От национальной к единой школе. Учебное пособие по немецкому языку для студентов педагогических университетов
.pdf•Einrichtungen der beruflichen Bildung undAusbildungsbetriebe
•Einrichtungen der höheren beruflichen Bildung
•Einrichtungen der Hochschulbildung
•Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Es gibt staatliche und nicht-staatliche (kommunale, private oder andere) Bildungseinrichtungen.
Gemäß der litauischen Verfassung besteht Schulpflicht bis zum Alter von 16 Jahren.
Allgemeines
•Bildungswesen steht unter der Gesamtaufsicht des Bildungsministeriums
•Allgemeine Schulpflicht: 10 Jahre
•Allgemein bildende Schulen werden von den Kommunen getragen (mit staatlichen Subventionen)
•Private Bildungsträger auf allen Stufen des Bildungssystem erlaubt; erhalten nach staatlicherAnerkennung Zuschüsse
Elementarbereich
•Besuch des Kindergartens nicht obligatorisch und an die Zahlung von Beiträgen gebunden
•Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist dieser Bereich um die Hälfte geschrumpft
Primarbereich
•Organisatorisch mit Kindergärten oder Basisschule des Sekun-
darbereich I verbunden
•Umfasst Klassenstufen 1 bis 4
•In ländlich dünn besiedelten Gebieten werden mehrere Klassenstufen gemeinsam unterrichtet
Pflichtschulbildung
Vom 6. Lebensjahr an beginnt die allgemeine Schulpflicht bis zum 16. Lebensjahr. Der Pflichtbesuch gliedert sich in einen Primärunterricht und in einen Sekundärunterricht, der durch ein Abschlußzertifikat bestätigt wird. Der Pflichtschulbesuch ist kostenlos.
Nach Erfüllung der Schulpflicht und erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfungen erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis über den Abschluss der grundlegenden Schulbildung.
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Die Bildung im Sekundarbereich I kann auch in einem Bildungsgang auf der ersten Stufe einer grundlegenden beruflichen Bildung in Schulen für die berufliche Erstausbildung absolviert werden.
Hier werden Schüler ab dem Alter von 14 Jahren aufgenommen, die den Sekundarbereich I noch nicht abgeschlossen haben und innerhalb von zwei oder drei Jahren den niedrigsten berufsqualifizierenden Abschluss erwerben möchten.
Die Schüler haben die Möglichkeit, einen Abschluss des allgemein bildenden Sekundarbereichs I zu erwerben. Alle Absolventen erhalten ein Zeugnis über einen grundlegenden berufsqualifizierenden Abschluss.
Die Bildungsgänge beruflichen Sekundarbildung sind zugänglich für Schülerinnen und Schüler, die den allgemein bildenden Sekundarbereich I absolviert haben. Die Bildungsgänge dauern drei Jahre und führen lediglich zu einem berufsqualifizierenden Abschluss (Schüler im Alter von 15/16 bis 17/18 Jahren).
Sekundarbereich I
•OrganisatorischmitPrimar-oderSekundarbereichIIverbunden
•ErfolgreicherAbschluss berechtigt zum Besuch der verschiedenen Ausbildungstypen im Sekundarbereich II oder zum Eintritt in das Arbeitsleben
Sekundarbereich II
An allgemein bildenden Sekundarschulen wird allgemein bildender Unterricht gemäß den allgemein bildenden oder den berufsorientierten Lehrplänen, bzw. einer Kombination aus beiden, erteilt.
Die Bildungsgänge auf der Ebene des Sekundarbereichs II dauern in der Regel 2 Jahre und umfassen die Jahrgangstufen 11 und 12 (Schüler im Alter von 16/17 bis 18/19 Jahren).
Weitere Schularten im allgemein bildenden Sekundarbereich sind das Gymnasium und die internationale Sekundarschule.
