- •Введение (Einführung)
- •Lektion 1 Freizonen und Freilager Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die zusammengesetzten Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache.
- •Aufgabe 2. Von welchen Verben sind folgende Substantive gebildet? Übersetzen Sie sie ins Russische.
- •Lektion 2 Zollrechtliche Bestimmungen und Zollverfahren Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Freigutverwendung, Versandverfahren, Ausfuhrverfahren
- •Aufgabe 32. Lesen Sie und übersetzen Sie das Gespräch ins Russische.
- •Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •Lektion 4 Die Zollanmeldung Wortschatz zur Lektion
- •Zollanmeldung
- •Lektion 5
- •Verbrauchsteuer
- •Aufgabe 4. Nennen Sie die Synonyme für belasten, die Abgabe, herstellen, die Waren, die Einnahmen, beeinflussen. Aufgabe 5. Nennen Sie die Antonyme für belasten, einführen, indirekt, gering.
- •Einführen – das Steuersystem, den Zollkodex, den Zolltarif, eine Bezeichnung, die Regelungen, die Nichtgemeinschaftswaren, die Rohstoffe, die Güter, die Fertigerzeugnisse, das Vorprodukt
- •A) Was unterliegt der Kaffeesteuer? Was ist die Kaffeesteuer? Welche kaffeehaltigen Waren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Kaffeesteuer
- •B) Was unterliegt der Tabaksteuer? Was ist die Tabaksteuer? Welche Tabakwaren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Tabaksteuer
- •C) Was unterliegt der Biersteuer? Was ist die Biersteuer? Welche Biererzeugnisse kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Biersteuer
- •Verbote und Beschränkungen
- •Wortschatz zur Lektion
- •Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze
- •Wenn Sie Gegenstände schmuggeln, verlieren Sie diese
- •Lektion 7 Zollermäßigung Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 12. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text. Finden Sie im Text deutsche Äquivalente.
- •Zollermäßigung
- •1. Bei der regelrechten Überführung der Ware in den freien Verkehr werden Abgaben erhoben.
- •2. Alle Zollermäßigungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen: Präferenzen, Zollbegünstigungen, tarifliche Zollfreiheit und außertarifliche Zollbefreiung.
- •3. Präferenzen werden aufgrund von Präferenzabkommen mit Staaten oder Staatengruppen erteilt.
- •Zollermäßigung
- •Lektion 8 Reiseverkehr Wortschatz zur Lektion
- •Reiseverkehr
- •Einreise nach Deutschland
- •Passkontrolle
- •Zollkontrolle
- •C. Lernen Sie die Dialoge auswendig und spielen Sie vor.
- •Lektion 9
- •Das Visum
- •Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die internationalen Wörter richtig vor. Beachten Sie die Betonung. Übersetzen Sie diese Wörter.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie richtig vor.
- •Aufgabe 4. Bilden Sie die Wörter nach dem Muster.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie Substantive und Partizipien nach dem Muster.
- •Aufgabe 14. Was wissen Sie von Visa?
- •Visa nach dem Recht der Europäischen Union (Schengen-Recht)
- •Aufgabe 22. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Betiteln Sie den Text.
- •Lektion 10 Der Beruf des Zöllners Wortschatz zur Lektion
- •Der Zoll: Von der Grenze zu (fast) grenzenlosen Möglichkeiten
- •Tätigkeitsbeschreibung
- •Das Grundstudium der fachtheoretischen Ausbildung umfasst folgende Studiengebiete:
- •Während des fachtheoretischen Hauptstudiums werden die Kenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Gebieten ergänzt und vertieft:
- •C. Мужчина пытался провезти контрабандой 95 змей
- •B. Schmuggelware
- •C. Frau beim Zoll
- •E. Beim Zoll
- •Texte zum selbständigen Lesen und Übersetzen Zur Lektion 1. Freizonen
- •1. Freihafen Duisburg
- •2. Überwachungsmaßnahmen
- •3. Maßnahmen zur Sicherung der Freizone
- •4. Kontrollmaßnahmen
- •5. Fehl- und Mehrmengen Fehlmengen
- •6. Mehrmengen
- •Zu Lektionen 2-3. Zollverfahren
- •1. Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •3. Die fünf Verfahren im Überblick
- •3A. Zolllagerverfahren
- •3B. Aktive Veredelung
- •3C. Umwandlungsverfahren
- •3D. Vorübergehende Verwendung
- •3E. Passive Veredelung
- •Zur Lektion 4. Die Zollanmeldung
- •1. Formen der Zollanmeldung
- •2. Schriftliche Zollanmeldung
- •3. Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung
- •4. Mündliche Zollanmeldung
- •5. Anmelder
- •Person des Anmelders
- •Zur Lektion 5.Verbrauchsteuern
- •1. Was unterliegt den Verbrauchsteuern?
