- •Введение (Einführung)
- •Lektion 1 Freizonen und Freilager Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die zusammengesetzten Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache.
- •Aufgabe 2. Von welchen Verben sind folgende Substantive gebildet? Übersetzen Sie sie ins Russische.
- •Lektion 2 Zollrechtliche Bestimmungen und Zollverfahren Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Freigutverwendung, Versandverfahren, Ausfuhrverfahren
- •Aufgabe 32. Lesen Sie und übersetzen Sie das Gespräch ins Russische.
- •Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •Lektion 4 Die Zollanmeldung Wortschatz zur Lektion
- •Zollanmeldung
- •Lektion 5
- •Verbrauchsteuer
- •Aufgabe 4. Nennen Sie die Synonyme für belasten, die Abgabe, herstellen, die Waren, die Einnahmen, beeinflussen. Aufgabe 5. Nennen Sie die Antonyme für belasten, einführen, indirekt, gering.
- •Einführen – das Steuersystem, den Zollkodex, den Zolltarif, eine Bezeichnung, die Regelungen, die Nichtgemeinschaftswaren, die Rohstoffe, die Güter, die Fertigerzeugnisse, das Vorprodukt
- •A) Was unterliegt der Kaffeesteuer? Was ist die Kaffeesteuer? Welche kaffeehaltigen Waren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Kaffeesteuer
- •B) Was unterliegt der Tabaksteuer? Was ist die Tabaksteuer? Welche Tabakwaren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Tabaksteuer
- •C) Was unterliegt der Biersteuer? Was ist die Biersteuer? Welche Biererzeugnisse kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Biersteuer
- •Verbote und Beschränkungen
- •Wortschatz zur Lektion
- •Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze
- •Wenn Sie Gegenstände schmuggeln, verlieren Sie diese
- •Lektion 7 Zollermäßigung Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 12. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text. Finden Sie im Text deutsche Äquivalente.
- •Zollermäßigung
- •1. Bei der regelrechten Überführung der Ware in den freien Verkehr werden Abgaben erhoben.
- •2. Alle Zollermäßigungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen: Präferenzen, Zollbegünstigungen, tarifliche Zollfreiheit und außertarifliche Zollbefreiung.
- •3. Präferenzen werden aufgrund von Präferenzabkommen mit Staaten oder Staatengruppen erteilt.
- •Zollermäßigung
- •Lektion 8 Reiseverkehr Wortschatz zur Lektion
- •Reiseverkehr
- •Einreise nach Deutschland
- •Passkontrolle
- •Zollkontrolle
- •C. Lernen Sie die Dialoge auswendig und spielen Sie vor.
- •Lektion 9
- •Das Visum
- •Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die internationalen Wörter richtig vor. Beachten Sie die Betonung. Übersetzen Sie diese Wörter.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie richtig vor.
- •Aufgabe 4. Bilden Sie die Wörter nach dem Muster.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie Substantive und Partizipien nach dem Muster.
- •Aufgabe 14. Was wissen Sie von Visa?
- •Visa nach dem Recht der Europäischen Union (Schengen-Recht)
- •Aufgabe 22. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Betiteln Sie den Text.
- •Lektion 10 Der Beruf des Zöllners Wortschatz zur Lektion
- •Der Zoll: Von der Grenze zu (fast) grenzenlosen Möglichkeiten
- •Tätigkeitsbeschreibung
- •Das Grundstudium der fachtheoretischen Ausbildung umfasst folgende Studiengebiete:
- •Während des fachtheoretischen Hauptstudiums werden die Kenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Gebieten ergänzt und vertieft:
- •C. Мужчина пытался провезти контрабандой 95 змей
- •B. Schmuggelware
- •C. Frau beim Zoll
- •E. Beim Zoll
- •Texte zum selbständigen Lesen und Übersetzen Zur Lektion 1. Freizonen
- •1. Freihafen Duisburg
- •2. Überwachungsmaßnahmen
- •3. Maßnahmen zur Sicherung der Freizone
- •4. Kontrollmaßnahmen
- •5. Fehl- und Mehrmengen Fehlmengen
- •6. Mehrmengen
- •Zu Lektionen 2-3. Zollverfahren
- •1. Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •3. Die fünf Verfahren im Überblick
- •3A. Zolllagerverfahren
- •3B. Aktive Veredelung
- •3C. Umwandlungsverfahren
- •3D. Vorübergehende Verwendung
- •3E. Passive Veredelung
- •Zur Lektion 4. Die Zollanmeldung
- •1. Formen der Zollanmeldung
- •2. Schriftliche Zollanmeldung
- •3. Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung
- •4. Mündliche Zollanmeldung
- •5. Anmelder
- •Person des Anmelders
- •Zur Lektion 5.Verbrauchsteuern
- •1. Was unterliegt den Verbrauchsteuern?