•Gymnasium: umfasst vierjährige Bildungsgänge (ab Klassenstufe 8); Profile als Realgymnasium, sprachlich-humanistisches und musisches Gymnasium
•Sekundarschule: umfasst zweijährige Bildungsgänge
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• Berufsschule: umfasst vier differenzierte Bildungsgänge:
-Typ I: Ausbildungsdauer: zwei bis drei Jahre; für Schüler, die keinen Abschluss des Sekundarbereich I haben; neben grundlegender beruflicherAusbildungkannderHauptschulabschlusserworbenwerden
-Typ II: Ausbildungsdauer: drei Jahre; für Schüler, die den Abschluss des Sekundarbereich I besitzen; berufliche Qualifizierung
-TypIII:Ausbildungsdauer vier Jahre; für diejenigen, die die Basisschule absolviert haben und neben der Berufsqualifikation noch den Hochschulabschluss erwerben wollen
-Typ IV: Ausbildungsdauer ein bis zwei Jahre; für Abiturienten, die je nach Ausbildungsziel eine berufliche Qualifikation in ein bis zwei Jahren erhalten können
Am Gymnasium wird vertiefter, spezialisierter allgemein bildender Unterricht erteilt und es werden höhere Leistungsanforderungen an die Schüler gestellt. In der Regel umfasst das Gymnasium 4 Jahrgangsstufen, für Schüler im 9. bis 12. Schuljahr. Die Gymnasien mit humanistischen und fachpraktischen Schwerpunkten umfassen einen vierjährigen Bildungsgang, zu dem Schüler zugelassen werden, die die achte Jahrgangsstufe der allgemein bildenden Pflichtschule abgeschlossen haben. An den künstlerischen Gymnasien werden 6- bis 9-jährige Bildungsgänge angeboten.
DieSekundarschülerderJahrgangsstufen11und12(3.und4.Schuljahr des Gymnasiums) wählen zwischen verschiedenen Fachrichtungen. Sie müssen sich für eines der folgenden Profile entscheiden: humanistischer, naturwissenschaftlicher, technischer Zweig (an beruflichen SchulenundtechnischenGymnasien)oderKunst(Kunstgymnasien,Nationale Kunstschule und Konservatorium). Der Unterricht im humanistischen und naturwissenschaftlichen Zweig setzt sich jeweils aus Pflichtund Wahlfächern zusammen.
Zum Abschluss der Bildungsgänge im Sekundarbereich II wird bei erfolgreichem Bestehen der Reifeprüfung der Sekundarschulabschluss erworben.
DerAbschluss der allgemeinen Sekundarbildung kann auch an einem technischen Gymnasium sowie an bestimmten beruflichen Schu-
len (Stufe 3 der beruflichen Bildung) erworben werden.
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Die beruflichen Bildungsgänge auf der Ebene des Sekundarbereichs II (Stufe 3 der beruflichen Bildung) richten sich an Schüler, die den Sekundarbereich I abgeschlossen haben, und die gleichzeitig eine berufliche Qualifikation und die Hochschulreife erwerben möchten. Die Bildungsgänge dauern vier Jahre und richten sich an Schüler im Alter von 15/16 bis 19/20 Jahren.
Postsekundäre berufliche Bildung
•Die postsekundären beruflichen Bildungsgänge (Stufe 4) richten sich anAbsolventen des Sekundarbereichs II, die eine Berufsqualifikation erwerben möchten. Die Dauer der Bildungsgänge richtet sich nach der Komplexität des Berufsbilds (ein bis zwei Jahre).
•Die höheren beruflichen Bildungsgänge führen zu einem Abschluss der höheren beruflichen Bildung.
•Bildungsgänge, die zum Abschluss einer höheren beruflichen Fachausbildung führen, werden an höheren beruflichen Schulen, Konservatorien usw. angeboten.
•Die Zulassung zu den Einrichtungen, die höhere berufliche Bildungsgänge anbieten, erfolgt über ein selektives Auswahlverfahren. Zugangsvoraussetzung ist der Abschluss des allgemein bildenden Sekundarbereichs II. DieAusbildung dauert je nach Bildungsgang in der Regel drei Jahre, zum Teil auch dreieinhalb oder vier Jahre. Die Absolventen erwerben ein Zeugnis, das den erfolgreichen Abschluss der höheren Bildung sowie den Erwerb der jeweiligen beruflichen Qualifikationen bescheinigt.
