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Нем.язык для ТД Часть 2.doc
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Lektion 2 Zollrechtliche Bestimmungen und Zollverfahren Wortschatz zur Lektion

  1. Aufgabe der Waren zugunsten der Staatskasse

отказ от товара в пользу государства (там. режим)

  1. das Ausfuhrverfahren, -s, -

таможенный режим экспорта

  1. befördern (beförderte, befördert) vt h

перевозить, транспортировать

  1. bestimmen (bestimmte, bestimmt) vt h

назначать, определять

  1. zollrechtliche Bestimmung

таможенное назначение (товара)

  1. die Bürgschaft, -

  1. Bürgschaft leisten

поручительство, гарантия, обеспечение

ручаться, давать поручительство

  1. die Einfuhrzollschuld, -, -en

обязательство по уплате ввозных таможенных платежей и пошлин; размер причитающихся таможенных пошлин

  1. die Freigutverwendung, -

переработка под таможенным контролем

  1. die Genehmigung, -

разрешение

  1. das Erhebungsverfahren, -s, -

процедура взимания платежей (пошлин), метод налогообложения

  1. das Nichterhebungsverfahren, -s, -

таможенный режим без уплаты таможенных платежей и пошлин

  1. überführen(überführte, überführt) vt in A h

помещать (товар) под таможенный режим

  1. die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

таможенный режим выпуска в свободное обращение

  1. das Umwandlungsverfahren -s, -

таможенный режим утилизации

  1. aktive Veredelung

таможенный режим переработки на таможенной территории

  1. passive Veredelung

таможенный режим переработки вне таможенной территории

  1. verbleiben (verblieb, verblieben) vi s

оставаться

  1. die Vernichtung, -

таможенный режим уничтожения

  1. vorübergehende Verwendung

таможенный режим временного использования

  1. das Versandverfahren, -s, -

таможенный режим внутреннего таможенного транзита

  1. die Wiederausfuhr, -

таможенный режим обратного вывоза

  1. die Zerstörung, -

уничтожение (товаров) (таможенное назначение)

  1. zollbegünstigt

с предоставлением таможенных льгот, льготный

  1. die Zollermäßigung, -, -en

таможенная льгота

  1. die Zollfreiheit, -

тарифная таможенная льгота

  1. das Zolllager, -s, -

таможенный склад (таможенный режим)

  1. das Zollverfahren, - s, -

die Ware ins Zoll­verfahren überführen

таможенный режим

поместить товар под таможенный режим

Aufgabe 1. Lesen Sie die folgenden Fremdwörter vor. Beachten Sie die Aussprache.

der Zollkodex

importieren

national

der Status

kontrollieren

konkret

das Prozent

regulieren

europäisch

die Deklaration

informieren

potentiell

Aufgabe 2. Lesen Sie die zusammengesetzten Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache. Übersetzen Sie diese Wörter ins Russische.

das Nichterhebungsverfahren

das Zolllagerverfahren

die Freigutverwendung

das Erhebungsverfahren

die Wiederausfuhr

die Zollermäßigung

das Ausfuhrverfahren

die Ausfuhrbeschränkungen

die Zollbegünstigung

das Umwandlungsverfahren

die Einfuhrzollschuld

die Warenbeförderung

das Versandverfahren

die Grenzzollstellen

die Ausstellungsware

Aufgabe 3. Bilden Sie die Wörter nach dem Muster. Übersetzen Sie diese Wörter ins Russische.

befördern

(nepeвoзumь, mpанcnopmupoвamь)

die Beförderung

(nepeвoзкa, mpaнcnopmupoвкa)

befördert

(nepeвeзенный)

begrenzen -

-

-

beschränken -

-

-

beseitigen -

-

-

einhalten* 1-

-

-

entstehen* -

-

genehmigen -

-

-

gewährleisten -

-

-

lagern -

-

-

überführen -

-

-

überwachen -

-

-

umwandeln -

-

-

vereinfachen -

-

-

verwenden -

-

-

verändern -

-

-

vernichten -

-

-

zerstören -

-

-

verbringen* -

das Verbringen

verbracht

verlassen* -

-

-

verfahren* -

-

-

Aufgabe 4. Bilden Sie Wortverbindungen nach dem folgenden Muster. Übersetzen Sie sie ins Russische.

das Zollverfahren beenden – die Beendigung des Zollverfahrens

die Warenausfuhr begrenzen -

die Wahreneinfuhr genehmigen -

die Wareneinfuhr beschränken -

die Waren lagern -

das Zollverfahren durchführen -

die Ware verbringen -

die Vorschriften einhalten -

das Zollgebiet verlassen -

das Zollverfahren eröffnen -

die Ware vernichten -

die Abgabenbezahlung gewährleisten -

die Ware zerstören -

Aufgabe 5. Bilden Sie die zusammengesetzten Wörter nach dem folgenden Muster. Lesen Sie diese Wörter vor und übersetzen Sie sie ins Russische.

