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Österreich in der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn (1867-1918)

Die Österreich-Ungarische Monarchie wurde am 8. Juni 1867 infolge des Ausgleichs mit dem Königreich Ungarn gegründet.

In dieser Zeit begann der – bisher von den Herrscherhäusern unterdrückte – Nationalismus seinen Siegeszug durch die Länder Europas und insbesondere der Habsburger Monarchie.

1878 erhielt Österreich-Ungarn beim Berliner Kongress das Recht zugesprochen, die osmanische Provinz Bosnien-Herzegowina, bis dahin von Istanbul aus regiert, zu besetzen und zu verwalten.

1879 wurde mit Deutschland der Zweibund und 1882 mit Italien der Dreibund geschlossen.

Österreich im Ersten Weltkrieg (1914-1918)

Am 28. Juni 1914 – vom serbischen Nationalisten Gavrilo Princip verübte Attentat von Sarajevo auf Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand.

In November 1916 starb Kaiser Franz Joseph I. und Karl I. wurde sein Nachfolger.

Kaiser Karl I. unternahm am 16. Oktober 1918 den Versuch, das kaiserliche Österreich als Föderation zu erhalten. Er forderte die Nationalitäten in einem Manifest auf, eigene Nationalräte zu gründen.

Die provisorische Nationalversammlung von Deutschösterreich – bestehend aus den 1911 gewählten Reichsratsabgeordneten der deutschen Gebiete Altösterreichs – bestellte am 30. Oktober 1918 ihre eigene Regierung.

Am 11. November 1918 entließ der Kaiser seine Regierung und verzichtete auf dringendes Anraten seiner letzten Minister und des deutschösterreichischen Staatsraten auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften.

Die Nationalversammlung rief am 12. November 1918 die Republik aus.

1938 – Anschluss an das III. Reich.

1939-1945 - Österreich im 2. Weltkrieg.

1945-1955 – 4 Besatzungszonen in Österreich

15. Mai 1955 – Staatsvertrag: die Signatarstaaten verpflichten sich zum Abzug der Besatzungstruppen

26. Oktober 1955 – Neutralitätsgesetz

1971 – 1983 – „Ära Kreisky“

Seit 1.1.1995 – ist Österreich Mitglied der EU.

Informationen zur jüngeren geschichte von österreichs

Das heutige Österreich entstand nach dem Zerfall der Habsburger Monarchie als Folge der Niederlage im Ersten Weltkrieg (1914-1918). Nach der Verzichtserklärung Kaiser Karls wurde am 12. November 1918 der Staat Deutsch-Österreich als demokratische Republik proklamiert. Er umfasste im Wesentlichen die österreichischen Länder der Donaumonarchie. Um für die bevorstehenden Friedensverhandlungen die Ausgangslage zu verbessern, deklarierte sich Deutsch-Österreich als Teil der deutschen Nation. Dieser Anschluss an Deutschland wurde im Friedensvertrag von St. Germain, der am 10. September 1919 unterzeichnet wurde, ausdrücklich verboten. Ebenso wurde der Name Deutsch-Österreich untersagt. Österreich musste in diesem Vertrag die Nachfolgestaaten der Donaumonarchie anerkennen, erhielt das Burgenland zugesprochen und musste auf einige deutschsprachige Gebiete der Monarchie, wie z. B. auf Südtirol, verzichten.

