От национальной к единой школе. Учебное пособие по немецкому языку для студентов педагогических университетов
.pdfRumänien
Allgemeines
•Neunjährige Schulpflicht
•Staatlicher Unterricht auf allen Stufen des Bildungswesens kostenfrei; zahlreiche private Schulen und Universitäten erheben Schulgeld bzw. Studiengebühren
•Bildungswesen steht unter der Gesamtaufsicht des Unterrichtsministeriums; Einzelschule verfügt aber wenigAutonomie
Die Bildung im Rahmen der Schulpflicht erstreckt sich über einen Zeitraum von acht Jahren (vomAlter von 7(6) Jahren bis 14 15 Jahre) und umfasst sowohl den Primarbereich (Klasse I IV) als auch den Sekundarbereich I (Klasse IV–VIII).
In den kommenden Jahren ist eine Verlängerung der Pflichtschulzeit geplant.
Unterricht, Schulbücher und medizinische sowie psychologische Betreuung sind für alle Schüler, die öffentliche Schulen besuchen, kostenfrei.
Die Eröffnung privater Schulen für den Pflichtschulunterricht ist unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich erlaubt.
Elementarbereich
Der Vorschulbereich erstreckt sich über das 3. bis 7. Lebensjahr und ist im 7. Lebensjahr Pflicht. Das letzte Jahr im Kindergarten wird zur Vorbereitung auf den Primarbereich genutzt.
Die Vorschulerziehung umfasst die Altersgruppe von 3 bis 7(6) Jahren. Die Teilnahme an der Vorschulerziehung ist nicht obligatorisch. Der Besuch ist kostenlos.
Die zentrale Vorschuleinrichtung ist der Kindergarten, wobei es sich um eine öffentliche oder eine private Einrichtung handeln kann. Die Klassen sind wie folgt nach Altersgruppen gestaffelt: Unterstufe (3 4 Jahre), Mittelstufe (4 5 Jahre) und Oberstufe (5 6 Jahre). Um die bestmögliche Eingliederung in die Primarschule zu gewährleisten, nehmen die 5 6(7) jährigen Kinder an Vorbereitungsgruppen teil.
Primarbereich
• Primarbereich (Klasse 1 bis 4), Sekundarbereich I (Klasse 5 bis 9) bzw. Gymnasium
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•alle Schüler wechseln ohne Prüfung vom Primarbereich in den Sekundarbereich I
•24 bis 28 % der Schüler setzen den Besuch des Sekundarbereiches nicht weiter fort, haben keinenAbschluss
Die Primarschule, Klassen I–IV) umfasst die ersten vier Pflichtschuljahre (vom Alter von 6/7 Jahren bis 10/11 Jahre). Das Einschulungsalter ist in der Regel 7 Jahre.AufAntrag der Eltern oder gesetzlichenVormundekönnenKinderbereitsmit6JahrenindiePrimarschule aufgenommen werden, sofern sie einen entsprechenden körperlichen und geistigen Entwicklungsstand erreicht haben.
In Schulen mit künstlerischem oder sportlichem Schwerpunkt müssen die Kinder zum Nachweis ihrer besonderen Begabung eine Aufnahmeprüfung ablegen.
Für die Aufnahme in Sonderschulen muss ein Fachausschuss Art und Grad der Behinderung eines Kindes attestieren.
Die untere Sekundärstufe wird abgeschlossen durch ein Abschlussexamen, das den Besuch der oberen Sekundärstufe und der Post-Sekundärstufe erlaubt.
Sekundarbereich II
•Folgende Ausbildungen möglich:
–Akademisches Lyzeum:Ausbildungsdauer: vier Jahre; endet mit allgemeiner Hochschulreife
–Abendund Fernlyzeum : Ausbildungsdauer fünf Jahre; endet mit allgemeiner Hochschulreife
–Technisches Lyzeum: Ausbildungsdauer: fünf Jahre; endet mit beruflichem Zeugnis und Abitur; Spezialisierung auf Kommunikation und Elektronik
–BerufsbildendeSchulen:Ausbildungsdauer: zwei bis drei Jahre; endet mit einem qualifizierten Berufsabschluss
–Lehrlingsschulen:Ausbildungsdauer: ein bis drei Jahre; für SchülerohneAbschlusszeugnisdesGymnasiums;Vermittlungvonberuflichen Grundqualifikationen;Absolventen erhalten einAbschlusszeugnis
Der Sekundarbereich I (Klasse V–VIII) umfasst die letzten vier Pflichtschuljahre (Alter von 11 bis 15 Jahre). Eine Aufnahmeprüfung
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ist nicht erforderlich. Es gibt einen Kernlehrplan sowie Lehrplanbereiche, die von den Schulen individuell festgelegt werden.