- •2. Wie werden die Verbrauchsteuern erhoben?
- •3. Wie läuft der gewerbliche Warenverkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Gütern ab?
- •4. Wie überwacht der Zoll den Warenverkehr?
- •5. Wie überwacht der Zoll den Internethandel?
- •Zur Lektion 6. Verbote und Beschränkungen.
- •1. Bedeutung der VuB
- •2. Gemeinsame VuB-Regeln
- •3. Warum müssen Kulturgüter geschützt werden?
- •4. Warum ist die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie so wichtig?
- •Marken- und Produktpiraterie
- •Zur Lektion 7. Die Zollermäßigungen
- •1. Zollermäßigungen bei der Einfuhr in die eu
- •2. Zollaussetzung
- •3. Zollkontingente
- •4. Plafondüberwachung
- •Zur Lektion 8. Der Reiseverkehr Aufenthalt in Deutschland und Ihr Reisegepäck
- •Was ist beim Reisegepäck zu beachten?
- •Zur Lektion 9. Das Visum
- •1. Visum zur Einreise nach Deutschland
- •Visumerleichterungsabkommen der eu mit Russland
- •3. Entstehungsgeschichte und Entwicklung des Schengener Abkommens
- •4. Visum für Russland
- •Zur Lektion 10. Beruf des Zöllners
- •1. Aufgaben und Tätigkeiten
- •2. Perspektiven nach der Ausbildung
- •3. Zollhundewesen
- •Kommentieren einer Aussage Redewendungen zur Hilfe
- •2. 5.300 Gramm Marihuana entdeckten Zöllner im Auto eines Afrikaners. Rauschgiftkurier wurde festgenommen. Das Rauschgift wurde sichergestellt.
- •Texte zum Referieren Plan zum Referieren eines Artikels
- •1. Schwarzarbeit auf schwarzem Festival?
- •2. Goldring verschwiegen - 4.800 Euro Geldstrafe
- •3. Verbotene Früchte
- •4. Verständigung nicht möglich
- •5. Marihuana in der Unterwäsche
- •6. Doppelerfolg für den Zoll
- •7. Ein Karton "Gras" im Kleinwagen
- •8. Waffenfund in Hamburg und Berlin
- •9. Hochwertige Kleidung oder billige Fälschung
- •10. Auf der Reise ... Zum South-Side-Festival
- •11. Osteuropäischer Pfarrer schmuggelt Messwein
- •12. Erfolgreiche Schatzsuche
- •13. Ein Lkw voller Fälschungen
- •14. Rentenzuschuss aus Luxemburg
- •15. Mit Gold behängt am Zoll vorbei und trotzdem erwischt
- •16. Schwere Halbedelsteine im Gepäck
- •17. Porsche auf Urlaub
- •Grammatischer Anhang
- •Partizip I с частицей zu в роли определения
- •Abkürzungen
- •Literaturverzeichnis
E. Beim Zoll
Der Zollbeamte sagt zum Reisenden: "Öffnen Sie bitte Ihren Koffer!" "Aber ich habe doch gar keinen!" "Öffnen Sie ihn trotzdem, Vorschrift ist Vorschrift!"