- mit dem Bindeelement (s): die Ware der Gemeinschaft - die Gemeinschaftsware

(тoвap Eвpocoюзa (eвpocoюзный moвap, "omeчecmвeнный" moвap)

das Gebiet der Wirtschaft -

die Ware für die Ausstellung -

die Ware der Nichtgemeinschaft -

der Markt des Inlands -

- ohne Bindeelement (s): die Ermäßigung des Zolls – die Zollermäßigung (снижение таможенной пошлины)

der Wechsel des Status -

die Beschränkung der Ausfuhr -

die Einfuhr der Waren -

das (Zoll)verfahren der Ausfuhr -

die Beförderung der Waren -

der Umsatz der Waren -

Aufgabe 6. Sagen Sie das auf Russisch.

die ausgestellten Waren, die geleistete Bürgschaft, die in das Versandverfahren überführten Güter, die in das Zollgebiet verbrachte Ware, das genehmigte Zollverfahren, die geschuldeten Abgaben, die beseitigten Fehler, die entstandene Zollschuld, das eröffnete Zollverfahren, die zur Einfuhr beschränkten Waren, die im Versandverfahren beförderten Güter, die im Zolllager vorhandenen Waren, die im Rahmen des Versandverfahrens geforderte Bürgschaft.

Aufgabe 7. Formen Sie die Attributsätze in erweiterte Attribute um.

Der Zollkodex kennt acht Zollverfahren, die in unterschiedliche Gruppen gegliedert sind. – Der Zollkodex kennt acht in unterschiedliche Gruppen gegliederte Zollverfahren.

1. Das sind Waren, die vollständig im Zollgebiet der Gemeinschaft hergestellt sind. 2. Der Zöllner sprach von den Gütern, die ordnungsgemäß in den zollrechtlichen freien Verkehr überführt wurden. 3. Das Verfahren, das zur Warenbeförderung zwischen zwei Orten im Zollgebiet verwendet wird, ist das Versandverfahren. 4. Beim Carnet TIR-Verfahren, der zur Vereinfachung von zollrechtlichen Formalitäten dient, übernimmt der deutsche Bundesverband für den Gütertransport die Bürgschaftsverpflichtung. 5. Die Überführung in den zoll­rechtlich freien Verkehr ist das Zollverfahren, das zu den Erhebungsverfahren gehört. 6. Das deutsche Zollrecht kennt den Zollkodex, der fünf zollrechtliche Bestimmungen vorsieht. 7. Die Waren, die vom Einführer importiert worden sind, werden zollrechtlich überwacht.

Aufgabe 8. Finden Sie erweiterte Attribute. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische.

1. Freizonen und Freilager sind vor allem Zentren für die Umverteilung der eingeführten oder ausgeführten Waren inner- oder außerhalb der Gemeinschaft. 2. In Freizonen verbrachte Waren sind abgabenfrei. 3. Längere Fristen für eine geplante Zwischenlagerung der Waren ohne entsprechendes Zollverfahren werden grundsätzlich nicht gewährt. 4. Das häufig verwendete Zollverfahren für die Wareneinfuhr ist die Überführung in den freien Verkehr. 5. Die nicht im Zusammenhang mit Verboten oder Beschränkungen stehenden Formalitäten für die Ein- und Ausfuhr können so von den Grenzen ins jeweilige Inland verlegt werden. 6. Die importierten Waren stehen unter zollrechtlicher Überwachung. 7. Nichtgemeinschaftswaren wurden irrtümlich zu einem anderen als dem eigentlich vorgesehenen Zollverfahren angemeldet.

Aufgabe 9. Finden Sie die Synonyme.

