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Практикум по переводу научных и публицистических текстов с немецкого языка на русский

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Перевод публицистических текстов

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ния перефразы Parlament der kurzen Wege и сложного существительного Parlamentsneubauten.

4.Удовлетворяют ли вас варианты перевода: добраться из одного парламентского здания в другое; dazu — плюс; öffentlicher Fuβgängersteg — публичный пешеходный переход; haben Platz gefunden — нашли прибежище; die Parlamentsbibliothek mit ihrem groβen Lesensaal — парламентская библиотека с её большим читальным залом?

5.Проанализируйте перевод заголовка.

6.Предложите свой откорректированный вариант пере-

вода.

DIE WAHL ZUM BUNDESTAG1

Alle Staatsgewalt geht in der Demokratie vom Volk aus. Es sind die Wählerinnen und Wähler, die die Politik bestimmen, die ihre Macht auf Zeit an die Volksvertreter abgeben. Wer das Land regiert, wer die Gesetze macht — alles hängt von zwei kleinen Kreuzen ab, die die Wahlberechtigten auf ihre Stimmzettel machen.Bei den Wahlen zum 16.Deutschen Bundestag am 18.September 2005 waren alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands wahlberechtigt, die amWahltag mindestens 18 Jahre alt waren. Zur Wahl stellen kann sich jeder mindestens 18 Jahre alte deutsche Staatsbürger. Wer in den Bundestag gewählt wird, erhält vom Bürger ein Mandat (lateinisch mandatum = Auftrag). Er ist Beauftragter des Volkes für eine begrenzte Zeit, bis ein neuer Bundestag gewählt wird. Bei jeder Bundestagswahl haben die Wähler zwei Entscheidungen zu treffen. Mit der Erststimme legt jeder fest, wer ihn ganz persönlich in Berlin vertreten soll. Jeder Kandidat, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhält, kommt so mit einem Direktmandat in den Bundestag. Die Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, vom schleswig-holsteinischen Flensburg (Wahlkreis 1) bis zum saarländischen Homburg (Wahlkreis 299). Entscheidend für das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag ist die Zweitstimme. Durch dieses Kreuzchen bestimmt der Wähler, welche Partei oder welche Parteienkoalition so stark wird, dass sie aus ihrer Mitte den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählen kann. Jede Partei kann sich um Sitze im Bundestag bewerben, indem sie in einem oder mehreren Bundesländern die Kandidaten, die sie für geeignet

1 Информация, содержащаяся в этом тексте, необходима для самостоятельного перевода следующего текста.

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hält, auf Landeslisten in einer Reihenfolge festlegt. Hat eine Partei nach dem Anteil der Zweitstimmen in einem Bundesland zehn Mandate erzielt und im selben Land vier Direktmandate errungen, bleiben sechs Sitze, die die Partei mit Kandidaten der Landesliste besetzt.

Allerdings gilt für die zur Wahl stehenden Parteien die Fünf-Prozent- Sperrklausel: Jede Partei muss bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, wenn sie in den Bundestag einziehen will. Einzige Ausnahme: Erringt eine Partei mindestens drei Direktmandate, zieht sie unabhängig von der Sperrklausel mit dem Anteil der erzielten Zweitstimmen ein. Die Sperrklausel soll eine Zersplitterung des Parteiensystems verhindern, die das Parlament schwächen könnte. Grundsätzlich wird die Hälfte der Bundestagsmandate über die Landeslisten vergeben, die zweite Hälfte über die Direktmandate. So wurden 598 der insgesamt 614 Abgeordnetensitze im 16. Deutschen Bundestag besetzt. Die zusätzlichen 16 Sitze beruhen auf den Überhangmandaten,die in einigen Bundesländern auf die SPD und auf die CDU entfielen. Denn die Anzahl der Wahlkreismandate kann die eigentlich nach dem Zweitstimmenanteil festgeschriebene Sitzverteilung verändern. Stehen einer Partei in einem Bundesland nach ihrem Anteil an den Zweitstimmen 15 Sitze zu, hat sie zugleich aber in 17 Wahlkreisen mit ihren Kandidaten die Mehrheit der Erststimmen gewonnen, bekommt sie nicht 15, sondern 17 Abgeordnete. Schlieβlich sind alle 17 direkt gewählt. So entstehen zwei Überhangmandate.