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in Sonderschulen versetzt.
Die Pflichtschulzeit endet, wenn ein Schüler dasAlter von 16 Jahren erreicht hat. Unter besonderen Voraussetzungen kann Unterricht des Sekundarbereichs I auch in Abendkursen oder außerschulischen Kursen angeboten werden (bis zum Alter von 18 Jahren).
LICEU
Das liceu umfasst bei Vollzeitunterricht die Klassen IX–XII und bei Abendschulunterricht die Klassen IX–XIII. Es ist nach Fachrichtungen und Schwerpunkten gegliedert, wobei jede Fachrichtung/jeder Schwerpunkt die Klassenstufen IX bis XII (XIII) umfasst. Das reguläreAufnahmealter für Vollzeitschulen liegt bei 14(15) Jahren und das Abgangsalter bei 17(18) Jahren.
Voraussetzung für dieAufnahme in ein liceu ist ein abgeschlossener Pflichtschulbesuch und ein Abschlusszeugnis. Der Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung kann innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Sekundarbereichs I erfolgen, sofern die Antragsteller nicht älter als 17 Jahre sind.
Berufliche Erstausbildung
Die Berufsausbildung erfolgt nach Ende der Pflichtschulzeit in schulischer Form. In 3–4 jährigen Beruflichen Gymnasien ist sowohl ein beruflicher Abschluss in den Feldern: Technik, Wirtschaft, Verwaltung, Pädagogik, Sport usw. möglich sowie der Erwerb der Hochschulreife. Der Unterricht im 1. und 2. Jahr wechselt zwischenTheorie und Praxis, im 3. Jahr ist er sehr stark praktisch orientiert. Durch ein verzweigtes, nach der Reform auch stark modular aufgebautes Konzept ist die endgültige berufliche Spezialisierung auch noch im letzten Ausbildungsjahr wählbar. Nach dieser Schule ist sowohl der direkte Berufseinstieg als auch ein Hochschulstudium möglich.
Schüler mit einemAbschlusszeugnis des Sekundarbereichs I können sich um die Zulassung zur Aufnahmeprüfung für Schulen für berufliche Bildungsgänge bewerben. Diese besteht aus speziellen Tests,
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die von den einzelnen Schulen eigenverantwortlich durchgeführt werden. Nicht obligatorisch ist dasAbschlusszeugnis für eine Bewerbung in Schulen für alternierende Ausbildungsgänge. Die Aufnahmeprüfung besteht hier meist aus speziellen praktischen Tests.
SchulenfürberuflicheBildungsgängesindmeiststaatlicheSchulen.
Postsekundäre berufliche Bildung
Postsekundäre berufliche Bildungsgänge werden auf Initiative des Ministeriums für Bildung und Forschung oder auf Antrag interessierter Unternehmen und Institutionen organisiert.
Das Zulassungsverfahren besteht in einer Prüfung. Zu dieser zugelassen werden können Sekundarschulabsolventen mit oder ohne diploma de bacalaureat.
Bei diesem Bildungsweg handelt es sich um eine 1 bis 3jährige Berufsausbildung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine berufliche Eingliederung gewährleistet.
Tertiärbereich
•58 staatliche und 63 private Einrichtungen
•Universitäten, Akademien, Institute, Kollegs und Fachschulen
•Kurzzeitstudium am Kolleg dauert zwei Jahre; qualifiziert nicht zur Zulassung zu einem Postgraduierten-Studium
•Langzeitstudium dauert vier Jahre oder länger an Universitäten, Akademien oder Instituten
•Fachschulen bieten Absolventen der Lyzeen und Hochschulen Kurse zur beruflichen Spezialisierung
Die Hochschulbildung wird sowohl durch öffentliche als auch durch private Einrichtungen sichergestellt. Die Anzahl der Studenten, die eine Zulassung zum Studium in den staatlichen Universitäten erhalten, wird jährlich neu festgelegt. Da die Zahl der Bewerber gleich bleibend hoch ist, erfolgt die Zulassung durch Auswahl mittels einer Eingangsprüfung.
