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От национальной к единой школе. Учебное пособие по немецкому языку для студентов педагогических университетов

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Gymnasium Schulart, die Sekundarbereich I und II umfasst (in der Regel mit den Jahrgangsstufen 5–13 oder 5–12) und eine vertiefte allgemeine Bildung mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife vermittelt. Gegenwärtig findet in fast allen

Ländern die Umstellung vom

neunjährigen

auf

das achtjäh-

rige Gymnasium statt. Einige

Länder haben

die

Umstellung

auf das achtjährige Gymnasium bereits vorgenommen, in dem die Allgemeine Hochschulreife nach Jahrgangsstufe 12 erworben wird.

Habilitation Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre zu vertreten (Lehrbefähigung), aufbauend auf der Promotion. Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen können das Habilitationsverfahren ersetzen. Siehe auch Juniorprofessor.

Hauptund Realschule Schulart des Sekundarbereichs I in Hamburg, an der die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule angeboten werden.

Hauptschulabschluss Allgemein bildender Schulabschluss nach Jahrgangsstufe 9, der an den Hauptschulen, aber auch an den übrigen Schularten des Sekundarbereichs I erworben werden kann. Dieser erste allgemeinbildende Abschluss wird meist zur Aufnahme einer Berufsausbildung im dualen System genutzt. In einigen Ländern kann aufgrund einer zusätzlichen

Leistungsfeststellung am Ende der Jahrgangsstufe

9 der

so genannte qualifizierende Hauptschulabschluss erteilt

werden,

in einigen Ländern besteht die Möglichkeit, nach Jahrgangsstufe 10 einen so genannten erweiterten Hauptschulabschluss zu erwerben.

Hauptschule Schulart im Sekundarbereich I, die eine grundlegende allgemeine Bildung vermittelt; Pflichtschule, soweit nicht eine andere Schulart besucht wird, in der Regel mit den Jahrgangsstufen 5–9.

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Hochschulreife Hochschulzugangsberechtigung, die durch einen Schulabschluss im Sekundarbereich II nach 12 bzw. 13 Jahrgangsstufen erworben wird.

Hort Einrichtung der Jugendhilfe zur Betreuung von Schulkindern außerhalb der Unterrichtszeiten.

Integrierte Sekundarschule Schulart des Sekundarbereichs I mit mehreren Bildungsgängen in Berlin, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen (Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, Abitur). Die Integrierte Sekundarschule umfasst Sekundarbereich I und II

Kindergarten Einrichtung des Elementarbereichs für die Altersgruppe 3–6 Jahre im Rahmen der Kinderund Jugendhilfe in öffentlicher oder freier Trägerschaft (keine Einrichtung des Schulwesens).

Kinderkrippe Tageseinrichtung für Kinder unter drei Jahren im Rahmen der Kinderund Jugendhilfe in öffentlicher oder freier Trägerschaft

Kolleg Einrichtung des Zweiten Bildungsweges zum Nachholen schulischer Abschlüsse, an der Erwachsene in Vollzeitunterricht die Allgemeine Hochschulreife erwerben können.

Kultusministerium Die Kultusministerien sind als oberste Landesbehörden für Angelegenheiten der Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständig. Der Geschäftsbereich umfasst insbesondere die Bereiche Schule, Hochschule und Erwachsenenbildung, Allgemeine Kunstund Kulturpflege sowie die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften (Kultusangelegenheiten). In der Mehrzahl der Länder wurden neben den Ministerien für den Schulbereich eigene Ministerien für die Bereiche Wissenschaft und Forschung eingerichtet.

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Magister Der Magister kann als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen erworben werden (insbesondere in den Geisteswissenschaften). Das Studium umfasst zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer.

Magisterarbeit Schriftliche Hausarbeit, die am Ende eines Magisterstudiengangs anzufertigen ist, wobei innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Thema nach wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten ist.

