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Нем.язык для ТД Часть 1.doc
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Zur Lektion 12

1. Perspektiven des Zollkriminalamtes

Die Anforderungen an eine wirksame und nachhaltige Kriminalitätsbekämpfung haben sich aufgrund der Verwirklichung des Binnenmarktes, der Öffnung der Grenzen nach Osteuropa, der Erweiterung der Europäischen Union nach Osten hin, sowie der zunehmenden Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität grundlegend geändert. Mit der Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstes und der Anbindung der Zollfahndungsämter an das Zollkriminalamt wurden die gesetzlichen und die organisatorischen Voraussetzungen mit einem einheitlichen Organisationsstrang geschaffen, um dem Zollfahndungsdienst und seiner Zentralstelle ZKA eine effektive Kriminalitätsbekämpfung zu ermöglichen.

2. Schwerpunkte der Ermittlungen

A. Außenwirtschaftszuwiderhandlungen (Embargoverstöße)

Der Zollverwaltung kommt bei der Verhinderung von Lieferungen bestimmter Waren - z. B. zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen in „sensible“ Länder und bei der Strafverfolgung in diesem Bereich eine zentrale Bedeutung zu. Sowohl im Zusammenhang mit dem Vollzug der verschärften deutschen Außenwirtschaftsbestimmungen als auch bei der Überwachung internationaler Sanktionen (z.B. UN-Embargos) ist der Zollfahndungsdienst gefordert. Verstöße gegen derartige Ausfuhrverbote/ -beschränkungen oder Handelsembargos können zum Teil mit erheblichen Strafen geahndet werden. Zudem ist dieser Bereich von besonderer außenpolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland.

B. Rauschgift

Weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels. Durch das aggressive Expansionsstreben der Rauschgiftkartelle wird auch Deutschland mit Rauschgiften verschiedener Art überschwemmt. In Umsetzung des Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplans aus dem Jahre 1990 wurde daher der Zollfahndungsdienst materiell und personell erheblich verstärkt. Besondere Aufgaben ergeben sich im Bereich des Rauschgiftschmuggels im See-, Luft- und Straßenverkehr, in dem Bereich der synthetischen Drogen sowie der Bekämpfung der daraus resultierenden Geldwäsche.

C. Marktordnungskriminalität

Der Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Anwendung der Marktordnungsregelungen der Europäischen Union beschäftigt den Zollfahndungsdienst seit vielen Jahren. Insbesondere die von der EU im Zusammenhang mit der Ausfuhr von bestimmten landwirtschaftlichen Produkten gewährten Export-Subventionen bieten einen hohen Anreiz für kriminelle Praktiken. Der Umfang der in Deutschland gewährten Ausfuhrerstattungen belief sich 2003 auf ca. 456 Mio. Euro.

D. Steuerhinterziehung

Einen besonderen Schwerpunkt bildet im Bereich der Steuerhinterziehung vor allem der Alkohol- und Zigarettenschmuggel sowie der Handel mit unversteuerten Zigaretten. Alleine der Steuerausfall durch den Zigarettenschmuggel wird in Deutschland jährlich auf mindestens 500 Mio. EUR geschätzt. Daneben bildet die klassische Zollkriminalität - insbesondere der Handel mit Waren über bestimmte Kontingente hinaus, Umgehungseinfuhren zur Vermeidung hoher Zollsätze, Falschdeklarationen und falsche Wertangaben - einen weiteren Schwerpunkt.

E. Markenpiraterie

Der Zollfahndungsdienst befasst sich auch mit falschen Warenzeichen oder sonstigen Produktnachahmungen. Gefälscht wird alles, was sich unter einem bekannten Markennamen vertreiben lässt. Die Warenpalette ist vielfältig. Sie reicht von Schmuck und Textilien über Spirituosen, Sportartikeln, Autoersatzteilen, Arzneimitteln etc., Bild- und Tonträgern, Computersoft-/Hardware).