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Предпринимательство по-немецки. Учебное пособие.pdf
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F.Die für das Konzernverhältnis allein ausschlaggebende einheitliche Leitung muss tatsächlich ausgeübt werden. Voraussetzung ist nicht, dass die Leitung alle irgendwie wesentlichen Bereiche der unternehmerischen Tätigkeit umfaßt. Vielmehr genügt es, wenn die Konzernleitung die Geschäftspolitik der Konzerngesellschaften und sonstige grundsätzliche Fragen ihrer Geschäftsführung aufeinander abstimmt. Dies setzt kein Weisungsrecht voraus, sondern kann sich auch in der lockeren Form gemeinsamer Beratung vollziehen oder aus einer personellen Verflechtung der Verwaltungen resultieren (Kropff). Solche personellen Verflechtungen, die in der Regel mit kapitalmäßigen Verflechtungen einhergehen, sind neben vertraglichen Verbindungen (UnternehmensVerträge) auch Mittel zur Sicherstellung der einheitlichen Leitung.

G.Der Trust

H.Der Konzern

I.In der Betriebswirtschaftslehre hat sich wegen der vielfältigen Erscheinungsformen des Konzerns keine einheitliche Definition des Konzernbegriffs herausgebildet. Die im Detail unterschiedlichen Begriffsbestimmungen stellen jedoch überwiegend auf die wirtschaftliche Einheit ab, d. h. die einzelnen Konzernmitglieder werden als unselbständige Betriebsabteilungen der wirtschaftlichen Einheit „Konzern“ angesehen. Kern des aktienrechtlichen Konzernbegriffs ist nicht die wirtschaftliche Einheit. Für das Vorliegen eines Konzerns ist vielmehr die Zusammenfassung mehrerer Unternehmungen unter einheitlicher Leitung entscheidend (§ 18 AktG).

• Hören Sie sich den Text an und geben Sie den Inhalt des Textes wieder.

Bitte ergänzen Sie den folgenden Text mit Hilfe der Informationen aus der Abbildung:

Text 14: Beteiligungsstammbäume

Abb. 1 Der ,,Beteiligungsstammbaum“ eines mehrstufigen (verschachtelten) Unternehmensverbundes

57

Das AktG von 1965 unterscheidet in den §§ 15 ff (klammert man den rein vertraglich begründeten Unternehmensverbund aus) vier verschiedene Arten verbundener Unternehmen, d.h. von Unternehmen, die Mitglied eines Unternehmensverbundes sind:

(1)Im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen. Gemäß Abb. __________ trifft dies direkt für die Unternehmen

_______________ zu. Hinzu treten aber in einer weiteren Betrachtung auch die Unternehmen C, E, F, da sich nämlich bei Kumulierung der einzelnen Beteiligungsquoten zeigt, dass diese sich auch zumindest indirekt im Mehrheitsbesitz von ___ befinden.

(2)Abhängige und herrschende Unternehmen. Für das Vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses genügt die Möglichkeit der beherrschenden Einflussnahme, wie sie i.d.R. durch Kapitalmehrheit gegeben ist. In diesem Sinne sind in Abb.

____________ die Unternehmen ___________________________ von der herrschenden Unternehmung __________ abhängig. Bei einem (möglichen) Auseinanderfallen von Kapitalmehrheit und Stimmenmehrheit kommt es allerdings letztlich auf die Mehrheit der Stimmrechte an, damit von einem Abhängigkeitsverhältnis gesprochen werden kann.

(3)Konzernunternehmen. Von einem Konzern spricht man, wenn verbundene Unternehmen unter einheitlicher Leitung stehen. Wird dieser Tatbestand in Abb.

___________ als gegeben angenommen, so sind die Unternehmen ______ bis

_________ entsprechend Konzern unternehmen. Dabei liegt ein Unterordnungskonzern vor, wenn die einheitliche Leitung von einer herrschenden Unternehmung ausgeübt wird. Besteht ein solches Abhängigkeitsverhältnis nicht, ist aber das Merkmal der einheitlichen Leitung erfüllt, wird von einem Gleichordnungskonzern gesprochen.

(4)Wechselseitig beteiligte Unternehmen. Da das AktG (§ 152 Abs. 2) im Zweifel als Beteiligung nur Anteile an einer Kapitalgesellschaft ansieht, deren Nennbeträge insgesamt mindestens den vierten Teil des Nominalkapitals dieser Gesellschaft ausmachen, liegt der Fall wechselseitig beteiligter Unternehmungen nur dann vor, wenn jedem Unternehmen mindestens 25% der Anteile des anderen Unternehmens gehören. Dies ist in Abb. _____ für die Unternehmen ____ und ____ der Fall, die damit auch ohne die übrigen kapitalmäßigen Verflechtungen als verbundene Unternehmen gelten.

