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Haftung
Es gibt mehrere Formen der Haftung:
−unmittelbar: Ein Gläubiger kann jeden einzelnen Gesellschafter unmittelbar (und nicht auf dem Umweg über die Gesellschaft, z. B. über eine Nachschusspflicht) in Anspruch nehmen;
−unbeschränkt: Der Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen, also auch mit seinem Privatvermögen und nicht nur mit dem in die oHG eingebrachten Gesellschaftsanteil;
−primär: Ein Gläubiger kann sich sofort an den Gesellschafter halten, er muss nicht zuerst die Gesellschaft in Anspruch nehmen; der Gesellschafter hat also nicht eine Art „Einrede der Vorausklage“;
−gesamtschuldnerisch: Jeder Gesellschafter haftet dem Gläubiger gegenüber für die volle Summe (auf das Ganze) und nicht lediglich in Höhe der Quote seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen (vgl. dazu die Ausführungen bei der BGBGesellschaft
schuldnerisch |
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Zugriffsmöglichkeit eines Gläubigers auf das |
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Vermögen eines jeden Gesellschafters |
− _______________________ |
Zugriffsmöglichkeit eines Gläubigers lediglich |
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auf das Gesellschaftsvermögen |
− _______________________ |
Zugriffsmöglichkeit eines Gläubigers auf Pri- |
|
vatvermögen und Gesellschaftsanteil eines Ge- |
− _______________________ |
sellschafters |
|
Zugriffsmöglichkeit eines Gläubigers auf die |
|
volle geschuldete Summe ungeachtet der Ge- |
− _______________________ |
sellschaftseinlage eines Gesellschafters
natürliche |
juristische |
Person |
Person |
Kaufmann |
stiller |
|
|
|
Gesellschaftler |
|
|
11
im Rechtssinn alle Menschen
Person, die sich an einem Handelsgewerbe Unternehmen) so beteiligt, dass ihre Einlage gegen Gewinnbeteiligung in das Vermögen dieser Unternehmung zeitweilig übergeht
−______________________
−______________________
einheitlich rechtlich geregelte, soziale Organi- |
− ______________________ |
|||
sation, die als Einheit rechtsfähig ist |
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im handelsrechtlichen Sinn derjenige, der ein |
− ______________________ |
|||
Handelsgewerbe selbständig betreibt |
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Handels- |
|
Handels- |
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register |
gewerbe |
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Gewerbe |
Firma |
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Name, unter dem ein Kaufmann im Wirtschaftsverkehr seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt
rechtlich jede planmäßige, auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte Tätigkeit (außer in der Landund Forstwirtschaft und in freien Berufen)
Gewerbe, das eine Tätigkeit gemäß § 1 II HGB zum Gegenstand hat oder einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert oder in einer bestimmten Rechtsform betrieben wird
öffentliches, beim Amtsgericht geführtes Verzeichnis aller privater Unternehmen mit den zu den Unternehmen gehörenden Rechtsformen
−______________________
−______________________
−______________________
−______________________
• Hören Sie sich den Text an und geben Sie den Inhalt des Textes wieder.
Bitte ergänzen Sie den folgenden Text mit Hilfe der Informationen auf S. 11–12!
Kaufmann ist, wer nach § 1 II HGB ein ______________________ betreibt. Den Namen, unter dem ein Kaufmann im Wirtschaftsverkehr sein _______ be-
treibt, bezeichnet man als ___________. Sowohl ___________________als
___________________ Personen können Kaufmannseigenschaften besitzen.
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Einzelunternehmen |
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§§ 1 – 104 HGB und §§ 716, 723 BGB |
Rechtsgrundlagen |
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Rechtsfähigkeit |
Rechtsfähig ist der Einzelunternehmer als natürliche Person |
Gründung |
formlos |
Gesellschafter |
Einzelunternehmer bzw. Einzelunternehmer und stille Gesell- |
|
schafter |
Eigenkapitalbe- |
Durch in ihrer Höhe gesetzlich nicht festgelegte Einlage des |
schaffung |
Einzelunternehmers bzw. des Einzelunternehmers und stillen |
|
Gesellschafters |
Haftung |
Unmittelbar und unbeschränkt |
Leitungsbefugnis |
Geschäftsführung und Vertretung durch den Einzelunternehmer |
|
bzw. einen leitenden |
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Angestellten |
Firma |
Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vorna- |
|
men |
Bitte ergänzen Sie den folgenden Text mit Hilfe der obiger Tabelle!
