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Einführung in das Recht und Rechtspflege auf Deutsch = Право и соблюдение права на немецком языке. Учебник

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В.С. Григорьева, И.Е. Ильина
EINFÜHRUNG IN DAS RECHT
UND RECHTSPFLEGE
AUF DEUTSCH
ПРА В О И СОБЛЮДЕНИЕ П РА ВА
НА НЕМЕЦКОМ ЯЗЫКЕ
Москва
Ай Пи Ар Медиа
2025
УДК 811.112 ББК 81.2 Г83
Авторы:
Григорьева В.С. — д-р филол. наук, проф. кафедры «Иностранные языки
и профессиональная коммуникация»
Тамбовского государственного технического университета;
Ильина И.Е. — канд. филол. наук, доц. кафедры «Иностранные языки
и профессиональная коммуникация»
Тамбовского государственного технического университета
Рецензенты:
Зайцева В.В. — канд. филол. наук, доц. кафедры
«Русский язык как иностранный» Тамбовского государственного
университета им Г.Р. Державина;
Глазкова М.М. — канд. филол. наук, доц. кафедры «Русский язык»
Тамбовского государственного технического университета
Григорьева, Валентина Сергеевна.
Г83 Einführung in das Recht und Rechtspflege auf Deutsch = Право и соблюде-
ние права на немецком языке : учебник / В.С. Григорьева, И.Е. Ильина. — Москва : Ай Пи Ар Медиа, 2025. — 203 с. — Текст : электронный.
ISBN 978-5-4497-4522-4
Учебник «Einführung in das Recht und Rechtspflege auf Deutsch = Право и соблюдение права на немецком языке» представляет собой учебное издание по практике устной и письменной речи немецкого языка в сфере юриспруденции. Каждый раздел учебника включает теоретическую часть, свод грамматических упражнений, задания для самостоятельной работы и тексты для домашнего чтения, что способствует наилучшему усвоению материала и обеспечивает практическое овладение немецким языком.
Студентам предлагается интересный материал по темам в профессиональ­ном контексте. Книга помогает достаточно прочно усвоить немецкий язык и ис­пользовать его в работе, связанной с юридической деятельностью.
Подготовлено в соответствии с требованиями Федерального государствен­ного образовательного стандарта высшего образования.
Учебник подготовлен для студентов I, II, III курсов неязыковых вузов, изу­чающих право, и может быть использован при освоении дисциплины «Ино­странный язык в сфере юриспруденции».
Учебное электронное издание
ISBN 978-5-4497-4522-4 © Григорьева В.С., Ильина И.Е., 2025
© ООО Компания «Ай Пи Ар Медиа», 2025
Учебное издание
Григорьева Валентина Сергеевна
Ильина Ирина Евгеньевна
Редактор Е.А. Семенова
Технический редактор, компьютерная верстка Г.И. Иванова
Обложка Я.А. Кирсанов, С.С. Сизиумова, фотобанк Freepik
Подписано к использованию 09.07.2025. Объем данных 7 Мб.
ООО Компания «Ай Пи Ар Медиа»
8 800 555 22 35 (бесплатный звонок по России)
E-mail: sales@iprmedia.ru
СОДЕРЖАНИЕ
Studienfach Rechtswissenschaft ................................................................................... 5
Grundrechte ................................................................................................................... 9
Verfassungsgrundsätze ................................................................................................ 16
Staatsorgane ................................................................................................................. 22
Verwaltungsaufbau ...................................................................................................... 28
Gesetzgebung .............................................................................................................. 33
Die Europäische Gemeinschaft (Eg) ........................................................................... 38
Die Organe der Europäischen Gemeinschaft .............................................................. 45
Der Europäische Gerichtshof: Entscheidung Zur Freizügigkeit ................................. 51
Der Europäische Gerichtshof: Urteilsbegründung ...................................................... 56
Strafrecht: Buchbesprechung ...................................................................................... 64
Strafrecht: Übungsarbeiten .......................................................................................... 69
Strafrecht: Handlung und Erfolg ................................................................................. 75
Strafgesetzbuch (Stgb): §223 körperverletzung .......................................................... 82
Jugendstrafrecht ........................................................................................................... 94
Gerichtsbarkeit .......................................................................................................... 105
Gerichte und gerichtsverfahren ................................................................................. 113
Steuerrecht ................................................................................................................. 125
Sozialrecht ................................................................................................................. 134
Jugendschutz .............................................................................................................. 144
Umweltrecht .............................................................................................................. 155
Vertragsrecht ............................................................................................................. 161
Sachenrecht ................................................................................................................ 175
Gesellschaftsrecht ...................................................................................................... 183
Produkthaftungsgesetz ............................................................................................... 195
Schlussfolgerung ....................................................................................................... 202
Quellenverzeichnis .................................................................................................... 203
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STUDIENFACH RECHTSWISSENSCHAFT
Einführung:
1. Begründen Sie kurz, warum Sie eine Ausbildung auf dem Gebiet der Rechtswis­senschaft gewählt haben.
2. Welches Berufsziel haben Sie? Streben Sie eine Spezialisierung im Bereich der
Rechtswissenschaft an?
