- •Введение
- •Lektion 1
- •Лексическая тема: Zoll. Zollverwaltung. Zölle. Wortschatz zur Lektion
- •E rheben die Erhebung
- •Die Deklination der Substantive
- •Die Präpositionen
- •Aufgabe 26. Machen Sie ein Schema zum Thema “Bedeutung des Begriffs Zoll und die Ziele der Zollverwaltung”. Lektion 2
- •Лексическая тема: Zölle von der Antike bis ins 19. Jahrhundert. Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die internationalen Wörter richtig vor. Beachten Sie die Betonung.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie die Wörter vor. Beachten Sie dabei die Betonung der Präfixe.
- •Aufgabe 3. Lesen Sie die Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache der Suffixe.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie die Antonyme von den gegebenen Wörtern nach dem Muster. Übersetzen Sie sie. Bilden Sie die Sätze.
- •Aufgabe 6. Übersetzen Sie die zusammengesetzten Wörter. Aus welchen Teilen bestehen sie?
- •Aufgabe 7. Wiederholen Sie die Präpositionen. Übersetzen Sie die Wortverbindungen mit den Präpositionen und bestimmen Sie den Kasus.
- •Die Deklination der Adjektive
- •Слабое склонение прилагательных (единственное число)
- •Сильное склонение прилагательных (единственное число)
- •Смешанное склонение прилагательных (единственное число)
- •Склонение прилагательных (множественное число)
- •Степени сравнения прилагательных и наречий
- •Aufgabe 8. Deklinieren Sie die Wortverbindungen mit den Adjektiven.
- •Aufgabe 9. Bilden Sie und übersetzten Sie die Steigerungsstufen von den Adjektiven. Bilden Sie die Sätze damit.
- •Aufgabe 10. Lesen Sie und übersetzen Sie die Sätze. Finden Sie die Wortverbindungen mit den Adjektiven und bestimmen Sie den Typ der Deklination. Finden Sie die Steigerungsstufen der Adjektive.
- •Порядковые числительные
- •Aufgabe 11. Lesen Sie die Zahlen richtig vor.
- •Aufgabe 12. Übersetzen Sie ins Deutsche.
- •Aufgabe 13. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Zölle in der Geschichte
- •Aufgabe 18. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Zölle von der Antike bis ins 19. Jahrhundert
- •Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie richtig vor.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie die Eigennamen und die Zahlen richtig vor.
- •Aufgabe 3. Lesen Sie die Wörter vor, übersetzen Sie sie und bilden Sie die Sätze.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie die Substantive von den Verben nach dem Muster. Übersetzen Sie sie und bilden Sie die Sätze.
- •Aufgabe 6. Wiederholen Sie die Deklination und die Steigerungsstufen der Adjektive. Übersetzen Sie die Sätze und erklären Sie den Gebrauch der Adjektive.
- •Aufgabe 10. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Zölle im 20. Und 21. Jahrhundert
- •Aufgabe 11. Finden Sie im Text.
- •Aufgabe 14. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch.
- •Lektion 4 Wiederholung
- •Lektion 5
- •Wortschatz
- •Das Passiv
- •Образование пассивного залога
- •Перевод пассива на русский язык
- •Безличный пассив
- •Lektion 6
- •Wortschatz zur Lektion
- •Zustandspassiv
- •Образование пассива состояния
- •Перевод пассива состояния на русский язык
- •Passiv mit Modalverben
- •Die Europäische Zollunion
- •Lektion 7
- •Wortschatz
- •Infinitiv
- •Infinitiv mit „zu“ und ohne „zu“
- •Инфинитив без частицы zu употребляется:
- •Инфинитив с частицей zu употребляется:
- •Infinitivgruppen „um ... Zu“, „ohne ... Zu“, „(an)statt ... Zu“.
- •Перевод инфинитивных оборотов.
