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Нем.язык для ТД Часть 1.doc
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Zur Lektion 7

1. Partner der Reisenden und der Wirtschaft

Der europäische Binnenmarkt hat die Rolle des Zolls stark verändert. Heute besteht seine zentrale Aufgabe vor allem darin, den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit jenen Ländern zu überwachen, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind. Für Waren aus diesen Drittländern werden bei der Einfuhr Zölle und Verbrauchsteuern erhoben.

Zollkontrollen sind auch nötig, um Menschen sowie die Tier- und Pflanzenwelt vor Krankheiten und Seuchen zu schützen und die illegale Einfuhr von Drogen, Waffen und anderen verbotenen Waren zu verhindern. Darüber hinaus überwacht der Zoll den grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehr und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Finanzierung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität.

Zum Schutz der gefährdeten Natur in anderen Ländern achtet der Zoll darauf, dass die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens eingehalten werden.

Verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union

Weil alle Warenkontrollen innerhalb der Europäischen Union entfallen sind, müssen diese an der Grenze zu den Drittländern mit großer Verantwortung wahrgenommen werden. Nach der Erweiterung der Europäischen Union zum 1. Mai 2004 ist die Grenze zur Schweiz die einzige verbliebene deutsche EU-Außengrenze.

Auch an Flug- und Seehäfen gelten die gleichen Vorschriften wie an den Außengrenzen, denn dort kommen Personen und Waren unmittelbar aus Drittländern in das Gebiet der Europäischen Union.

2. Warenbegriff

Zu den wichtigsten Aufgaben der Zollverwaltung gehört die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.

Obwohl von zentraler Bedeutung, findet sich im Zollrecht keine Definition des Begriffs "Ware". Nach Auffassung der EG-Kommission werden alle Handelsgüter, die sich in das Zolltarifschema einordnen lassen, vom Warenbegriff erfasst.

Als Waren im zollrechtlichen Sinne kommen somit alle beweglichen und körperlich bestimmbaren Gegenstände in Betracht, die durch den menschlichen Willen beherrschbar sind. Einen Sonderfall stellt der elektrische Strom dar, denn obwohl er selbst kein körperlich bestimmbarer Gegenstand ist, wird er wegen seiner Eigenschaft als Handelsgut vom Warenbegriff erfasst. Gase und Flüssigkeiten erhalten erst durch die Aufnahme in ein Behältnis bzw. bei einem Transport durch Rohrleitungen den Charakter einer Ware.

Nicht als Ware gelten Menschen und Leichen sowie dauerhafte und fest mit diesen verbundene Teile, wie z.B. Implantate. Dagegen sind Teile von Menschen die separat eingeführt werden, beispielsweise Nieren oder Herzen zu Operationszwecken, Waren.

Ebenfalls keine Waren sind Dienstleistungen oder Rechte an Waren (hierzu gehören Internetleistungen) und Allgemeingüter wie die Luft oder freifließendes Wasser in Meeren, Flüssen oder Seen sowie freilebende Tiere.

Zur Lektion 8

1. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Damit Sie nicht unabsichtlich zum Schmuggler werden, wollen wir Ihnen an dieser Stelle einige Hinweise geben, welche Tricks vor аllem von Rauschgifthändlern, aber auch von anderen Schmugglern verwendet werden, um ahnungslosen Urlaubern verbotene Waren unterzujubeln (подсовывать):

• Unbemerkt vom Eigentümer wird in das Touristengepäck vor der Abreise Rauschgift oder verbotene Ware gesteckt. Das kann im Hote1 geschehen, aber auch bei der Verladung des Gepäcks oder während einer Reise mit der Bahn. Behalten Sie deshalb Ihr Gepäck stets im Auge.

• Besonders häufig versuchen Schmuggler, ihre „heiße Ware" in Touristenautos über die Grenze zu schmuggeln. Sie su­chen deshalb nach Gelegenheiten, die Autos entsprechend zu prä­parieren. Vorsicht, wenn Ihnen Unbekannte vermeintlich günstige Gelegenheiten zum Ölwechsel, Tanken oder zu Reparaturen anbie­ten - womöglich noch über Nacht!

• Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie im Ausland bittet, Briefe, Päckchen oder sonstige kleinere Gepäckstücke aus Gefällig­keit oder gar gegen Bezahlung in die Bundesrepubik Deutschland mitzunehmen. Prüfen Sie in jedem Fall vorher den Inhalt!

• Staatsangehörige aus Westeuropa werden zunehmend von Rauschgiftschmugglern als Kuriere für Körperschmuggel angewor­ben. Zumeist wird das Rauschgift in Fingerlinge versteckt und vom Kurier geschluckt. Die Boten können aber nicht sicher sein, dass sich die im Magen oder Darm befindenden Fingerlinge nicht auf­lösen. Dann dringt das Rauschgift in die Blutbahn ein. Die Folge ist meist: Тоd durch Überdosis.

• Fallen Sie nicht auf noch so attraktive finanzielle Angebo­te herein, mit denen Sie mehr oder weniger offen verlockt werden sollen, Rauschgift zu befördern oder gar zu kaufen. Gar nicht so sel­ten nutzen Rauschgifthändler den Leichtsinn harmloser Touristen, um sich bei der heimischen Polizei anzubiedern (втираться в доверие): Sie melden ihr das Geschäft selbst. Hinterher kassieren sie dann auch noch die Prämie, die für die Aufdeckung von Rauschgiftdelikten ausgesetzt ist.

Ein böses Ende kann und wird Ihre Urlaubsreise nehmen, spürt der Zoll- unter Umständen mit Hilfe eines vierbeinigen Mit­arbeiters - Rauschgift in Ihrem Reisegepäck auf.

Rauschgifte, im rechtlichen Sprachgebrauch Betäubungs­mittel genannt, sind beispielsweise Heroin, Opium, Haschisch, Marihuana, Kokain, LSD, Amphetamine oder die Modedroge Ecstasy.

Nach dem Betäubungsmittelgesetz wird mit einer Freiheits­strafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wer illegal BetäubungsmitteI einführt, ausführt, abgibt, veräußert oder erwirbt. Die unerlaubte Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Ве­täubungsmitteln ist zugleich ein so genannter Bannbruch, im allge­meinen Sprachgebrauch Schmuggel genannt.