Выборы в Бундестаг

Вусловиях демократии вся государственная власть исходит от народа. Во время выборов в 16-й Германский Бундестаг, состоявшихся 18 сентября 2005 г., избирательным правом обладали все граждане Германии, которым в день выборов исполнилось, как минимум, 18 лет. Выставить свою кандидатуру на выборах может любой германский гражданин, которому исполнилось, как минимум, 18 лет. Тот, кто избран в Бундестаг, получает от граждан мандат (от латинского mandatum = поручение). Он является уполномоченным народа на определенное время — до тех пор, пока не будет избран новый Бундестаг.

Входе выборов в Бундестаг избиратели должны принять два решения. С помощью первого голоса каждый из них определяет то, кто конкретно должен представлять его интересы в Берлине. Каждый кандидат, получивший в своем избирательном округе большинство первых голосов, попадает таким образом в Бундестаг с прямым мандатом. Федеративная

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Республика разделена на 299 округов: от шлезвиг-голштейнского Фленсбурга (избирательный округ № 1) до саарского Хомбурга (избирательный округ № 299). Решающее значение для соотношения сил между партиями в Бундестаге имеет второй голос. Избиратель определяет то, какая партия или какая партийная коалиция будет настолько сильной, чтобы иметь возможность выбрать из своей среды федерального канцлера. Каждая партия может участвовать в борьбе за места в Бундестаге, занося в одной или нескольких федеральных землях кандидатов, которых она считает подходящими, в земельные партийные списки в определенном порядке.

Однако в отношении партий, участвующих в выборах, действует пятипроцентный барьер. Каждая партия, которая хочет попасть в Бундестаг, должна набрать по всей стране минимум пять процентов вторых голосов. Единственное исключение:если партия получит, как минимум, три прямых мандата, она проходит в Бундестаг, невзирая на пятипроцентный барьер, со своей долей полученных вторых голосов. Пятипроцентный барьер призван не допустить раздробленности партийной системы, которая могла бы ослабить парламент. В принципе половина депутатских мандатов распределяется по земельным партийным спискам, другая половина — это прямые мандаты. Так были распределены 598 из 614 депутатских мест в 16-м Германском Бундестаге. Еще 16 мест были распределены на основе сверхмандатов, полученных в некоторых федеральных землях СДПГ и ХДС. Ведь число мандатов, полученных в избирательных округах, может внести изменения в распределение мест в парламенте, которое осуществляется, собственно говоря, по твердой схеме согласно доле полученных вторых голосов. Если какой-либо партии в какой-либо федеральной земле положены 15 мест согласно доле полученных ею вторых голосов, но в то же время кандидаты этой партии набрали большинство первых голосов в 17 избирательных округах, то у нее будет не 15, а 17 депутатов. Ведь в конечном итоге все 17 избраны напрямую. Так появляются два сверхмандата.

Задания к тексту.

1.Прочитайте перевод и уясните систему выборов в Германский Бундестаг.

2.Выпишите лексические единицы, отражающие понятия, связанные с системой выборов в парламент Германии, и

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русские соответствия; сравните их лексико-грамматическую форму.

3.Обратите внимание на соответствия Bürgerinnen und Bürger — граждане; Bundeskanzler und Bundeskanzlerin — канцлер; sich zur Wahl stellen — выставить свою кандидатуру; ganz persönlich — конкретно; bundesweit — по всей стране.

4.Отметьте случаи добавления либо опущения слов и поясните их необходимость.

5.Проанализируйте текст перевода с точки зрения наличия стилистических погрешностей.

ТЕКСТЫ ДЛЯ САМОСТОЯТЕЛЬНОГО АНАЛИЗА И ПЕРЕВОДА

WAHLEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Das Wahlrecht für die Wahlen zum Deutschen Bundestag

Bei einer Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen.

Mit der Erststimme entscheidet er sich für einen der Bewerber, die in seinem Wahlkreis (Wohngebiet) persönlich kandidieren. Insgesamt gibt es 299 solcher Wahlkreise. Gewählt ist in jedem Wahlkreis der Kandidat mit der gröβten Stimmenzahl. Dieser Kandidat kann direkt Abgeordneter im Bundestag werden.

Für das politische Kräfteverhältnis aber ist die Zweitstimme ausschlaggebend. Mit ihr unterstützt der Wähler eine politische Partei (die Landesliste einer Partei). Solche Landeslisten gibt es in jedem der 16 Bundesländer.

Nach Abgabe der Stimmen werden zunächst alle 598 Bundestagsmandate im Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen aufgeteilt — also auf die einzelnen Parteien. Eine Partei muss aber über 5 % der gesamten Zweitstimmen erreicht haben, um in den Bundestag zu kommen. (Ausgenommen davon sind nur Parteien nationaler Minderheiten.)