1) befördern

a) zollrechtlich

2) vereinfachen

b) vernichten

3) ohne Erhebung von Abgaben

c) transportieren

4) zerstören

d) Erhebungsverfahren

5) gewährleisten

e) dem Zollverfahren zuführen

6) gehören

f) das Ziel

7) zollamtlich

g) abgabenfrei

8) ins Zollverfahren überführen

h) zählen

9) der Zweck

i) sichern

10) Zollverfahren mit der Zollschuld

j) erleichtern

Aufgabe 10. Finden Sie die Antonyme.

1) verbleiben

a) die passive Veredelung

2) das Verbot

b) die Nichtgemeinschaftsware

3) die aktive Veredelung

c) außerhalb

4) zollfrei

d) der Inlandsmarkt

5) die Gemeinschaftsware

e) verlassen

6) innerhalb

f) abschließen

7) der Außenmarkt

g) zollpflichtig

8) einhalten

h) die Genehmigung

9) eröffnen

i) verstoßen

Aufgabe 11. Verbinden Sie die folgenden Substantive mit Verben. Bilden Sie die Sätze mit den Wortverbindungen.

1) in unterschiedliche Gruppen

a) erheben

2) zwischen einem Nichterhebungsverfahren und einem Erhebungsverfahren

b) eingehen

3) ermäßigte Zölle

c) verlassen

4) in den inneren Warenumsatz

d) gehören

5) den Inlandsmarkt

f) gliedern

6) zu den Zollverfahren mit der Zollschuld

g) überführen

7) ins Zollverfahren Vorübergehende Verwendung

h) unterscheiden

Aufgabe 12. Erraten Sie die Begriffe ihrer Definition nach.

  1. Das sind Waren, die vollständig im Zollgebiet der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt sind oder außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt wurden und ordnungsgemäß in den zollrechtlichen freien Verkehr überführt wurden.

  2. Das ist eine Verbindlichkeit eines Zollbeteiligten (Zollschuldner) gegenüber der Zollverwaltung. Die Verbindlichkeit verpflichtet zur Zahlung der Abgaben in der festgelegten Höhe.

  3. Das ist eine Sammelbezeichnung für bestimmte Zollverfahren (wie z.B. Versandverfahren, Zolllagerverfahren, Umwandlungsverfahren und die vorübergehende Verwendung), in die Nichtgemeinschaftswaren übergeführt werden. Bei der Überführung von Waren in diese Verfahren werden keine Einfuhrabgaben erhoben.

Aufgabe 13. Erklären Sie die folgenden Begriffe auf Deutsch.

das Zollverfahren, das Zollgebiet der Gemeinschaft, die Nichtgemeinschaftsware

Aufgabe 14. Lesen Sie und übersetzen Sie den folgenden Text. Schreiben Sie alle erwähnten Namen der zollrechtlicher Bestimmungen und Zollverfahren aus, übersetzen Sie sie ins Russische und lernen Sie sie auswendig.

Im Zollkodex sind fünf zollrechtliche Bestimmungen vorgesehen. Eine von ihnen heißt die Überführung der Ware in das Zollverfahren. Der Zollkodex kennt acht Zollverfahren. Sie werden auf­grund verschiedener Kriterien in unterschiedliche Gruppen gegliedert. Zum Beispiel unterscheidet man zwischen einem Nichterhebungsverfahren und einem Erhebungsverfahren. Wenn im Rahmen eines Zollverfahrens keine Zollschuld entsteht, so nennt man es das Nichterhebungsverfahren. Und um­gekehrt. Zu den Nichterhebungsverfahren zählen das Versandverfahren, das Zolllagerverfahren, das Zollverfahren Vorübergehende Verwendung. Zu den Zollverfahren mit der Zollschuld gehören die Überführung in den zoll­rechtlich freien Verkehr, manchmal das Ausfuhrverfahren. Es gibt aber auch Zollverfahren, wo ermäßigte Zölle erhoben werden. Das sind zum Beispiel die Freigutverwendung, die passive Veredelung, die aktive Veredelung, das Umwandlungsverfahren. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Zollschuld erst dann entsteht, wenn die Ware in den inneren Warenumsatz eingeht oder (in manchen Ländern) den Inlandsmarkt verlässt. Man kann Zollverfahren ausge­hend davon gruppieren, ob darin eine Gemeinschaftsware oder eine Nichtge­meinschaftsware überführt wird. Zum Beispiel werden in die Zollverfahren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Zolllager, Versandverfahren, Vorübergehende Verwendung, Aktive Veredelung, Umwandlungsverfahren nur Nichtgemeinschaftswaren überführt. In die Zollverfahren Ausfuhr und Pas­sive Veredelung werden gewöhnlich Gemeinschaftswaren überführt.