•Seit 2000 wird eine institutionelle Reform durchgeführt, im Rahmen derer die Einrichtungen der höheren beruflichen Bildung einer Evaluierung unterzogen werden. Einrichtungen der höheren beruflichen Bildung, die ausreichend qualifiziert sind, um Bildungsgänge der nicht-universitären Hochschulbildung anzubieten, werden in nicht-universitäre Hochschulen (Kolegijas) umgewandelt beziehungsweise bestehenden nicht-universitären Hochschulen als eigene Fachbereiche angeschlossen.
Tertiärbereich
•50 % der Studienplätze an Universitäten sind kostenlos, auf die anderen 50 % der Studienplätze werden Gebühren erhoben
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•Absolventen der Oberstufe der Sekundarschule können beruflicheAbschlüsse für mittlere technische und kaufmännische Positionen an Berufskollegs erwerben
In Litauen gibt es zweiArten von Hochschulen: Universitäten und nicht-universitäre Hochschulen. Universitäten werden zum Teil auch als Akademien, Seminare oder Hochschulen bezeichnet.
Esgibtinsgesamt35EinrichtungenderHochschulbildung,dieHochschulabschlusszeugnisse (Diplome) vergeben: 19 Universitäten oder universitäre Hochschulen (15 staatliche und 4 nicht-staatliche) und 16 nichtuniversitäre Hochschulen (7 staatliche und 9 nicht-staatliche).
An den Einrichtungen der Hochschulbildung werden folgendeArten von Studiengängen angeboten:
•Universitäre Studiengänge: die Studierenden können sich im Rahmen dieser Studiengänge auf der Grundlage von theoretischem Wissen und wissenschaftlicher Forschung Hochschulbildung aneignen und einen akademischen Abschluss sowie einen höheren wissenschaftlichen Grad erwerben.
•Nicht-universitäre Studiengänge der beruflichen Bildung, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen: die Studierenden können sich im Rahmen dieser Studiengänge auf eine berufliche Tätigkeit vorbereiten und auf der Grundlage von angewandter wissenschaftlicher Forschung oder/und angewandten Forschungstätigkeiten einen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben.
Bei den Studiengängen, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, ist zu unterscheiden zwischen Studiengängen auf der ersten Ebene der universitären Hochschulbildung und nicht-universitären Studiengängen. Universitäre Studiengänge, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, dauern 3,5 bis 4,5 Jahre. Mit dem Abschluss eines Bachelor-Studiengangs wird ein Bachelor-Grad und/oder eine berufliche Qualifikation erworben. Nicht-universitäre Studiengänge dauern 3 bis 4 Jahre und führen zu einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.
Absolventen, die einen Bachelor-Studiengang abgeschlossen haben, können anschließend einen Studiengang zur beruflichen Speziali-
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sierung oder einen Master-Studiengang aufnehmen. Die Studiengänge auf Master-Ebene dauern 1,5 bis 2 Jahre und führen zum Erwerb des Master-Grads.
Studiengänge zur beruflichen Spezialisierung dauern 1 bis 2 Jahre und führen zu einem berufsqualifizierendenAbschluss.
Mindestvoraussetzung für die Zulassung zu den selektiven Auswahlverfahren für dieAufnahme an eine Hochschule ist derAbschluss des allgemein bildenden Sekundarbereichs II.
Weiterbildungsbereich/Erwachsenenbildung
Erwachsene haben die Möglichkeit, Schulen für Erwachsene oder Erwachsenenbildungszentren, Berufsschulen, Fachhochschulen, Universitäten sowie Arbeitsmarktausbildungszentren gemäß formalen und nichtformalenBildungsprogrammenzubesuchen,anKursenteilzunehmen, die von privaten Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen organisiert werden, oder sich an Fernunterrichtszentren einzuschreiben.
Allgemein bildender Unterricht für Erwachsene wird an allgemein bildenden Schulen der Erwachsenenbildung (Ausbildungszentren) und an Erwachsenenabteilungen (bzw. in Erwachsenenklassen) in allgemein bildenden Schulen angeboten.
Fragen zum Text:
1.Wie viel Jahre beträgt allgemeine Schulpflicht?
2.Welche Schwerpunkte kann ein Gymnasium haben?
