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Нем.язык для ТД Часть 2.doc
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3. Zollhundewesen

I. Das Zollhundewesen hat in Deutschland eine fast 100-jährige Tradition. Noch im Jahre 1841 wurde in einer "Zirkulationsverfügung der Königlich Bayerischen Grenzzolladministration" das Halten und Mitnehmen von Hunden zum Dienst als "Unfug" in Frage gestellt und zugleich angeordnet, dass dieser "Unfug... wo solcher eingeschlichen, augenblicklich abzustellen" ist.

Aber bereits 1908 hatte sich diese Einstellung zumindest dahingehend geändert, dass bei einem Zöllner die Mitnahme seines Airedale-Terriers im Dienst auf eigene Kosten und eigenes Risiko geduldet wurde. Offensichtlich bewährte sich dieses Vorgehen derart gut, dass der allgemeine Ruf nach Hunden im Streifendienst immer lauter wurde und das Reichsfinanzministerium schließlich das Mitführen geeigneter Hunde im Grenzdienst unter bestimmten Voraussetzungen billigte.

Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs gab es bereits 2.000 Zollhunde. Wegen der dem Zollgrenzschutz während des Krieges übertragenen, umfangreichen Aufgaben (u.a. Einsatz von Hunden als Meldehunde) fielen jedoch die meisten dieser Hunde den Kampfhandlungen zum Opfer.

Aus diesem Grunde musste nach Kriegsende das Zollhundewesen völlig neu aufgebaut werden, zumal es die rege Nachkriegsschmuggeltätigkeit zu bekämpfen galt. Zudem durften die Beamten des Grenzdienstes in der unmittelbaren Nachkriegszeit keine Waffen tragen, so dass die Zollhunde als Schutz für ihren Hundeführer eine wertvolle Hilfe darstellten. In diese Zeit fiel auch die Gründung verschiedener Zollhundeschulen, von denen heute nur noch die Zollhundeschulen in Bleckede und Neuendettelsau existieren.

Mit zunehmender Grenzöffnung wandelte sich auch mehr und mehr das Zollhundewesen. Der reine Schutzhund, der vor allem im Grenzaufsichtsdienst eine bedeutende Rolle gespielt hatte, trat immer weiter in den Hintergrund. Stattdessen rückte die Spürhundausbildung zusehends in den Mittelpunkt, die - den sich ändernden Bedingungen angepasst - auf das "Erschnüffeln" von Rauschgift, Sprengstoffen und Waffen und in neuerer Zeit auch Bargeld und Tabak ausgerichtet wurde.

II. Aktuell gibt es in der deutschen Zollverwaltung circa 550 Diensthunde, die entweder zu Schutz- oder Spürhunden bzw. zu beidem gleichzeitig - je nach den dienstlichen Bedürfnissen - ausgebildet sind.

In erster Linie werden Hunde eingesetzt, die den sog. "Diensthunderassen" angehören, wie z.B. Deutscher und Belgischer Schäferhund, Rottweiler, Boxer, Dobermann, Airedale-Terrier, Hovawart, Bouvier des Flandres oder Riesenschnauzer. Im Spürhundbereich finden jedoch auch andere Rassen wie z.B. Golden Retriever, Labrador oder kleinere Hunde wie Spaniel und Terrier Verwendung.

Ein ausgebildeter Diensthund kann im Durchschnitt etwa bis zu seinem zehnten Lebensjahr als Schutz- bzw. Spürhund eingesetzt werden, da sein Leistungsvermögen im Alter naturgemäß nachlässt. Kann ein Zollhund die an ihn gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllen, wird er ausgemustert. Danach verbringt er seinen wohlverdienten Ruhestand bei seinem Hundeführer als Familienhund.

Zwischen Hundeführer und Hund besteht ein besonderes Verhältnis. Sie werden gemeinsam zum Team ausgebildet und verrichten ihren Dienst als eine Einheit, d.h. Hund und Hundeführer sind nicht austauschbar und verbringen den ganzen Tag gemeinsam. Die Hundeführer und nicht zuletzt auch deren Familien nehmen die über den normalen Dienstalltag hinausgehenden Belastungen aus Begeisterung für die Sache in Kauf. Deshalb werden die Beamten, denen ein Diensthund anvertraut wird, auch sorgfältig ausgesucht.

Die Diensthundeführer werden auch im Alltag an ihren jeweiligen Dienststellen durch die Zollhundelehrwarte und durch die beiden Zollhundeschulen in Bleckede und Neuendettelsau betreut.