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Arsenyeva. Grammatik der deutschen Sprache.doc
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Kapitel VII

Das Verb (Zeitwort)

§ 123. Das Verb ist eine Wortart, die einen Vorgang in seinem zeitlichen Ablauf (denken, lesen, laufen) oder einen Zustand in seiner zeitlichen Dauer (frieren, hungern, schlafen) bezeichnet.

Die semantische und die syntaktische Einteilung der Verben

Die Verben können von verschiedenen Standpunkten aus eingeteil werden. Vom semantischen Standpunkt aus unterscheidet man folgende Gruppen von Verben:

1. Vollverben. Dazu gehören:

a) Verben, die eine Handlung, einen Vorgang bezeichnen: arbeiten, lesen, schreiben, springen, waschen u. a.;

b) Verben, die den Übergang von einem Zustand zu einem anderen bezeichnen: einschlafen, erkranken, zufrieren u. a.;

c) Verben, die einen Zustand, die Lage eines Dinges im Räume bezeichnen: sich freuen, liegen, schlafen, stehen u. a.

2. Modalverben. Das sind: dürfen, können, lassen, mögen, müssen, sollen, wollen. Sie bezeichnen das Verhältnis des Subjekts des Satzes zu dem Vorgang, der durch das Vollverb im Infinitiv ausgedrückt wird, sowie das Verhalten des Redenden zur Realität der Aussage.

3. Verben mit abgeschwächtem semantischem Inhalt. Dazu gehören: sein, werden, bleiben, scheinen u. a. Diese Verben werden im Satz als Kopula gebraucht (s. § 248).

4. Hilfsverben. Das sind: haben, sein und werden. Sie dienen meist zur Bildung zusammengesetzter Verbalformen (Zeitformen des Aktivs und des Passivs, Infinitiv II) und haben in diesem Fall keinen eigenen semantischen Inhalt. Die Grenzen zwischen den Vollverben und den anderen Verben sind fließend. Die Verben mit abgeschwächtem semantischem Inhalt sowie das Verb haben können manchmal auch als Vollverben auftreten.

Wenn wir die Natur, oder die Menschengeschichte, oder unsre geistige Tätigkeit der denkenden Betrachtung unterwerfen, so bietet sich uns zunächst dar das Bild einer unendlichen Verschlingung von Zusammenhängen und Wechselwirkungen, in der nichts bleibt, was, wo und wie es war, sondern alles sich bewegt, sich verändert, wird und vergeht. (F. Engels)

Ich will nichts, als sagen, was war und ist... (Th. Mann)

Seit Jahrzehnten hatte jede Wahl die Hamburger Arbeiter in jubelnde Begeisterung versetzt, und sie hatten dazu Ursache gehabt... (W. Bredel)

§ 124. Vom syntaktischen Standpunkt aus unterscheidet man subjektive und objektive Verben (субъектные и объектные глаголы).

Die subjektiven Verben drücken einen Vorgang aus, der sich auf keine andere Person bzw. kein anderes Ding richtet. Sie können somit kein Objekt haben: liegen, bleiben, stehen, glühen, kränkeln, springen, sich aufführen und viele andere.

Die objektiven Verben bezeichnen einen Vorgang, der stets auf eine andere Person bzw. ein anderes Ding gerichtet ist: geben, nehmen, fragen, begegnen, gratulieren, sich bedienen, sich erinnern, bedürfen und viele andere.

Das Objekt der Handlung tritt im Satz je nach der Rektion des entsprechenden objektiven Verbs als direktes, indirektes bzw. präpositionales Objekt auf: geben — was? bedürfen — wessen? begegnen — wem? sich erinnern — woran? oder an wen? usw.

Eine besondere Gruppe der objektiven Verben stellen die sogenannten transitiven Verben dar, d. h. Verben, die ein Objekt im Akkusativ (direktes Objekt) verlangen: geben, nehmen, fragen, erzählen, schreiben u. a. Alle übrigen Verben, sowohl die subjektiven als auch die objektiven, nennt man intransitive Verben: liegen, stehen, bleiben, begegnen, bedürfen, sich erinnern u. a.

Manche Verben können bald als objektive, bald als subjektive Verben gebraucht werden: singen, nähen, schreiben, lesen, erzählen u. a. Vgl.:

Sie kämmt es mit goldenem Kamme| Und singt ein Lied dabei... (H. Heine)

Jetzt sang die Marie in der Küche. (A. Seghers)

§ 125. Vom morphologischen Standpunkt aus unterscheidet man: 1) die starken Verben; 2) die schwachen Verben; 3) die Verben praeteritopraesentia; 4) die unregelmäßigen Verben. Diese Einteilung der Verben hängt mit ihrer Konjugationsart eng zusammen. (Näheres darüber s. § 128 ff.)

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