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Нем.язык для ТД Часть 2.doc
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Zollermäßigung

Wenn die Waren in den inneren Warenumsatz eingehen, entsteht in der Regel (1). Der Zollschuldbetrag wird anhand der Bemessungsgrundlage (2). Der wichtigste Bestandteil der Bemessungsgrundlage ist der Zollsatz, denn davon hängt (3) ab. Wird der Zollsatz reduziert, auf null gesetzt oder als frei bezeichnet, so spricht man von (4). Alle Zollermäßigungen werden in drei Gruppen unterteilt (5), (6) und (7). Präferenzen werden aufgrund von (8) erteilt. Demzufolge sind die Präferenzen mit (9) verbunden. Der Warenursprung wird mit Hilfe von bestimmten (10) ermittelt. Allerdings bekommt die Ware Präferenzen nur (11). Dafür gibt es drei Formblätter: (12) für Entwicklungsländer, (13) für den Europäischen Wirtschaftsraum und (14) für Mittelmeerstaaten und sonstige Länder. Die tarifliche Zollfreiheit bedeutet, dass der Regelzollsatz als (15) gesetzt wird. Die tarifliche Zollfreiheit dient zur (16). Dadurch unterscheidet sie sich von der Zollbefreiung, die (17) gewährt wird. Zollbefreiungen genießen z. B. (18). Waren im persönlichen Gepäck Reisender sind aber (19) abgabenfrei. Ihr Wert und/oder die Menge dürfen entsprechende Grenzen nicht (20).

WVB EUR 1, die Zollschuld, ermittelt und erhoben, außertarifliche Zollbefreiungen, Zollermäßigungen, Präferenzen, frei, dem Ursprung der Waren, Präferenzabkommen mit entsprechenden Staaten oder Staatengruppen, kulturellen Erwägungen, Regeln, mit Vorlage eines Ursprungnachweises, überstreiten, Formblatt A, Förderung der Wirtschaft, aus humanitären oder Reisemitbringsel, die Höhe der Einfuhrabgaben, im beschränkten Ausmaß, tarifliche Zollfreiheit, WVB EUR 2

Aufgabe 18. Übersetzen Sie ins Deutsche.

1. Все таможенные льготы можно подразделить на три группы: преференции, тарифные таможенные льготы и внетарифные таможенные льготы. 2. Преференциями называются льготы, которые применяются в отношении товаров из определенных стран и не применяются к другим странам. 3. Так, преференции связаны с понятием «происхождение товара». 4. Не всегда легко определить страну происхождения товара. 5. Для этого предусмотрено несколько правил. 6. Одним из них является критерий достаточной переработки. 7. Признаком достаточной переработки товара может быть, например, смена товарной позиции.

Aufgabe 19. Beantworten Sie die folgenden berufsbezogenen Fragen.

1. Was sind Präferenzen?

2. Was ist die Grundlage für eine Präferenzbehandlung?

3. Nennen Sie drei bedeutsame internationale Abkommen zur Präferenzerteilung?

4. Welche abgabenrechtliche Bedeutung haben Präferenzen bei der Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr?

5. Was ist das maßgebliche Kriterium für die Gewährung eines Präferenzzollsatz?

6. Wie wird das Ursprungsland der Ware ermittelt?

7. Erläutern Sie die Regel des Positionswechsels.

8. Welche Formen der Präferenznachweise gibt es?

9. Erläutern Sie den Begriff der tariflichen Zollfreiheit und den der außertariflichen Zollbefreiung ab.

10. Nennen Sie einige Waren, die entweder tarifliche Zollfreiheit oder außertarifliche Zollbefreiungen genießen.

11. Unter welchen Bedingungen sind Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden abgabenfrei?

12. Gibt es neben Mengenbeschränkungen auch allgemeine Wertgrenzen?

13.Erläutern Sie den Begriff der Freimenge.

14. In welchen Fällen gelten auch altersmäßige Grenzen?

Aufgabe 20. Sprechen Sie zum Thema «Zollermäßigung».

Aufgabe 21. Führen Sie ein Gespräch zwischen dem Reisenden und dem Zöllner anhand des folgenden Textes.

Der in Münster wohnende Lehrer Rudolf Meier reist mit seinem Pkw aus Norwegen kommend beim Seezollamt in Cuxhaven nach Deutschland ein. Meier ist auf der Rückreise von einem Skiurlaub in Norwegen. Er hat sich in Norwegen ein neues Paar Ski (US-Fabrikat) im Wert von 300 Euro erworben. Der Zollbeamte, dem er das alles erklärt, interessiert sich für Rechnung. Herr Meier zeigt ihm die Rechnung vor. Der Zollbedienstete fragt, ob er noch irgendwelche Geschenke oder Andenken aus Norwegen mit sich bringt. Herr Meier bejaht es. Er bringt noch 2 Liter echten norwegischen Aquavit (45 % Vol), Preis 15 Euro und 500 Zigaretten amerikanischen Ursprungs, Preis 30 Euro. Aber das sind doch seine Reisemitbringsel. Sie sind doch zollfrei. Der Zollbeamte erklärt ihm, dass Reisemitbringsel nicht in unbeschränktem Ausmaß einfuhrabgabenfrei sind. Die Zollbefreiung wird wert- und mengenmäßig begrenzt. Für Alkohol beträgt die Mengengrenze 1 Liter pro Person und Reise. Also für restlichlichen 1 Liter Aquavit muss Herr Meier 11,80 Euro bezahlen. Was die Zigaretten anbetrifft, so darf Herr Meier nur 300 Stück zollfrei einführen. Für andere 200 muss er Zoll in der Höhe von 21 Euro entrichten. Für Ski gibt es auch eine Wertgrenze. Herr Meier interessiert sich, was er für Ski denn bezahlen soll. Der Zollbeamte antwortet, dass die Wertgrenze für Ski 350 Euro ausmacht und folglich nicht überschritten ist. Herr Meier präzisiert noch einmal, dass er also insgesamt 32,80 Euro dem Zoll schuldig ist. Der Zollbeamte bestätigt es und zeigt, wo sich die Zollkasse befindet.