­leistungen des Zolls in Anspruch nehmen und daher nicht über eine Teilnehmersoftware verfügen, können online mit dem Zoll kommuni­zieren. ATLAS bietet seit Mitte 2002 über das Internet die Möglichkeit einer beschleunigten Zollabwicklung. Mit Einsatz der Internetzollan­meldung entfällt eine umfassende Dateneingabe durch die Zollstelle, was den Verwaltungs- und Verfahrensablauf erheblich beschleunigt.

2. Der Grenzaufsichtsdienst der Zollverwaltung

Um seine vielfältigen gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, muss der Zoll auch außerhalb der Grenzübergänge präsent sein.

Wegen der an den Grenzzollstellen durchgeführten Kontrollen ist die Gefahr der Entdeckung eines Verstoßes gegen Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen dort besonders hoch. Schmuggler versuchen deshalb häufig, die Grenze illegal und außerhalb der vorgeschriebenen Wege zu überqueren.

Dies erfordert eine permanente Überwachung der "Zollgrenze" in ihrer gesamten Länge. Unter dem Begriff "Zollgrenze" ist hier der deutsche Teil der Grenze des Zollgebiets der EG zu verstehen, d.h. die Land- und Seegrenze zur Schweiz und die Seegrenze zu den internationalen Gewässern in Nord- und Ostsee.

Die Durchführung dieser zollrechtlichen Grenzsicherung außerhalb der offiziellen Grenzzollstellen obliegt dem Grenzaufsichtsdienst (GAD) der Zollverwaltung. Entsprechend der Art der zu sichernden Grenze gliedert er sich in einen Landzolldienst und einen Wasserzolldienst.

Zu den Aufgaben des Grenzaufsichtsdienstes gehören insbesondere die Sicherung

  • der Erhebung der Einfuhrabgaben (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern),

  • der Einhaltung der zollrechtlichen Verbringungsbestimmungen (Zollstraßenzwang) und

  • der Einhaltung der Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze.

Daneben nimmt er auch eine Anzahl weiterer Aufgaben wahr, die ihm aufgrund seiner Präsenz an den Grenzen übertragen wurden (z.B. die grenzpolizeiliche Überwachung der Grünen Grenze und des grenznahen Raums sowie grenzpolizeiliche Kontrollen außerhalb der Grenzübergänge oder Umweltschutz-, Schifffahrtspolizei- und Fischereischutzaufgaben auf Nord- und Ostsee).

Organisiert ist der Grenzaufsichtsdienst in Zollkommissariaten. An der Spitze eines solchen Kommissariats steht ein Zollkommissar. Die Zollkommissariate sind wie die Zollämter keine eigenständigen Zollbehörden, sondern Dienststellen eines Hauptzollamtes.

Ein Zollkommissariat besteht aus

  • einer Geschäftsstelle, die die internen organisatorischen Angelegenheiten erledigt,

  • Grenzaufsichtsstellen (so werden die einzelnen Kontrolleinheiten bezeichnet, in die das Zollkommissariat seine an Land tätigen Beamten aufgeteilt hat) und Zollschiffstationen (zu denen die Zollboote mit ihren Besatzungen gehören), sofern es auch Gewässer zu überwachen hat.