- •2. Wie werden die Verbrauchsteuern erhoben?
- •3. Wie läuft der gewerbliche Warenverkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Gütern ab?
- •4. Wie überwacht der Zoll den Warenverkehr?
- •5. Wie überwacht der Zoll den Internethandel?
- •Zur Lektion 6. Verbote und Beschränkungen.
- •1. Bedeutung der VuB
- •2. Gemeinsame VuB-Regeln
- •3. Warum müssen Kulturgüter geschützt werden?
- •4. Warum ist die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie so wichtig?
- •Marken- und Produktpiraterie
- •Zur Lektion 7. Die Zollermäßigungen
- •1. Zollermäßigungen bei der Einfuhr in die eu
- •2. Zollaussetzung
- •3. Zollkontingente
- •4. Plafondüberwachung
- •Zur Lektion 8. Der Reiseverkehr Aufenthalt in Deutschland und Ihr Reisegepäck
- •Was ist beim Reisegepäck zu beachten?
- •Zur Lektion 9. Das Visum
- •1. Visum zur Einreise nach Deutschland
- •Visumerleichterungsabkommen der eu mit Russland
- •3. Entstehungsgeschichte und Entwicklung des Schengener Abkommens
- •4. Visum für Russland
- •Zur Lektion 10. Beruf des Zöllners
- •1. Aufgaben und Tätigkeiten
- •2. Perspektiven nach der Ausbildung
- •3. Zollhundewesen
- •Kommentieren einer Aussage Redewendungen zur Hilfe
- •2. 5.300 Gramm Marihuana entdeckten Zöllner im Auto eines Afrikaners. Rauschgiftkurier wurde festgenommen. Das Rauschgift wurde sichergestellt.
- •Texte zum Referieren Plan zum Referieren eines Artikels
- •1. Schwarzarbeit auf schwarzem Festival?
- •2. Goldring verschwiegen - 4.800 Euro Geldstrafe
- •3. Verbotene Früchte
- •4. Verständigung nicht möglich
- •5. Marihuana in der Unterwäsche
- •6. Doppelerfolg für den Zoll
- •7. Ein Karton "Gras" im Kleinwagen
- •8. Waffenfund in Hamburg und Berlin
- •9. Hochwertige Kleidung oder billige Fälschung
- •10. Auf der Reise ... Zum South-Side-Festival
- •11. Osteuropäischer Pfarrer schmuggelt Messwein
- •12. Erfolgreiche Schatzsuche
- •13. Ein Lkw voller Fälschungen
- •14. Rentenzuschuss aus Luxemburg
- •15. Mit Gold behängt am Zoll vorbei und trotzdem erwischt
- •16. Schwere Halbedelsteine im Gepäck
- •17. Porsche auf Urlaub
- •Grammatischer Anhang
- •Partizip I с частицей zu в роли определения
- •Abkürzungen
- •Literaturverzeichnis
3. Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung
Im Zeitalter der Computer kann die Zollanmeldung aus Gründen der Schnelligkeit, der Papierersparnis, der Fahrwege usw. durch eine Anmeldung unter Einsatz der Datenverarbeitung abgegeben werden. Mit Hilfe von zertifizierter Software können die im Einheitspapier vorgesehenen Angaben zur datentechnischen Verarbeitung an das interne Informatikverfahren der deutschen Zollverwaltung - ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem) - übermittelt werden. Die rechtlich relevante Unterschrift des Anmelders wird dabei gem. Artikel 4b) ZK-DVO durch einen Code (Beteiligtenidentifikationsnummer - BIN) ersetzt. Auf die Vorlage der zusätzlich benötigten Unterlagen wie Rechnung, Ursprungszeugnis oder Präferenzpapier können die Zollbehörden nach Artikel 77 ZK größtenteils verzichten.
