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Нем.язык для ТД Часть 1.doc
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Zur Lektion 11

1. Harmonisiertes System (hs) - Änderungen im Jahr 2007

Die Weltzollorganisation (WCO) hat eine Empfehlung zur Änderung der Warennomenklatur des Harmonisierten Systems (HS) zum 01. Januar 2007 angenommen.

Nach der Einführung des HS als weltweite Warennomenklatur im Jahre 1988 ist dies die dritte HS-Schemaänderung zur Anpassung der Warenstruktur an die technische Entwicklung und die Handelsströme. Die jetzigen Änderungen reichen von der Überarbeitung einzelner Worte bis zur Streichung/Zusammenfassung ganzer Positionen und können sich bei der Zollabfertigung (Zollanmeldung), der Außenhandelsstatistik, der Ursprungsermittelung und anderen Bereichen auswirken.

Die HS-Nomenklatur umfasst derzeit ungefähr 5.000 Warengruppen, die durch einen 6-stelligen Code bezeichnet und gemäß festen Regeln in einer rechtlichen und logischen Struktur angeordnet sind. Dieses weltweit gültige System ist Basis für die nun ebenfalls anzupassende 8-stellige Warennummer der EG (Kombinierte Nomenklatur mit Verschlüsselung von Zollsätzen, Textilkategorien, Verboten und Beschränkungen, Genehmigungspflichten...) und die 11-stellige Codenummer - mit Verschlüsselung von nationalen Verboten und Beschränkungen, Verbrauchsteuern und dem Einfuhrumsatzsteuersatz.

Bei regelmäßigen Ein-/Ausfuhren besteht die Möglichkeit für Waren eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einzuholen. Diese verliert ihre Gültigkeit nach Ablauf einer Zeit von sechs Jahren oder wenn sie dem geltenden Recht nicht mehr entspricht. Durch die oben angeführte HS-Revision wird daher ein Großteil an verbindlichen Zolltarifauskünften mit Wirkung vom 01. Januar 2007 ungültig.

2. Zur geschichtlichen Entwicklung des Zolltarifs

Mit der Gründung des Deutschen Zollvereins 1834 wurde auf der Grundlage des preußischen Zollrechts der Vereinszolltarif mit 43 lediglich alphabetisch geordneten Waren bzw. Warengruppen erstellt.

Grundlage für die Erhebung der Zölle waren damals spezifische Größen wie Gewicht, Stückzahl, Fläche oder Länge (spezifische Zölle). Als Folge des stark zunehmenden internationalen Handels trat 1906 der sog. "Bülow-Zolltarif" in Kraft, der erstmals eine differenzierte Warenuntergliederung nach dem sog. Allzolltarif - d.h. die lückenlose Erfassung aller nur denkbaren Waren - vorsah.

1952 wurde der Bülow-Tarif durch das Brüsseler Zolltarifschema abgelöst, der bis 1968 im Rahmen der Verwirklichung einer Zollunion zu einem Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaft weiterentwickelt wurde.

Im Vordergrund stand jetzt erstmalig eine Abgabenerhebung auf der Grundlage des Wertes der Waren (Wertzölle). Aufgrund der sich immer weiter entwickelnden ökonomischen Verflechtungen gestaltete sich die Handhabung der in den verschiedenen Teilen der Welt unterschiedlich gegliederten Nomenklaturen zunehmend problematischer.

Insbesondere das Erfordernis einer mehrfachen Umcodierung ein und derselben Ware im grenzüberschreitenden Verkehr führte zu Bemühungen, ein weltweit einheitliches Tarifschema, das sog. Harmonisierte System - HS - zu entwickeln. Dieses Übereinkommen trat am 01.01.1988 in Kraft und wird heute von über 90 % der am Welthandel teilnehmenden Staaten genutzt. Zum 01.01.1999 wurde die bis dahin in Deutschland gebräuchliche Handausgabe des Deutschen Gebrauchszolltarif auf den Elektronischen Zolltarif (EZT) umgestellt. Auf elektronischem Wege können jetzt die täglich aktualisierten Daten abgerufen werden.