- •Введение (Einführung)
- •Lektion 1 Freizonen und Freilager Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die zusammengesetzten Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache.
- •Aufgabe 2. Von welchen Verben sind folgende Substantive gebildet? Übersetzen Sie sie ins Russische.
- •Lektion 2 Zollrechtliche Bestimmungen und Zollverfahren Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Freigutverwendung, Versandverfahren, Ausfuhrverfahren
- •Aufgabe 32. Lesen Sie und übersetzen Sie das Gespräch ins Russische.
- •Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •Lektion 4 Die Zollanmeldung Wortschatz zur Lektion
- •Zollanmeldung
- •Lektion 5
- •Verbrauchsteuer
- •Aufgabe 4. Nennen Sie die Synonyme für belasten, die Abgabe, herstellen, die Waren, die Einnahmen, beeinflussen. Aufgabe 5. Nennen Sie die Antonyme für belasten, einführen, indirekt, gering.
- •Einführen – das Steuersystem, den Zollkodex, den Zolltarif, eine Bezeichnung, die Regelungen, die Nichtgemeinschaftswaren, die Rohstoffe, die Güter, die Fertigerzeugnisse, das Vorprodukt
- •A) Was unterliegt der Kaffeesteuer? Was ist die Kaffeesteuer? Welche kaffeehaltigen Waren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Kaffeesteuer
- •B) Was unterliegt der Tabaksteuer? Was ist die Tabaksteuer? Welche Tabakwaren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Tabaksteuer
- •C) Was unterliegt der Biersteuer? Was ist die Biersteuer? Welche Biererzeugnisse kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Biersteuer
- •Verbote und Beschränkungen
- •Wortschatz zur Lektion
- •Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze
- •Wenn Sie Gegenstände schmuggeln, verlieren Sie diese
- •Lektion 7 Zollermäßigung Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 12. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text. Finden Sie im Text deutsche Äquivalente.
- •Zollermäßigung
- •1. Bei der regelrechten Überführung der Ware in den freien Verkehr werden Abgaben erhoben.
- •2. Alle Zollermäßigungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen: Präferenzen, Zollbegünstigungen, tarifliche Zollfreiheit und außertarifliche Zollbefreiung.
- •3. Präferenzen werden aufgrund von Präferenzabkommen mit Staaten oder Staatengruppen erteilt.
- •Zollermäßigung
- •Lektion 8 Reiseverkehr Wortschatz zur Lektion
- •Reiseverkehr
- •Einreise nach Deutschland
- •Passkontrolle
- •Zollkontrolle
- •C. Lernen Sie die Dialoge auswendig und spielen Sie vor.
- •Lektion 9
- •Das Visum
- •Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die internationalen Wörter richtig vor. Beachten Sie die Betonung. Übersetzen Sie diese Wörter.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie richtig vor.
- •Aufgabe 4. Bilden Sie die Wörter nach dem Muster.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie Substantive und Partizipien nach dem Muster.
- •Aufgabe 14. Was wissen Sie von Visa?
- •Visa nach dem Recht der Europäischen Union (Schengen-Recht)
- •Aufgabe 22. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Betiteln Sie den Text.
- •Lektion 10 Der Beruf des Zöllners Wortschatz zur Lektion
- •Der Zoll: Von der Grenze zu (fast) grenzenlosen Möglichkeiten
- •Tätigkeitsbeschreibung
- •Das Grundstudium der fachtheoretischen Ausbildung umfasst folgende Studiengebiete:
- •Während des fachtheoretischen Hauptstudiums werden die Kenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Gebieten ergänzt und vertieft:
- •C. Мужчина пытался провезти контрабандой 95 змей
- •B. Schmuggelware
- •C. Frau beim Zoll
- •E. Beim Zoll
- •Texte zum selbständigen Lesen und Übersetzen Zur Lektion 1. Freizonen
- •1. Freihafen Duisburg
- •2. Überwachungsmaßnahmen
- •3. Maßnahmen zur Sicherung der Freizone
- •4. Kontrollmaßnahmen
- •5. Fehl- und Mehrmengen Fehlmengen
- •6. Mehrmengen
- •Zu Lektionen 2-3. Zollverfahren
- •1. Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •3. Die fünf Verfahren im Überblick
- •3A. Zolllagerverfahren
- •3B. Aktive Veredelung
- •3C. Umwandlungsverfahren
- •3D. Vorübergehende Verwendung
- •3E. Passive Veredelung
- •Zur Lektion 4. Die Zollanmeldung
- •1. Formen der Zollanmeldung
- •2. Schriftliche Zollanmeldung
- •3. Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung
- •4. Mündliche Zollanmeldung
- •5. Anmelder
- •Person des Anmelders
- •Zur Lektion 5.Verbrauchsteuern
- •1. Was unterliegt den Verbrauchsteuern?