Sind alle Sitze im Bundestag auf die verschiedenen Parteien verteilt worden, zieht man die Direktmandate ab — diese bekommen die Kandidaten der Partei, die mit einer Direktstimme (Erststimme) gewählt wurden. Die restlichen Sitze werden von den Parteien mit den Kandidaten aus der Landesliste besetzt. So gelangen über die Landeslisten ebenfalls 299 Kandidaten in den Bundestag.

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Erhält eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, bleiben ihr so genannte Überhangmandate erhalten und der Bundestag vergröβert sich entsprechend.

Задания к тексту:

1.Прочитайте текст1.

2.Определите его функционально-стилистическую принадлежность и жанр.

3.Уточните значение терминов Wahlrecht, Erststimme, Bewerber (в данном тексте), Wahlkreis, Wohngebiet, Abgeordneter, Zweitstimme, Landesliste, Abgaben der Stimmen, Bundestagsmandat, Direktmandat, Direktstimme, Sitz, Überhangsmandat.

4.Переведите словосочетания, учитывая расхождения в сочетаемости: das Wahlrecht für die Wahlen; die Wahlen zum Bundestag; persönlich kandidieren; nach Abgabe der Stimmen; über 5% der gesamten Zweitstimmen erreichen.

4.Обратите внимание на: 1) инверсию во многих предложениях, оцените ее значимость и возможность сохранить в переводе; 2) шрифтовые выделения.

5.Переведите текст.

Переведите выдержки из информационного издания »Deutscher Bundestag. Parlamentsdeutsch«, опираясь на известную вам информацию, так называемую номенклатурную лексику и немецко-русские соответствия (см. тексты о Германском Бундестаге с русскими переводами).

I. Föderaler Bundestag

Ein Bundesstaat ist die Vereinigung von Gliedstaaten (Länder) zu einem Gesamtstaat (Bund). Beiden kommt Staatsqualität zu. Das politische Prinzip des Bundesstaates ist der Föderalismus: dieser steht für das einheitliche Auftreten nach Auβen und die Verteilung der Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern im Inneren. Die Aufteilung der Bundesrepublik in Länder ist ein weiterer unabänderlicher Grundsatz <…> Dem Föderalismus steht der Zentralismus (zum Beispiel in Frankreich) gegenüber.

1 Для перевода этого текста используйте содержание статьи »Die Wahl zum Bundestag« и ее аутентичный перевод (с. 261–263).

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II. Sozialstaat

<…> Der Sozialstaat ist darauf gerichtet, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit herzustellen und zu erhalten. Der Staat ist mitverantwortlich für den Ausgleich sozialer Unterschiede zwischen den Bürgern und verpflichtet, in sozialen Notlagen Hilfe zu leisten.

III. Gewaltenteilung

Seit der klassischen Gewaltenteilungslehre, die vor allem auf den englischen Philosophen John Locke (1632–1704) und den französischen Schriftsteller und Staatsphilosophen Charles de Montesquieu (1689–1785) zurückgeht, wird unter Gewaltenteilung die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere Gewalten verstanden, die sich gegenseitig kontrollieren und beschränken und die von verschiedenen Personen ausgeübt werden. Herkömmlich wird dabei zwischen legislativer, exekutiver und judikativer Gewalt unterschieden.

Legislative

DieLegislativeistdieGesetzgebendeGewalt.Siestehtinderrepräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung dem Parlament zu. Wichtigste Aufgabe der gesetzgebenden Gewalt ist die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn und die Kontrolle der Exekutiven.

Exekutive

Die Exekutive ist die vollziehende oder ausübende Gewalt. Sie umfasst die Regierung und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. <...> In der Bundesrepublik, die eine parlamentarische Demokratie ist, ist die Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig.

Judikative

Neben gesetzgebender und ausübender Gewalt steht die rechtssprechende Gewalt.Sie istRichtern anvertraut und wird durchdas Bundesverfassungsgericht, oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

IV. Bundestag

Bundestag ist die Gesamtheit der gewälten Abgeordneten <…> Zentrale Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung. Darüber hinaus bestimmt er durch Wahlen die Besetzung anderer Verfassungsorgane so, zum Beispiel, die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts und den Bundeskanzler.

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V. Bundesregierung

Die Bundesregierung ist die Spitze der Exekutive des Bundes und besteht aus der Bundeskanzlerin1 und den Bundesministern.

VI. Bundesrat

Bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes wirken die Länder durch den Bundesrat mit. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. <…> Die Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Bundesländer… Der Bundesrat hat 69 Mitglieder.

