
- •Введение
- •Lektion 1
- •Лексическая тема: Zoll. Zollverwaltung. Zölle. Wortschatz zur Lektion
- •E rheben die Erhebung
- •Die Deklination der Substantive
- •Die Präpositionen
- •Aufgabe 26. Machen Sie ein Schema zum Thema “Bedeutung des Begriffs Zoll und die Ziele der Zollverwaltung”. Lektion 2
- •Лексическая тема: Zölle von der Antike bis ins 19. Jahrhundert. Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die internationalen Wörter richtig vor. Beachten Sie die Betonung.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie die Wörter vor. Beachten Sie dabei die Betonung der Präfixe.
- •Aufgabe 3. Lesen Sie die Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache der Suffixe.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie die Antonyme von den gegebenen Wörtern nach dem Muster. Übersetzen Sie sie. Bilden Sie die Sätze.
- •Aufgabe 6. Übersetzen Sie die zusammengesetzten Wörter. Aus welchen Teilen bestehen sie?
- •Aufgabe 7. Wiederholen Sie die Präpositionen. Übersetzen Sie die Wortverbindungen mit den Präpositionen und bestimmen Sie den Kasus.
- •Die Deklination der Adjektive
- •Слабое склонение прилагательных (единственное число)
- •Сильное склонение прилагательных (единственное число)
- •Смешанное склонение прилагательных (единственное число)
- •Склонение прилагательных (множественное число)
- •Степени сравнения прилагательных и наречий
- •Aufgabe 8. Deklinieren Sie die Wortverbindungen mit den Adjektiven.
- •Aufgabe 9. Bilden Sie und übersetzten Sie die Steigerungsstufen von den Adjektiven. Bilden Sie die Sätze damit.
- •Aufgabe 10. Lesen Sie und übersetzen Sie die Sätze. Finden Sie die Wortverbindungen mit den Adjektiven und bestimmen Sie den Typ der Deklination. Finden Sie die Steigerungsstufen der Adjektive.
- •Порядковые числительные
- •Aufgabe 11. Lesen Sie die Zahlen richtig vor.
- •Aufgabe 12. Übersetzen Sie ins Deutsche.
- •Aufgabe 13. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Zölle in der Geschichte
- •Aufgabe 18. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Zölle von der Antike bis ins 19. Jahrhundert
- •Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie richtig vor.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie die Eigennamen und die Zahlen richtig vor.
- •Aufgabe 3. Lesen Sie die Wörter vor, übersetzen Sie sie und bilden Sie die Sätze.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie die Substantive von den Verben nach dem Muster. Übersetzen Sie sie und bilden Sie die Sätze.
- •Aufgabe 6. Wiederholen Sie die Deklination und die Steigerungsstufen der Adjektive. Übersetzen Sie die Sätze und erklären Sie den Gebrauch der Adjektive.
- •Aufgabe 10. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Zölle im 20. Und 21. Jahrhundert
- •Aufgabe 11. Finden Sie im Text.
- •Aufgabe 14. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch.
- •Lektion 4 Wiederholung
- •Lektion 5
- •Wortschatz
- •Das Passiv
- •Образование пассивного залога
- •Перевод пассива на русский язык
- •Безличный пассив
- •Lektion 6
- •Wortschatz zur Lektion
- •Zustandspassiv
- •Образование пассива состояния
- •Перевод пассива состояния на русский язык
- •Passiv mit Modalverben
- •Die Europäische Zollunion
- •Lektion 7
- •Wortschatz
- •Infinitiv
- •Infinitiv mit „zu“ und ohne „zu“
- •Инфинитив без частицы zu употребляется:
- •Инфинитив с частицей zu употребляется:
- •Infinitivgruppen „um ... Zu“, „ohne ... Zu“, „(an)statt ... Zu“.
- •Перевод инфинитивных оборотов.