Master Weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der nach einer Regelstudienzeit von zwei, drei oder vier Semestern an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, an Kunstund Musikhochschulen sowie an Fachhochschulen erworben werden kann. Masterstudiengänge sind nach den Profiltypen „stärker anwendungsorientiert“ und „stärker forschungsorientiert“ differenziert. Die Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss. Konsekutive Masterstudiengänge bauen inhaltlich auf einem vorangegangenen Bachelorstudiengang auf und sind Teil des Graduierungssystems gestufter Abschlüsse, das die traditionellen Hochschulabschlüsse (Diplom und Magister) ersetzen soll. Nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und denselben Berechtigungen. Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplomund Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.

Masterarbeit Am Ende eines Masterstudiengangs anzufertigende schriftliche Hausarbeit, mit der die Fähigkeit nachgewiesen wird, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Thema nach wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten.

Mittelschule Schulart des Sekundarbereichs I in Sachsen, an der die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule angeboten werden.

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Oberschule Schulart des Sekundarbereichs I in Brandenburg, an der die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule angeboten werden. Schulart in Bremen mit mehreren Bildungsgängen, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen (Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Abitur). Die Oberschule in Bremen umfasst Sekundarbereich I und II

Orientierungsstufe Jahrgangsstufen 5–6 in den einzelnen Schularten des Sekundarbereichs I oder — in einigen Ländern — unabhängige Schulstufe, die keiner Schulart zugeordnet ist. Phase der Orientierung über die weitere Schullaufbahn.

Pädagogische Hochschule Hochschultyp in Baden-Württem- berg, der den Universitäten gleichgestellt ist und Studiengänge für die Lehrämter im Primarbereich und bestimmte Lehrämter im Sekundarbereich I anbietet. Im Einzelfall ist auch ein Studium für Berufe im außerschulischen Bildungsund Erziehungsbereich möglich.

Praxissemester Berufspraktische Ausbildungsphase im Rahmen eines Studiums an Fachhochschulen, die unter der Verantwortung der Hochschule durchgeführt wird.

Promotion Verleihung des Doktorgrades aufgrund einer Dissertation und entweder einer mündlichen Prüfung oder einer Disputation. In der Regel wird das Promotionsstudium nach dem Abschluss eines grundständigen Studiums mit Magister, Diplom oder Staatsprüfung sowie nach einem Masterabschluss aufgenommen. Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit.

Realschule Schulart im Sekundarbereich I, in der Regel mit den Jahrgangsstufen 5–10, die eine erweiterte allgemeine Bildung vermittelt und den Übergang in Berufsund studienqualifizierende Bildungsgänge des Sekundarbereichs II eröffnet.

Sachunterricht Unterrichtsfach in der Grundschule, das mit naturwissenschaftlichen und technischen Erscheinungen sowie mit

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den sozialen, wirtschaftlichen und geschichtlichen Gegebenheiten des heimatlichen Raumes vertraut machen soll.

Sekundarschule Schulart des Sekundarbereichs I in Bremen und Sachsen-Anhalt, an der die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule angeboten werden.

Sonderschule Förderschule

Technische Hochschule Hochschultyp, der den Universitäten gleichgestellt ist, mit traditionellen Schwerpunkten in den Naturund Ingenieurwissenschaften.

Technische Universität Technische Hochschule

Volkshochschule Einrichtung der Erwachsenenbildung, in der Regel in öffentlicher Trägerschaft, mit einem breiten Angebot an allgemeiner und beruflicher Weiterbildung.

Volksschule Frühere Bezeichnung der Pflichtschule (heute Grundschule und Hauptschule genannt).

