- •Введение (Einführung)
- •Lektion 1 Freizonen und Freilager Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die zusammengesetzten Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache.
- •Aufgabe 2. Von welchen Verben sind folgende Substantive gebildet? Übersetzen Sie sie ins Russische.
- •Lektion 2 Zollrechtliche Bestimmungen und Zollverfahren Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Freigutverwendung, Versandverfahren, Ausfuhrverfahren
- •Aufgabe 32. Lesen Sie und übersetzen Sie das Gespräch ins Russische.
- •Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •Lektion 4 Die Zollanmeldung Wortschatz zur Lektion
- •Zollanmeldung
- •Lektion 5
- •Verbrauchsteuer
- •Aufgabe 4. Nennen Sie die Synonyme für belasten, die Abgabe, herstellen, die Waren, die Einnahmen, beeinflussen. Aufgabe 5. Nennen Sie die Antonyme für belasten, einführen, indirekt, gering.
- •Einführen – das Steuersystem, den Zollkodex, den Zolltarif, eine Bezeichnung, die Regelungen, die Nichtgemeinschaftswaren, die Rohstoffe, die Güter, die Fertigerzeugnisse, das Vorprodukt
- •A) Was unterliegt der Kaffeesteuer? Was ist die Kaffeesteuer? Welche kaffeehaltigen Waren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Kaffeesteuer
- •B) Was unterliegt der Tabaksteuer? Was ist die Tabaksteuer? Welche Tabakwaren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Tabaksteuer
- •C) Was unterliegt der Biersteuer? Was ist die Biersteuer? Welche Biererzeugnisse kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Biersteuer
- •Verbote und Beschränkungen
- •Wortschatz zur Lektion
- •Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze
- •Wenn Sie Gegenstände schmuggeln, verlieren Sie diese
- •Lektion 7 Zollermäßigung Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 12. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text. Finden Sie im Text deutsche Äquivalente.
- •Zollermäßigung
- •1. Bei der regelrechten Überführung der Ware in den freien Verkehr werden Abgaben erhoben.
- •2. Alle Zollermäßigungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen: Präferenzen, Zollbegünstigungen, tarifliche Zollfreiheit und außertarifliche Zollbefreiung.
- •3. Präferenzen werden aufgrund von Präferenzabkommen mit Staaten oder Staatengruppen erteilt.
- •Zollermäßigung
- •Lektion 8 Reiseverkehr Wortschatz zur Lektion
- •Reiseverkehr
- •Einreise nach Deutschland
- •Passkontrolle
- •Zollkontrolle
- •C. Lernen Sie die Dialoge auswendig und spielen Sie vor.
- •Lektion 9
- •Das Visum
- •Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die internationalen Wörter richtig vor. Beachten Sie die Betonung. Übersetzen Sie diese Wörter.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie richtig vor.
- •Aufgabe 4. Bilden Sie die Wörter nach dem Muster.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie Substantive und Partizipien nach dem Muster.
- •Aufgabe 14. Was wissen Sie von Visa?
- •Visa nach dem Recht der Europäischen Union (Schengen-Recht)
- •Aufgabe 22. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Betiteln Sie den Text.
- •Lektion 10 Der Beruf des Zöllners Wortschatz zur Lektion
- •Der Zoll: Von der Grenze zu (fast) grenzenlosen Möglichkeiten
- •Tätigkeitsbeschreibung
- •Das Grundstudium der fachtheoretischen Ausbildung umfasst folgende Studiengebiete:
- •Während des fachtheoretischen Hauptstudiums werden die Kenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Gebieten ergänzt und vertieft:
- •C. Мужчина пытался провезти контрабандой 95 змей
- •B. Schmuggelware
- •C. Frau beim Zoll
- •E. Beim Zoll
- •Texte zum selbständigen Lesen und Übersetzen Zur Lektion 1. Freizonen
- •1. Freihafen Duisburg
- •2. Überwachungsmaßnahmen
- •3. Maßnahmen zur Sicherung der Freizone
- •4. Kontrollmaßnahmen
- •5. Fehl- und Mehrmengen Fehlmengen
- •6. Mehrmengen
- •Zu Lektionen 2-3. Zollverfahren
- •1. Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •3. Die fünf Verfahren im Überblick
- •3A. Zolllagerverfahren
- •3B. Aktive Veredelung
- •3C. Umwandlungsverfahren
- •3D. Vorübergehende Verwendung
- •3E. Passive Veredelung
- •Zur Lektion 4. Die Zollanmeldung
- •1. Formen der Zollanmeldung
- •2. Schriftliche Zollanmeldung
- •3. Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung
- •4. Mündliche Zollanmeldung
- •5. Anmelder
- •Person des Anmelders
- •Zur Lektion 5.Verbrauchsteuern
- •1. Was unterliegt den Verbrauchsteuern?