Voraussetzung für die Zulassung ist ein Abschlusszeugnis des liceu oder ein gleichwertiges anerkanntes Zeugnis.
Der Zugang zu den gewünschten Studienfächern ist fast immer durch vorgeschaltete Aufnahmeprüfungen geregelt. Kurzzeitstudien-
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gänge sind in 2–3 Jahren mit einem Diplom I, Langzeitstudiengänge in 4–6 Jahren mit einem Master oder Diplom II abzuschließen. Doktorat ist im Anschluss möglich.
Weiterbildungsbereich/Erwachsenenbildung
Einrichtungen für die allgemeine und berufliche Weiterbildung außerhalb der postlyzealen Schulen sind imAufbau.
Fragen zum Text:
1.Was ist die zentrale Vorschuleinrichtung?
2.Was ist Voraussetzung für die Aufnahme in ein liceu?
3.Welche Hochschultypen gibt es?
Schweden
Allgemeines
•Neunjährige Schulpflicht für Kinder imAlter von 7 bis 16 Jahren
•Gemeinsame Grundschule (neunjährige Gesamtschule) bildet den Kernbereich des Schulwesens
•Schulen sind im Regelfall Ganztagseinrichtungen
Elementarbereich
•Besuch der Vorschule für Kinder unter sechs Jahren ist freiwillig; hierzu zählen Kindertagesstätten, Teilzeitgruppen und offene Vorschuleinrichtungen
•Die überwiegende Mehrheit der sechsjährigen Kinder nimmt an den kostenfreien Vorschulklassen teil; in den Vorschulklassen wird bereits der Lehrplan der Schule herangezogen
Das schwedische Schulsystem ist in vier Stufen gegliedert:
•die Vorschule,
•die Pflichtschule,
•die weiterführende Schule,
•Hochschulen.
Primarbereich und Sekundarbereich I
• Ab dem 7. Lebensjahr beginnt für alle Kinder die Schulpflicht in der Grundschule, die als integrierte Gesamtschule in Ganztagsform konzipiert ist
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•In den ersten sieben Jahren gibt es keine Prüfungen, Noten oder Zeugnisse, sondern kontinuierliche Beobachtungen und Berichte über Lernforschritte
•Ab dem achten Schuljahr werden Noten vergeben
•Zur Vergleichbarkeit werden im fünften und im neunten Schuljahr Vergleichstests in den Fächern Schwedisch, Englisch und Mathematik eingeführt
•Am Ende der Schulpflicht wird einAbschlusszeugnis vergeben
•EinAbschlusszeugnis kann durch die Teilnahme an Formen der staatlichen anerkannten Erwachsenenbildung ergänzt werden
•Mit einem erfolgreichen Abschluss wechseln ca. 98 % in das System der Gymnasialschule über
Die Pflichtschule umfasst neun Schuljahre, die in drei Stufen zu jeweils drei Jahren unterteilt sind:
•Klasse 1–3: Unterstufe,
•Klasse 4–6: Mittelstufe,
•Klasse 7–9: Oberstufe.
Zwischen verschiedenen Schularten, wie z.B. Hauptoder Realschule, wird in Schweden nicht unterschieden.
Die Kinder beginnen die Schule normalerweise im Alter von sieben Jahren, können auf Wunsch der Eltern aber auch ein Jahr früher eingeschult werden.
Die Pflichtschule wird, wie die Vorschule und das Gymnasium auch, von den Gemeinden getragen. Neben den öffentlichen Schulen gibt es auch einige anerkannte Privatschulen, die jedoch nur von ca. 1 % der Schüler in Anspruch genommen werden.
Die weiterführende Schule
Im Gegensatz zur grundskola ist der Besuch des «Gymnasiums», das die Klassen 10-12 umfasst, freiwillig. DiesesAngebot wird jedoch von über 90 % der Schüler wahrgenommen, da das Gymnasium die einzige weiterführende Schulform ist.
Das Gymnasium bietet landesweit 16 sog. Programme an, von denen zwei in erster Linie auf ein Hochschulstudium vorbereiten (naturwissenschaftliches und gesellschaftswissenschaftliches Programm). Die anderen Programme sind überwiegend berufsorientiert.