Innen- und außenpolitisch war die Erste Republik ein sehr fragliches Staatsgebilde. Die völlig unsichere nationale und internationale Wirtschaftslage und die hohe Arbeitslosigkeit führten zu zunehmenden sozialen Spannungen, die das innenpolitische Klima radikalisierten und 1933 schließlich zur Ausschaltung des Parlaments und zum autoritären Ständestaat unter Bundeskanzler Dollfuß führten. Gegen die zunehmende Aushöhlung der Verfassung agierten die Sozialdemokraten, was im Februar 1934 zum offenen Bürgerkrieg führte. Die Niederlage der Sozialdemokraten brachte jedoch auch nicht die erhoffte innenpolitische Ruhe, denn inzwischen verstärkten die Nationalsozialisten ihre terroristischen Aktivitäten. Dollfuß selbst kam im Juli 1934 bei einem gescheiterten nationalsozialistischen Putschversuch ums Leben. Sein Nachfolger Kurt Schuschnigg war schlussendlich nicht mehr in der Lage, sich dem außenpolitischen Druck NS-Deutschlands zu widersetzen. Am 12. März 1938 marschierten deutsche Truppen in Österreich ein, ohne auf Widerstand zu stoßen. Österreich hörte als souveräner Staat zu bestehen auf und wurde als Ostmark Teil des Deutschen Reiches.

Neben Mitläufern und Mittätern des III. Reiches gab es im Exil und in Österreich selbst auch immer Widerstand gegen die Okkupation, so dass schon am 27. April 1945, noch vor der Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. Mai 1945, das befreite Österreich wieder als selbstständiger Staat proklamiert werden konnte.

Als ehemaliger Teil des III. Reiches wurde Österreich besetzt und in vier Besatzungszonen aufgeteilt: das Gebiet nördlich der Donau, Niederösterreich und Burgenland kamen unter sowjetische Besatzung, Kärnten und Steiermark unter britische, der Süden Oberösterreichs und das Land Salzburg kamen unter amerikanische Kontrolle, Tirol und Vorarlberg wurden von den Franzosen besetzt. Wien wurde - wie Berlin - in vier Sektoren geteilt. Im Unterschied zu Deutschland gab es jedoch in Österreich schon ab 1945 eine frei gewählte und für das ganze Bundesgebiet zuständige Bundesregierung, die allerdings dem Alliiertenrat verantwortlich war. Noch im selben Jahr begannen die politischen Bemühungen, die Selbstständigkeit und Souveränität Österreichs wiederherzustellen. Sie führten nach vielen Verhandlungen im Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 zu einem glücklichen Abschluss. Die Signatarstaaten Frankreich, Großbritannien, die Sowjetunion und die USA verpflichteten sich zum Abzug der Besatzungstruppen und zur Anerkennung der vollen Unabhängigkeit und Freiheit Österreichs. Ein wirtschaftlicher oder politischer Anschluss an Deutschland wurde ausdrücklich verboten. Österreich verpflichtete sich zur Anerkennung der Menschenrechte und zum Schutz der kroatischen und slowenischen Minderheiten, zum Verbot von faschistischen oder nationalsozialistischen Organisationen, zur Sicherung der demokratischen Verfassung. Wesentlich für den erfolgreichen Abschluss der sehr mühsamen und langwierigen Verhandlungen war die Frage der Kriegsschuld Österreichs, der Besatzungskosten und Reparationszahlungen. Das Neutralitätsgesetz wurde am 26. Oktober 1955, nachdem der Staatsvertrag ratifiziert war und der letzte Besatzungssoldat Österreich verlassen hatte, im Nationalrat als Verfassungsgesetz beschlossen. Die Erklärung wurde von beinahe allen Staaten der Erde anerkannt. Seit 1965 ist der 26. Oktober Nationalfeiertag.

Der Staatsvertrag und das Neutralitätsgesetz waren in der Folge die Grundpfeiler der Außenpolitik der 2. Republik. Als Kleinstaat zwischen den mächtigen europäischen Militärbündnissen an der Nahtstelle des Kalten Krieges hatte Österreich besondere Herausforderungen zu bewältigen. So trat Osterreich nicht der NATO bei und öffnete 1956 während der Ungarnkrise oder 1968 während der Okkupation der CSSR durch Warschauer-Pakt-Truppen seine Grenzen für Flüchtlinge und riskierte damit Konflikte mit den Nachbarstaaten. Noch 1955 trat Österreich der UNO als Vollmitglied bei und 1956 dem Europarat. 1989 stellte die österreichische Bundesregierung den Antrag um Aufnahme in die EG. Das Ende der DDR, die Auflösung des Warschauer Paktes, der Wegfall des Eisernen Vorhanges und die politische und wirtschaftliche Neustrukturierung Mittel- und Osteuropas führten in der Zwischenzeit zu einer teils vehementen Diskussion um die österreichische Neutralität.

