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- •Übung 8: Klassifizieren
- •Übung 9: Definieren und Klassifizieren
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Sie haften für die Verbindlichkeiten des Unternehmens nur in Höhe der im Handelsregister festgelegten Hafteinlagen und dies nur insoweit, wie sie noch nicht geleistet wurden.
• Hören Sie sich den Text an und geben Sie den Inhalt des Textes wieder.
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Zwecke
Die Grundform der Personengesellschaften ist die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR). Sie ist in den §§ 705-740 BGB geregelt und steht zu den anderen Personengesellschaften im Verhältnis von allgemeiner zu spezieller Form. Die GbR setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus, in dem sich die Gesellschafter (Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein) gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in bestimmter Weise zu fördern (§ 705 BGB). Dabei ist es gleichgültig, ob wirtschaftliche oder ideelle Zwecke gefördert werden sollen; grundsätzlich kommt jeder erlaubte Zweck in Betracht. Richtet sich dieser auf ein gemäss § 2 HGB eintragungspflichtiges Handelsgewerbe, so wird aus der BGBGesellschaft mit Eintragung ins Handelsregister eine OHG.
Haftung, Leitungsbefugnis, Gewinnund Verlustbeteiligung
Für Gesellschaftsschulden haften alle Gesellschafter als Gesamtschuldner (§ 427 BGB) unmittelbar und unbeschränkt neben dem Gesellschaftsvermögen. Hieraus ergibt sich das Recht zur gleichberechtigten Mitwirkung an der Geschäftsführung (Gesamtgeschäftsführung; § 709 BGB). Gesellschaftsvertraglich kann eine hiervon abweichende Regelung vereinbart werden. Über die Gewinnund Verlustbeteiligung wird wegen des dispositiven Charakters von § 722 BGB in erster Linie der Gesellschaftsvertrag Regelungen enthalten. Ist dies nicht der Fall, dann hat jeder Gesellschafter ohne Rücksicht auf Art und Größe seines Beitrags einen gleichen Anteil am Gewinn und Verlust.
Bedeutung
Als Rechtsform für den Industriebetrieb kommt der BGB-Gesellschaft wegen ihrer leichten Auflösbarkeit kaum Bedeutung zu. Andererseits verdankt sie gerade wegen ihrer flexiblen Gestaltungsmöglichkeit (kurzoder längerfristig angelegt; auf die Verfolgung materieller oder immaterieller Zwecke ausgerichtet) ihre bedeutende Stellung im Wirtschaftsleben.
Bitte ergänzen Sie mit Hilfe des obigen Textes:
Rechtsgrundlage
Gründung
Haftung
Leitungsbefugnis
Gewinnund Verlustbeteiligung
15
GbR, OHG und/oder KG?
1. Die Gründung einer _____ erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag. Sie
ist nur möglich, wenn einer der Gesellschafter persönliche, unbeschränkte Haftung übernimmt.
2. Das Wesen der _____ geht aus § 705 BGB hervor. Danach
handelt es es sich um einen Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles. Bei der _____ kann der Gesellschaftsvertrag formlos abgeschlossen werden. Eine Eintragung ins Handelsregister kann nicht erfolgen.
3.Die _____ ist als Rechtsform für alle möglichen Zwecke vorgesehen. Sie ist durch leichte Auflösbarkeit und Kurzlebigkeit gekennzeichnet.
4.Die Finanzierung bei der _____ erfolgt zum einen durch die Einlage der Komplementäre und Kommanditisten. Zum anderen kann die Finanzierung
durch die Beschaffung von Fremdkapital erfolgen.
5. Von der _____ unterscheidet sich die _____ lediglich dadurch, dass bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber Gesellschafts-
gläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist.
6. Ist im Gesellschaftsvertrag keine bestimmte Regelung vorgesehen, haben bei der _____ nach § 709 BGB alle Gesellschafter das Recht zur Geschäftsführung.
Kapitalgesellschaften
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Gesellschaft |
mit |
beschränkter |
Aktiengesellschaft (AG) |
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Haftung (GmbH) |
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Rechtsgrundlage |
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GmbH-G |
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AktG |
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Rechtsfähigkeit |
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als juristische Person |
als juristische Person |
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Gründung |
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Durch |
notariell |
beurkundeten |
Durch notariell beurkundeten |
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Gesellschaftsvertrag |
Gesellschaftsvertrag |
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Durch mindestens 2 Gesellschafter |
Durch mindestens 5 Gesell- |
|||
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Stammkapital |
von |
mindestens |
schafter |
|
|
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DM 50.000 |
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Grundkapital von mindestens |
|
|
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Eintragung ins Handelsregister |
DM 100.000 |
|||
|
|
Eintragung ins Handelsregister |
||||
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|
|
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|
Eigenkapitalbeschaf- |
Stammeinlage der Gesellschafter |
Aktie (Mindest-Nennbe- trag |
||||
fungsmöglichkeiten |
(MindestStammeinlage DM 500) |
DM 50) |
||||
Haftung |
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mittelbare und beschränkte Haf- |
mittelbare Haftung aller Ak- |
|||
|
|
tung aller Gesellschafter |
tionäre auf Einlage |
|||
Leitungsbefugnis |
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bei Geschäftsführern |
beim Vorstand |
|||
Organe |
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Geschäftsführung |
|
Vorstand |
||
|
|
ggf. Aufsichtsrat |
|
Aufsichtsrat |
||
|
|
Gesellschafter |
|
|
Hauptversammlung |
|
|
|
Versammlung |
|
|
|
|
Gewinn- |
und |
gemäss |
Gesellschaftervertrag |
nach Beschluss der Hauptver- |
||
Verlustverteilung |
oder gemäß Geschäftsanteilen |
sammlung auf Vorschlag des |
||||
|
|
|
|
|
|
Vorstandes |
16
Vorstand
Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft unter eigener Verantwortung. Ihm obliegt die Geschäftsführung und Vertretung.
