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Нем.язык для ТД Часть 1.doc
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Zur Lektion 4 Zoll 2013

Das Programm „Zoll 2013" soll den Zollverwaltungen der Teilnehmerländer dabei helfen, den rechtmäßigen Handel zu erleichtern und die Zollverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Programm wird im Zeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2013 durchgeführt.

Ziele

Mit dem Programm „Zoll 2013" werden folgende wichtige Ziele verfolgt:

  • Unterstützung bei der Schaffung eines paneuropäischen elektronischen Zollumfelds;

  • Beitrag zur Einführung des modernisierten Zollkodex;

  • Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten;

  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen;

  • Verbesserung der Zusammenarbeit sowie des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Zollverwaltungen von Drittländern;

  • Vereinheitlichung und Vereinfachung der Zollsysteme und -kontrollen;

  • Feststellung, Weiterentwicklung und Anwendung der bestmöglichen Arbeitsmethoden.

Maßnahmen

Die „Zoll 2013"-Maßnahmen betreffen insbesondere folgende Bereiche: Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme, Benchmarking (установление новой исходной базы, новых стандартов), Seminare und Workshops, Projektgruppen und Lenkungsgruppen, Arbeitsbesuche sowie Fortbildung und Überwachung.

Teilnahme am Programm

Teilnehmerländer sind die Mitgliedstaaten der EU. Das Programm steht außerdem den Kandidatenländern offen.

Auswirkungen auf den Haushalt

Das Programm „Zoll 2013" wird über einen Zeitraum von vier Jahren (2007-2013) ausgeführt. Der Betrag, mit dem der Gemeinschaftshaushalt belastet wird, beläuft sich auf 328,8 Mio. EUR.

Zur Lektion 5

1. Ministerkonferenzen

Das höchste Organ der WTO ist die Ministerkonferenz der Wirtschafts- und Handelsminister, die mindestens alle zwei Jahre tagt. Jedes Mitgliedsland hält eine Stimme. Grundsätzlich wird per Konsens entschieden. Abgestimmt wird über Auslegungen oder Abänderungen von Übereinkommen oder Befreiungen einzelner Mitglieder von Verpflichtungen. Die Leitung der Ministerkonferenzen obliegt dem Generalsekretär. Ziel der Konferenzen ist es Beschlüsse zur engeren Verbindung des weltwirtschaftlichen Handels zu fassen, sowie die Einrichtung von Ständigen Ausschüssen.

2. Allgemeiner Rat, Streitschlichtungsgremium und Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik

Die laufenden Geschäfte der Ministerkonferenz werden von drei Organen geregelt: dem Allgemeinen Rat, dem Streitschlichtungsgremium und dem Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik.

Der Allgemeine Rat ist der höchste Entscheidungsträger der WTO in Genf. Er trifft sich regelmäßig zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz, um die Aufgaben der WTO und zusätzlich eigene Zuständigkeiten wahrzunehmen. Er betreut den Betritt neuer Mitglieder zur Welthandelsorganisation sowie die Leitung der Speziellen Räte des GATT, GATS und TRIPS. Weiterhin ist der Allgemeine Rat für die Überprüfung der einzelnen Handelspolitiken der Mitgliedsstaaten zuständig. Seine Repräsentanten kommen aus allen Mitgliedsländern.

Das Streitschlichtungsgremium: Wie der Allgemeine Rat besteht das Streitschlichtungsgremium aus Vertretern aller Mitgliedstaaten. Seine Aufgabe ist es, Handelsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten zu klären. Als Schlichtungsinstanz wird ein Panel eingerichtet. Es setzt sich zusammen aus drei Rechts- bzw. Handelsexperten, deren Länder nicht direkt am Streitfall beteiligt sind. Nach neun Monaten muss von diesem Gremium ein Urteil gefällt werden. Das Gremium prüft verfahrenstechnische Fragen.

Das Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik: Der Allgemeine Rat trifft sich auch als Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik. Dieses Organ ist ebenfalls offen für alle WTO Mitglieder. Seine Aufgabe ist es, die Handelspolitiken der Mitglieder nach einem festgelegten Verfahren regelmäßig zu überprüfen. Zu diesen Zwecken kann jeweils ein anderer Vorsitzender benannt und andere Verfahrensregeln festgelegt werden. Die Häufigkeit der Überprüfungen der einzelnen Staaten hängt von ihrem Anteil am Welthandel ab.

Unter Leitung des Allgemeinen Rates sind weitere Räte tätig. Insbesondere sind dies der Rat für den Handel mit Waren, der Rat für Handel mit Dienstleistungen und der Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums. Sie überwachen die Einhaltung und Wirkungsweise der einzelnen WTO Abkommen. Den Räten sind thematisch arbeitende Ausschüsse untergeordnet.