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Нем.язык для ТД Часть 2.doc
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A) Was unterliegt der Kaffeesteuer? Was ist die Kaffeesteuer? Welche kaffeehaltigen Waren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer wird als Verbrauchsteuer auf Röstkaffee, löslichen Kaffee sowie auf in das deutsche Steuergebiet verbrachte kaffeehaltige Waren erhoben. Die jährlichen Steuereinnahmen betragen knapp 1 Milliarde Euro.

Das Gesetz bestimmt den Steuergegenstand "Kaffee" unter Bezug auf die Position 0901 und Unterposition 2101 10 der Kombinierten Nomenklatur. Steuergegenstände sind danach Röstkaffee und löslicher Kaffee. Außerdem unterliegen kaffeehaltige Waren beim Verbringen in das deutsche Steuergebiet der Kaffeesteuer. Die rohen Kaffeebohnen (Rohkaffee) unterliegen noch nicht der Kaffeesteuer.

Die Kaffeesteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern. Sie wird im deutschen Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) auf Röstkaffee, löslichen Kaffee sowie auf dorthin verbrachte kaffeehaltige Waren erhoben. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kaffeesteuer ist das Kaffeesteuergesetz. Die Steuer wird von der Zollverwaltung verwaltet. Ihr Aufkommen steht dem Bund zu.

Kaffee, der aus einem Steuerlager aus dem deutschen Steuergebiet ausgeführt oder an einen Empfänger in einem anderen EU-Mitgliedstaat geliefert wird, bleibt von der Steuer befreit. Die Kaffeesteuer, mit der kaffeehaltige Waren belastet sind, wird erstattet oder vergütet, wenn diese Waren aus dem Steuergebiet in ein Drittland ausgeführt oder an einen Empfänger in einem anderen EU-Mitgliedstaat geliefert werden. Die Regelungen sind im Bereich "Steuerbefreiungen" dargestellt.

B) Was unterliegt der Tabaksteuer? Was ist die Tabaksteuer? Welche Tabakwaren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Tabaksteuer

Mit Einnahmen von rund 14,3 Mrd. Euro im Jahr 2007 ist die Tabaksteuer nach der Energiesteuer die ertragreichste besondere Verbrauchsteuer. Der Bundestag hat in Bezug auf die Tabaksteuer die Gesetzgebungskompetenz. Die von der Zollverwaltung eingenommene Tabaksteuer fließt ausschließlich dem Bundeshaushalt zu.

Der Tabaksteuer unterliegen:

  • so genannte Tabakwaren, das sind Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Rauchtabak,

  • gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen.

Unter Rauchtabak versteht man Pfeifentabak und Feinschnitt.

Die Tabaksteuer auf Schnupf- und Kautabak ist im Jahre 1993 entfallen.

Aus der Besteuerung von Tabakwaren fließen derzeit jährlich rund 14,4 Mrd. Euro in die Kassen des Bundes. Mit ca. 12,5 Mrd. Euro ist die Fertigzigarette die Haupteinnahmequelle der Tabaksteuer.

C) Was unterliegt der Biersteuer? Was ist die Biersteuer? Welche Biererzeugnisse kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Biersteuer

Die Biersteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen von jährlich knapp 1 Mrd. Euro jedoch den Ländern zusteht. Sie wird im deutschen Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) auf Bier erhoben. Zuständig hierfür ist die Zollverwaltung. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Biersteuer ist das Biersteuergesetz 1993 (BierStG 1993) und die Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (BierStV).

Das Gesetz bestimmt den Steuergegenstand "Bier" unter Bezug auf bestimmte Positionen des Zolltarifs (Position 2203 und 2206 der Kombinierten Nomenklatur). Der Biersteuer unterliegen danach folgende Erzeugnisse:

  • Bier aus Malz,

  • Mischungen von Bier mit nichtalkoholischen Getränken.

Alkoholfreies Bier (Alkoholgehalt bis 0,5 % vol) unterliegt nicht der Biersteuer.

Aufgabe 15. Finden Sie Informationen über Energiesteuer, Stromsteuer, Branntweinsteuer, Alkopopsteuer und Schaumwein-/Zwischenerzeugnissteuer auf der Website http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern heraus. Berichten Sie kurz darüber.

Aufgabe 16. Finden Sie Informationen über die Verbrauchsteuern in Russland und vergleichen Sie diese mit den Verbrauchsteuern in der BRD. Gestalten Sie ein Gespräch.

Aufgabe 17. Äußern Sie Ihre Meinung.

„Die große Kunst besteht nur darin, die Summen zu erheben, ohne die Staatsbürger zu bedrücken.” (Friedrich II (1712-86), seit. 1740 König von Preußen)

LEKTION 6