Добавил:
Upload Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:
пособие (2).docx
Скачиваний:
1
Добавлен:
21.11.2019
Размер:
327.24 Кб
Скачать

Öffentliches leben.

Neun Bundesländer: Wien, Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg

Parteien nach Starke im Nationalrat:

SPÖ: Sozialdemokratische (bis 1990 Sozialistische) Partei Österreichs

ÖVP: Österreichische Volkspartei

FPÖ: Freiheitliche Partei Österreichs

LiF: Liberales Forum

GRÜNE: Die Grün-Alternativen

Österreichweite Tageszeitungen:

Neue Kronenzeitung (44,1 % Reichweite), Täglich Alles (15,2), Kleine Zeitung (12,9), Kurier (11,7), Der Standard (5,0), Die Presse (3,7), Salzburger Nachrichten (3,0)

Wochenzeitschriften/Magazine:

Die ganze Woche (22,7), news (20,3), profil (7,1), trend (6,0)

Österreichischer Rundfunk (ORF): öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit zwei

Fernsehprogrammen (ORF 1, ORF 2) und vier Radioprogrammen (01, 02, 03, dazu das zum Teil englischsprachige Blue Danube Radio); Studios in allen Bundesländern; Satellitenprogramm 3sat gemeinsam mit SR.G (Schweiz) und ZDF und ARD (Deutschland)

2 Privat-Radios:

Antenne Steiermark und Radio Melody (Salzburg)

Stellung der Frau: ≈ 25 % der Abgeordneten im Nationalrat sind Frauen, seit 1990 Bundesministerium für Frauenahngelegenheiten; etwa 50 % der Frauen sind berufstätig

Das politische System Österreichs.

Die Gesetzgebung in Österreich erfolgt durch das Parlament. Die erste Kammer des österreichischen Parlaments, der Nationalrat wird für eine Funktionsperiode von vier Jahren gewählt. Die 183 Abgeordneten werden nach Parteilisten gewählt. Es gibt keine direkte Persönlichkeitswahl in den einzelnen Wahlbezirken, die Mandatsverteilung erfolgt nach dem Stimmenanteil der Parteien. Dies bedingt eine starke Abhängigkeit der Abgeord­neten von ihren Parteien. Die öffentliche Meinung nimmt die Diskussionen im Nationalrat deshalb nahezu ausschließlich als Auseinandersetzung der politischen Parteien wahr. Eine Reform des Wahlrechts, die Elemente einer Persönlichkeitswahl stärken sollte, wurde 1993 nur halbherzig durchgeführt (Vorzugstimmen).

Die zweite Kammer des Parlaments, der Bundesrat, wird als Länderkammer bezeichnet. Die Abgeordneten werden nicht direkt gewählt. Jedes Bundesland entsendet seine Abgeordneten entsprechend der Parteienstärke in den einzelnen Landesparlamenten den Landtagen.

Die Kompetenzen des Bundesrates für die Gesetzgebung bleiben weit hinter denen des Nationalrats zurück: Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats können vom Bundesrat nur verzögert werden. Der Spitzenkandidat der stimmenstärksten Partei wird vom Bundespräsidenten mit der Regierungsbildung beauftragt. Die SPÖ stellt seit 1970 jeweils den Regierungschef, den Bundeskanzler. An der Spitze der Regierungen der einzelnen Bundesländer, die je nach Landesverfassung unterschiedlich gebildet werden, steht der Landeshauptmann. Wien ist zugleich Bundesland und Gemeinde.

Die Etablierung der Grün-Alternativen im Nationalrat (erstmals vertreten 1986), die großen Zuwächse der FPÖ bei allen Wahlen seit der Übernahme der Parteiführung durch Jörg Haider (1986) und der Einzug des Liberalen Forums 1993 beenden die Zeit der Aufteilung der Macht und Eliten in zwei Lager. Die Zeit der Zweiten Republik (Beginn mit der Unabhängigkeitserklärung der provisorischen Staatsregierung vom 27. April 1945) war bis Ende der achtziger Jahre von einer enormen Konzentration der beiden Großparteien SPÖ und ÖVP geprägt. Bei den Nationalratswahlen 1990 hatten sie gemeinsam österreichweit erstmals weniger als 80 % der Stimmen erhalten. Bei den Nationalratswahlen1994 fielen sie bei dramatischen Verlusten gemeinsam unter die für Verfassungsgesetze nötige Zweidrittelmehrheit. Bei den Nationalratswahlen 1995 gewannen SPÖ und ÖVP zwar die Zweidrittelmehrheit wieder zurück, aber die zwei großen ehemals dominierenden Parteien gibt es nicht mehr. Besonders deutlich zeigte sich dies bei den Wahlen zum Europa-Parlament im Jahr 1996. Die ÖVP (sie wurde erstmals seit 1966 bei einer bundesweiten Wahl wieder stärkste Partei) erhielt 29,6 %, die SPÖ 29,1 % und die FPÖ 27,5 % der Stimmen. Die FPÖ hatte somit erstmals zu den beiden „großen" Parteien aufgeschlossen. Trotzdem haben SPÖ und ÖVP noch immer die weitaus meisten Mitglieder, etwa jeweils 500 000. Im europäischen Vergleich ist das sehr viel. Alle drei Parteien haben ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert. Ihre Vorgänger-Parteien repräsentierten bis zum 2. Weltkrieg die drei traditionellen Lager der österreichischen Gesellschaft. Sie waren Weltanschauungs- und Klassenparteien: Sozialisten (Arbeiter), politischer Katholizismus (Unternehmer, Bauern, Gewerbetreibende)und Deutschnationale (Kleinbürgertum). Aus den Weltanschauungsparteien wurden nach dem 2. Weltkrieg „Volksparteien".