- •Aufgaben des Zolls
- •Lektion 8
- •Wortschatz zur Lektion
- •Перевод на русский язык
- •Verwaltungsstruktur und Aufgaben der deutschen Zollverwaltung
- •Organisation der Zollverwaltung
- •Wortschatz zur Lektion
- •Satzreihe
- •Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
- •Lektion 10
- •Wortschatz zur Lektion
- •Субстантивация глаголов
- •Субстантивация прилагательных и причастий II (Partizip II)
- •Satzgefüge
- •Порядок слов в придаточном предложении
- •Значение наиболее употребительных подчинительных союзов
- •Бессоюзные условные придаточные предложения
- •Verbraucherschutz, Umweltschutz und Schutz der Wirtschaft gehen Hand in Hand
- •Lektion 11
- •Wortschatz zur Lektion
- •Attributsätze
- •Zolltarif und Harmonisiertes System
- •Lektion 12
- •Wortschatz zur Lektion
- •Funktion des Zollfahndungsdienstes
- •Texte für die selbständige Arbeit Zur Lektion 1
- •Zur Lektion 2
- •1. Die Geschichte des Zolls bis zum Mittelalter
- •2. Die Geschichte des Zolls ab dem Mittelalter
- •Zur Lektion 3 Nachkriegszeit und Neuaufbau
- •Zur Lektion 4 Zoll 2013
- •Zur Lektion 5
- •1. Ministerkonferenzen
- •2. Allgemeiner Rat, Streitschlichtungsgremium und Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik
- •3. Sekretariat
- •4. Prinzipien
- •Zur Lektion 6
- •2. Der Grenzaufsichtsdienst der Zollverwaltung
- •Zur Lektion 7
- •1. Partner der Reisenden und der Wirtschaft
- •2. Warenbegriff
- •Zur Lektion 8
- •1. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
- •2. Rauschgiftdelikte im Ausland
- •3. Waffen
- •Zur Lektion 9
- •1. Außenwirtschaftsüberwachung
- •2. Zoll als Partner der Wirtschaft
- •Zur Lektion 10
- •Ein schützendes Dach für Bürger, Wirtschaft und Umweltschutz
- •2. Artenschutz
- •Zur Lektion 11
- •1. Harmonisiertes System (hs) - Änderungen im Jahr 2007
- •2. Zur geschichtlichen Entwicklung des Zolltarifs
- •Zur Lektion 12
- •1. Perspektiven des Zollkriminalamtes
- •2. Schwerpunkte der Ermittlungen
- •3. Technische Ausstattung des Zollfahndungsdienstes
- •4. Befugnisse des Zollfahndungsdienstes
- •1. Allgemeine Befugnisse nach der StPo
- •2. Besondere Befugnisse als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§152 gvg)
- •3. Sonderbefugnisse für Zollfahndungsbeamte
- •5. Zollhundewesen
- •Referieren Plan zum Referieren eines Artikels
- •Referieren eines Artikels
- •Texte zum Referieren
- •1. Darmstadt – drei Festnahmen
- •2. Rein und raus mit allen Tricks
- •3. Auf leisen Sohlen
- •4. Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- •5. Russisches Kriegsspielzeug
- •6. Zwei Raketenwerfer
- •7. Im Fahrerhaus frisch erwischt
- •8. Schweizer Uhren müssen echt ticken
- •9. Produktpiraterie
- •10. Von den Socken gehauen
- •11. Blumen in Schwarzarbeit gebunden
- •12. Noble Gebrauchte zu günstigen Preisen
- •13. Guter Riecher für Gewaschenes
- •14. Freigänger pflanzen Cannabis
- •15. Glückliche Affen
- •16. Eu setzt Zoll auf Getreide aus
- •17. Aufgeflogen: Schmuggel von Geflügelfleisch
- •18. Messer, Schere, Feuer, Licht
- •19. Falsches Schuhwerk
- •20. Mehr Schutz für wilde Tiger
- •21. Koks statt Kaffee
- •22. Schlag gegen nigerianische Drogenhändler
- •23. 33 Container gefälschte Turnschuhe
- •24. Speditionsmitarbeiter entdeckt Uhrenschmuggel
- •25. Zum Wegwerfen gefährlich
- •26. Blinder Passagier unterm Hut
- •27. Ein Koffer voll Bargeld
- •28. Keine Tea-Time für Schmuggler
- •Glossar
- •Abkürzungen
- •Literaturverzeichnis
- •Inhalt Lektion 1. Zoll. Zollverwaltung. Zölle 4 Lektion 2. Zölle von der Antike bis ins 19. Jahrhundert 11
Zur Lektion 7
1. Partner der Reisenden und der Wirtschaft
Der europäische Binnenmarkt hat die Rolle des Zolls stark verändert. Heute besteht seine zentrale Aufgabe vor allem darin, den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit jenen Ländern zu überwachen, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind. Für Waren aus diesen Drittländern werden bei der Einfuhr Zölle und Verbrauchsteuern erhoben.
Zollkontrollen sind auch nötig, um Menschen sowie die Tier- und Pflanzenwelt vor Krankheiten und Seuchen zu schützen und die illegale Einfuhr von Drogen, Waffen und anderen verbotenen Waren zu verhindern. Darüber hinaus überwacht der Zoll den grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehr und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Finanzierung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität.
Zum Schutz der gefährdeten Natur in anderen Ländern achtet der Zoll darauf, dass die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens eingehalten werden.
Verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union
Weil alle Warenkontrollen innerhalb der Europäischen Union entfallen sind, müssen diese an der Grenze zu den Drittländern mit großer Verantwortung wahrgenommen werden. Nach der Erweiterung der Europäischen Union zum 1. Mai 2004 ist die Grenze zur Schweiz die einzige verbliebene deutsche EU-Außengrenze.