Heute beherbergt Wien in der ,,UNO-City" auch Behörden der Vereinten Nationen. Außenpolitisches Konfliktpotential lag im Verhalten Österreichs in der Südtirolfrage, als es gegen den Willen Italiens den Konflikt vor die Vereinten Nationen brachte und schließlich eine umfassende Verhandlungslösung, das Südtirol-Paket, erreichte. In diesem Vertrag sind die Autonomierechte Südtirols und ihre gesetzliche Absicherung festgelegt. Nach Abschluss der Autonomieverhandlungen zwischen der Sudtiroler Landesregierung und der Regierung in Rom erklärte Österreich den Konflikt um Südtirol durch die Streitbeilegungserklärung für beendet. Österreich wird aber weiterhin von Südtirol als politische Schutzmacht seiner Autonomie betrachtet.

Minderheitenrechte, für die sich Österreich international stark machte und die im Staatsvertrag festgeschrieben sind, bereiteten jedoch im Inland Schwierigkeiten. Österreich wurde einerseits nach dem 1. Weltkrieg immer wieder mit Gebietsansprüchen der südlichen Nachbarn konfrontiert, nationalistische Bewegungen propagierten andererseits wiederholt eine minderheitenfeindliche Politik, die im Nationalsozialismus einen schrecklichen Höhepunkt fand. So kam es in Kärnten, wo das Verhältnis zur slowenischen Minderheit historisch stark belastet ist, 1972 zum Ortstafelkonflikt: Zweisprachige Ortstafeln, die Gemeinden mit slowenischsprachiger Bevölkerung ausweisen sollten, wurden von fanatischen Gegnern der Minderheitenpolitik zerstört.

Erleichtert wurden die Staatsvertragsverhandlungen zweifellos durch die politische Stabilität. Denn anders als nach dem 1. Weltkrieg, als sich in Österreich kaum jemand ein Überleben als kleiner Rest einer ehemaligen Großmacht vorstellen konnte, war die Nachkriegspolitik vom Willen zur Zusammenarbeit getragen. Ausdruck dieses Konsens war bis 1947 eine Drei-Parteien-Regierung (ÖVP, SPÖ und KPÖ). Nach dem Austritt der KPÖ aus der Regierung wegen Differenzen in der Währungspolitik kam es schließlich zur Bildung der Großen Koalition, die bis 1966 anhielt und im Proporz zu einem sehr aufwendigen System der wechselseitigen Kontrolle und zu einer ausgeprägten Parteienprotektion führte. Die stark restaurative Bildungs- und Kulturpolitik der Nachkriegszeit war vor allem bemüht, die nationale Identität nach innen abzusichern. Sie orientierte sich daher an den kulturellen Leistungen der Vergangenheit und sah in der modernen Kunst häufig eine Gefährdung der sogenannten abendländischen Tradition. Der neuen Alltagskultur der Massenkommunikation (Kino, Comics, Schlager) stellte sie allzu oft Heimatklischees und Kitsch gegenüber. Wirtschaftspolitisch legte sie – kräftig gestützt durch die Marshallplan-Hilfe - das Fundament für das ,,Österreichische Wirtschaftswunder", in der Sozialpartnerschaft schuf sie die Grundlage für eine kompromissorientierte Lohn- und Sozialpolitik, die allerdings die politischen Entscheidungsprozesse in den Bereich der Standesvertretungen (Verbände und Kammern) verlegt und damit weitgehend dem Einfluss der parlamentarischen Demokratie entzieht.

In den sechziger Jahren wurde diese Politik zunehmend in Frage gestellt. Die große Koalition zerbrach, der ÖVP-Alleinregierung von 1966 folgte 1970 die ,,Ara Kreisky".