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Alle 16 Bildungsgänge sollen eine breite Allgemeinbildung vermitteln und führen zur allgemeinen Hochschulreife.
Sekundarbereich II
•In der als integrierte Gesamtschule in Ganztagsform konzipierten Gymnasialschule werden landesweit 17 dreijährige Ausbildungsprogramme angeboten
•Drei Programme bereiten direkt auf ein Studium im Hochschulbereich vor; 14 sind hauptsächlich berufsbezogen, wobei mindestens 15 % der Gesamtausbildungszeit im Betrieb stattfindet
•Im zweiten und dritten Jahr gliedern sich die Ausbildungsprogramme thematisch
•DasAbschlusszeugnis enthält eineAuflistung der Noten für alle
Kurse
•Nur ca. 2 % der Jugendlichen durchlaufen eine Lehrlingsausbildung im traditionellen Sinne in einem Betrieb
•Für Jugendliche zwischen 16 und 18 bzw. 20 Jahren, die sich nicht um einen Platz in der Gymnasialschule bewerben, keinen Ausbildungsplatz im Lehrlingswesen erhalten oder keine Berufstätigkeit ausüben, müssen die Gemeinden Ausbildungsund Berufsberatung sowie ein Berufspraktikum und ein gewisses Ausmaß an Unterricht anbieten.
Berufsausbildung
Die schulischeAusbildung vermittelt die Grundkenntnisse für den angestrebten Beruf.
In Schweden findet also die berufliche (Grund-)Ausbildung im Rahmen des „Gymnasiums“ statt.
Die fachliche Ausrichtung entsteht durch programmspezifische Fächer, die bei den berufsvorbereitenden Programmen ca. 60 % der gesamten Unterrichtszeit ausmachen.
Eine Variante des Individuellen Programms ist die „Lehrlingsausbildung“, die eine Kombination aus Berufsausbildung in einem Betrieb und dem Unterricht in den Hauptfächern ist.
Das Anrecht auf einen Platz am Gymnasium besteht bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres. Wer danach noch eine Ausbildung be-
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ginnen möchte, kann die Angebote der kommunalen Erwachsenenbildung nutzen.
Tertiärbereich
Die Zulassung zum Studium an schwedischen Hochschulen bekommt, wer sowohl die allgemeine als auch die besondere Zugangsberechtigung hat.
Die allgemeine Zugangsberechtigung erhält jeder, der das schwedische Gymnasium abgeschlossen hat. Zugangsbedingungen sind der Abschluss im Sekundarbereich II und die Zugangsvoraussetzungen der einzelnen Hochschulen (Kriterien sind u. a. Schulzeugnisse, Eignungsprüfungen, spezielle Tests, vorangegangene Ausbildungen oder Berufserfahrungen)
Die Kriterien für die besondere Zugangsberechtigung sind von Fach zu Fach unterschiedlich und werden von den Hochschulen selbständig festgelegt. Für naturwissenschaftliche Studien sind z.B. oft besondere Kenntnisse in Mathematik, Chemie etc. vorgeschrieben.
Ein Studium ist möglich an
–Universitäten,
–Technischen und Medizinischen Hochschulen,
–Fachhochschulen sowie weiteren spezialisierten Hochschulen
•Unterschieden wird zwischen zwei Abschlussformen:
–Berufsbezogene Abschlüsse (z. B. Diplom in Medizin oder Lehramt) und
–AkademischeAbschlüsse (Diploma, Bachelorund Master-Ab- schlüssen, Doktor)
An schwedischen Hochschulen gibt es grundsätzlich zwei Studienformen, die zu einem Examen führen. Entweder durchlaufen die Studenten ein „Programm“, dessen Studienplan von der Hochschule festgelegt wird, oder sie stellen selbst einzelne Kurse zusammen (ähnlich Diplomund Magisterstudiengängen an deutschen Hochschulen).
Weiterbildungsbereich/Erwachsenenbildung
•Erwachsenenbildung ist Teil des öffentlichen Schulwesens und bietet gebührenfreie Weiterbildungen an, die der Grundund Gymnasialschule entsprechen
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•Des Weiteren bietet die ergänzende Erwachsenenbildung berufsbezogene Kurse an, die zu einer höheren Befähigung im Beruf führen oder Qualifikationen in einem neuen Beruf vermitteln
•Weitere Aufgabe ist der Schwedischunterricht für Einwanderer im Alter von 16 Jahren
•Außerhalb des öffentlichen Schulwesens gibt es ca. 150 Volkshochschulen, die meist Heimvolkshochschulen sind und das Angebot des Fernunterrichts
•Es gibt in Schweden ein breitgefächertesAngebot an Bildungsmöglichkeiten für Erwachsene.