3.Welche Arten von Hochschulen gibt es in Litauen?
Luxemburg
Allgemeines
Zuständig für den Bildungsbereich ist das Ministerium für nationale Bildung, Ausbildung und Sport. Das Ministerium sieht sich verpflichtet, mehrere Reformen in die Wege zu leiten, um dieser Problematik der recht rigiden Struktur und den hohen Erwartungen entgegen zu kommen. Die Zielstellungen sind durch mehrere Prinzipien genau festgelegt und legen vor allem großen Wert auf Integration.
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•Elfjährige Bildungspflicht, die aus der neunjährigen Schulpflicht und der Pflicht zum Besuch der zweijährigen Vorschule resultiert
•Alle Bildungseinrichtungen können kostenlos genutzt werden
Elementarbereich
•Der Erziehungsund Bildungsarbeit liegt ein Plan des Ministeriums zugrunde, auch wenn kein Unterricht im schulischen Sinne durchgeführt wird
•Seit 1999 gibt es die einjährige Früherziehung vor dem zweijährigen Kindergarten; sie soll eine bessere Sozialisation sowie eine sprachliche, soziale und schulische Integration ermöglichen. Für Kinder (vom dritten bis vierten Lebensjahr) ist ein erstes Früherziehungsjahr möglich aber nicht obligatorisch
•Vorschulische Einrichtungen sind mehrheitlich mit den sich anschließenden Grundschulen verbunden
In Luxemburg besteht eine Schulpflicht von 11 Jahren: zwei Jahre
Kindergarten,sechsJahrePrimarstufeunddreiJahreimSekundarbereich.
Primarbereich
•Den Primarbereich bildet die einheitliche Grundschule mit den Klassenstufen 1 bis 6
•Leistungsbeurteilung erfolgt aufgrund von mündlichen und schriftlichen Prüfungen am Ende der Trimester
•Grundschule endet ohne Abschlussprüfung, stattdessen gibt es eine flexible Orientierungsstufe, d.h. während des zweiten Trimesters in Klasse 6 werden einheitliche Prüfungen abgelegt.
Sekundarbereich I:
•Nach der Grundschule kann der Bildungsweg in allgemein bildenden (dreijährige Unterstufe des allgemein bildenden Sekundarunterrichts) oder in beruflichen Bildungsgängen (dreijährige Unterstufe des technischen Sekundarunterrichts) fortgesetzt werden.
•Dreijährige Unterstufe des allgemein bildenden Sekundarunter-
richts
•Beginnt mit einer gemeinsamen Klasse
•Im zweiten Jahrgang müssen sich die Schüler zwischen einem altsprachlichen oder neusprachlichen Zweig entscheiden
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•Dreijährige Unterstufe des allgemein bildenden Sekundarunter-
richts
•Im ersten Jahr (Jahrgangsstufe 7) wird nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet
•In Jahrgangsstufe 8 müssen Schüler zwischen dem technischen und dem beruflichen Zweig wählen (technischer, polytechnischer und
beruflicher Zweig)
•Am Ende der Unterstufe wird bei erfolgreichem Abschluss ein Zeugnis über die Erfüllung der Schulpflicht erteilt
Sekundarbereich II:
•Der allgemein bildende Sekundarunterricht setzt sich in einem vierjährigen Bildungsgang der oberen Richtung fort, entspricht dem deutschen Gymnasium und schließt mit einem Examen ab
•Mit dem Abiturdiplom kann entweder ein Hochschulstudium aufgenommen oder direkt in den Arbeitsmarkt übergegangen werden
•Der berufliche Sekundarbereich entspricht in wesentlichen Zügen einem technischen Gymnasium mit der großen Ausnahme, dass neben dem fachspezifischen (technischen)Abitur auchAbschlüsse als Facharbeiter und Techniker erworben werden können
•Im zweijährigen technisch-beruflichen Zweig ist schulische Vollzeitausbildung möglich
•Im dreijährigen beruflichen Zweig Bereich erfolgt eine Verbindung von betrieblicher Lehre mit dem Unterricht (Abschluss CAPT und Eintritt ins Berufsleben möglich)
•Der vierjährige Zweig der Technikerausbildung führt zu einer Doppelqualifikation technisches Abitur und Technikerdiplom
•Nach der sechsjährigen Primärschule kann zwischen zwei mittleren Bildungswegen gewählt werden:
•das technische Lyzeum (67% der Schüler/-innen), das mindestens drei weitere Jahre dauert und in insgesamt sechs bis sieben Jahren zu einem Berufsabschluss beziehungsweise (Fach-) Hochschulreife führen kann
•das (allgemein bildende) Lyzeum (33% der Schüler/-innen).