Konzentrationsfälle fallen nach ähnlichen Kriterien wie Kooperationen unter bestimmte Verbote (oder zumindest Anzeigepflichten). Von Verboten betroffen werden vor allem horizontale Konzentrationsvorgänge (Zusammenschlüsse von Unternehmen der gleichen Produktionsoder Handelsstufe), wenn durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Vertikale Zusammenschlüsse sowie Diversifikationsvorgänge sind dagegen weitgehend zulässig, sofern der Wettbewerb hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Zunehmend eingeengt wird aber auch hier die Möglichkeit gerade großer Unternehmen, serienweise kleine Unternehmen aufzukaufen.

58

1.Bitte teilen Sie den folgenden Text in sieben Abschnitte ein!

2.Ordnen Sie Formel, Zeichnungen und Tabellen den passenden Abschnitten zu!

3.Ergänzen Sie die Verweise auf die Abbildungen im Text!

4.Begründen Sie Ihre Meinung!

Text 15: Verfahren der Standortbestimmung

Nach den Ermittlungsmethoden und den verfolgten Zielen bieten sich an: Geometrische Bestimmung des transportkostenminimalen Standortes 1. Beispiel: Geht man bei einer transportkostenorientierten Standortkalkulation von einem einheitlichen Frachtkostensatz je Tonnenkilometer aus, dann lässt sich das Problem des optimalen Standortes auf die Frage nach dem tonnenkilometrischen Minimum reduzieren. Der optimale Standort liegt danach dort, wo insgesamt die geringsten Tonnenkilometer anfallen.

Das gilt sowohl für den Rohstoffbezug von verschiedenen Lieferanten oder Gewinnungsorten, als auch für den Verkauf von Fertigfabrikaten und Handelswaren. Legt man von einem frei gewählten Bezugspunkt (0) in einem Planquadranten, der außerhalb der Liefereroder Abnehmerbetrieben liegt, die Koordinaten jedes Lieferers oder Kunden A, B, C, D, E fest, so lässt sich aufgrund der Standortkoordinaten und der Liefermengen der optimale Standort wie dargestellt ermitteln (Abb.

___________). Der optimale Standort liegt also in unserem Koordinatensystem bei x = 5,0 km und y = 4,15 km. Spieltheoretische Bestimmung des umsatzstärksten Standortes. Jede mögliche eigene Entscheidung wird mit allen möglichen Entscheidungen der Wettbewerber kombiniert und der jeweils erzielbare Umsatz ermittelt. Der optimale Standort ist durch den unter Berücksichtigung der Handlungsfreiheiten der Wettbewerber maximalen Umsatz festgelegt. Beispiel: X und Y planen die Errichtung eines Warenhauses in einem Gebiet, das die Gemeinden A, B, C und D umfasst, deren Kaufkraft sich so auf die beiden Warenhäuser verteilen wird, dass sie dem jeweils nächst gelegenen Warenhaus voll zufließt bzw. bei gleicher Entfernung sich hälftig aufteilt. A, B, C und D sind nur durch eine Ringstraße verbunden. Abb.

_____ zeigt die Entfernungen und die Kaufkraftwerte (km bzw. Kk in TDM): Lassen sich X und Y jeweils in A nieder, so teilen sie sich gleichmäßig in die Kaufkraft sämtlicher Orte, da stets gleiche Entfernungen vorliegen. Entscheidet sich jedoch X für A und Y für B, so fließt X die Kaufkraft von A und D voll zu, während Y B und C auf sich vereinigt. Abb. _______ zeigt für X die Umsätze aller Kombinationsmöglichkeiten und ergibt B für X als optimalen Standort, da er den maximalen Minimalumsatz sichert. Würde X C wählen, so ginge Y nach D und vereinigte auf sich 275 TDM Umsatz, womit für X nur 225 TDM verblieben, denn in diesem Nullsummenspiel stellen die Umsatzgewinne des Y Umsatzverluste des X dar.

