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Нем.язык для ТД Часть 2.doc
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Reiseverkehr

Jeder Reisende, der die Grenzen der Europäischen Union überschreitet, kommt mit dem Zoll in Berührung. Beim Überschreiten der Grenze führen Reisende eine Vielzahl unterschiedlicher Waren mit. Werden Waren beim Überschreiten der Grenze mitgeführt, so spricht man von einer grenzüberschreitenden Warenbewegung.

Welche zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften dabei zu beachten sind, hängt davon ab

  • ob Sie Bürger der EU sind und Ihr Reiseziel ein Mitgliedstaat der EU ist (Reisen innerhalb der EU),

  • ob Sie Bürger der EU sind und Ihre Reise in ein sogenanntes "Drittland" führt, das heißt in einen nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Staat (Reisen außerhalb der EU),

  • ob Sie als Besucher aus einem Drittland nach Deutschland einreisen möchten (Aufenthalt in Deutschland).

Geschäftsreisende sollten jedoch beachten, dass gewerbliche Waren den Regelungen des kommerziellen Warenverkehrs unterliegen.

Aufgabe 14. Machen Sie sich mit dem folgenden Text vertraut. Beantworten Sie die Fragen

  • Unter welcher Bedingung können die Reisenden aus jedem Mitgliedstaat der UG Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen?

  • Was dient zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr?

  • Was geschieht mit den zu gewerblichen Zwecken mitgebrachten Waren?

  • Welchen Verbrauchsteuern unterliegen die Waren?

  • Worauf sollen die Urlauber achten, wenn sie nach Deutschland einreisen?

Einreise nach Deutschland

Reisende können Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren

  • nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden,

  • weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,

  • keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.

Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, so dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Richtmengen:

aus einem Nicht-EU- Mitgliedstaat

aus einem EU-

Mitgliedstaat

Tabakwaren (wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist):

Zigaretten

200 Stück

800 Stück

Zigarillos

100 Stück

400 Stück

Zigarren

50 Stück

200 Stück

Rauchtabak

250 Gramm Rauchtabak

1 kg

Sonderregelung für neue EU-Mitgliedstaaten beachten!

Alkoholische Getränke (wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist):

Spirituosen

1 Liter

10 Liter

Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)

2 Liter

10 Liter

Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein)

4 Liter

20 Liter

Bier

16 Liter

110 Liter

Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von der Privatperson selbst befördert werden. Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. In diesem Fall sollen Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.

Zu gewerblichen Zwecken mitgebrachte Waren müssen in Deutschland beim Finanzamt zur Umsatzsteuer angemeldet und versteuert werden. Unterliegen die Waren zusätzlich noch einer in Deutschland vom Zoll verwalteten Verbrauchsteuer (das sind Energiesteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer), so sind sie auch beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden und die Verbrauchsteuer ist zu entrichten.

Urlauber aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die mit ihrem Pkw oder Motorrad nach Deutschland einreisen, sollten daran denken, ein Nationalitätszeichen an ihrem Kraftfahrzeug und gegebenenfalls Anhänger anzubringen. Ist das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs allerdings ein EU-Kennzeichen (diese Kennzeichen tragen am linken Rand das Nationalitätszeichen des Zulassungsmitgliedstaats), so ist kein zusätzliches Nationalitätszeichen erforderlich.

Aufgabe 15. Wie meinen Sie? Prüfen Sie sich, indem Sie entsprechende Information auf der Internetseite http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/c0_ausreise_aus_d/index.html finden.

  • Was ist bei der Ausreise aus Deutschland zu beachten?

  • Welche Waren können ohne Formalitäten aus Deutschland ausgeführt werden?

  • Woran soll der Reisende denken, wenn er mit dem Pkw oder Motorrad in einen Mitgliedstaat der EU reisen möchte.

  • In welchen Staaten ist kein zusätzliches Nationalitätszeichen erforderlich, wenn das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges ein EU-Kennzeichen ist?

  • Wo können sich die Reisenden über die geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen des Urlaubslandes erkundigen?