Die Vorgehensweise für Papiere, von deren Vorlage die Einfuhrfähigkeit der Waren abhängt (z.B. bei Verboten und Beschränkungen) bzw. solche, in denen regelmäßig zollamtliche Vermerke einzutragen sind (z.B. Einfuhrgenehmigung), wird im Einzelnen festgelegt. Sämtliche Papiere müssen dem Zoll zur Verfügung gehalten werden.
Als abgegeben gilt die Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung im Zeitpunkt des Eingangs bei der Zollstelle. Annahme der Anmeldung, Abgabenbescheid, Überlassung der Waren usw. werden dem Anmelder ebenfalls auf elektronischem Wege mitgeteilt. Sämtliche bisher von der Zollverwaltung bzw. von der Wirtschaft genutzten Informatikverfahren wie ALFA (Automatisiertes Luftfracht-Abwicklungsverfahren), DOUANE (DV-organisierte Unterstützung der Abfertigung nach Einfuhr), KOBRA (Kontrolle bei der Ausfuhr) und ZADAT (Zollanmeldung auf Datenträgern) wurden bzw. werden von ATLAS abgelöst.
4. Mündliche Zollanmeldung
Eine mündliche Zollanmeldung ist eine körperlich geäußerte, ausgesprochene Willenserklärung. Der Anmelder muss sich also erkennbar dem Zöllner gegenüber ohne Aufforderung artikulieren. Für abgabenpflichtige Waren im Reiseverkehr ist es deshalb nicht ausreichend, lediglich den roten Ausgang bei Flughäfen bzw. Häfen zu benutzen. Vielmehr bedarf es auch hier einer zusätzlichen, ausgesprochenen, also mündlichen Anmeldung.
Diese Form stellt gegenüber der formgebundenen schriftlichen Anmeldung eine bedeutende Erleichterung für den Anmelder dar. Sie ist allerdings beschränkt auf spezielle Fälle der Zollverfahren. Mündliche Anmeldungen können beispielsweise abgegeben werden für:
Reisemitbringsel, die nicht abgabenfrei sind;
kommerzielle Einfuhrsendungen mit einem Wert bis 1.000 Euro;
bestimmte, abgabenfreie Rückwaren;
vorübergehend eingeführte Rundfunk- und TV-Ausrüstung;
vorübergehend eingeführte Tiere zum Weiden oder Arbeiten...
Angaben wie Warenbezeichnung, Menge, Wert, Ursprungsland... werden vom Abfertigungsbeamten in einem dafür vorgesehenen Vordruck zur Berechnung der eventuell zu erhebenden Einfuhrabgaben aufgenommen. Dieser gilt nach Entrichtung der Abgaben gleichzeitig als Quittung. Ist für das betreffende Zollverfahren die Vorlage eines Überwachungsdokuments, einer Einfuhrgenehmigung, einer Einfuhrlizenz oder einer sonstigen Unterlage vorgeschrieben, und muss die Zollstelle daraufhin formelle Handlungen vornehmen (z.B. abschreiben, Meldungen tätigen...), ist stets eine schriftliche Zollanmeldung erforderlich (Artikel 235 ZK-DVO). Insbesondere bei den Zollverfahren freier Verkehr und Ausfuhrverfahren kann die Zollstelle jederzeit eine schriftliche Zollanmeldung verlangen, wenn sie Zweifel an der Richtigkeit bzw. der Vollständigkeit der gemachten Angaben hat.