- •2. Wie werden die Verbrauchsteuern erhoben?
- •3. Wie läuft der gewerbliche Warenverkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Gütern ab?
- •4. Wie überwacht der Zoll den Warenverkehr?
- •5. Wie überwacht der Zoll den Internethandel?
- •Zur Lektion 6. Verbote und Beschränkungen.
- •1. Bedeutung der VuB
- •2. Gemeinsame VuB-Regeln
- •3. Warum müssen Kulturgüter geschützt werden?
- •4. Warum ist die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie so wichtig?
- •Marken- und Produktpiraterie
- •Zur Lektion 7. Die Zollermäßigungen
- •1. Zollermäßigungen bei der Einfuhr in die eu
- •2. Zollaussetzung
- •3. Zollkontingente
- •4. Plafondüberwachung
- •Zur Lektion 8. Der Reiseverkehr Aufenthalt in Deutschland und Ihr Reisegepäck
- •Was ist beim Reisegepäck zu beachten?
- •Zur Lektion 9. Das Visum
- •1. Visum zur Einreise nach Deutschland
- •Visumerleichterungsabkommen der eu mit Russland
- •3. Entstehungsgeschichte und Entwicklung des Schengener Abkommens
- •4. Visum für Russland
- •Zur Lektion 10. Beruf des Zöllners
- •1. Aufgaben und Tätigkeiten
- •2. Perspektiven nach der Ausbildung
- •3. Zollhundewesen
- •Kommentieren einer Aussage Redewendungen zur Hilfe
- •2. 5.300 Gramm Marihuana entdeckten Zöllner im Auto eines Afrikaners. Rauschgiftkurier wurde festgenommen. Das Rauschgift wurde sichergestellt.
- •Texte zum Referieren Plan zum Referieren eines Artikels
- •1. Schwarzarbeit auf schwarzem Festival?
- •2. Goldring verschwiegen - 4.800 Euro Geldstrafe
- •3. Verbotene Früchte
- •4. Verständigung nicht möglich
- •5. Marihuana in der Unterwäsche
- •6. Doppelerfolg für den Zoll
- •7. Ein Karton "Gras" im Kleinwagen
- •8. Waffenfund in Hamburg und Berlin
- •9. Hochwertige Kleidung oder billige Fälschung
- •10. Auf der Reise ... Zum South-Side-Festival
- •11. Osteuropäischer Pfarrer schmuggelt Messwein
- •12. Erfolgreiche Schatzsuche
- •13. Ein Lkw voller Fälschungen
- •14. Rentenzuschuss aus Luxemburg
- •15. Mit Gold behängt am Zoll vorbei und trotzdem erwischt
- •16. Schwere Halbedelsteine im Gepäck
- •17. Porsche auf Urlaub
- •Grammatischer Anhang
- •Partizip I с частицей zu в роли определения
- •Abkürzungen
- •Literaturverzeichnis
3. Zollkontingente
Bei den Zollkontingenten ist zwischen Lizenzkontingenten und Zollkontingenten im Windhundverfahren zu unterscheiden.
Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse erfolgt die Steuerung der Ermäßigung über Lizenzkontingente. Als Überwachungsdokument stellt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Frankfurt am Main Einfuhrlizenzen aus. Diese Lizenzen sind vom Einführer bei der BLE zu beantragen. Mit der Erteilung der Einfuhrlizenz ist die Anwendung der Zollvergünstigung garantiert.
Bei den Zollkontingenten im Windhundverfahren ist eine Reservierung von Kontingentsmengen nicht möglich. Demzufolge kann dem Einführer die Zollvergünstigung nicht garantiert werden.