  • Was kann man abgabenfrei aus einem Land, das nicht zur EU gehört, mitbringen?

  • Welchen Geldbetrag darf man aus/nach Deutschland mitnehmen?

  • Welche Strafen drohen beim Schmuggel?

Aufgabe 16. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text ins Russische.

Zollkontrollen im Reiseverkehr

Mit dem EU-Binnenmarkt sind die Zollgrenzen innerhalb der EU weggefallen. Dadurch wurden die Zollkontrollen an den EU-Außengrenzen um so wichtiger. Zur Unterstützung dieser Zollgrenzkontrollen und zur Überwachung nationaler Vorschriften darf der Zoll auch innerhalb Deutschland Kontrollen durchführen.

In der Regel kontrollieren die Zollbeamten Reisende stichprobenweise ohne einen konkreten Verdacht. Sie üben damit eine präventive Funktion aus. Um die erforderlichen Kontrollen sinnvoll durchführen zu können, haben die Zollbeamten besondere Befugnisse. Um festzustellen, ob Einfuhr- bzw. Ausfuhrvorschriften eingehalten wurden, dürfen die Zollbeamten zum Beispiel

  • Personen anhalten,

  • die Vorlage von Ausweispapieren verlangen und

  • Gepäck und Beförderungsmittel überprüfen.

Wenn eine begründete Vermutung dafür vorliegt, dass eine Person unter ihrer Kleidung vorschriftswidrig Waren versteckt, dürfen die Zollbeamten diese Person auch körperlich durchsuchen. Diese Durchsuchung dürfen jedoch nur Zollbedienstete desselben Geschlechts durchführen. Eine andersgeschlechtliche Person darf die Durchsuchung nur in einem Ausnahmefall vornehmen.

Sie als Reisender sind bei einer Zollkontrolle verpflichtet aktiv mitzuhelfen. So müssen Sie z.B.

  • die Herkunft mitgeführter Waren angeben,

  • die entschädigungslose Entnahme von Mustern oder Proben dulden,

  • auf Verlangen der Zollbeamten die für die Kontrolle von Gepäck und Beförderungsmitteln erforderliche Hilfe leisten.

Zu den Hilfeleistungen gehört beispielsweise, den Kofferraum Ihres Fahrzeuges oder Ihre Gepäckstücke zu öffnen und deren Inhalt auszupacken.

Daneben ist der Zoll berechtigt, den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr zur Bekämpfung der Geldwäsche zu überwachen. Mobile Kontrollgruppen sind im gesamten Bundesgebiet tätig.

Viele nationale Vorschriften wurden durch EU-einheitliche Regelungen ersetzt. Bezüglich der Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer und teilweise bei Verboten und Beschränkungen gelten jedoch weiterhin nationale Bestimmungen.

Gelegentlich werden bei einer Zollkontrolle Gegenstände festgestellt, bei denen nicht unmittelbar geklärt werden kann, ob sie Verboten und Beschränkungen unterliegen. So ist z.B. bei manchen Urlaubsmitbringseln nicht sofort festzustellen, ob sie zu den gesetzlich geschützten Tier- oder Pflanzenarten zählen. In solchen Fällen können die betreffenden Gegenstände sichergestellt und einer qualifizierten Untersuchung unterzogen werden.

Aufgabe 17. Wählen Sie die richtige Variante.

1. Mit dem EU-Binnenmarkt sind die Zollkontrollen an den EU-Außengrenzen ausgefallen.

richtig falsch es steht im Text nicht.

2. Die Zollbeamten dürfen Reisende ohne einen konkreten Verdacht nicht kontrollieren.

richtig falsch es steht im Text nicht.

3. Wenn der Verdacht besteht, dass der Reisende eine Schusswaffe versteckt, so wird er von einem Zollbediensteten männlichen Geschlechts durchsucht.

richtig falsch es steht im Text nicht.

4. Reisende sollen bei einer Zollkontrolle erforderliche Hilfe leisten.

richtig falsch es steht im Text nicht.

5. Der Zoll ist berechtigt, den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr zur Bekämpfung der Geldwäsche zu überwachen.

richtig falsch es steht im Text nicht.

