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Нем.язык для ТД Часть 2.doc
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4. Warum ist die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie so wichtig?

Ein Markenhersteller versucht immer, mit seinem Produkt den Nerv der Zeit zu treffen. Das richtige Produkt zum richtigen Zeitpunkt auf dem Markt zu präsentieren, ist für ihn von existenzieller Bedeutung.

Dazu gehört auch, die Bedürfnisse des Kunden zu erkennen und ihn zufrieden zu stellen. Kurz gesagt, "trendy" zu sein, ist in der heutigen Zeit eine wichtige Eigenschaft, um sich auf dem Markt zu behaupten.

Nicht jeder erreicht dieses Ziel. Es kostet viel Energie und vor allem Geld. Nicht immer wird dieser Einsatz entsprechend belohnt.

Was sich für den Markenhersteller oftmals als besonders schwieriges Unterfangen herausstellt, scheint für einen Fälscher kein besonderes Problem zu sein. Der Plagiator oder Fälscher hat offenbar immer das nötige Fingerspitzengefühl für Strömungen auf dem Markt. Dies ist allerdings nicht verwunderlich. Schafft er doch keine eigenen Trends, sondern tut das, was er am besten kann: Kopieren. Es birgt kaum Risiken, spart viel Energie und vor allem Geld.

  1. Marken- und Produktpiraterie

Markenpiraterie ist das illegale Verwenden von Zeichen, Namen, Logos (Marken) und geschäftlichen Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden.

Produktpiraterie ist das verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von Waren, für die die rechtmäßigen Hersteller Erfindungsrechte, Designrechte und Verfahrensrechte besitzen. Der Marken- und Produktpirat übernimmt unerlaubt das technische Wissen, das sich ein Unternehmen in langjähriger und mühevoller Arbeit und unter Einsatz enormer finanzieller Mittel erworben hat, um es für seine Produkte zu nutzen. Er verwendet die Bekanntheit einer Marke, die ein Markenhersteller aufgrund seiner Qualitätsprodukte erlangt hat, um den Verbraucher über die tatsächliche Herkunft der Ware und Qualität zu täuschen.

Für den Rechtsinhaber bedeutet dies, rechtzeitig zu reagieren und sich mit allen Möglichkeiten zu schützen.

Zur Lektion 7. Die Zollermäßigungen

1. Zollermäßigungen bei der Einfuhr in die eu

Die Europäische Union gewährt aufgrund von Verträgen oder autonom, das heißt ohne vertragliche Verpflichtung, zolltarifliche Abgabenvergünstigungen bei der Einfuhr, die zu einer Zollermäßigung bis hin zum Zollsatz 0 % führen. Ist eine Zollvergünstigung zeitlich aber nicht mengen- oder wertmäßig eingeschränkt, wird sie im Rahmen einer Zollaussetzung gewährt. Ist sie hingegen wert- oder mengenmäßig beschränkt, wird sie im Regelfall durch ein Zollkontingent überwacht, das innerhalb eines bestimmten Zeitraums anzuwenden ist. Im Einzelfall kann die Europäische Kommission auch eine Plafondüberwachung anordnen, die ebenfalls wert- oder mengenmäßig eingeschränkt ist.

2. Zollaussetzung

Zollaussetzungen dürfen nur für einen bestimmten Zeitraum aus präzisen wirtschaftlichen Gründen, die dem allgemeinen Interesse der Union dienen, gewährt werden. Sie sollen Unternehmen, die in der Union produzieren, in die Lage versetzen, sich ohne Zahlung der sonst üblichen Zollsätze mit Rohstoffen, Halbfertigwaren und Bauteilen zu versorgen, die in der Union oder in einem Drittland, dem Zollpräferenzen gewährt werden, nicht verfügbar sind. Zollaussetzungen dienen dazu:

  • die Wirtschaftstätigkeit der Union zu steigern,

  • die Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen und

  • neue Arbeitsplätze zu schaffen.