Texte zum selbständigen Lesen und Übersetzen Zur Lektion 1. Freizonen
1. Freihafen Duisburg
Der Freihafen Duisburg wurde am 23. November 1990 als erste Freizone im Binnenland eröffnet. Die Freizone umfasst eine Fläche von circa 100.000 m².
Die Kosten für die zollamtliche Bewachung der Freizone und für die Unterhaltung des drei Meter hohen und rund 2.100 m langen Zollzauns standen in keinem Verhältnis zum Nutzen der Freizone. Mit Wirkung vom 01. Mai 2002 wurde deshalb die Überwachungsart dieser Freizone geändert und der Freihafen Duisburg in eine Freizone des Kontrolltyps II umgewandelt.
In der Freizone stehen derzeit circa 40.000 m² überdachte Lagerflächen zur Verfügung. Im Freihafen Duisburg sind circa 15 Unternehmen ansässig. Diese sind in den Bereichen Verwaltung, Lagerung und Umschlag, Teppichhandel, Großhandel mit Medizinprodukten sowie als Zollspedition tätig.
2. Überwachungsmaßnahmen
Freizonen ermöglichen u.a. die abgabenfreie Lagerung und den Umschlag von Nichtgemeinschaftswaren. Verbote und Beschränkungen finden dort nur Anwendung, wenn sie an das Verbringen in das Hoheitsgebiet der EU oder Deutschland und somit auch in die Freizone anknüpfen. Damit sichergestellt ist, dass die Waren nicht ohne Erhebung der Einfuhrabgaben oder entgegen von Verboten in den Wirtschaftskreislauf gelangen, gelten besondere Überwachungsmaßnahmen. Dazu gehören auf der einen Seite bauliche Vorgaben, um zu verhindern, dass unbefugt Waren aus Freizonen entfernt werden. Auf der anderen Seite werden den Zollbehörden spezielle Kontrollbefugnisse eingeräumt, damit sie den Verbleib der Waren feststellen können.
3. Maßnahmen zur Sicherung der Freizone
In Freizonen dürfen Gebäude nur mit Zustimmung des zuständigen Hauptzollamtes errichtet werden, § 22 ZollVG. Das gilt entsprechend, wenn die Gebäude nicht nur geringfügig umgebaut oder zu anderen Zwecken genutzt werden sollen. Es kann die Zustimmung versagen, wenn die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften nicht gewährleistet ist. Werden Bauarbeiten ohne Zustimmung des Hauptzollamtes durchgeführt, kann es die Wiederherstellung des vorherigen Zustands verlangen.
Personen dürfen in Freizonen nur mit besonderer Erlaubnis des Hauptzollamtes wohnen, § 21 ZollVG. Das Wohnen in der Freizone wird erlaubt, wenn die Einhaltung zollrechtlicher Vorschriften nicht gefährdet ist.
Darüber hinaus bestehen weitere bauliche Vorgaben für Freizonen des Kontrolltyps I z.B. hinsichtlich des sog. Zollzauns.
4. Kontrollmaßnahmen
Die Art und Weise der Kontrollen hängt von der Überwachungsart der Freizone ab.
Bei Freizonen des Kontrolltyps I stützen sich die Kontrollen im Wesentlichen auf die vorhandene Umzäunung. Der Personen- und Warenverkehr in die und aus der Freizone erfolgt über die vorgeschriebenen Übergänge. Dort können sowohl Personen, Waren als auch Transportmittel von den Zollbehörden geprüft werden. Personen, die nicht die erforderliche Gewähr zur Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften bieten, kann das Betreten der Freizone untersagt werden.
Der Verbleib von Waren kann darüber hinaus auch in der Freizone geprüft werden. Hierzu können die Zollbehörden u.a. Beförderungspapiere einsehen, an Inventuren teilnehmen und die Bestandsaufzeichnungen prüfen.
Die Prüfungsrechte der Zollbehörden bei Freizonen des Kontrolltyps II ergeben sich aus den Regelungen für das Zolllagerverfahren. Sie orientieren sich an den Bestimmungen für das Zolllager Typ A.