- •Введение (Einführung)
- •Lektion 1 Freizonen und Freilager Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die zusammengesetzten Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache.
- •Aufgabe 2. Von welchen Verben sind folgende Substantive gebildet? Übersetzen Sie sie ins Russische.
- •Lektion 2 Zollrechtliche Bestimmungen und Zollverfahren Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Freigutverwendung, Versandverfahren, Ausfuhrverfahren
- •Aufgabe 32. Lesen Sie und übersetzen Sie das Gespräch ins Russische.
- •Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •Lektion 4 Die Zollanmeldung Wortschatz zur Lektion
- •Zollanmeldung
- •Lektion 5
- •Verbrauchsteuer
- •Aufgabe 4. Nennen Sie die Synonyme für belasten, die Abgabe, herstellen, die Waren, die Einnahmen, beeinflussen. Aufgabe 5. Nennen Sie die Antonyme für belasten, einführen, indirekt, gering.
- •Einführen – das Steuersystem, den Zollkodex, den Zolltarif, eine Bezeichnung, die Regelungen, die Nichtgemeinschaftswaren, die Rohstoffe, die Güter, die Fertigerzeugnisse, das Vorprodukt
- •A) Was unterliegt der Kaffeesteuer? Was ist die Kaffeesteuer? Welche kaffeehaltigen Waren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Kaffeesteuer
- •B) Was unterliegt der Tabaksteuer? Was ist die Tabaksteuer? Welche Tabakwaren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Tabaksteuer
- •C) Was unterliegt der Biersteuer? Was ist die Biersteuer? Welche Biererzeugnisse kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Biersteuer
- •Verbote und Beschränkungen
- •Wortschatz zur Lektion
- •Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze
- •Wenn Sie Gegenstände schmuggeln, verlieren Sie diese
- •Lektion 7 Zollermäßigung Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 12. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text. Finden Sie im Text deutsche Äquivalente.
- •Zollermäßigung
- •1. Bei der regelrechten Überführung der Ware in den freien Verkehr werden Abgaben erhoben.
- •2. Alle Zollermäßigungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen: Präferenzen, Zollbegünstigungen, tarifliche Zollfreiheit und außertarifliche Zollbefreiung.
- •3. Präferenzen werden aufgrund von Präferenzabkommen mit Staaten oder Staatengruppen erteilt.
- •Zollermäßigung
- •Lektion 8 Reiseverkehr Wortschatz zur Lektion
- •Reiseverkehr
- •Einreise nach Deutschland
- •Passkontrolle
- •Zollkontrolle
- •C. Lernen Sie die Dialoge auswendig und spielen Sie vor.
- •Lektion 9
- •Das Visum
- •Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die internationalen Wörter richtig vor. Beachten Sie die Betonung. Übersetzen Sie diese Wörter.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie richtig vor.
- •Aufgabe 4. Bilden Sie die Wörter nach dem Muster.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie Substantive und Partizipien nach dem Muster.
- •Aufgabe 14. Was wissen Sie von Visa?
- •Visa nach dem Recht der Europäischen Union (Schengen-Recht)
- •Aufgabe 22. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Betiteln Sie den Text.
- •Lektion 10 Der Beruf des Zöllners Wortschatz zur Lektion
- •Der Zoll: Von der Grenze zu (fast) grenzenlosen Möglichkeiten
- •Tätigkeitsbeschreibung
- •Das Grundstudium der fachtheoretischen Ausbildung umfasst folgende Studiengebiete:
- •Während des fachtheoretischen Hauptstudiums werden die Kenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Gebieten ergänzt und vertieft:
- •C. Мужчина пытался провезти контрабандой 95 змей
- •B. Schmuggelware
- •C. Frau beim Zoll
- •E. Beim Zoll
- •Texte zum selbständigen Lesen und Übersetzen Zur Lektion 1. Freizonen
- •1. Freihafen Duisburg
- •2. Überwachungsmaßnahmen
- •3. Maßnahmen zur Sicherung der Freizone
- •4. Kontrollmaßnahmen
- •5. Fehl- und Mehrmengen Fehlmengen
- •6. Mehrmengen
- •Zu Lektionen 2-3. Zollverfahren
- •1. Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •3. Die fünf Verfahren im Überblick
- •3A. Zolllagerverfahren
- •3B. Aktive Veredelung
- •3C. Umwandlungsverfahren
- •3D. Vorübergehende Verwendung
- •3E. Passive Veredelung
- •Zur Lektion 4. Die Zollanmeldung
- •1. Formen der Zollanmeldung
- •2. Schriftliche Zollanmeldung
- •3. Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung
- •4. Mündliche Zollanmeldung
- •5. Anmelder
- •Person des Anmelders
- •Zur Lektion 5.Verbrauchsteuern
- •1. Was unterliegt den Verbrauchsteuern?
- •2. Wie werden die Verbrauchsteuern erhoben?
- •3. Wie läuft der gewerbliche Warenverkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Gütern ab?
- •4. Wie überwacht der Zoll den Warenverkehr?
- •5. Wie überwacht der Zoll den Internethandel?
- •Zur Lektion 6. Verbote und Beschränkungen.
- •1. Bedeutung der VuB
- •2. Gemeinsame VuB-Regeln
- •3. Warum müssen Kulturgüter geschützt werden?
- •4. Warum ist die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie so wichtig?
- •Marken- und Produktpiraterie
- •Zur Lektion 7. Die Zollermäßigungen
- •1. Zollermäßigungen bei der Einfuhr in die eu
- •2. Zollaussetzung
- •3. Zollkontingente
- •4. Plafondüberwachung
- •Zur Lektion 8. Der Reiseverkehr Aufenthalt in Deutschland und Ihr Reisegepäck
- •Was ist beim Reisegepäck zu beachten?