Die übrigen vier zollrechtlichen Bestimmungen heißen Verbringen in eine Freizone oder Freilager, Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet, Vernichtung und Zerstörung sowie Aufgabe der Waren zugunsten der Staatskasse. Alle diese zollrechtlichen Bestim­mungen sind für die Nichtgemeinschaftswaren vorgesehen. Bei allen diesen Bestimmungen entsteht keine Zollschuld.

Aufgabe 15. Beantworten Sie die folgenden Fragen.

  1. Wie viele zollrechtliche Bestimmungen sind im Zollkodex vorgesehen? Wie heißen sie?

  2. Wie viele Zollverfahren kennt der Zollkodex? Wie heißen sie?

  3. Welche Kriterien liegen der Klassifikation der Zollverfahren zugrunde?

  4. In welchem Fall spricht man von einem Nichterhebungsverfahren?

  5. Wann ist das Erhebungsverfahren gemeint?

  6. Welche Zollverfahren zählen zu den Nichterhebungsverfahren?

  7. Welche Zollverfahren gehören zu den Erhebungsverfahren?

  8. Bei welchen Zollverfahren werden ermäßigte Zölle erhoben?

  9. Wann entsteht die Zollschuld?

  10. In welche Zollverfahren werden die Nichtgemeinschaftswaren überführt?

  11. In welche Zollverfahren werden die Gemeinschaftswaren überführt?

  12. Welche zollrechtlichen Bestimmungen sind für die Nichtgemeinschaftswaren vorgesehen?

Aufgabe 16. Setzen Sie die passenden Wörter ein.

1. Der Zollkodex (1) acht Zollverfahren. 2. Die meisten Zollverfahren sind für die Nichtgemeinschaftswaren (2). 3. Das sind (3), Versandverfahren, (4), Vorübergehende Verwendung, Aktive Veredelung, Umwandlungsverfahren. 4. Die Gemeinschaftsware wird in der Regel in die Zollverfahren Pas­sive Veredelung und (5) überführt. Weiterhin unterscheidet man zwischen Erhebungsverfahren und (6). 5. Zu den letztgenannten zählen (7), Zolllagerverfahren und (8). 6. Die Zollschuld entsteht bei der (9), weil die Ware in diesem Fall am inneren (10). 7. Neben den Zollverfahren gibt es noch (11). 8. Das sind Wiederausfuhr sowie (12). 9. Diese zollrechtlichen Bestimmungen kommen nur für (13) in Betracht. 10. Die Abgaben werden hier (14).

Versandverfahren, bestimmt, Zolllagerverfahren, Zollverfahren Ausfuhr, kennt, Nichterhebungsverfahren, Wettbewerb teilnimmt, das Zollverfahren Vorübergehende Verwendung, Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (2), Vernichtung und Zerstörung, nicht erhoben, Nichtgemeinschaftswaren, zollrechtliche Bestimmungen

Aufgabe 17. Machen Sie ein Schema „Zollrechtliche Bestimmungen und Zollverfahren“ und erzählen Sie kurz darüber anhand des Schemas.

Aufgabe 18. Informieren Sie sich auf der Website www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/b0_erfassung_warenverkehr/f0_zollrechtliche_bestimmung/b2_vernichtung_zerstoerung/index.html. Sagen Sie bitte, welche zollrechtliche Bestimmung gemeint wird.

1. Nichtgemeinschaftswaren, die nach der Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft keinen Statuswechsel erfahren haben, können wieder ausgeführt werden.

Anwendung findet diese zollrechtliche Bestimmung für Nichtgemeinschaftswaren, die

  • sich in einem Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung befanden, wie z.B. nach der vorübergehenden Verwendung, der aktiven Veredelung oder dem Zolllagerverfahren;

  • in einer Freizone oder einem Freilager gelagert wurden.