Rechte und Pflichten des ____________________ sind im HGB (§§ 1 – l04) und im BGB (§§ 716, 723) geregelt.
Der ______________ ist als ____________ ________ rechtsfähig.
Er beschafft sein _______________ durch seine _________ bzw. seine
__________ und die des/der stillen Gesellschafter ( s).
Diese ist in ihrer Höhe _______ ____________ festgelegt.
Der Einzelunternehmer _________ ___________ und ________________.
Er führt und __________ das Unternehmen selbst oder beauftragt einen leitenden Angestellten.
Der Firmenname besteht im __________________ des _______________ mit mindestens einem ausgeschriebenen _________________.
Personengesellschaften
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Die Offene |
Die Kommanditgesellschaft |
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Handelsgesellschaft (OHG) |
(KG) |
Rechtsgrundlagen |
§§ 105 –160 HGB |
§§ 161 – 177 HGB |
Gründung |
Durch Gesellschafts-vertrag |
Durch Gesellschaftsvertrag |
|
Durch mindestens zwei Ge- |
Durch mindestens 1 Komple- |
|
sellschafter |
mentär und 1 Kommanditisten |
|
Durch Eintragung ins Han- |
Durch Eintragung ins Handels- |
|
delsregister |
register, zusätzlich Anmeldung |
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des Namens der Kommanditis- |
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Gründungskapital gesetzlich |
ten uni den Betrag der Einlage |
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nicht festgelegt |
eines jeden |
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Grundkapital gesetzlich nicht |
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|
festgelegt |
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Haftung |
Unbeschränkte, |
unmittelba- |
unbeschränkte |
Haftung |
des |
|||
|
re |
und |
gesamtschuldneri- |
Komplementärs; |
beschränkte |
|||
|
sche Haftung aller Gesell- |
Haftung des Kommanditisten |
||||||
|
schafter |
auch |
mit |
ihrem |
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Privatvermögen |
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Leitungsbefugnis |
alle |
Gesellschafter |
berech- |
nur bei Komplementären |
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tigt |
und verpflichtet, wenn |
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im |
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Gesellschaftsvertrag |
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nichts anderes vereinbart |
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Gewinnund |
nach |
Gesellschaftsvertrag |
nach Gesellschaftsvertrag |
oder |
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Verlustbeteiligung |
oder nach § 121 HGB (4% |
4% des Kapitalanteils, der Rest |
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|
der Kapitaleinlage für jeden |
wird angemessen verteilt |
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Gesellschafter, |
Restgewinn |
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|||
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oder -verlust nach Köpfen) |
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Eigenkapitalbe- |
Einlage des Gesellschafter |
Anteile der Komplementäre und |
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schaffungs- |
Aufnahme neuer |
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|
Kommanditisten |
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möglichkeiten |
Gesellschafter |
|
|
Neuaufnahme von Kommandi- |
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tisten und Komplementären |
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Offene Handelsgesellschaft (OHG) und/oder Kommanditgesellschaft (KG)?
1.Die Gründung einer _______________ erfordert mindestens zwei Gesell-
schafter.
2.Bei der __________ haften die Gesellschafter persönlich, unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.
3.Bei der _________ liegt die Leitungsbefugnis beiden Komplementären.
4.Bei der _________ ist bei der Gewinnund Verlustverteilung, falls der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, 4% Kapitalverzinsung und angemessene Verteilung des Restes vorgesehen.
5.Bei der __________ erfolgt die Eigenkapitalbeschaffung über die Einlagen und die Aufnahme neuer Gesellschafter.
Die KG
Die KG ist eine _________________________, bei der es zwei Arten von Gesellschaftern gibt: den ___________________ und den _________________.
Die ___________________ haften gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Unternehmung, d. h. nicht nur mit ihrer _______, sondern auch mit ihrem __________________; sie haben _____________________ (Geschäftsführung und Vertretung).
Die ___________________ haben im wesentlichen nur die Funktion der Kapitalgeber, sie leisten die im Gesellschaftsvertrag festgelegte _________.
Sie haben keine ___________________, sondern nach §§ 164 u. 166 HGB bestimmte Kontrollund Widerspruchsrechte.
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