Zweiter Bildungsweg Einrichtungen, die Erwachsenen die Möglichkeit bieten, Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen nachzuholen (Abendhauptschule, Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg)

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Länderlexikon EU Staaten

Königreich Belgien

parlamentarische Monarchie

Eigenbezeichnungen: französisch: Royaume de Belgique flämisch: Koninkrijk België deutsch: Königreich Belgien

Fläche: 30 514 km²

Einwohner: 10 300 000 davon

58 % Flamen

33 % Wallonen

2 % Italiener

1 % Deutsche

1 % Marokkaner

Bevölkerungsdichte: 338 Ew./km²

Religionen:

47 % Katholiken,

4 % Muslime,

2 % andere Christen

Hauptstadt:

Brüssel (Bruxelles, Brussel) 1 150 000 Ew.

Amtssprachen: Französisch, Flämisch, Deutsch

Währung:

1 Euro = 100 Cents

Zeitzone: MEZ

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Geschichte:

58–51 v.Chr. · römische Eroberung

3. Jahrhundert n.Chr. · Besiedlung durch Franken und Friesen 481–843 · zum Frankenreich

880 ·Vertrag vonVerdun und Ribbemont, bei derTeilung des Frankenreiches kommt Westflandern an das Westfränkische Reich (Frankreich) und Ostflandern an das Ostfränkische Reich (Deutsches Reich)

12. bis 14. Jhd. · als Kleinstaaten beim Deutschen Reich 1383 · Flandern wird Burgundischer Besitz

1436 · Hennegau und Brabant werden Burgundischer Besitz

1477 · Lüttich und Luxemburg werden Burgundischer Besitz

1555 · Das Haus Habsburg erbt die Burgundischen Gebiete 1714 · die Habsburgischen Besitzungen kommen an die österrei-

chische Linie des Hauses Habsburg

1795 · französische Revolutionstruppen erobern das heutige Belgien, Belgien wird von Frankreich annektiert

1815 ·Wiener Kongress, Belgien wird Bestandteil derVereinigten Niederlande (Niederlande + Belgien)

1830 · Unabhängigkeit als Königreich Belgien

1885 · Erwerb der Kongo-Kolonie

1898 · „Gleichheitsgesetz“, Belgien wird offiziell ein zweisprachiger Staat

1914–1918 · Besetzung durch deutscheTruppen im ErstenWeltkrieg 1940–1944 ·BesetzungdurchdeutscheTruppenimzweitenWeltkrieg 30.06.1960 · Unabhängigkeit des Kongo (Kongo-Kinshasa)

1962–1963 · Festlegung der Sprachgrenze zwischen den Kulturgemeinschaften, Brüssel wird zweisprachig, Anerkennung der Deutschen Sprache als Regionalsprache in Ostbelgien

1970 · erste belgische Staatsreform, die Kulturgemeinschaften erhalten Verfassungsrang

1980 · zweite belgische Staatsreform, Schaffung der Flämischen Region mit Autonomiestatus

1988 · dritte belgische Staatsreform, Ausbau der Autonomie der Regionen, Schaffung der Region Brüssel-Hauptstadt

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1994 · vierte belgische Staatsreform, Teilung der ehemaligen Provinz Brabant, weiterer Ausbau der Autonomie der Regionen, Belgien wird föderaler Bundesstaat

2001 · fünfte belgische Staatsreform, weiterer Ausbau der Autonomie der Regionen

Ursprung des Landesnamens:

Der Name „Belgien“ leitet sich vom keltischen Stamm der „Belger“ab.DasindogermanischeWort„belg“bedeutet„vorStolzschwellen“, also ist Belgien das „Land der Stolzen“.

Bundesrepublik Deutschland (BRD)

parlamentarische bundesstaatliche Republik

Fläche:

356 978 km²

Einwohner: 82 000 000 (1998) davon

1 800 000 Türken

652 000 Jugoslawen

548 000 Italiener

294 000 Griechen

240 000 Polen

150 000 Spanier

60 000 Sorben

30 000 Dänen

30 000 Zigeuner

Bevölkerungsdichte: 230 Ew./km²

Religionen:

37 % Nicht-Religiöse,

30 % Katholiken,

30 % Protestanten,

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3 % andere

Hauptstadt: Berlin

3 400 000 Ew.

