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- •Rechtsformen der deutschen Unternehmen
- •Private und öffentliche Betriebe
- •Kriterien zur Wahl einer Rechtsform für die private Unternehmung
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- •Text 6: Die Folgen einer Schlamperei
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- •Text 8: Wirtschaftliche Bedeutung von Kapitalgesellschaften
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- •Text 11: Fünf wichtige Rechtsformen im Überblick
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- •Text 14: Beteiligungsstammbäume
- •Text 15: Verfahren der Standortbestimmung
- •Text 16: Die Standortentscheidung
- •STRUKTURÜBUNGEN
- •Übung 1: Wortzusammensetzung
- •Übung 2: Rechts-Links-Erweiterungen
- •Übung 3: Rechts-Links-Erweiterungen
- •Übung 4: Wortbildung, Funktionsverbgefüge
- •Übung 5: Abkürzungen im Bereich "Rechtsformen von Unternehmen"
- •Übung 6: Wortbildung
- •Übung 7: Klassifizieren und Definieren
- •Übung 8: Klassifizieren
- •Übung 9: Definieren und Klassifizieren
- •ÜBUNGEN ZUR PRODUKTION
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- •ЗАКЛЮЧЕНИЕ (ABSCHLUSS)
- •QUELLENVERZEICHNIS
Private und öffentliche Betriebe
Im marktwirtschaftlichen System kann man die Betriebe nach ihrer Zugehörigkeit zu einem privaten Unternehmen oder zur öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde etc.) in private und öffentliche Betriebe unterteilen. Danach ist die Deutsche Bundesbahn ein öffentlicher Betrieb, Unternehmen wie die Siemens AG, Fried. Krupp GmbH sind privat Betriebe.
städtisches Theater Daimler Benz AG städtisches Krankenhaus Universität
Bauernhof
Deutsche Bundesbahn
Universität
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Öffentlicher (Verwaltungs-) Betrieb, sofern vom Staat getragen und die Deckung des Budgets im wesentlichen durch den Staatsetat erfolgt.
Privater Haushalt, wenn nur Eigenbedarf produziert wird. Privater Betrieb, wenn auch Fremdbedarf durch Bereitstellung von Gütern gedeckt wird.
Öffentliches Unternehmen, das vom Staat getragen wird, bei dem die Deckung des Bedarfs an Dienstleistungen aber über den Markt erfolgt.
Kriterien zur Wahl einer Rechtsform für die private Unternehmung
Von der Wahl der Rechtsform wird eine Reihe betriebswirtschaftlicher Kernfragen entscheidend beeinflusst: die Leitungsbefugnis, die Haftung, die Gewinnund Verlustbeteiligung, die Steuerbelastung, die Informationspflicht und die Mitbestimmung.
Die Elemente der Leitungsbefugnis sind Geschäftsführung und Vertretung. Die Geschäftsführungsbefugnis regelt die Rechtsbeziehung der Gesellschafter untereinander.
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Sie bezieht sich nur auf das Innenverhältnis und umfaßt ausschließlich Handlungen, die der gewöhnliche Geschäftsablauf mit sich bringt. Vertretungsmaßnahmen sind dagegen rechtsgeschäftliche Erklärungen, die die Vertretungsberechtigten im Namen der Gesellschaft nach außen wirksam abgeben und entgegennehmen. Vertretungsmaßnahmen betreffen also das Außenverhältnis der Unternehmung und wirken gegenüber Dritten.
−Bei der Haftung ist zunächst zwischen beschränkter und unbeschränkter Haftung zu unterscheiden. Bei beschränkter Haftung steht den Gläubigern lediglich das Gesellschaftsvermögen zur Verfügung; bei unbeschränkter Haftung darüber hinaus noch das Privatvermögen der Gesellschafter.
−Bei der Gewinnund Verlustbeteiligung handelt es sich um eine Beteiligung am Unternehmensergebnis. Sie ist weitgehend von der Höhe des Kapitalanteils und der wirtschaftlichen Lage einer Unternehmung abhängig.
−Bei der Kapitalbeschaffung unterscheidet man zwischen der Beschaffung von Eigenkapital (Beteiligungen, Einlage) und von Fremdkapital (Kredite, Darlehen, Anleihe). Die Eigenkapitalausstattung ist eine Voraussetzung für die Beschaffung von Fremdkapital.
−Die Art der Besteuerung richtet sich nach der Rechtsform der Unternehmung.
−Die Informationspflicht ist für die Unternehmungen je nach Rechtsform unterschiedlich geregelt. Für bestimmte Rechtsformen sowie für Betriebe bestimmter Größenordnung besteht Publizitätszwang, d. h. sie sind verpflichtet ihren Jahresabschluss und Geschäftsbericht zu veröffentlichen.
