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Нем.язык для ТД Часть 1.doc
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Zur Lektion 9

1. Außenwirtschaftsüberwachung

Im Rahmen der Außenwirtschaftsüberwachung entscheidet der Zoll anhand nationaler und internationaler Regelungen, ob eine Ware ein-, aus- oder durchgeführt werden darf. Auch in Zeiten der weitgehenden Liberalisierung des Außenwirtschaftsverkehrs sind, zum Beispiel aus handelspolitischen Gründen oder zur Wahrung von Sicherheitsinteressen, Einschränkungen erforderlich. Manche Waren dürfen nicht ein- oder ausgeführt werden, andere nur mit besonderer Genehmigung oder nur im Rahmen bestimmter Mengenbegrenzungen.

Bei der Ausfuhr gibt es Verbote oder Genehmigungspflichten, die beispielsweise verhindern sollen, dass Kriegswaffen geliefert werden.

Bei Waren, die zu besonders niedrigen Preisen (Dumpingpreise) auf dem Weltmarkt angeboten werden, stellt die Zollerhebung auch heute noch ein geeignetes Mittel zum Schutz der europäischen Wirtschaft dar. Gemeinschaftsunternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit durch Lieferung von Drittlandswaren zu Dumpingpreisen gefährdet wird, können bei der EU-Kommission beantragen, dass bei der Einfuhr dieser Waren, zusätzlich zu den sonstigen Einfuhrabgaben, ein so genannter Antidumping-Zoll erhoben wird. Dies ist bereits für eine Reihe von Waren geschehen, so zum Beispiel für Fernseher aus Japan oder Malaysia.

2. Zoll als Partner der Wirtschaft

„Vor dem Gesetz sind alle gleich.“ Damit diese Aussage für die Wirtschaftsbeteiligten stimmt, kontrolliert der Prüfungsdienst der Zollverwaltung, ob die Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften eingehalten und die Waren ordnungsgemäß kaufmännisch erfasst worden sind. Damit trägt der Prüfungsdienst erheblich zur Steuergerechtigkeit bei.

Der Warenverkehr nimmt ständig zu. Die fortschreitende Globalisierung des Handels wird ihn noch weiter ankurbeln. Die Wirtschaft muss über georderte Waren schnell verfügen und ihre Kunden beliefern. Die Zollverwaltung hat sich diesen Herausforderungen gestellt und die notwendigen Zoll- und Verbrauchsteuerkontrollen in die Wirtschaftsbetriebe verlagert. Das wissen vor allem die großen Import- und Exportbetriebe zu schätzen. Gleiches gilt bei der Erhebung und Verwaltung der im Inland entstehenden Verbrauchsteuern auf Alkopops, Bier, Branntwein, Kaffee, Mineralöl, Schaumwein, Strom, Tabak und Zwischenerzeugnisse (alkoholische Getränke wie z. B. Sherry).

Das Kontrollziel wird mit nur relativ wenigen, besonders ausgebildeten Spezialkräften erreicht. Die von ihnen genutzten elektronischen Kommunikationsmittel gewährleisten eine schnelle und effektive Auswertung des betrieblichen Rechnungswesens und lassen kurzfristige Kontakte auch zu anderen Verwaltungen zu. Dadurch werden die Prüfungszeiten verkürzt, was auch die Wirtschaftsunternehmen zu schätzen wissen.

Der Prüfungsdienst der Zollverwaltung sieht sich dabei auch als Partner der Wirtschaft. „Zolldienst ist Wirtschaftsdienst“ lautet der Anspruch. Oft erkennen Unternehmen erst durch diese Prüfung, wo ihre Schwachstellen liegen oder Kommunikationsketten unterbrochen sind, wie Zollverfahren vereinfacht, beschleunigt und damit kostengünstiger als bisher gestaltet werden können. Und der Zoll prüft auch, ob die Unternehmen ihr Personal legal beschäftigen. Zum 1. Januar 2004 wurden durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die bis dahin von der Arbeits- und der Zollverwaltung gemeinsam wahrgenommenen Verfolgungszuständigkeiten für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung bei der Zollverwaltung zusammengeführt. Um eine effiziente Wahrnehmung der Aufgaben durch die Zollverwaltung sicherzustellen, wurden zugleich die für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung zuständigen Bediensteten der Arbeitsverwaltung in den Dienst der Zollverwaltung überführt. Der auf diese Weise beim Zoll neu konzipierte Bereich „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ ist in die Arbeitsgebiete Prävention, Prüfungen und Ermittlungen sowie Ahndung gegliedert. Mitte 2005 sind ca. 5.700 Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit mit einer abgestimmten Strategie aus Prävention und erhöhtem Verfolgungsdruck gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Einsatz.