- •Aufgaben des Zolls
- •Lektion 8
- •Wortschatz zur Lektion
- •Перевод на русский язык
- •Verwaltungsstruktur und Aufgaben der deutschen Zollverwaltung
- •Organisation der Zollverwaltung
- •Wortschatz zur Lektion
- •Satzreihe
- •Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
- •Lektion 10
- •Wortschatz zur Lektion
- •Субстантивация глаголов
- •Субстантивация прилагательных и причастий II (Partizip II)
- •Satzgefüge
- •Порядок слов в придаточном предложении
- •Значение наиболее употребительных подчинительных союзов
- •Бессоюзные условные придаточные предложения
- •Verbraucherschutz, Umweltschutz und Schutz der Wirtschaft gehen Hand in Hand
- •Lektion 11
- •Wortschatz zur Lektion
- •Attributsätze
- •Zolltarif und Harmonisiertes System
- •Lektion 12
- •Wortschatz zur Lektion
- •Funktion des Zollfahndungsdienstes
- •Texte für die selbständige Arbeit Zur Lektion 1
- •Zur Lektion 2
- •1. Die Geschichte des Zolls bis zum Mittelalter
- •2. Die Geschichte des Zolls ab dem Mittelalter
- •Zur Lektion 3 Nachkriegszeit und Neuaufbau
- •Zur Lektion 4 Zoll 2013
- •Zur Lektion 5
- •1. Ministerkonferenzen
- •2. Allgemeiner Rat, Streitschlichtungsgremium und Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik
- •3. Sekretariat
- •4. Prinzipien
- •Zur Lektion 6
- •2. Der Grenzaufsichtsdienst der Zollverwaltung
- •Zur Lektion 7
- •1. Partner der Reisenden und der Wirtschaft
- •2. Warenbegriff
- •Zur Lektion 8
- •1. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
- •2. Rauschgiftdelikte im Ausland
- •3. Waffen
- •Zur Lektion 9
- •1. Außenwirtschaftsüberwachung
- •2. Zoll als Partner der Wirtschaft
- •Zur Lektion 10
- •Ein schützendes Dach für Bürger, Wirtschaft und Umweltschutz
- •2. Artenschutz
- •Zur Lektion 11
- •1. Harmonisiertes System (hs) - Änderungen im Jahr 2007
- •2. Zur geschichtlichen Entwicklung des Zolltarifs
- •Zur Lektion 12
- •1. Perspektiven des Zollkriminalamtes
- •2. Schwerpunkte der Ermittlungen
- •3. Technische Ausstattung des Zollfahndungsdienstes
- •4. Befugnisse des Zollfahndungsdienstes
- •1. Allgemeine Befugnisse nach der StPo
- •2. Besondere Befugnisse als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§152 gvg)
- •3. Sonderbefugnisse für Zollfahndungsbeamte
- •5. Zollhundewesen
- •Referieren Plan zum Referieren eines Artikels
- •Referieren eines Artikels
- •Texte zum Referieren
- •1. Darmstadt – drei Festnahmen
- •2. Rein und raus mit allen Tricks
- •3. Auf leisen Sohlen
- •4. Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- •5. Russisches Kriegsspielzeug
- •6. Zwei Raketenwerfer
- •7. Im Fahrerhaus frisch erwischt
- •8. Schweizer Uhren müssen echt ticken
- •9. Produktpiraterie
- •10. Von den Socken gehauen
- •11. Blumen in Schwarzarbeit gebunden
- •12. Noble Gebrauchte zu günstigen Preisen
- •13. Guter Riecher für Gewaschenes
- •14. Freigänger pflanzen Cannabis
- •15. Glückliche Affen
- •16. Eu setzt Zoll auf Getreide aus
- •17. Aufgeflogen: Schmuggel von Geflügelfleisch
- •18. Messer, Schere, Feuer, Licht
- •19. Falsches Schuhwerk
- •20. Mehr Schutz für wilde Tiger
- •21. Koks statt Kaffee
- •22. Schlag gegen nigerianische Drogenhändler
- •23. 33 Container gefälschte Turnschuhe
- •24. Speditionsmitarbeiter entdeckt Uhrenschmuggel
- •25. Zum Wegwerfen gefährlich
- •26. Blinder Passagier unterm Hut
- •27. Ein Koffer voll Bargeld
- •28. Keine Tea-Time für Schmuggler
- •Glossar
- •Abkürzungen
- •Literaturverzeichnis
- •Inhalt Lektion 1. Zoll. Zollverwaltung. Zölle 4 Lektion 2. Zölle von der Antike bis ins 19. Jahrhundert 11
Zur Lektion 9
1. Außenwirtschaftsüberwachung
Im Rahmen der Außenwirtschaftsüberwachung entscheidet der Zoll anhand nationaler und internationaler Regelungen, ob eine Ware ein-, aus- oder durchgeführt werden darf. Auch in Zeiten der weitgehenden Liberalisierung des Außenwirtschaftsverkehrs sind, zum Beispiel aus handelspolitischen Gründen oder zur Wahrung von Sicherheitsinteressen, Einschränkungen erforderlich. Manche Waren dürfen nicht ein- oder ausgeführt werden, andere nur mit besonderer Genehmigung oder nur im Rahmen bestimmter Mengenbegrenzungen.