Amtssprache: Deutsch

sonstige Sprachen: Türkisch, Serbokroatisch

Währung:

1 Euro = 100 Cent

Zeitzone: MEZ

Geschichte:

1200–1000 v.Chr. · keltische Besiedlung

600 v.Chr. · Herausbildung der germanischen Kultur

58 v.Chr.–455 n. Chr. · die Gebiete links des Rheins und südlich der Donau gehören zum Römischen Reich, zu den Provinzen Germania superior, Germania inferior und Raetia

395 · bei der Teilung des Römischen Reiches kommt das heutige Deutschland an das Weströmische Reich

375 · Hunneninvasion, Beginn der Völkerwanderung, Abwanderung der alten Germanischen Stämme in das Römische Reich, Nachrücken der Franken, Alemannen, Sachsen, Bayern und Thüringer, in das nun menschenleere Mitteldeutschland wandern Slawen ein, dieses Gebiet wird Germania Slavica genannt

395 · Beginnender Verfall des Weströmischen Reiches

476 ·Absetzung des letzten römischen Kaisers RomulusAugustulus, Ende des (West)Römischen Reiches

480–555 · die Merowinger werden zu den Herrschern aller Franken, Herausbildung des Frankenreiches, Unterwerfung der Alemannen, Thüringer, Bayern, Burgunder, Eroberung ganz Galliens bis zu den Pyrenäen und den Alpen

751 ·ÜbergangderMachtvondenMerowingernaufdieKarolinger 768–814 · Regierungszeit von Karl dem Großen, Unterwerfung der Sachsen, Vergrößerung des Frankenreiches bis auf die Iberische

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Halbinsel, nach Italien und bis ins heutige Ungarn hinein, das Einflussgebiet reicht im Osten bis an die Oder und die Karpaten

800 · Karl der Große wird zum Kaiser gekrönt

818–888 · Streitigkeiten unter den Nachfolgern von Karl dem Großen führen immer wieder zu Teilungen des Reiches (Verträge von Wirten [Verdun] 843, Meersen 870, Wirten [Verdun] 879 und Ribemont 880)

888 · Endgültige Teilung des Reiches in ein Westfrankenreich (Frankreich), Ostfrankenreich (Deutschland) und Italien

ca. 900 · im Ostfrankenreich bilden sich fünf Stammesherzogtümer heraus (Sachsen, Bayern, Schwaben, Franken und Lothringen), Beginn der Ostexpansion in der Germania Slavica zwischen den Flüssen Saale/Elbe und Oder/Neiße, bis 1400 Anschluss von Mecklenburg, Brandenburg, der Markgrafschaft Meißen, Schlesien und Pommern, der Deutsche Orden erobert im Auftrag der Könige von Polen (Ost)Preußen, Pomerellen (Westpreußen) und erwirbt die Gebiete der heutigen Staaten Lettland und Estland, Konfrontaion mit der Westexpansion Polens

951 · der ostfränkische König Otto wird König der Langobarden (Italien)

02.02.962 · der ostfränkische König Otto I. wird zum römischdeutschen Kaiser gekrönt (das Reich umfasst die Gebiete des heutigen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, den Osten Frankreichs [Lothringen], die Niederlande, Ostbelgien, Slowenien, Norditalien und Böhmen), in den folgenden Jahrhundertern bildet sich kein einheitlicher Zentralstaat (wie Frankreich) heraus, sondern die Herrschaft des Kaisers muss sich immer wieder gegen die Interessen der Herzöge, Fürsten und Städte behaupten, durch Erbteilungen entstehen im Heiligen Römischen Reich bis zu 1.600 souveräne Gebietskörperschaften

987 · Aussterben der letzten Karolinger im Westfrankenreich 1356 ·ErlassderGoldenenBulledurchKaiserKarlIV.,dieverfas-

sungsrechtliche Urkunde des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Festschreibung eines Wahlkönigtums durch sieben Kurfürsten

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