- •Zur Lektion 9. Das Visum
- •1. Visum zur Einreise nach Deutschland
- •Visumerleichterungsabkommen der eu mit Russland
- •3. Entstehungsgeschichte und Entwicklung des Schengener Abkommens
- •4. Visum für Russland
- •Zur Lektion 10. Beruf des Zöllners
- •1. Aufgaben und Tätigkeiten
- •2. Perspektiven nach der Ausbildung
- •3. Zollhundewesen
- •Kommentieren einer Aussage Redewendungen zur Hilfe
- •2. 5.300 Gramm Marihuana entdeckten Zöllner im Auto eines Afrikaners. Rauschgiftkurier wurde festgenommen. Das Rauschgift wurde sichergestellt.
- •Texte zum Referieren Plan zum Referieren eines Artikels
- •1. Schwarzarbeit auf schwarzem Festival?
- •2. Goldring verschwiegen - 4.800 Euro Geldstrafe
- •3. Verbotene Früchte
- •4. Verständigung nicht möglich
- •5. Marihuana in der Unterwäsche
- •6. Doppelerfolg für den Zoll
- •7. Ein Karton "Gras" im Kleinwagen
- •8. Waffenfund in Hamburg und Berlin
- •9. Hochwertige Kleidung oder billige Fälschung
- •10. Auf der Reise ... Zum South-Side-Festival
- •11. Osteuropäischer Pfarrer schmuggelt Messwein
- •12. Erfolgreiche Schatzsuche
- •13. Ein Lkw voller Fälschungen
- •14. Rentenzuschuss aus Luxemburg
- •15. Mit Gold behängt am Zoll vorbei und trotzdem erwischt
- •16. Schwere Halbedelsteine im Gepäck
- •17. Porsche auf Urlaub
- •Grammatischer Anhang
- •Partizip I с частицей zu в роли определения
- •Abkürzungen
- •Literaturverzeichnis
2. Gemeinsame VuB-Regeln
So unterschiedlich die einzelnen Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr auch sein mögen, sie folgen doch gemeinsamen Regeln:
Zunächst haben die Zollbehörden alle für eine effiziente Grenzüberwachung notwendigen Befugnisse. Durch risikoorientiertes Prüfen der Angaben in den Zollanmeldungen und durch Kontrollen der Waren filtern sie aus den Import- und Exportwarenströmen die Sendungen heraus, die den VuB-Vorschriften unterliegen. Dies gilt sowohl im gewerblichen Warenverkehr als auch bei nichtkommerziellen Ein- und Ausfuhren im Post- oder Reiseverkehr.
Häufig sind Ein- oder Ausfuhren von Waren nicht absolut verboten, sondern sind abhängig von der Erteilung entsprechender Genehmigungen oder Bewilligungen, die bei der Zollabfertigung vorgelegt werden müssen. Einige Waren (z.B. Lebensmittel tierischen Ursprungs oder lebende Pflanzen) müssen zusätzlich untersucht und für die Einfuhr zugelassen werden. Zuständig für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen oder vorgeschriebene Untersuchungen sind die jeweils einschlägigen Fachbehörden des Bundes oder der Länder, wie z.B. das Bundesamt für Naturschutz im Artenschutzbereich oder die tierseuchenrechtlich zuständigen Veterinärbehörden der Bundesländer.
Bei Verstößen gegen VuB haben Schmuggler, Produktpiraten und Wirtschaftskriminelle, aber auch sorglos handelnde Wirtschaftsbeteiligte damit zu rechnen, mit einem Netz verschiedenster Sanktionen überzogen zu werden. Diese reichen von der Beschlagnahme oder Einziehung der verbotenen Waren über die Zahlung von Bußgeldern bis zur Einleitung von Strafverfahren. Teilweise verhängen die Gerichte in der Praxis drakonische Geld- oder gar Freiheitsstrafen, so etwa im Artenschutz-, Betäubungsmittel- oder Abfallrecht.
3. Warum müssen Kulturgüter geschützt werden?
Der Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten ist in Europa zu einem echten Wirtschaftsfaktor geworden. Der Bedarf an Kulturgütern ist scheinbar so groß, dass auch die illegale Beschaffung und der Handel mit gestohlenen Kunstgegenständen enorm ansteigen.
Dabei lassen sich mittlerweile Gewinne erzielen, die mit denen des Drogenhandels vergleichbar sind. Vor allem die grenzüberschreitenden Aktivitäten von Gruppierungen, die Kirchenschätze aus Osteuropa oder archäologische Funde aus illegalen Grabungsstätten des früheren Mesopotamien (hauptsächlich aus der Gegend des heutigen Irak) zum Gegenstand haben, nehmen stark zu.
Der Schaden, der dadurch entsteht, geht über den rein wirtschaftlichen Schaden weit hinaus. Viel schwerer wiegt der Verlust an kultureller Identität der beraubten Nationen, das Verschwinden von historischen Belegen oder im Falle von illegalen Raubgrabungen die Zerstörung von Kulturstätten, die Zeugnisse der menschlichen Geschichte beherbergen.
Um derartige Aktivitäten einzudämmen und einen wirksamen Schutz gegen Verlust und Zerstörung von Kulturgütern zu erreichen, sind nationale und internationale gesetzliche Vorschriften wie Ein- und Ausfuhrverbote erforderlich.
Die Überwachung der bestehenden Ein- und Ausfuhrverbote durch die Zollverwaltung stellt sicher, dass diese in Deutschland und der Europäischen Union zum Schutz des Kulturgutes geltenden Regelungen bei ein- und ausgeführten Waren beachtet werden.