Bei der Ausfuhr gibt es Verbote oder Genehmigungspflichten, die beispielsweise verhindern sollen, dass Kriegswaffen geliefert werden.
Bei Waren, die zu besonders niedrigen Preisen (Dumpingpreise) auf dem Weltmarkt angeboten werden, stellt die Zollerhebung auch heute noch ein geeignetes Mittel zum Schutz der europäischen Wirtschaft dar. Gemeinschaftsunternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit durch Lieferung von Drittlandswaren zu Dumpingpreisen gefährdet wird, können bei der EU-Kommission beantragen, dass bei der Einfuhr dieser Waren, zusätzlich zu den sonstigen Einfuhrabgaben, ein so genannter Antidumping-Zoll erhoben wird. Dies ist bereits für eine Reihe von Waren geschehen, so zum Beispiel für Fernseher aus Japan oder Malaysia.
2. Zoll als Partner der Wirtschaft
„Vor dem Gesetz sind alle gleich.“ Damit diese Aussage für die Wirtschaftsbeteiligten stimmt, kontrolliert der Prüfungsdienst der Zollverwaltung, ob die Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften eingehalten und die Waren ordnungsgemäß kaufmännisch erfasst worden sind. Damit trägt der Prüfungsdienst erheblich zur Steuergerechtigkeit bei.
Der Warenverkehr nimmt ständig zu. Die fortschreitende Globalisierung des Handels wird ihn noch weiter ankurbeln. Die Wirtschaft muss über georderte Waren schnell verfügen und ihre Kunden beliefern. Die Zollverwaltung hat sich diesen Herausforderungen gestellt und die notwendigen Zoll- und Verbrauchsteuerkontrollen in die Wirtschaftsbetriebe verlagert. Das wissen vor allem die großen Import- und Exportbetriebe zu schätzen. Gleiches gilt bei der Erhebung und Verwaltung der im Inland entstehenden Verbrauchsteuern auf Alkopops, Bier, Branntwein, Kaffee, Mineralöl, Schaumwein, Strom, Tabak und Zwischenerzeugnisse (alkoholische Getränke wie z. B. Sherry).
Das Kontrollziel wird mit nur relativ wenigen, besonders ausgebildeten Spezialkräften erreicht. Die von ihnen genutzten elektronischen Kommunikationsmittel gewährleisten eine schnelle und effektive Auswertung des betrieblichen Rechnungswesens und lassen kurzfristige Kontakte auch zu anderen Verwaltungen zu. Dadurch werden die Prüfungszeiten verkürzt, was auch die Wirtschaftsunternehmen zu schätzen wissen.
Der Prüfungsdienst der Zollverwaltung sieht sich dabei auch als Partner der Wirtschaft. „Zolldienst ist Wirtschaftsdienst“ lautet der Anspruch. Oft erkennen Unternehmen erst durch diese Prüfung, wo ihre Schwachstellen liegen oder Kommunikationsketten unterbrochen sind, wie Zollverfahren vereinfacht, beschleunigt und damit kostengünstiger als bisher gestaltet werden können. Und der Zoll prüft auch, ob die Unternehmen ihr Personal legal beschäftigen. Zum 1. Januar 2004 wurden durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die bis dahin von der Arbeits- und der Zollverwaltung gemeinsam wahrgenommenen Verfolgungszuständigkeiten für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung bei der Zollverwaltung zusammengeführt. Um eine effiziente Wahrnehmung der Aufgaben durch die Zollverwaltung sicherzustellen, wurden zugleich die für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung zuständigen Bediensteten der Arbeitsverwaltung in den Dienst der Zollverwaltung überführt. Der auf diese Weise beim Zoll neu konzipierte Bereich „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ ist in die Arbeitsgebiete Prävention, Prüfungen und Ermittlungen sowie Ahndung gegliedert. Mitte 2005 sind ca. 5.700 Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit mit einer abgestimmten Strategie aus Prävention und erhöhtem Verfolgungsdruck gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Einsatz.