VII. Bundesversammlung

Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und der gleichen Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Die Zahl der von den Landesparlamenten zu wählenden Mitglieder hängt von den Bevölkerungszahlen der Länder ab.

VIII. Bundespräsident

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und Teil der Exekutive. Er wird für die Dauer von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt <…> Er fertigt die vom Bundestag beschlossenen Gesetze aus (das heiβt, er beurkundet, dass Text und Gesetz inhaltlich übereinstimmen) und verkündet sie <…>, schlägt dem Parlament den Bundeskanzler zur Wahl vor und ernennt auf dessen Vorschlag die Bindesminister. Seine Aufgaben sind weiterhin die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter, soweit dies nicht anderen Behörden vorbehalten ist.

IX. Bundeskanzlerin

Die Bundeskanzlerin leitet die Bundesregierung nach einer vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Sie wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt und anschlieβend von

1 Информационное издание датировано апрелем 2006 г.; на посту канцлера Ангела Меркель.

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diesem ernannt. Auf Vorschlag der Bundeskanzlerin werden die Bundesminister ernannt und entlassen <…> Der Bundeskanzlerin unterstehen unmittelbar das Bundeskanzleramt, das Presseund Informationsamt der Bundesregierung und der Beauftragte für die Nachrichtedienste.

Peter Lösche

WAHRNEHMUNG IN DER ÖFFENTLICHKEIT

Eine kritische Einstellung gegenüber Parteien hat in Deutschland Tradition. Bis zum Ende der Kaiserzeit durften sie keine politische Verantwortung tragen und wurden erst ab 1949 zu wichtigen Akteuren der Politik1.

Die Parteien haben in Deutschland keine gute Presse. Auch bei den Bürgerinnen und Bürgern stehen sie vielfach in schlechtem Ansehen. Fragen die Meinungsforschungsinstitute, welchen Institutionen man vertraue, dann landen Parteien häufi g auf dem letzten oder vorletzten Platz — weit hinter der Polizei, den Gerichten, der Stadtund Gemeindeverwaltung, den Kirchen sowie den Unternehmensverbänden und Gewerkschaften.

Die Begriffe, die man häufig in diesem Zusammenhang hört, sind Parteienverdrossenheit und Politikverdrossenheit. »Partei« wird in Verbindung gebracht mit Streit und Konflikt, mit »Selbstbedienungsladen« und »Korruption« assoziiert, auch wenn unsere Gesellschaft heute konfliktfreudiger und weniger harmoniebedürftig ist als in der Weimarer Republik oder im Kaiserreich. Kurz:Wer über Parteien spricht, tut dies selten ohne Emotionen, Affekte oder Vorurteile.

Zu ihrem schlechten Image haben die Parteien selbst Einiges beigetragen. Denn in der Geschichte der Bundesrepublik haben sie sich in viele Bereiche von Politik und Gesellschaft eingemischt, in denen man sie eigentlich nicht erwarten würde. Dazu gehören beispielsweise die Bestellung von Intendanten in Rundfunk oder Femsehen, Oper oder Theater oder Einfl ussnahmen (zugunsten von Parteifreunden) auf die Stellenvergabe in der öffentlichen Verwaltung. Die Parteien haben nach verbreiteter Ansicht ihre Zuständigkeit überdehnt und so etwas wie eine »Parteienallverantwortlichkeit« entwickelt, die in der Öffentlichkeit Verdruss hervorruft.

Im Sommer 1992 warf selbst der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker in einem Interview mit Redakteuren der Wochenzeitung »Die Zeit« den Parteien vor, sie hätten sich zu einem »ungeschriebenen sech-

1 Статья помещена в рубрике «Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland».

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sten Verfassungsorgan entwickelt, das auf die anderen fünf einen immer weitergehenden, zum Teil völlig beherrschenden Einfl uss entwickelt hat«. Weizsäcker kritisierte die Parteiorientierung aller Politik, er sprach sogar von der Machtversessenheit und der Machtvergessenheit der Parteien.

Historische Vorläufer

DieAbneigung gegen Parteien stellt in unserer Geschichte nichts Neues dar, sie geht vielmehr bis weit in das 19. Jahrhundert zurück. So verkündete Kaiser Wilhelm II. in patriotisch-chauvinistischer Hochstimmung bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges: »Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur Deutsche«. Und nachdem Paul von Hindenburg 1925 zum Reichspräsidenten gewählt worden war, wurde zu seinen Ehren eine Münze geprägt, auf der zu lesen stand: »Für das Vaterland beide Hände, aber nichts für die Parteien«. Aus derartigen Äuβerungen und Einstellungen spricht die autoritätsfi xirte und selbst autoritäre Geisteshaltung weiter Teile der wilhelminischen Gesellschaft. Sie hat sich bis heute in Formulierungen erhalten wie »Politik ist ein schmutziges Geschäft und verdirbt den Charakter« oder »Die da oben sollen nicht immer streiten, sondern sich endlich einigen«.