- •2. Wie werden die Verbrauchsteuern erhoben?
- •3. Wie läuft der gewerbliche Warenverkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Gütern ab?
- •4. Wie überwacht der Zoll den Warenverkehr?
- •5. Wie überwacht der Zoll den Internethandel?
- •Zur Lektion 6. Verbote und Beschränkungen.
- •1. Bedeutung der VuB
- •2. Gemeinsame VuB-Regeln
- •3. Warum müssen Kulturgüter geschützt werden?
- •4. Warum ist die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie so wichtig?
- •Marken- und Produktpiraterie
- •Zur Lektion 7. Die Zollermäßigungen
- •1. Zollermäßigungen bei der Einfuhr in die eu
- •2. Zollaussetzung
- •3. Zollkontingente
- •4. Plafondüberwachung
- •Zur Lektion 8. Der Reiseverkehr Aufenthalt in Deutschland und Ihr Reisegepäck
- •Was ist beim Reisegepäck zu beachten?
- •Zur Lektion 9. Das Visum
- •1. Visum zur Einreise nach Deutschland
- •Visumerleichterungsabkommen der eu mit Russland
- •3. Entstehungsgeschichte und Entwicklung des Schengener Abkommens
- •4. Visum für Russland
- •Zur Lektion 10. Beruf des Zöllners
- •1. Aufgaben und Tätigkeiten
- •2. Perspektiven nach der Ausbildung
- •3. Zollhundewesen
- •Kommentieren einer Aussage Redewendungen zur Hilfe
- •2. 5.300 Gramm Marihuana entdeckten Zöllner im Auto eines Afrikaners. Rauschgiftkurier wurde festgenommen. Das Rauschgift wurde sichergestellt.
- •Texte zum Referieren Plan zum Referieren eines Artikels
- •1. Schwarzarbeit auf schwarzem Festival?
- •2. Goldring verschwiegen - 4.800 Euro Geldstrafe
- •3. Verbotene Früchte
- •4. Verständigung nicht möglich
- •5. Marihuana in der Unterwäsche
- •6. Doppelerfolg für den Zoll
- •7. Ein Karton "Gras" im Kleinwagen
- •8. Waffenfund in Hamburg und Berlin
- •9. Hochwertige Kleidung oder billige Fälschung
- •10. Auf der Reise ... Zum South-Side-Festival
- •11. Osteuropäischer Pfarrer schmuggelt Messwein
- •12. Erfolgreiche Schatzsuche
- •13. Ein Lkw voller Fälschungen
- •14. Rentenzuschuss aus Luxemburg
- •15. Mit Gold behängt am Zoll vorbei und trotzdem erwischt
- •16. Schwere Halbedelsteine im Gepäck
- •17. Porsche auf Urlaub
- •Grammatischer Anhang
- •Partizip I с частицей zu в роли определения
- •Abkürzungen
- •Literaturverzeichnis
3. Zollhundewesen
I. Das Zollhundewesen hat in Deutschland eine fast 100-jährige Tradition. Noch im Jahre 1841 wurde in einer "Zirkulationsverfügung der Königlich Bayerischen Grenzzolladministration" das Halten und Mitnehmen von Hunden zum Dienst als "Unfug" in Frage gestellt und zugleich angeordnet, dass dieser "Unfug... wo solcher eingeschlichen, augenblicklich abzustellen" ist.