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Berufsausbildung
Technische Sekundarstufe besteht aus drei zunehmend spezialisierten Orientierungsjahren, gefolgt von dreiAusbildungsgängen:
•die dreijährige handwerkliche und gewerbliche Berufsausbildung erfolgt sowohl nach dem dualen System im Betrieb und im Lycée Technique wie auch auf rein schulischer Basis.AlsAbschluss gibt es das Technische und Berufliche Befähigungszertifikat.
•eine vierjährige Technikerausbilung mit Technikerdiplom
•eine vierjährige Ausbildung im Régime Technique die zu einem technischen Sekundarabschluss führt.
Tertiärbereich
Die Universität Luxemburg wurde 2003 gegründet und umfasst drei Fakultäten:
1.Fakultät für Naturwissenschaften, Technologie und Kommunikation,
2.Fakultät für Jura, Ökonomie und Finanzen,
3.Fakultät für Literaturund Humanwissenschaft, Kunst und Pädagogik.
Drei Studiengänge ermöglichen den Bachelor-, den Masterund den Doktorabschluss.
Das Bildungswesen erhält nach dem Sozialbudget mit 11,3% den zweitgrößten Anteil am Staatshaushalt.
Weiterbildungsbereich/Erwachsenenbildung
Gut ausgebaute allgemeine und berufliche Weiterbildung an der sich private, öffentliche und betriebliche Träger beteiligen.
Fragen zum Text:
1.Wer ist für den Bildungsbereich zuständig?
2.Was müssen Schüler in Jahrgangsstufe 8 wählen?
3.Wann wurde Universität Luxemburg gegründet?
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Malta
Allgemeines
•Grundstruktur: Curriculum und Abschlüsse orientieren sich am britischen System
•Schulpflichtig sind Kinder von 5 bis 16 Jahren
•Nach Ende der Schulpflicht erhalten alle Schüler Studienbeihilfe
•Neben staatlichen Schulen gibt es auch konfessionelle und private Alle Kinder im Alter zwischen fünf und sechzehn Jahren haben
Anspruch auf kostenlosen Unterricht in allen staatlichen Schulen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit und wirtschaftlicher Situation. Der nationale Grundlehrplan und die nationalen Mindestbestimmungen für alle Schulen werden staatlicherseits entsprechenddenimEducationAct(1988)festgelegtenRechtendefiniert.
Die Bildungspolitik der derzeitigen Regierung ist darauf ausgerichtet, eine flexible, anpassungsfähige Erwerbsbevölkerung zu schaffen, die bei Bedarf auch beruflich mobil ist. Dies geschieht durch Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungsstandards und die Bereitstellung eines Bildungssystems, das die persönliche Entwicklung fördert.
Nach dem Education Act (1988) kann jede Person oder Einrichtung, die eine Privatschule eröffnen möchte, beim Bildungsministerium eine entsprechende Genehmigung beantragen. In Malta gibt es zwei Arten von privaten Schulträgern: kirchliche Einrichtungen und unabhängige Träger. Beide decken das gesamte Spektrum von der Vorschule bis zur Sekundarstufe II ab.
Elementarbereich
•Kindergärten können freiwillig besucht werden
•Kindergärten sollen in allen Städten und Gemeinden eingerichtet werden
•Sie sind oft in die Primarschulen integriert
Der Besuch der Vorschule ist freiwillig; etwa 95 % der Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren besuchen diese Schule. Der Vorschulunterricht ist koedukativ und in den staatlichen Schulen kostenlos.
Auf dieser Stufe findet kein formaler Unterricht statt. Entsprechend dem nationalen Grundlehrplan sind die wesentlichen Bildungsziele die
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