Auch an Flug- und Seehäfen gelten die gleichen Vorschriften wie an den Außengrenzen, denn dort kommen Personen und Waren unmittelbar aus Drittländern in das Gebiet der Europäischen Union.
2. Warenbegriff
Zu den wichtigsten Aufgaben der Zollverwaltung gehört die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.
Obwohl von zentraler Bedeutung, findet sich im Zollrecht keine Definition des Begriffs "Ware". Nach Auffassung der EG-Kommission werden alle Handelsgüter, die sich in das Zolltarifschema einordnen lassen, vom Warenbegriff erfasst.
Als Waren im zollrechtlichen Sinne kommen somit alle beweglichen und körperlich bestimmbaren Gegenstände in Betracht, die durch den menschlichen Willen beherrschbar sind. Einen Sonderfall stellt der elektrische Strom dar, denn obwohl er selbst kein körperlich bestimmbarer Gegenstand ist, wird er wegen seiner Eigenschaft als Handelsgut vom Warenbegriff erfasst. Gase und Flüssigkeiten erhalten erst durch die Aufnahme in ein Behältnis bzw. bei einem Transport durch Rohrleitungen den Charakter einer Ware.
Nicht als Ware gelten Menschen und Leichen sowie dauerhafte und fest mit diesen verbundene Teile, wie z.B. Implantate. Dagegen sind Teile von Menschen die separat eingeführt werden, beispielsweise Nieren oder Herzen zu Operationszwecken, Waren.
Ebenfalls keine Waren sind Dienstleistungen oder Rechte an Waren (hierzu gehören Internetleistungen) und Allgemeingüter wie die Luft oder freifließendes Wasser in Meeren, Flüssen oder Seen sowie freilebende Tiere.
Zur Lektion 8
1. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Damit Sie nicht unabsichtlich zum Schmuggler werden, wollen wir Ihnen an dieser Stelle einige Hinweise geben, welche Tricks vor аllem von Rauschgifthändlern, aber auch von anderen Schmugglern verwendet werden, um ahnungslosen Urlaubern verbotene Waren unterzujubeln (подсовывать):
• Unbemerkt vom Eigentümer wird in das Touristengepäck vor der Abreise Rauschgift oder verbotene Ware gesteckt. Das kann im Hote1 geschehen, aber auch bei der Verladung des Gepäcks oder während einer Reise mit der Bahn. Behalten Sie deshalb Ihr Gepäck stets im Auge.
• Besonders häufig versuchen Schmuggler, ihre „heiße Ware" in Touristenautos über die Grenze zu schmuggeln. Sie suchen deshalb nach Gelegenheiten, die Autos entsprechend zu präparieren. Vorsicht, wenn Ihnen Unbekannte vermeintlich günstige Gelegenheiten zum Ölwechsel, Tanken oder zu Reparaturen anbieten - womöglich noch über Nacht!
• Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie im Ausland bittet, Briefe, Päckchen oder sonstige kleinere Gepäckstücke aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung in die Bundesrepubik Deutschland mitzunehmen. Prüfen Sie in jedem Fall vorher den Inhalt!
• Staatsangehörige aus Westeuropa werden zunehmend von Rauschgiftschmugglern als Kuriere für Körperschmuggel angeworben. Zumeist wird das Rauschgift in Fingerlinge versteckt und vom Kurier geschluckt. Die Boten können aber nicht sicher sein, dass sich die im Magen oder Darm befindenden Fingerlinge nicht auflösen. Dann dringt das Rauschgift in die Blutbahn ein. Die Folge ist meist: Тоd durch Überdosis.
• Fallen Sie nicht auf noch so attraktive finanzielle Angebote herein, mit denen Sie mehr oder weniger offen verlockt werden sollen, Rauschgift zu befördern oder gar zu kaufen. Gar nicht so selten nutzen Rauschgifthändler den Leichtsinn harmloser Touristen, um sich bei der heimischen Polizei anzubiedern (втираться в доверие): Sie melden ihr das Geschäft selbst. Hinterher kassieren sie dann auch noch die Prämie, die für die Aufdeckung von Rauschgiftdelikten ausgesetzt ist.
Ein böses Ende kann und wird Ihre Urlaubsreise nehmen, spürt der Zoll- unter Umständen mit Hilfe eines vierbeinigen Mitarbeiters - Rauschgift in Ihrem Reisegepäck auf.
Rauschgifte, im rechtlichen Sprachgebrauch Betäubungsmittel genannt, sind beispielsweise Heroin, Opium, Haschisch, Marihuana, Kokain, LSD, Amphetamine oder die Modedroge Ecstasy.
Nach dem Betäubungsmittelgesetz wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wer illegal BetäubungsmitteI einführt, ausführt, abgibt, veräußert oder erwirbt. Die unerlaubte Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Веtäubungsmitteln ist zugleich ein so genannter Bannbruch, im allgemeinen Sprachgebrauch Schmuggel genannt.