
- •Введение (Einführung)
- •Lektion 1 Freizonen und Freilager Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die zusammengesetzten Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache.
- •Aufgabe 2. Von welchen Verben sind folgende Substantive gebildet? Übersetzen Sie sie ins Russische.
- •Lektion 2 Zollrechtliche Bestimmungen und Zollverfahren Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Freigutverwendung, Versandverfahren, Ausfuhrverfahren
- •Aufgabe 32. Lesen Sie und übersetzen Sie das Gespräch ins Russische.
- •Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •Lektion 4 Die Zollanmeldung Wortschatz zur Lektion
- •Zollanmeldung
- •Lektion 5
- •Verbrauchsteuer
- •Aufgabe 4. Nennen Sie die Synonyme für belasten, die Abgabe, herstellen, die Waren, die Einnahmen, beeinflussen. Aufgabe 5. Nennen Sie die Antonyme für belasten, einführen, indirekt, gering.
- •Einführen – das Steuersystem, den Zollkodex, den Zolltarif, eine Bezeichnung, die Regelungen, die Nichtgemeinschaftswaren, die Rohstoffe, die Güter, die Fertigerzeugnisse, das Vorprodukt
- •A) Was unterliegt der Kaffeesteuer? Was ist die Kaffeesteuer? Welche kaffeehaltigen Waren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Kaffeesteuer
- •B) Was unterliegt der Tabaksteuer? Was ist die Tabaksteuer? Welche Tabakwaren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Tabaksteuer
- •C) Was unterliegt der Biersteuer? Was ist die Biersteuer? Welche Biererzeugnisse kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Biersteuer
- •Verbote und Beschränkungen
- •Wortschatz zur Lektion
- •Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze
- •Wenn Sie Gegenstände schmuggeln, verlieren Sie diese
- •Lektion 7 Zollermäßigung Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 12. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text. Finden Sie im Text deutsche Äquivalente.
- •Zollermäßigung
- •1. Bei der regelrechten Überführung der Ware in den freien Verkehr werden Abgaben erhoben.
- •2. Alle Zollermäßigungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen: Präferenzen, Zollbegünstigungen, tarifliche Zollfreiheit und außertarifliche Zollbefreiung.
- •3. Präferenzen werden aufgrund von Präferenzabkommen mit Staaten oder Staatengruppen erteilt.
- •Zollermäßigung
- •Lektion 8 Reiseverkehr Wortschatz zur Lektion
- •Reiseverkehr
- •Einreise nach Deutschland
- •Passkontrolle
- •Zollkontrolle
- •C. Lernen Sie die Dialoge auswendig und spielen Sie vor.
- •Lektion 9
- •Das Visum
- •Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die internationalen Wörter richtig vor. Beachten Sie die Betonung. Übersetzen Sie diese Wörter.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie richtig vor.
- •Aufgabe 4. Bilden Sie die Wörter nach dem Muster.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie Substantive und Partizipien nach dem Muster.
- •Aufgabe 14. Was wissen Sie von Visa?
- •Visa nach dem Recht der Europäischen Union (Schengen-Recht)
- •Aufgabe 22. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Betiteln Sie den Text.
- •Lektion 10 Der Beruf des Zöllners Wortschatz zur Lektion
- •Der Zoll: Von der Grenze zu (fast) grenzenlosen Möglichkeiten
- •Tätigkeitsbeschreibung
- •Das Grundstudium der fachtheoretischen Ausbildung umfasst folgende Studiengebiete:
- •Während des fachtheoretischen Hauptstudiums werden die Kenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Gebieten ergänzt und vertieft:
- •C. Мужчина пытался провезти контрабандой 95 змей
- •B. Schmuggelware
- •C. Frau beim Zoll
- •E. Beim Zoll
- •Texte zum selbständigen Lesen und Übersetzen Zur Lektion 1. Freizonen
- •1. Freihafen Duisburg
- •2. Überwachungsmaßnahmen
- •3. Maßnahmen zur Sicherung der Freizone
- •4. Kontrollmaßnahmen
- •5. Fehl- und Mehrmengen Fehlmengen
- •6. Mehrmengen
- •Zu Lektionen 2-3. Zollverfahren
- •1. Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •3. Die fünf Verfahren im Überblick
- •3A. Zolllagerverfahren
- •3B. Aktive Veredelung
- •3C. Umwandlungsverfahren
- •3D. Vorübergehende Verwendung
- •3E. Passive Veredelung
- •Zur Lektion 4. Die Zollanmeldung
- •1. Formen der Zollanmeldung
- •2. Schriftliche Zollanmeldung
- •3. Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung
- •4. Mündliche Zollanmeldung
- •5. Anmelder
- •Person des Anmelders
- •Zur Lektion 5.Verbrauchsteuern
- •1. Was unterliegt den Verbrauchsteuern?
