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Предпринимательство по-немецки. Учебное пособие.pdf
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Sie haften für die Verbindlichkeiten des Unternehmens nur in Höhe der im Handelsregister festgelegten Hafteinlagen und dies nur insoweit, wie sie noch nicht geleistet wurden.

• Hören Sie sich den Text an und geben Sie den Inhalt des Textes wieder.

Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Zwecke

Die Grundform der Personengesellschaften ist die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR). Sie ist in den §§ 705-740 BGB geregelt und steht zu den anderen Personengesellschaften im Verhältnis von allgemeiner zu spezieller Form. Die GbR setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus, in dem sich die Gesellschafter (Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein) gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in bestimmter Weise zu fördern (§ 705 BGB). Dabei ist es gleichgültig, ob wirtschaftliche oder ideelle Zwecke gefördert werden sollen; grundsätzlich kommt jeder erlaubte Zweck in Betracht. Richtet sich dieser auf ein gemäss § 2 HGB eintragungspflichtiges Handelsgewerbe, so wird aus der BGBGesellschaft mit Eintragung ins Handelsregister eine OHG.

Haftung, Leitungsbefugnis, Gewinnund Verlustbeteiligung

Für Gesellschaftsschulden haften alle Gesellschafter als Gesamtschuldner (§ 427 BGB) unmittelbar und unbeschränkt neben dem Gesellschaftsvermögen. Hieraus ergibt sich das Recht zur gleichberechtigten Mitwirkung an der Geschäftsführung (Gesamtgeschäftsführung; § 709 BGB). Gesellschaftsvertraglich kann eine hiervon abweichende Regelung vereinbart werden. Über die Gewinnund Verlustbeteiligung wird wegen des dispositiven Charakters von § 722 BGB in erster Linie der Gesellschaftsvertrag Regelungen enthalten. Ist dies nicht der Fall, dann hat jeder Gesellschafter ohne Rücksicht auf Art und Größe seines Beitrags einen gleichen Anteil am Gewinn und Verlust.

Bedeutung

Als Rechtsform für den Industriebetrieb kommt der BGB-Gesellschaft wegen ihrer leichten Auflösbarkeit kaum Bedeutung zu. Andererseits verdankt sie gerade wegen ihrer flexiblen Gestaltungsmöglichkeit (kurzoder längerfristig angelegt; auf die Verfolgung materieller oder immaterieller Zwecke ausgerichtet) ihre bedeutende Stellung im Wirtschaftsleben.

Bitte ergänzen Sie mit Hilfe des obigen Textes:

Rechtsgrundlage

Gründung

Haftung

Leitungsbefugnis

Gewinnund Verlustbeteiligung

15

GbR, OHG und/oder KG?

1. Die Gründung einer _____ erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag. Sie

ist nur möglich, wenn einer der Gesellschafter persönliche, unbeschränkte Haftung übernimmt.

2. Das Wesen der _____ geht aus § 705 BGB hervor. Danach

handelt es es sich um einen Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles. Bei der _____ kann der Gesellschaftsvertrag formlos abgeschlossen werden. Eine Eintragung ins Handelsregister kann nicht erfolgen.

3.Die _____ ist als Rechtsform für alle möglichen Zwecke vorgesehen. Sie ist durch leichte Auflösbarkeit und Kurzlebigkeit gekennzeichnet.

4.Die Finanzierung bei der _____ erfolgt zum einen durch die Einlage der Komplementäre und Kommanditisten. Zum anderen kann die Finanzierung

durch die Beschaffung von Fremdkapital erfolgen.

5. Von der _____ unterscheidet sich die _____ lediglich dadurch, dass bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber Gesellschafts-

gläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist.

6. Ist im Gesellschaftsvertrag keine bestimmte Regelung vorgesehen, haben bei der _____ nach § 709 BGB alle Gesellschafter das Recht zur Geschäftsführung.

Kapitalgesellschaften

 

 

Gesellschaft

mit

beschränkter

Aktiengesellschaft (AG)

 

 

Haftung (GmbH)

 

 

Rechtsgrundlage

 

GmbH-G

 

 

AktG

Rechtsfähigkeit

 

als juristische Person

als juristische Person

Gründung

 

Durch

notariell

beurkundeten

Durch notariell beurkundeten

 

 

Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag

 

 

Durch mindestens 2 Gesellschafter

Durch mindestens 5 Gesell-

 

 

Stammkapital

von

mindestens

schafter

 

 

DM 50.000

 

 

Grundkapital von mindestens

 

 

Eintragung ins Handelsregister

DM 100.000

 

 

Eintragung ins Handelsregister

 

 

 

 

 

 

Eigenkapitalbeschaf-

Stammeinlage der Gesellschafter

Aktie (Mindest-Nennbe- trag

fungsmöglichkeiten

(MindestStammeinlage DM 500)