Mitte der 80er-Jahre kamen als 4. Kraft die Grünen dazu, sie sprechen vor allem junge gebildete Menschen an. 1993 wurde von einigen aus der FPÖ ausgetretenen Abgeordneten das Liberale Forum gegründet. Auch ihre Hauptklientel sind vor allem junge gebildete Bürger in den Städten.

Die Zeit der Zweiten Republik war und ist von einem Kompromissdenken geprägt, das große Konflikte erst gar nicht aufkommen lassen sollte. ÖVP und SPÖ haben sich auch zur eigenen Machtabsicherung Verbände geschaffen, die das öffentliche Leben weitgehend mitbestimmen. Schon 1945 einigten sie sich, im Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) alle Industriegruppen-Gewerkschaften zusammenzufassen. Bereits ein Jahr darauf wurden die Handelskammern, die Interessenvertretungen der Arbeitgeberseite in den Bundesländern, analog zum ÖGB in der zentralen Bundeswirtschaftskammer zusammengefasst. Arbeiter und Angestellte sind Pflichtmitglieder in der Kammer für Arbeiter und Angestellte, Landwirte in der Landwirtschaftskammer. Diese vier Verbände bilden die sogenannte Sozialpartnerschaft. Sie fungiert als Interessensausgleich zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Landwirtschaft. Sie ist vorparlamentarisch in die Gesetzgebung eingebunden. Zentrale Institution ist die Paritätische Kommission. In der Vollversammlung der Paritätischen Kommission sind neben den vier Verbänden auch der Bundeskanzler, der Sozial-, der Wirtschafts- und der Landwirtschaftsminister vertreten. Bundeskanzler und Minister haben allerdings kein Stimmrecht. Die Paritätische Kommission basiert nicht auf einer gesetzlichen Regelung, sondern ausschließlich auf der freien Übereinkunft der Beteiligten. Sie ist aber ein Entscheidungsorgan, dessen Aufgabe die Kontrolle über Preise und Löhne ist.

Die Einrichtungen der Sozialpartnerschaft haben in den Aufbaujahren der Zweiten Republik, vor allem bis zum Staatsvertrag 1955, den sozialen Frieden gesichert, sie haben aber auch zu einer Erstarrung des politischen Klimas geführt und sind deswegen umstritten. An den Kammern und Verbänden wird zunehmend mehr Kritik geübt. Vor allem die Pflichtmitgliedschaft, die über die Pflichtbeiträge die finanzielle Basis sichert, wird kritisiert. Die Mitglieder sprachen sich dabei aber klar für die Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft aus. Oberflächlich gesehen scheint es in Österreich wenig soziale Spannungen zu geben, die österreichischen Streikstatistiken weisen Streikminuten (!) pro Jahr auf. Diesen Zustand mögen die einen als die „Insel der Seligen" preisen, Demokratie bewusste Kritiker übersehen aber nicht, dass in Österreich soziale und politische Konflikte mehr zugedeckt als gelöst werden. Für geringfügig Beschäftigte besteht keine Vollversicherungspflicht, d. h. diese Arbeitnehmer (vor allem Frauen) haben keinen Anspruch auf Kranken- und Pensionsversicherung.

In der außenpolitischen Orientierung Österreichs dominierte seit 1955 mit dem Erreichen der Unabhängigkeit die Neutralität. Seit Mitte der 80er Jahre wurde die Diskussion um Annäherung an die Europäische Gemeinschaft (EG) immer stärker. Die Integration der European Free Trade Assoziation (EFTA) Staaten (unter ihnen Österreich) in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) war die Vorstufe zur Vollmitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union (EU) ab 1995. Seit dieser Zeit gibt es zum Teil heftige Diskussionen über die Neutralität - nicht zuletzt auch wegen des Krieges im benachbarten ehemaligen Jugoslawien. (Österreich entsandte 1996 etwa 300 Soldaten zur Friedenssicherung nach Bosnien-Herzegowina. Sie waren Teil einer internationalen Truppe, die unter dem Kommando der NATO stand). Vor allem ÖVP und FPÖ sind für die Aufgabe der Neutralität und den Beitritt zur NATO. Seit 1995 hat Österreich einen Beobachterstatus in der WEU (Westeuropäische Union, militärischer Arm der EU) und ist Mitglied der NATO-Vorfeldorganisation „NATO-Partnerschaft für den Frieden".