Grundkapital
Unter dem Grundkapital versteht man den durch die Aktionäre bei Gründung mindestens aufzubringenden Kapitalbetrag.
Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals beträgt gem. § 7 AktG 100000 Euro.
Die Aktie als Bruchteil des Grundkapitals
Nach § 1 Abs. 2 AktG hat die Aktiengesellschaft ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Die Aktien repräsentieren deshalb eine bestimmte Quote des Grundkapitals. Das deutsche Recht kennt aber nicht die „Quotenaktie“ (1/5000, 1/10000), sondern lediglich die „Nennwertaktie“. Der Mindestnennbetrag beträgt nach §8 AktG 50 Euro; höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle Hundert Euro lauten.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Aktiengesellschaft. Ihm obliegt vor allem die Bestellung bzw. Abberufung und Überwachung des Vorstands.
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der Aktiengesellschaft, sie ist die Versammlung der Anteilseigner, ihr stehen die grundlegenden Entscheidungen zu.
Grund- |
Aufsichtsrat |
Vorstand |
kapital |
Stammeinlage |
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|
|
Nennwert |
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|
Aktionär |
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Hauptversammlung
Gesellschafterversammlung
Stammkapital Aktie
Gründungskapital einer AG
Versammlung aller Aktionäre, die über die Verwendung des Gewinns entscheidet, 2/3 des Aufsichtsrats wählt und Vorstand und Aufsichtsrat entlastet
−__________________________
−__________________________
Leitendes Organ einer AG |
− __________________________ |
Kontrollorgan einer AG |
− __________________________ |
Bruchteil des Grundkapitals einer AG |
− __________________________ |
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Inhaber von Aktien einer AG |
− __________________________ |
der einer Aktie aufgedruckte Geldbetrag |
− __________________________ |
die auf den einzelnen Gesellschafter entfallen- |
− __________________________ |
de Beteiligung am Stammkapital einer GmbH |
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Summe der Stammeinlagen einer GmbH |
− __________________________ |
GmbH und/oder AG? |
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1.Zur Gründung einer __________ sind mindestens fünf Gründer erforderlich .
2.Das Stammkapital einer __________ beträgt mindestens 50.0000 Euro.
3.Der Gesellschafter einer __________ haftet mittelbar in Höhe seiner
4.Die Leitungsbefugnis einer __________ liegt beim Vorstand.
5.Die Organe einer __________ sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung
6.Bei einer __________ erfolgt die Gewinnund Verlustverteilung entweder gemäss Gesellschaftervertrag oder gemäss den Geschäftsanteilen.
Die AG
Die Rechtsgrundlage der AG ist das_________________________.
Die AG ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, d. h. eine _______________ ______________.
Zur Gründung einer AG ist ein notariell beurkundeter ________________
notwendig.
Die _____________ anzahl der Gesellschafter beträgt mindestens fünf. Das ___________ beträgt mindestens 100.000 Euro.
Der __________ einer __________ beträgt mindestens 50 Euro. Alle Gesellschafter __________ __________ mit ihrer Einlage.
Die Organe der AG sind _____________, _______________ und _______. Der _________ nimmt die Geschäftsleitung wahr.
Er wird vom __________________ eingesetzt und kontrolliert. Beide sind der ______________ Rechenschaft schuldig.
Die Gewinnund Verlustverteilung erfolgt nach Beschluss der
__________________ auf Vorschlag des _________________________.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Das entscheidende Merkmal dieser ____________________ ist im Namen ausgedrückt: die________ ______ den Gläubigern mit dem gesamten
_____________; wenn dies zur Deckung der Schulden nicht ausreicht, können die
______________ nur bis zur Höhe ihrer ________ in Anspruch genommen werden. Die Rechtsgrundlage für die ________ ist das ____________ in der Fassung vom 20. Mai 1889 mit verschiedenen Änderungen. Folgende wesentliche Re-
gelungen bestehen:
− Der _______________________ muss notariell geschlossen werden;
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