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Предпринимательство по-немецки. Учебное пособие.pdf
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Haftung

Es gibt mehrere Formen der Haftung:

unmittelbar: Ein Gläubiger kann jeden einzelnen Gesellschafter unmittelbar (und nicht auf dem Umweg über die Gesellschaft, z. B. über eine Nachschusspflicht) in Anspruch nehmen;

unbeschränkt: Der Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen, also auch mit seinem Privatvermögen und nicht nur mit dem in die oHG eingebrachten Gesellschaftsanteil;

primär: Ein Gläubiger kann sich sofort an den Gesellschafter halten, er muss nicht zuerst die Gesellschaft in Anspruch nehmen; der Gesellschafter hat also nicht eine Art „Einrede der Vorausklage“;

gesamtschuldnerisch: Jeder Gesellschafter haftet dem Gläubiger gegenüber für die volle Summe (auf das Ganze) und nicht lediglich in Höhe der Quote seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen (vgl. dazu die Ausführungen bei der BGBGesellschaft

schuldnerisch

 

Zugriffsmöglichkeit eines Gläubigers auf das

 

Vermögen eines jeden Gesellschafters

− _______________________

Zugriffsmöglichkeit eines Gläubigers lediglich

 

auf das Gesellschaftsvermögen

− _______________________

Zugriffsmöglichkeit eines Gläubigers auf Pri-

 

vatvermögen und Gesellschaftsanteil eines Ge-

− _______________________

sellschafters

 

Zugriffsmöglichkeit eines Gläubigers auf die

 

volle geschuldete Summe ungeachtet der Ge-

− _______________________

sellschaftseinlage eines Gesellschafters

natürliche

juristische

Person

Person

Kaufmann

stiller

 

 

Gesellschaftler

 

 

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im Rechtssinn alle Menschen

Person, die sich an einem Handelsgewerbe Unternehmen) so beteiligt, dass ihre Einlage gegen Gewinnbeteiligung in das Vermögen dieser Unternehmung zeitweilig übergeht

______________________

______________________

einheitlich rechtlich geregelte, soziale Organi-

− ______________________

sation, die als Einheit rechtsfähig ist

 

 

 

im handelsrechtlichen Sinn derjenige, der ein

− ______________________

Handelsgewerbe selbständig betreibt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Handels-

 

Handels-

 

 

register

gewerbe

 

 

 

Gewerbe

Firma

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name, unter dem ein Kaufmann im Wirtschaftsverkehr seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

rechtlich jede planmäßige, auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte Tätigkeit (außer in der Landund Forstwirtschaft und in freien Berufen)

Gewerbe, das eine Tätigkeit gemäß § 1 II HGB zum Gegenstand hat oder einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert oder in einer bestimmten Rechtsform betrieben wird

öffentliches, beim Amtsgericht geführtes Verzeichnis aller privater Unternehmen mit den zu den Unternehmen gehörenden Rechtsformen

______________________

______________________

______________________

______________________

• Hören Sie sich den Text an und geben Sie den Inhalt des Textes wieder.

Bitte ergänzen Sie den folgenden Text mit Hilfe der Informationen auf S. 11–12!

Kaufmann ist, wer nach § 1 II HGB ein ______________________ betreibt. Den Namen, unter dem ein Kaufmann im Wirtschaftsverkehr sein _______ be-

treibt, bezeichnet man als ___________. Sowohl ___________________als

___________________ Personen können Kaufmannseigenschaften besitzen.

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Einzelunternehmen

 

§§ 1 – 104 HGB und §§ 716, 723 BGB

Rechtsgrundlagen

Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist der Einzelunternehmer als natürliche Person

Gründung

formlos

Gesellschafter

Einzelunternehmer bzw. Einzelunternehmer und stille Gesell-

 

schafter

Eigenkapitalbe-

Durch in ihrer Höhe gesetzlich nicht festgelegte Einlage des

schaffung

Einzelunternehmers bzw. des Einzelunternehmers und stillen

 

Gesellschafters

Haftung

Unmittelbar und unbeschränkt

Leitungsbefugnis

Geschäftsführung und Vertretung durch den Einzelunternehmer

 

bzw. einen leitenden

 

Angestellten

Firma

Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vorna-

 

men

Bitte ergänzen Sie den folgenden Text mit Hilfe der obiger Tabelle!