6. Alle nationalen Vorschriften wurden durch EU-einheitliche Regelungen ersetzt.

richtig falsch es steht im Text nicht.

7. Manche Waren können sichergestellt und einer qualifizierten Untersuchung unterzogen werden, wenn eine Frage entsteht, ob sie Verboten und Beschränkungen unterliegen.

Aufgabe 18. Lesen Sie den Text noch einmal. Verbinden Sie die Ziffern 1 - 9 mit den Buchstaben a) -i) in Form logischer Sätze.

1. Mit dem EU-Binnenmarkt sind die Zollgrenzen …

a) … Personen anhalten, die Vorlage von Ausweispapieren verlangen und Gepäck überprüfen.

2. Die Zollkontrollen an den EU-Außengrenzen …

b) … aktiv mithelfen.

3. Die Zollbeamten kontrollieren die Reisenden …

c) … dürfen die Zollbeamten die Person auch körperlich durchsuchen.

4. Die Zollbeamten dürfen …

d) … einer qualifizierten Untersuchung unterzogen.

5. Beim Verdacht vorschriftswidriger Waren …

e) … durch EU-einheitliche Regelungen ersetzt.

6. Reisende sollen bei einer Zollkontrolle …

f) … werden wie früher ausgeübt.

7. Zu den Pflichten der Reisenden gehört …

g) … stichprobenweise ohne einen konkreten Verdacht.

8. Viele nationale Vorschriften wurden …

h) … innerhalb der EU weggefallen.

9. Gegenstände ungewisser Herkunft werden sichergestellt und …

i) … die Herkunft mitgeführter Waren anzugeben, die entschädigungslose Entnahme von Mustern oder Proben zu dulden, den Kofferraum des Fahrzeuges oder die Gepäckstücke zu öffnen.

Aufgabe 19. Wie lautet die Frage?

1. - ?

- Mit der Einführung des Binnenmarktes sind die Zollgrenzen innerhalb der EU weggefallen.

2. - ?

- Ja, innerhalb Deutschland darf der Zoll zur Überwachung nationaler Vorschriften Kontrollen durchführen.

3. - ?

- Nein, in der Regel kontrollieren die Zollbeamten Reisende stichprobenweise ohne einen konkreten Verdacht.

4. - ?

- Ja, wenn eine begründete Vermutung dafür vorliegt, dass eine Person unter ihrer Kleidung vorschriftswidrig Waren versteckt.

5. - ?

- Zu seinen Pflichten gehört die Herkunft mitgeführter Waren anzugeben, die entschädigungslose Entnahme von Mustern oder Proben zu dulden, auf Verlangen der Zollbeamten die für die Kontrolle von Gepäck und Beförderungsmitteln erforderliche Hilfe zu leisten.

6. - ?

- Das bedeutet den Kofferraum des Fahrzeuges oder die Gepäckstücke zu öffnen und deren Inhalt auszupacken.

7. -?

  • Wenn es nicht geklärt werden kann, ob die Gegenstände Verboten und Beschränkungen unterliegen oder nicht.

Aufgabe 20. Beantworten Sie die Fragen.

1. Seit wann sind die Zollgrenzen innerhalb der EU weggefallen? 2. Wurden die Zollkontrollen an den EU-Außengrenzen verstärkt? 3. Wie üben die Zollbeamten eine präventive Funktion aus? 4. Was unternehmen die Zollbeamten, um festzustellen, ob Einfuhr- bzw. Ausfuhrvorschriften eingehalten wurden? 5. Wie handeln die Zöllner beim Verdacht, dass eine Person unter ihrer Kleidung vorschriftswidrig Waren versteckt? 6. Unter welcher Voraussetzung darf die Person durchsucht werden? 7. Welche Verpflichtungen hat der Reisende bei einer Zollkontrolle? 8. In welchen Fällen werden die Gegenstände sichergestellt?

Aufgabe 21. Berichten Sie kurz über Zollkontrollen im Reiseverkehr.

Aufgabe 22. A. Lesen Sie die Dialoge.