59

Kk A = 100

Kk B = 150

1

2

 

 

Koordinaten

Mengen

Xj • mj

Yj• mj,

 

 

Xj (km) Yj

mj (to)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

8

20

20

160

A

 

 

6

6

50

300

300

B

C

 

9

4

40

360

160

D

 

4

2

80

320

160

 

 

 

10

50

E

 

0

5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

200

1000

830

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

y

A

B

C

D

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A

 

250

150

150

250

 

 

 

 

 

 

 

 

B

 

350

250

275

350

 

 

 

 

 

 

 

 

C

 

350

225

250

350

 

 

 

 

 

 

 

 

D

 

250

150

150

250

 

 

 

 

 

 

 

 

4

 

 

 

 

3

Bitte unterstreichen Sie im folgenden Text die Kerninformationen und schreiben Sie sie stichpunktartig heraus!

Text 16: Die Standortentscheidung

Basis der Standortentscheidung ist:

die Berücksichtigung der Zielsetzung. Beim Unternehmen ist das lang fristig die maximale Eigenkapitalrentabilität;

der Bewertung der Standortfaktoren, um die Entscheidung im Hinblick auf das Ziel rechenbar zu machen.

Die betriebswirtschaftliche Theorie muss verlangen, die Bewertung der Standortfaktoren sowie eine Optimierungsrechnung für alle denkbaren Standorte durchzuführen, also für eine unendlich große Anzahl von Standorten. In der Praxis wird man diese Forderung nicht erfüllen können, da der Aufwand der Berechnung zu groß wäre. Daher werden lediglich mehrere Standorte verglichen, die sich aus irgendwelchen, eventuell außerhalb der Berechnung liegenden Gründen, zur Beurteilung anbieten.

60

Das genaueste Verfahren der Entscheidungsvorbereitung für die Standortwahl liegt darin, den erzielbaren Gewinn (bzw. die erzielbare Rentabilität, wenn die erforderlichen oder möglichen Investitionen unterschiedlich sind) für jeden gebotenen Standort zu ermitteln. Bei diesem Verfahren zeigt sich aber, dass wesentliche Teile der Standortfaktoren nicht bewertbar sind, so dass die Berechnung entweder Lücken haben muss oder dass mit sehr groben Wertannahmen zu arbeiten ist. Hier hilft man sich durch Verzicht auf Berechnungen und Erstellen der Entscheidungsvorbereitung mit Hilfe der Nutzwertanalyse. Hierbei werden die relevanten Standortfaktoren in einer Liste zusammengefasst und nach ihrer Bedeutung für das Unternehmen gewichtet. Danach erfolgt eine Bewertung der Standortfaktoren für jeden einzelnen Standort durch Vergabe einer Punktzahl (z. B. je nach Güte von 0 bis 10). Die Multiplikation der Bewertung mit der Gewichtung ergibt eine Wertzahl, die summiert den Gesamtwert des einzelnen Standortes repräsentiert.

Beispiel

Nutzwertanalyse zur Standortwahl

 

Gewiсhtung

 

Standort 1

Standort 2

 

Standortfaktor

 

 

 

 

 

 

Bewertung

 

Bewertung

 

 

(G)

G × B

 

G × B

 

(B)

 

(B)

 

 

 

 

 

 

 

Raum

5

2

 

10

10

 

50

Arbeitsmarkt

30

9

 

270

3

 

90

Material

15

3

 

45

5

 

75

politisches

10

8

 

80

4

 

40

Umfeld

 

 

 

 

 

 

 

Entsorgung

5

3

 

15

4

 

20

Absatzmärkte

25

1

 

25

9

 

225

Steuern

10

6

 

60

4

 

40

Summe

100

 

505

 

540

Das Beispiel zeigt für den Standort 2 eine höhere Bewertungsziffersumme als für den Standort 1. Standort 2 ist daher günstiger.

Die Analyse kann ergeben, wie dies auch im Beispiel 3.2 der Fall ist, dass mehrere wichtige Standortfaktoren in den Ergebnissen konträr sind, beispielsweise:

Standort 1 bietet günstige Arbeitskräfte;

Standort 2 bietet gute Absatzmöglichkeiten.

In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Standortspaltung vorzusehen. Die Fertigung wäre dann in Standort 1, Absatz und Geschäftsleitung in Standort 2 anzusiedeln. Durch derartige Überlegungen kann es zu einer Aufspaltung des Unternehmens auf mehrere Standorte kommen. Zu beachten ist dabei aber, dass die erforderliche Steuerung aller Betriebe und die Überwachung bei gespaltenen Standorten höhere Kosten verursacht als bei einem Einheitsstandort.

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