Rechte und Pflichten des ____________________ sind im HGB (§§ 1 – l04) und im BGB (§§ 716, 723) geregelt.

Der ______________ ist als ____________ ________ rechtsfähig.

Er beschafft sein _______________ durch seine _________ bzw. seine

__________ und die des/der stillen Gesellschafter ( s).

Diese ist in ihrer Höhe _______ ____________ festgelegt.

Der Einzelunternehmer _________ ___________ und ________________.

Er führt und __________ das Unternehmen selbst oder beauftragt einen leitenden Angestellten.

Der Firmenname besteht im __________________ des _______________ mit mindestens einem ausgeschriebenen _________________.

Personengesellschaften

 

Die Offene

Die Kommanditgesellschaft

 

Handelsgesellschaft (OHG)

(KG)

Rechtsgrundlagen

§§ 105 –160 HGB

§§ 161 – 177 HGB

Gründung

Durch Gesellschafts-vertrag

Durch Gesellschaftsvertrag

 

Durch mindestens zwei Ge-

Durch mindestens 1 Komple-

 

sellschafter

mentär und 1 Kommanditisten

 

Durch Eintragung ins Han-

Durch Eintragung ins Handels-

 

delsregister

register, zusätzlich Anmeldung

 

 

des Namens der Kommanditis-

 

Gründungskapital gesetzlich

ten uni den Betrag der Einlage

 

nicht festgelegt

eines jeden

 

 

Grundkapital gesetzlich nicht

 

 

festgelegt

13

Haftung

Unbeschränkte,

unmittelba-

unbeschränkte

Haftung

des

 

re

und

gesamtschuldneri-

Komplementärs;

beschränkte

 

sche Haftung aller Gesell-

Haftung des Kommanditisten

 

schafter

auch

mit

ihrem

 

 

 

 

Privatvermögen

 

 

 

 

 

Leitungsbefugnis

alle

Gesellschafter

berech-

nur bei Komplementären

 

 

tigt

und verpflichtet, wenn

 

 

 

 

im

 

Gesellschaftsvertrag

 

 

 

 

nichts anderes vereinbart

 

 

 

Gewinnund

nach

Gesellschaftsvertrag

nach Gesellschaftsvertrag

oder

Verlustbeteiligung

oder nach § 121 HGB (4%

4% des Kapitalanteils, der Rest

 

der Kapitaleinlage für jeden

wird angemessen verteilt

 

 

Gesellschafter,

Restgewinn

 

 

 

 

oder -verlust nach Köpfen)

 

 

 

Eigenkapitalbe-

Einlage des Gesellschafter

Anteile der Komplementäre und

schaffungs-

Aufnahme neuer

 

 

Kommanditisten

 

 

möglichkeiten

Gesellschafter

 

 

Neuaufnahme von Kommandi-

 

 

 

 

 

 

tisten und Komplementären

 

Offene Handelsgesellschaft (OHG) und/oder Kommanditgesellschaft (KG)?

1.Die Gründung einer _______________ erfordert mindestens zwei Gesell-

schafter.

2.Bei der __________ haften die Gesellschafter persönlich, unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.

3.Bei der _________ liegt die Leitungsbefugnis beiden Komplementären.

4.Bei der _________ ist bei der Gewinnund Verlustverteilung, falls der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, 4% Kapitalverzinsung und angemessene Verteilung des Restes vorgesehen.

5.Bei der __________ erfolgt die Eigenkapitalbeschaffung über die Einlagen und die Aufnahme neuer Gesellschafter.

Die KG

Die KG ist eine _________________________, bei der es zwei Arten von Gesellschaftern gibt: den ___________________ und den _________________.

Die ___________________ haften gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Unternehmung, d. h. nicht nur mit ihrer _______, sondern auch mit ihrem __________________; sie haben _____________________ (Geschäftsführung und Vertretung).

Die ___________________ haben im wesentlichen nur die Funktion der Kapitalgeber, sie leisten die im Gesellschaftsvertrag festgelegte _________.

Sie haben keine ___________________, sondern nach §§ 164 u. 166 HGB bestimmte Kontrollund Widerspruchsrechte.

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