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Нем.язык для ТД Часть 2.doc
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Aufgabe 12. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text. Finden Sie im Text deutsche Äquivalente.

товарооборот, размер таможенных платежей, внетарифная льгота, получить таможенные льготы, базовая ставка таможенных пошлин, соглашение о преференциях, иными словами, признак достаточной степени переработки, для определения страны происхождения, выписать сертификат о происхождения товара, средиземноморские страны, преследовать экономические цели, из гуманитарных или культурных соображений, способствовать ускорению международного пассажиропотока, таможенный досмотр товаров, используемых в личных целях, в неограниченном количестве, в стоимостном и/или количественном отношении

Zollermäßigung

Waren, die in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt werden, sollen in der Regel in den Warenumsatz der EU eingehen. Für diese Waren wird daher durch Zollanmeldung das Zollverfahren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr beantragt. Die Überführung erfolgt dann durch die Überlassung der Ware an den Empfänger. Mit der Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr entstehen die Einfuhrabgabenschulden. Dieser Zollschuldbetrag wird von der Zollstelle ermittelt und erhoben.

Es gibt aber Fälle, wo Zölle gar nicht oder nur begrenzt erhoben werden. Man kann alle diese Möglichkeiten in drei Gruppen unterteilen: Präferenzen, tarifliche Zollfreiheit und außertarifliche Zollbefreiung.

Die Wareneinfuhren in die Europäische Union aus den meisten Staaten der Welt genießen Zollvergünstigungen. Das bedeutet, dass der Zollsatz im Verhältnis zum normalen Regelzollsatz reduziert ist oder sogar null beträgt. Die Präferenzen werden aufgrund von Präferenzabkommen mit entsprechenden Staaten oder Staatengruppen erteilt. Demzufolge bekommt die Ware eine Präferenz, wenn sie in den Abkommenstaaten hergestellt ist. Mit anderen Worten gesagt ist die Präferenzerteilung (präferentliche Vorzugsbehandlung) vom Ursprung der Ware abhängig. Sehr oft werden Erzeugnisse unter Verwendung von Rohstoffen und Vorprodukten aus verschiedenen Ländern hergestellt. Dann prüft man, in welchem Land die Ware ausreichend verarbeitet worden ist. Ein Merkmal der ausreichenden Verarbeitung kann zum Beispiel der Positionswechsel sein. Im Zollkodex sind auch andere Regeln für Bestimmung des Ursprungslandes vorgesehen.

Ist der Ursprung der Ware ermittelt, so stellt man den Ursprungsnachweis aus. Dafür gibt es drei Formblätter - Formblatt A für Entwicklungsländer, Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und Warenverkehrsbescheinigung EUR 2 für Mittelmeerländer und sonstige Länder. Nur mit der Vorlage des Ursprungsnachweises können die Waren zu Präferenzzollsätzen abgefertigt werden.

Unter der tariflichen Zollfreiheit versteht man solche Fälle, in denen im Tarif ein Zollsatz frei vorgesehen ist. Frei vom Zoll sind zum Beispiel Meereserzeugnisse. Tarifliche Freiheit verfolgt immer wirtschaftliche Ziele. Wenn man im Tarif z. B. bei einigen Rohstoffen den Zollsatz frei vorsieht, so dient diese Zollfreiheit zur Förderung bestimmter Industriezweige.

Außertarifliche Zollbefreiung unterscheidet sich von der tariflichen Zollfreiheit dadurch, dass sie keinen wirtschaftlichen Charakter hat. Außertarifliche Zollbefreiungen gewährt man aus den humanitären oder kulturellen Erwägungen. Vom Zoll befreit sind zum Beispiel medizinische Instrumente und Apparate, Übersiedlungsgut, pädagogische und wissenschaftliche Güter, Geschenke, Waren im persönlichen Gepäck Reisender, Ausstattungen für Studentenwohnungen und so weiter. Hier soll exemplarisch Befreiung von Reisemitbringseln (Waren im persönlichen Gepäck Reisender) behandelt werden. Reisende nehmen oft ins Ausland Geschenke mit und bringen von dort Andenken und andere Waren nach Hause mit. Um diesen internationalen Reiseverkehr sowohl im privaten als auch im kommerziellen Bereich zu fördern, muss man die Zollabfertigung der Reisemitbringsel erleichtern, deshalb gewährt man für solche Waren eine Zollbefreiung. Diese Waren können aber nicht in unbeschränktem Ausmaß einfuhrabgabenfrei sein. Daher wird die Zollbefreiung wert- und/oder mengenmäßig begrenzt.

Aufgabe 13. Wählen Sie die richtige Variante.