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Нем.язык для ТД Часть 2.doc
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2. Gemeinsame VuB-Regeln

So unterschiedlich die einzelnen Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr auch sein mögen, sie folgen doch gemeinsamen Regeln:

  • Zunächst haben die Zollbehörden alle für eine effiziente Grenzüberwachung notwendigen Befugnisse. Durch risikoorientiertes Prüfen der Angaben in den Zollanmeldungen und durch Kontrollen der Waren filtern sie aus den Import- und Exportwarenströmen die Sendungen heraus, die den VuB-Vorschriften unterliegen. Dies gilt sowohl im gewerblichen Warenverkehr als auch bei nichtkommerziellen Ein- und Ausfuhren im Post- oder Reiseverkehr.

  • Häufig sind Ein- oder Ausfuhren von Waren nicht absolut verboten, sondern sind abhängig von der Erteilung entsprechender Genehmigungen oder Bewilligungen, die bei der Zollabfertigung vorgelegt werden müssen. Einige Waren (z.B. Lebensmittel tierischen Ursprungs oder lebende Pflanzen) müssen zusätzlich untersucht und für die Einfuhr zugelassen werden. Zuständig für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen oder vorgeschriebene Untersuchungen sind die jeweils einschlägigen Fachbehörden des Bundes oder der Länder, wie z.B. das Bundesamt für Naturschutz im Artenschutzbereich oder die tierseuchenrechtlich zuständigen Veterinärbehörden der Bundesländer.

  • Bei Verstößen gegen VuB haben Schmuggler, Produktpiraten und Wirtschaftskriminelle, aber auch sorglos handelnde Wirtschaftsbeteiligte damit zu rechnen, mit einem Netz verschiedenster Sanktionen überzogen zu werden. Diese reichen von der Beschlagnahme oder Einziehung der verbotenen Waren über die Zahlung von Bußgeldern bis zur Einleitung von Strafverfahren. Teilweise verhängen die Gerichte in der Praxis drakonische Geld- oder gar Freiheitsstrafen, so etwa im Artenschutz-, Betäubungsmittel- oder Abfallrecht.

3. Warum müssen Kulturgüter geschützt werden?

Der Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten ist in Europa zu einem echten Wirtschaftsfaktor geworden. Der Bedarf an Kulturgütern ist scheinbar so groß, dass auch die illegale Beschaffung und der Handel mit gestohlenen Kunstgegenständen enorm ansteigen.

Dabei lassen sich mittlerweile Gewinne erzielen, die mit denen des Drogenhandels vergleichbar sind. Vor allem die grenzüberschreitenden Aktivitäten von Gruppierungen, die Kirchenschätze aus Osteuropa oder archäologische Funde aus illegalen Grabungsstätten des früheren Mesopotamien (hauptsächlich aus der Gegend des heutigen Irak) zum Gegenstand haben, nehmen stark zu.

Der Schaden, der dadurch entsteht, geht über den rein wirtschaftlichen Schaden weit hinaus. Viel schwerer wiegt der Verlust an kultureller Identität der beraubten Nationen, das Verschwinden von historischen Belegen oder im Falle von illegalen Raubgrabungen die Zerstörung von Kulturstätten, die Zeugnisse der menschlichen Geschichte beherbergen.

Um derartige Aktivitäten einzudämmen und einen wirksamen Schutz gegen Verlust und Zerstörung von Kulturgütern zu erreichen, sind nationale und internationale gesetzliche Vorschriften wie Ein- und Ausfuhrverbote erforderlich.

Die Überwachung der bestehenden Ein- und Ausfuhrverbote durch die Zollverwaltung stellt sicher, dass diese in Deutschland und der Europäischen Union zum Schutz des Kulturgutes geltenden Regelungen bei ein- und ausgeführten Waren beachtet werden.