- •2. Wie werden die Verbrauchsteuern erhoben?
- •3. Wie läuft der gewerbliche Warenverkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Gütern ab?
- •4. Wie überwacht der Zoll den Warenverkehr?
- •5. Wie überwacht der Zoll den Internethandel?
- •Zur Lektion 6. Verbote und Beschränkungen.
- •1. Bedeutung der VuB
- •2. Gemeinsame VuB-Regeln
- •3. Warum müssen Kulturgüter geschützt werden?
- •4. Warum ist die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie so wichtig?
- •Marken- und Produktpiraterie
- •Zur Lektion 7. Die Zollermäßigungen
- •1. Zollermäßigungen bei der Einfuhr in die eu
- •2. Zollaussetzung
- •3. Zollkontingente
- •4. Plafondüberwachung
- •Zur Lektion 8. Der Reiseverkehr Aufenthalt in Deutschland und Ihr Reisegepäck
- •Was ist beim Reisegepäck zu beachten?
- •Zur Lektion 9. Das Visum
- •1. Visum zur Einreise nach Deutschland
- •Visumerleichterungsabkommen der eu mit Russland
- •3. Entstehungsgeschichte und Entwicklung des Schengener Abkommens
- •4. Visum für Russland
- •Zur Lektion 10. Beruf des Zöllners
- •1. Aufgaben und Tätigkeiten
- •2. Perspektiven nach der Ausbildung
- •3. Zollhundewesen
- •Kommentieren einer Aussage Redewendungen zur Hilfe
- •2. 5.300 Gramm Marihuana entdeckten Zöllner im Auto eines Afrikaners. Rauschgiftkurier wurde festgenommen. Das Rauschgift wurde sichergestellt.
- •Texte zum Referieren Plan zum Referieren eines Artikels
- •1. Schwarzarbeit auf schwarzem Festival?
- •2. Goldring verschwiegen - 4.800 Euro Geldstrafe
- •3. Verbotene Früchte
- •4. Verständigung nicht möglich
- •5. Marihuana in der Unterwäsche
- •6. Doppelerfolg für den Zoll
- •7. Ein Karton "Gras" im Kleinwagen
- •8. Waffenfund in Hamburg und Berlin
- •9. Hochwertige Kleidung oder billige Fälschung
- •10. Auf der Reise ... Zum South-Side-Festival
- •11. Osteuropäischer Pfarrer schmuggelt Messwein
- •12. Erfolgreiche Schatzsuche
- •13. Ein Lkw voller Fälschungen
- •14. Rentenzuschuss aus Luxemburg
- •15. Mit Gold behängt am Zoll vorbei und trotzdem erwischt
- •16. Schwere Halbedelsteine im Gepäck
- •17. Porsche auf Urlaub
- •Grammatischer Anhang
- •Partizip I с частицей zu в роли определения
- •Abkürzungen
- •Literaturverzeichnis
5. Fehl- und Mehrmengen Fehlmengen
Ist bei Bestandsaufnahmen die tatsächlich festgestellte Menge (Ist-Menge) niedriger als in den Bestandsaufzeichnungen (Soll-Menge) ausgewiesen, spricht man von Fehlmengen.