4. Plafondüberwachung
Der Plafond ist eine mengen- oder wertmäßige Beschränkung für die zollbegünstigte Einfuhr. Anders als bei Zollkontingenten führt aber ein Erreichen des Plafonds nicht automatisch zum Wegfall der Zollvergünstigung. Dazu ist in jedem Einzelfall eine Rechtsverordnung der Europäischen Kommission erforderlich, mit der die Aufhebung der jeweiligen Vergünstigung bekannt gegeben wird. Eine Aufhebung tritt dann im Regelfall am dritten Tag nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung in Kraft. Das bedeutet, dass alle Einfuhren, die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sind und für die alle erforderlichen Unterlagen (z.B. eine Warenverkehrsbescheinung) vorgelegt wurden, zollbegünstigt bleiben, ohne Rücksicht darauf, in welchem Umfang der Plafond überschritten wurde.
Zur Lektion 8. Der Reiseverkehr Aufenthalt in Deutschland und Ihr Reisegepäck
Sie kommen aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat (Drittland) und Ihr Reiseziel ist Deutschland. Was ist zu beachten? Sie müssen bei Ihrer Einreise nach Deutschland die Einfuhrbestimmungen beachten. Die Vorschriften betreffen sowohl das Reisegepäck als auch Ihr Beförderungsmittel.
Was ist beim Reisegepäck zu beachten?
Bei einem Aufenthalt in Deutschland müssen Sie die nationalen wie auch EU-rechtlichen Einfuhrbestimmungen für mitgeführte Gegenstände beachten. In der Regel können Sie Ihr Reisegepäck einfuhrabgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen.
Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass Sie
Waren, die Sie mitgebracht haben und die in Deutschland verbleiben sollen (beispielsweise Gastgeschenke), nur innerhalb der Reisefreigrenzen abgabenfrei mitbringen dürfen;
weder in Deutschland verbotene Gegenstände noch Waren, deren Einfuhr verboten ist, an Ihren Aufenthaltsort mitbringen dürfen;
für Gegenstände, die den Beschränkungen unterliegen, bei der Einreise den Zollbehörden eine schriftliche Zollanmeldung abgeben sowie über erforderliche Bescheinigungen verfügen müssen;
für einfuhrgenehmigungspflichtige Waren den Zollbehörden bei Ihrer Einreise eine Einfuhrgenehmigung wie auch eine schriftliche Zollanmeldung vorlegen müssen;
auf Verlangen deutscher Zollbehörden z.B. für besonders wertvolle Gebrauchsgegenstände eine schriftliche Zollanmeldung abgeben müssen.
Um die Abfertigung bei Flugreisen zu beschleunigen, wurde an den meisten deutschen Flughäfen ein spezielles Abfertigungsverfahren eingerichtet. Nachdem Sie Ihr Gepäck geholt haben, können Sie zwischen rotem und grünem Ausgang wählen.
Welcher Ausgang der richtige ist, hängt von Ihren mitgebrachten Waren ab. Den grünen Ausgang dürfen Sie benutzen, wenn Sie ausschließlich Waren mit sich führen, die
einfuhrabgabenfrei sind,
keinen Verboten und Beschränkungen und
keinen Formalitäten nach dem Außenwirtschaftsrecht unterliegen.
Ansonsten müssen Sie den roten Ausgang benutzen und die entsprechenden Waren beim Zoll anmelden. Wenn Sie gewerbliche Waren mitführen, müssen Sie immer den roten Ausgang benutzen und die Waren anmelden, auch dann, wenn die Waren abgabenfrei sind.
Das persönliche Reisegepäck ist nach Ihrer Einreise der zollamtlichen Überwachung unterstellt. Die zollamtliche Überwachung dauert bis zur Wiederausfuhr der Gegenstände an. Dies bedeutet, dass Sie Ihr mitgebrachtes Reisegepäck
im Inland nicht verkaufen, verschenken oder verpfänden dürfen und
vollständig wiederausführen müssen.
Sollten Sie Gegenstände Ihres Reisegepäcks dennoch an Dritte weitergeben, so sind die dafür anfallenden Einfuhrabgaben bei einer Zolldienststelle zu zahlen.
Auf dem gleichen Beförderungsweg voraus- oder nachgesandtes Reisegepäck unterliegt den gleichen Einfuhrbestimmungen wie Ihr mitgeführtes Reisegepäck. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt und die Vorschriften für Postsendungen sind anzuwenden.