DM 50)

Haftung

 

mittelbare und beschränkte Haf-

mittelbare Haftung aller Ak-

 

 

tung aller Gesellschafter

tionäre auf Einlage

Leitungsbefugnis

 

bei Geschäftsführern

beim Vorstand

Organe

 

Geschäftsführung

 

Vorstand

 

 

ggf. Aufsichtsrat

 

Aufsichtsrat

 

 

Gesellschafter

 

 

Hauptversammlung

 

 

Versammlung

 

 

 

Gewinn-

und

gemäss

Gesellschaftervertrag

nach Beschluss der Hauptver-

Verlustverteilung

oder gemäß Geschäftsanteilen

sammlung auf Vorschlag des

 

 

 

 

 

 

Vorstandes

16

Vorstand

Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft unter eigener Verantwortung. Ihm obliegt die Geschäftsführung und Vertretung.

Grundkapital

Unter dem Grundkapital versteht man den durch die Aktionäre bei Gründung mindestens aufzubringenden Kapitalbetrag.

Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals beträgt gem. § 7 AktG 100000 Euro.

Die Aktie als Bruchteil des Grundkapitals

Nach § 1 Abs. 2 AktG hat die Aktiengesellschaft ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Die Aktien repräsentieren deshalb eine bestimmte Quote des Grundkapitals. Das deutsche Recht kennt aber nicht die „Quotenaktie“ (1/5000, 1/10000), sondern lediglich die „Nennwertaktie“. Der Mindestnennbetrag beträgt nach §8 AktG 50 Euro; höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle Hundert Euro lauten.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Aktiengesellschaft. Ihm obliegt vor allem die Bestellung bzw. Abberufung und Überwachung des Vorstands.

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der Aktiengesellschaft, sie ist die Versammlung der Anteilseigner, ihr stehen die grundlegenden Entscheidungen zu.

Grund-

Aufsichtsrat

Vorstand

kapital

Stammeinlage

 

 

 

 

Nennwert

 

 

Aktionär

 

Hauptversammlung

Gesellschafterversammlung

Stammkapital Aktie

Gründungskapital einer AG

Versammlung aller Aktionäre, die über die Verwendung des Gewinns entscheidet, 2/3 des Aufsichtsrats wählt und Vorstand und Aufsichtsrat entlastet

__________________________

__________________________

Leitendes Organ einer AG

− __________________________

Kontrollorgan einer AG

− __________________________

Bruchteil des Grundkapitals einer AG

− __________________________

17

Inhaber von Aktien einer AG

− __________________________

der einer Aktie aufgedruckte Geldbetrag

− __________________________

die auf den einzelnen Gesellschafter entfallen-

− __________________________

de Beteiligung am Stammkapital einer GmbH

 

Summe der Stammeinlagen einer GmbH

− __________________________

GmbH und/oder AG?

 

1.Zur Gründung einer __________ sind mindestens fünf Gründer erforderlich .

2.Das Stammkapital einer __________ beträgt mindestens 50.0000 Euro.

3.Der Gesellschafter einer __________ haftet mittelbar in Höhe seiner

4.Die Leitungsbefugnis einer __________ liegt beim Vorstand.

5.Die Organe einer __________ sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung

6.Bei einer __________ erfolgt die Gewinnund Verlustverteilung entweder gemäss Gesellschaftervertrag oder gemäss den Geschäftsanteilen.

Die AG

Die Rechtsgrundlage der AG ist das_________________________.

Die AG ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, d. h. eine _______________ ______________.

Zur Gründung einer AG ist ein notariell beurkundeter ________________

notwendig.

Die _____________ anzahl der Gesellschafter beträgt mindestens fünf. Das ___________ beträgt mindestens 100.000 Euro.

Der __________ einer __________ beträgt mindestens 50 Euro. Alle Gesellschafter __________ __________ mit ihrer Einlage.

Die Organe der AG sind _____________, _______________ und _______. Der _________ nimmt die Geschäftsleitung wahr.

Er wird vom __________________ eingesetzt und kontrolliert. Beide sind der ______________ Rechenschaft schuldig.

Die Gewinnund Verlustverteilung erfolgt nach Beschluss der

__________________ auf Vorschlag des _________________________.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Das entscheidende Merkmal dieser ____________________ ist im Namen ausgedrückt: die________ ______ den Gläubigern mit dem gesamten

_____________; wenn dies zur Deckung der Schulden nicht ausreicht, können die

______________ nur bis zur Höhe ihrer ________ in Anspruch genommen werden. Die Rechtsgrundlage für die ________ ist das ____________ in der Fassung vom 20. Mai 1889 mit verschiedenen Änderungen. Folgende wesentliche Re-

gelungen bestehen:

− Der _______________________ muss notariell geschlossen werden;

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