Kann das Zustandekommen einer Fehlmenge in Freizonen des Kontrolltyps I nicht aufgeklärt werden, wird unterstellt, dass die Waren in der Freizone unzulässig verwendet oder verbraucht worden sind. Damit entsteht für Nichtgemeinschaftswaren grundsätzlich die Einfuhrabgabenschuld nach Artikel 205 ZK. Die Einfuhrabgabenschuld entsteht jedoch nicht, wenn der letzte Besitzer der Ware den Zollbehörden glaubhaft darlegen kann, dass die Ware in der Freizone nicht vorschriftswidrig verwendet oder verbraucht wurde.
Werden Fehlmengen in Freizonen des Kontrolltyps II festgestellt, liegt grundsätzlich ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung vor. Hierdurch entsteht für Nichtgemeinschaftswaren eine Einfuhrabgabenschuld nach Artikel 203 ZK.
6. Mehrmengen
Ist bei Bestandsaufnahmen die Ist-Menge höher als die Soll-Menge, spricht man von Mehrmengen.
Kann das Zustandekommen einer Mehrmenge nicht aufgeklärt werden, ist diese in die Bestandsaufzeichnungen aufzunehmen. Die Waren gelten als Nichtgemeinschaftswaren, sofern ihr Gemeinschaftscharakter nicht durch geeignete Unterlagen (z.B. Statusbescheinigungen bei Freizonen des Kontrolltyps I) nachgewiesen werden kann.
Zu Lektionen 2-3. Zollverfahren
1. Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
Bei der Wahl einer möglichen zollrechtlichen Bestimmung von Waren spielt die Überführung in ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung eine wichtige Rolle - insbesondere, um Abgaben nicht oder erst dann entstehen zu lassen, wenn die Waren in den Wirtschaftskreislauf der Union eingehen.
Der Begriff "Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung" wird im geltenden Zollrecht nicht konkret definiert, allerdings sind in Artikel 84 Abs. 1 Buchst. b) ZK die Zollverfahren aufgelistet, denen eine wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Es handelt sich dabei um
das Zolllagerverfahren,
die aktive Veredelung,
das Umwandlungsverfahren (Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung),
die vorübergehende Verwendung und
die passive Veredelung.
2. Rechtsgrundlagen für die Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung sind die Artikel 84-90 und 98-160 ZK und die Artikel 496-592 ZK-DVO. Dabei gibt es neben besonderen Vorschriften für jedes Verfahren auch verfahrensübergreifende allgemeine Regelungen (Artikel 84-90 ZK und Artikel 496-523 ZK-DVO), da die Verfahren hinsichtlich Antragstellung und Bewilligung, wirtschaftlicher Voraussetzungen, Warenbeförderung, Aufzeichnungspflichten und Abrechnung wesentliche Gemeinsamkeiten aufweisen.
Der größte Teil der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung zählt zugleich zu den in Artikel 84 Abs. 1 Buchst. a) aufgezählten sog. Nichterhebungsverfahren (so das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren, das Umwandlungsverfahren [Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung] und die vorübergehende Verwendung).
Bei Nichterhebungsverfahren kommt es bei ordnungsgemäßer Überführung und Durchführung zu keiner Erhebung von Einfuhrabgaben.
Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung können grundsätzlich nur nach vorheriger Bewilligung durch die zuständige Zollbehörde in Anspruch genommen werden.
Die Zollbehörde muss dabei die Interessen des Antragstellers und die wirtschaftlichen Interessen der Europäischen Union gegeneinander abwägen. Dieser Umstand rechtfertigt die Bezeichnung "Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung".
Die bewilligende Behörde prüft dabei zunächst, ob der Antragsteller die erforderliche Gewähr dafür bietet, dass das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt werden kann. Gleichzeitig müssen Verwaltungsaufwand und tatsächliches wirtschaftliches Bedürfnis in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Möchte der Antragsteller ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung in mehreren EU-Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen (z.B. wenn es in einem anderen Mitgliedstaat beendet werden soll), kommt die sog. Einzige Bewilligung in Frage.