Aber bereits 1908 hatte sich diese Einstellung zumindest dahingehend geändert, dass bei einem Zöllner die Mitnahme seines Airedale-Terriers im Dienst auf eigene Kosten und eigenes Risiko geduldet wurde. Offensichtlich bewährte sich dieses Vorgehen derart gut, dass der allgemeine Ruf nach Hunden im Streifendienst immer lauter wurde und das Reichsfinanzministerium schließlich das Mitführen geeigneter Hunde im Grenzdienst unter bestimmten Voraussetzungen billigte.
Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs gab es bereits 2.000 Zollhunde. Wegen der dem Zollgrenzschutz während des Krieges übertragenen, umfangreichen Aufgaben (u.a. Einsatz von Hunden als Meldehunde) fielen jedoch die meisten dieser Hunde den Kampfhandlungen zum Opfer.
Aus diesem Grunde musste nach Kriegsende das Zollhundewesen völlig neu aufgebaut werden, zumal es die rege Nachkriegsschmuggeltätigkeit zu bekämpfen galt. Zudem durften die Beamten des Grenzdienstes in der unmittelbaren Nachkriegszeit keine Waffen tragen, so dass die Zollhunde als Schutz für ihren Hundeführer eine wertvolle Hilfe darstellten. In diese Zeit fiel auch die Gründung verschiedener Zollhundeschulen, von denen heute nur noch die Zollhundeschulen in Bleckede und Neuendettelsau existieren.
Mit zunehmender Grenzöffnung wandelte sich auch mehr und mehr das Zollhundewesen. Der reine Schutzhund, der vor allem im Grenzaufsichtsdienst eine bedeutende Rolle gespielt hatte, trat immer weiter in den Hintergrund. Stattdessen rückte die Spürhundausbildung zusehends in den Mittelpunkt, die - den sich ändernden Bedingungen angepasst - auf das "Erschnüffeln" von Rauschgift, Sprengstoffen und Waffen und in neuerer Zeit auch Bargeld und Tabak ausgerichtet wurde.
II. Aktuell gibt es in der deutschen Zollverwaltung circa 550 Diensthunde, die entweder zu Schutz- oder Spürhunden bzw. zu beidem gleichzeitig - je nach den dienstlichen Bedürfnissen - ausgebildet sind.
In erster Linie werden Hunde eingesetzt, die den sog. "Diensthunderassen" angehören, wie z.B. Deutscher und Belgischer Schäferhund, Rottweiler, Boxer, Dobermann, Airedale-Terrier, Hovawart, Bouvier des Flandres oder Riesenschnauzer. Im Spürhundbereich finden jedoch auch andere Rassen wie z.B. Golden Retriever, Labrador oder kleinere Hunde wie Spaniel und Terrier Verwendung.
Ein ausgebildeter Diensthund kann im Durchschnitt etwa bis zu seinem zehnten Lebensjahr als Schutz- bzw. Spürhund eingesetzt werden, da sein Leistungsvermögen im Alter naturgemäß nachlässt. Kann ein Zollhund die an ihn gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllen, wird er ausgemustert. Danach verbringt er seinen wohlverdienten Ruhestand bei seinem Hundeführer als Familienhund.
Zwischen Hundeführer und Hund besteht ein besonderes Verhältnis. Sie werden gemeinsam zum Team ausgebildet und verrichten ihren Dienst als eine Einheit, d.h. Hund und Hundeführer sind nicht austauschbar und verbringen den ganzen Tag gemeinsam. Die Hundeführer und nicht zuletzt auch deren Familien nehmen die über den normalen Dienstalltag hinausgehenden Belastungen aus Begeisterung für die Sache in Kauf. Deshalb werden die Beamten, denen ein Diensthund anvertraut wird, auch sorgfältig ausgesucht.
Die Diensthundeführer werden auch im Alltag an ihren jeweiligen Dienststellen durch die Zollhundelehrwarte und durch die beiden Zollhundeschulen in Bleckede und Neuendettelsau betreut.