Die wichtigsten Formen der kommunalen Erwachsenenbildung entsprechen weitgehend den schulischen Bildungsgängen für Jugendliche, d.h. man kann sowohl Fächer der grundskola oder eine Ausbildung auf Gymnasialniveau wählen.
Komvux bietet fast alle Programme des Gymnasiums sowie Fortbildungen in bestimmten Bereichen an. Schwerpunkte, Inhalt und Umfang der Kurse können sich von der gymnasialen Ausbildung für Jugendliche unterscheiden. Lerntempo und Kurswahl können von den Teilnehmernselbstbestimmtwerden,weshalbdieseFormderErwachsenenbildung auch mit einer Berufstätigkeit kombiniert werden kann. Andere wichtige Träger der Erwachsenenbildung sind Bildungsverbände und „Volkshochschulen“.
Die meisten der 136 schwedischen Volkshochschulen sind Heimvolkshochschulen. Die schwedischen Volkshochschulen bieten, ähnlich der kommunalen Erwachsenenbildung, Kurse auf Pflichtschulund Gymnasialniveau, jedoch auch auf Hochschulniveau an.
Zahlreiche Kurse sind nicht Bestandteil einesAusbildungsganges, sondern frei wählund kombinierbar.
Fragen zum Text:
1.Wie viel Schuljahre umfasst die Pflichtschule?
2.Was bieten die schwedischen Volkshochschulen?
3.Gibt es anerkannte Privatschulen?
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Slowakische Republik Das Bildungssystem
Das Schulsystem in jedem Land ist Ergebnis einer langfristigen Entwicklung. In der Slowakei bilden es drei Grundstufen der Schulen: primäre, sekundäre und tertiäre. Die Struktur des Erziehungsund Bildungssystems bestimmen Gesetze und Details der Funktionierung ihrer Einzelteile und regeln Kundmachungen des Ministeriums für Schulwesen der Slowakei.
•Gemeinsamkeiten mit dem Bildungswesen Tschechiens
•Schulpflicht beträgt neun Jahre, Besuch kostenfrei
•Zuständigkeit für das gesamte Bildungswesen beim Ministerium für Schulwesen
•Kirchliche und private Träger zugelassen; bedürfen der Anerkennung durch das Ministerium und erhalten die gleichen finanziellen Mittel wie öffentliche Schulen
•Private Schulen erheben Schulgeld
Elementarbereich
•Besuch nicht obligatorisch
•Auf Schulvorbereitung wird im letzten Jahr des Elementarbereiches großer Wert gelegt
Kindergärten gehören zu den Erziehungs - und Bildungseinrich-
tungen, die die Erziehung und Bildung der Kinder in Zusammenarbeit mit der Familie und den Institutionen der Ersatzfamilienerziehung sichern und zwar im Einklang mit ihren individuellen Sonderlichkeiten. Die Erziehung und Bildung der Kinder im Vorschulalter sichern laut Gesetz die Kindergärten und Sonderkindergärten.
Primarbereich und Sekundarbereich I
•Grundschule (vier Jahre): Einheitsschule ohne Differenzierung für alle Kinder
•Nach Klassenstufe vier Übertritt in die vierbzw. fünfjährige Mittelschule oder das grundständige achtjährige Gymnasium, für das
besondere Leistungen erbracht werden müssen
Grundschulen gewähren Elementarbildung, sichern intellektuelle, sensuelmotorische und Gefühlsentwicklung der Schüler auf Grund der wissenschaftlichen Erkenntnisse und im Einklang mit Grundsät-
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- #07.09.20261 Мб0От композитов к нанокомпозитам (классификация, особенности, технология получения, применение и свойства). Учебное пособие.pdf
- #07.09.2026661 Кб0От корней к ветвям (история одной словообразовательной группы NOMEN AGENTIS). Монография-1.pdf
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- #07.09.20261 Мб0От мыса Головнина к Земле Александра I российские кругосветные экспедиции в первой половине XIX века.pdf
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