2. Diese zollrechtliche Bestimmung ist eine völlige Beseitigung einer Nichtgemeinschaftsware.

3. Sie sind vor allem Zentren für die Umverteilung der eingeführten oder ausgeführten Waren inner- oder außerhalb der Gemeinschaft. Nichtgemeinschaftswaren gelten hinsichtlich der Erhebung von Einfuhrabgaben als nicht im Zollgebiet der Gemeinschaft befindlich. Sie können nach Mitteilung an die Zollbehörde industriellen und gewerblichen Tätigkeiten unterzogen werden.

4. Diese zollrechtliche Bestimmung ist für solche Fälle vorgesehen, wenn der Wirtschaftsbeteiligte auf die Nichtgemeinschaftswaren verzichten und sie dem Staat übergeben will. Dabei werden auch keine Zölle erhoben. In der BRD verwendet man diese Bestimmung nicht.

Aufgabe 19. Verbinden Sie die folgenden Substantive mit Verben. Sie dürfen dabei die Lexik nicht einmal gebrauchen. Bilden Sie die Sätze mit den Wortverbindungen.

1) das Zollverfahren

a) verleihen

2) die Güter

b) zollrechtlich überwachen

3) den Status

c) benutzen

4) die Ware

d) vereinfachen

5) das Versandverfahren

e) befördern

6) das Zolllagerverfahren

f) beenden

7) die Beförderung von Nichtgemeinschaftswaren

g) eröffnen

Aufgabe 20. Übersetzen Sie die folgenden Wortverbindungen ins Russische. Bilden Sie Sätze damit.

Die Waren in ein Zollverfahren überführen, im Zollgebiet verbleiben, unter der zollrechtlichen Überwachung lagern, die Ware ins oder aus dem Zollgebiet verbringen, ohne Erhebung von Einfuhrabgaben lagern, die Nichtgemeinschaftsware zollbegünstigt oder abgabenfrei in den freien Verkehr überführen, eine Bürgschaft fordern.

Aufgabe 21. Übersetzen Sie ins Russische. Beachten Sie die fettgedruckten Präpositionen.

1. Das Zollverfahren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr wird dann verwendet, wenn die Ware endgültig im Zollgebiet verbleibt. 2. Bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr wird Einfuhrzoll erhoben. 3. Ins Zollverfahren Freigutverwendung fertigt man Nichtgemeinschaftsware ab, wenn sie aufgrund bestimmter Verwendung zollbegünstigt oder abgabenfrei in den freien Verkehr überführt wird. 4. Im Versandverfahren entsteht keine Einfuhrzollschuld, aber die Nichtgemeinschaftsware wird zollrechtlich überwacht. 5. Beim Verlassen des Zollgebiets wird die Ware ins Ausfuhrzollverfahren überführt.

Aufgabe 22. Übersetzen Sie ins Deutsche.

  1. Под таможенный режим «выпуск товаров для свободного обращения» по­мещаются иностранные товары, если они постоянно остаются на таможен­ной территории. Таможенный режим выпуска для свободного обращения предусматривает уплату в отношении товаров таможенных пошлин. 2. В таможенном режиме «таможенный склад» товары хранятся под тамо­женным контролем без взимания таможенных пошлин. Под режим «переработка под таможенным контролем» помещаются ино­странные товары, если они используются в установленном порядке и затем выпускаются для свободного обращения. В отношении таких товаров при­меняются таможенные льготы. 3. IIpи доставке грузов в режиме внутреннего таможенного транзита требуется предъявление гарантийного обязательства под уплату таможенных пошлин. 4. При вывозе товаров за пределы таможенной территории они помещаются под режим экспорта. В Евросоюзе экспорт товаров осуществляется без уп­латы вывозных пошлин.

Aufgabe 23. Beantworten Sie die Fragen.

Was versteht man unter Zollverfahren? Welche gibt es?

Aufgabe 24. Lesen Sie und übersetzen Sie den folgenden Text. Finden Sie im Text deutsche Äquivalente.

при помещении товара под таможенный режим «выпуск в свободное обращение», обязательство по уплате ввозных таможенных платежей, переработка под таможенным контролем, используют с определенными целями, в этой связи, перевозка грузов, под таможенным контролем, подвид таможенного режима внутреннего таможенного транзита, книжка АТА (для товара временного ввоза), книжка МДП (международных дорожных перевозок), упрощение таможенных формальностей, соблюдение ограничений вывоза товара и запретов.