−Ob eine Unternehmung der Mitbestimmung unterliegt und welches Gesetz gegebenenfalls anzuwenden ist, richtet sich nach einer Kombination von Rechtsform, Beschäftigungszahl und Unternehmenszweck.
Die oben angeführten Kriterien dienen insofern der Auswahl einer bestimmten Rechtsform, als sie die verfügbaren Alternativen im Hinblick auf die angestrebten Ziele bewerten helfen.
Bitte ergänzen Sie mit Hilfe des obigen Textes:
Die verschiedenen Rechtsformen können sich durch folgende Faktoren unterscheiden:
−die Zahl der an dem Unternehmen beteiligten Personen
−die _________________________________________
−die _____________________________ gegenüber Dritten
−Art und Umfang der Beteiligung an _________ und ________________
−die Art der Beschaffung des _____________________________
−die Art der ___________________________________________
−die Art und den Umfang der _____________________________________
−die Art der _____________________________________
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Sinne des bürgerlichen Rechts Summe |
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der einerer Person zustehenden, |
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in Geld schätzbaren Güter |
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der vertragliche Zusammenschluss mehrerer Perso- |
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nen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks |
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in der Erfolgsrechnung eines Betriebs die Differenz |
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zwischen Ertrag und Aufwand einer Periode |
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jemand, der kraft eines Schuldverhältnisses berech- |
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tigt ist, von einem anderen eine Leistung zu fordern |
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das Einstehenmüssen für Verbindlichkeiten |
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im Handelsrecht die Barund Sachleistungen, mit |
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denen sich ein Gesellschafter an einer Handelsgesell- |
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schaft beteiligt |
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alle Maßnahmen zur Finanzierung von Unterneh- |
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mungen mit dem Ziel, den erforderlichen Kapitalbe- |
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darf auf der Grundlage eines Finanzplans zu decken |
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Abgaben, die der Staat oder die von ihm beauftragten |
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Körperschaften wie Länder und Gemeinden ohne |
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unmittelbare Gegenleistung erheben |
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Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Betriebs-
geschehen, die Lage und Erfolge einer Unterneh- − _____________________
mung sowie über die Ursachen ihrer geschäftlichen Entwicklung
• Hören Sie sich den Text an und geben Sie den Inhalt des Textes wieder.
Rechtsformalternativen
Personengesellschaft
Zunächst lassen sich die Rechtsformen nach ihrem privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Charakter unterscheiden.
Für die Rechtsformentscheidung von Industriebetrieben stehen die verschiedenen Formen des Privatrechts im Vordergrund. Dabei ist insbesondere die Unterscheidung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften von Bedeutung. Der Begriff der Gesellschaft bezieht sich in diesem Zusammenhang auf freiwillige Personenzusammenschlüsse, die auf vertraglicher Basis die Förderung selbstgewählter Ziele anstreben.
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Personengesellschaften fußen auf dem allgemeinen Gesellschaftsrecht des BGB. Sie bauen in besonderem Maße auf der persönlichen Verbundenheit der einzelnen Gesellschafter auf. Da die Existenz der Unternehmung regelmäßig eng mit der Mitgliedschaft der Einzelperson verbunden ist, ist die Mitgliedschaft ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter grundsätzlich nicht übertragbar. Durch die normalerweise geringe Gesellschafterzahl können Sonderinteressen der Gesellschafter im Gesellschaftsverhältnis starke Berücksichtigung finden.
Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften lösen sich dagegen von solchen persönlichen Bindungen der Mitglieder und gründen das Gesellschaftsverhältnis auf die wirtschaftlichen Mitgliedsbeziehungen. Bei ihnen steht die reine Kapitalbeteiligung im Vordergrund. Kennzeichen der im allgemeinen Vereinsrecht verankerten Kapitalgesellschaft ist die Existenz eines ziffernmäßig festgelegten Gesellschaftskapitals (Grundkapital der AG; Stammkapital der GmbH). Aus juristischer Sicht werden die Gläubigergarantien anstelle der persönlichen Haftung der Gesellschafter im wesentlichen durch das in Höhe des Gesellschaftskapitals vor der Ausschüttung geschützte Vermögen übernommen. Eine Veränderung dieses Kapitals kann nur aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses erfolgen.
Bitte füllen Sie das folgende Flussdiagramm mit Hilfe des obigen Textes aus:
Rechtsformen
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Rechtsformen öffentlicher |
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Unternehmungen |
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Personengesellschaften: |
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Kapitalgesellschaften: |
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