Harmoniebedürfnis und Konfliktängste sind in der deutschen Geschichte angelegt, waren ein Merkmal etwa der Romantik und des deutschen Idealismus im 19. Jahrhundert. Ihre Ursachen lagen in den konfessionellen, landsmann- schaftlich-territorialen, ständischen, sozialen und wirtschaftlichen Spaltungen und Auseinandersetzungen, die Deutschland seit der Reformation im 16. Jahrhundert erschütterten und insbesondere auch die Zeit des Dreiβigjährigen Krieges (1618–1648) prägten.

Aus der Zerrissenheit und Widersprüchlichkeit des Landes wuchs die Sehnsucht nach Harmonie und Einigkeit, entsprang das Vorurteil gegen Streit, Parteiungen, eben Parteien, die gerade nicht das Ganze, sondern immer nur Teil eines Ganzen repräsentierten. Die parteienfeindliche Haltung spiegelte sich in der Skepsis, ja der Ablehnung, den Parteien in Politik und Verfassung einen Platz einzuräumen. Die Folge war eine »Ohnmacht« der Parteien im Bismarck-Staat. Die Fraktionen im Reichstag, also die Parteien im Parlament, hatten keinen Einfluss auf die Einsetzung der Mitglieder der Reichsregierung. Diese wurden durch den König von Preuβen bestellt, der den Titel »Deutscher Kaiser« führte. Die Fraktionen waren auch nicht die Herren des Gesetzgebungsverfahrens, sondern konkurrierten mit dem Bundesrat, einer Versammlung der Territorialfürsten des deutschen Reiches.

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Allenfalls bei den Haushaltsberatungen konnten die Parteien im Reichstag versuchen, ihren politischen Einfluss zur Geltung zu bringen.

Was den Parlamentarismus von Weimar und Bonn aber am schwersten belastete, war dieTatsache, dass die Parteien vor 1918/19 nicht lernten, politische Verantwortung zu übernehmen: Sie konnten sich in ideologisch aufgeheizten Debatten gegenseitig ihre Weltanschauungen und Spezialinteressen vorwerfen, sie wurden aber nicht gezwungen, Kompromisse einzugehen und sich zu mäβigen, um handlungsfähige Mehrheiten zu bilden. Das hat bis in die Weimarer Republik, die Zeit von 1918 bis 1933, nachgewirkt. Die erste Demokratie auf deutschem Boden war geprägt von Weltanschauungsschlachten zwischen den Parteien in denen es um das Prinzip, nicht um den Kompromiss ging, und sie hat unter anderem dieser »Unverantwortlichkeit« wesentlich ihr Scheitern zu verdanken.

Neuanfang nach 1945

AusdiesennegativenErfahrungensindbeiderGründungderBundesrepublik Konsequenzen gezogen worden. Laut Art. 21 im Grundgesetz (GG) von 1949 haben die Parteien die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Darüber hinaus sind sie in den Folgejahrzehnten zu wichtigen Akteuren in der politischen Wirklichkeit geworden, sie haben groβe (Reform) Projekte durchgesetzt: die soziale Marktwirtschaft und die Integration in die westeuropäische Staatengemeinschaft in den 1950er Jahren, die Ostpolitik Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre und die Deutsche Wiedervereinigung 1989/90. Nicht zufällig ist die Rede vom »Parteienstaat Bundesrepublik«. Heute besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass es ohne Parteien nicht geht. Vor allem zwei Gründe sind dafür ausschlaggebend:

In der modernen Massengesellschaft, in der die Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll, bedarf es vermittelnder Institutionen, die die Verbindung zwischen »Volk« und »Staat« herstellen. Praktisch und realitätsgerecht lässt sich diese vor allem und zuerst mit Hilfe von Parteien organisieren.

Ein Zweioder Mehrparteiensystem ist notwendig, um die Gefahr von

Monopolherrschaft zu bannen, um Machtausübung zeitlich zu befristen und um den jeweils Regierenden personell und inhaltlich eine Alternative gegenüberzustellen. Parteien sind heute weltweit verbreitet. Selbst Diktaturen erheben den Anspruch, ihre Herrschaft über eine Partei bzw. über Parteien vermittelt vom Volk abzuleiten. Beispiele sind die Volksrepublik China, Nordkorea und Singapur.

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