3. Wie verläuft der Ausbildungsweg eines Juristen? Was wissen Sie darüber?
TEXT
Ziel der Juristenausbildung ist «der dem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat verpflichtete Jurist, der die Rechtswissenschaft mit ihren Bezügen zu ver-
wandten Wissenschaften kennt, die Methoden der Rechtsanwendung beherrscht und sich aufgrund der erworbenen Kenntnisse in alle Bereiche der Rechtspraxis einarbei­ten kann». So sagt es das Juristenausbildungsgesetz von Rheinland-Pfalz. (JAG). Zu diesem Zweck absolviert der angehende Jurist erst ein Universitätsstudium, das mit der ersten juristischen Staatsprüfung (Referendarexamen) abschließt. Anschließend folgt der juristische Vorbereitungsdienst, kurz Referendarzeit genannt. Er dauert zwei- einhalb Jahre. In dieser Zeit durchwandert der Referendar verschiedene praktische
Ausbildungsstationen in Justiz und Verwaltung. Es werden während dieser Zeit Refe- rendarbezüge gezahlt. Am Ende dieses Ausbildungsabschnittes steht die zweite juris-
tische Staatsprüfung (Assessorexamen). Im Universitätsstudium beschäftigt sich der zukünftige Jurist mit den drei großen Rechts- gebieten: Zivilrecht, Staats- und Verwaltungsrecht und Strafrecht. Der Gegenstand des Strafrechts — das Laien oft fälschlich mit dem Recht überhaupt gleichsetzen — be-
darf keiner Erläuterung. Im Zivilrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen den Bürgern, vor allem Vertragsverhältnisse, Schadensersatzverpflichtungen, familien-
und erbrechtliche Fragen im Mittelpunkt. Im Staats- und Verwaltungsrecht geht es einerseits um Rechtsbeziehungen zwischen den staatlichen Organen und Organisationen (z. B. Bundestag — Bundesrat, Länder —
Gemeinden), andererseits um das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern (z. B. die Gewährleistung oder Einschränkung von Grundrechten). Zu allen drei Be­reichen gehören überdies entsprechende Materien des Prozessrechts, die sich mit dem Verfahren vor den Zivil- und Strafgerichten, Verfassungs- und Verwaltungsgerichten beschäftigen.
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1. Welche der folgenden Überschriften fasst den Textinhalt am besten zusammen? Begründen Sie kurz Ihre Wahl. a) Das Juristenausbildungsgesetz von Rheinland-Pfalz; b) Die Rechtsgebiete im Studium; c) Beschreibung des Studienfaches Rechtswissenschaft; d) Gegenstände der Rechtsgebiete.
2. Lesen Sie bitte den Text noch einmal und lösen Sie dabei die folgenden Aufgaben. Notieren Sie die Wörter, die den Ausbildungsgang eines Juristen kennzeichnen. a) ____________________________________________ b) ____________________________________________ c) ____________________________________________ d) ____________________________________________ Mit welchen Rechtsgebieten muss sich der Student während seines Studiums be-
schäftigen?
a) ____________________________________________ b) ____________________________________________ c) ____________________________________________ d) ____________________________________________
Welche Rechtsgebiete werden im Text näher definiert?
a) Strafrecht; b) Zivilrecht; c) Staats- und Verwaltungsrecht; d) Prozessrecht.
3. Wodurch wird das Ziel der Juristenausbildung an der Universität Trier festgelegt?
4. Welche Examen müssen abgelegt werden?
5. Wodurch werden die Beziehungen zwischen den Bürgern geregelt?
6. Für welche Bereiche ist das Staats- und Verwaltungsrecht anzuwenden?
7. Welches Recht schützt die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens?
8. Wodurch werden Verfahren vor den unterschiedlichen Gerichten geregelt?
GRAMMATIK
1. Ergänzen Sie die fehlenden Adjektivendungen. a) der freiheitlich___, demokratisch___ und sozial___ Rechtsstaat; b) die verwandt___ Wissenschaften; c) die erworben___ Kenntnisse;
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d) der zukünftig___ Jurist; e) die juristisch___ Staatsprüfung; f) die praktisch___ Ausbildungsstationen; g) die drei groß___ Rechtsgebiete; h) die rechtlich___ Beziehungen; i) erbrechtlich___ Fragen; j) die staatlich___ Organe.
2. Kennzeichnen Sie die zusammengehörigen Satzteile und wandeln Sie dann die Link­sattribute in Rechtsattribute um.
Beispiel: der dem Rechtsstaat verpflichtete Jurist; der Jurist, der dem Rechtsstaat verpflichtet ist.
a) die mit der Rechtswissenschaft verwandten Bezüge; b) die während des Studiums erworbenen Kenntnisse; c) der zweieinhalb Jahre dauernde Vorbereitungsdienst; d) die im Mittelpunkt stehenden rechtlichen Beziehungen; e) die den drei Bereichen entsprechenden Materien des Prozessrechts; f) das von Laien mit dem Recht überhaupt fälschlich gleichgesetzte Strafrecht.
3. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Deutsche.
1) Возьми эти документы и отнеси их своему начальнику! 2) Дай мне твой учебник! 3) Опросите, пожалуйста, всех свидетелей! 4) Помоги мне раскрыть: дело! 5) Говори со мной по-немецки! 6) Прочтите эту статью! 7) Поезжай не­медленно на место преступления! 8) Опишите, пожалуйста, портрет преступни­ка! 9) Расскажите обо всём следователю! 10) Запишите показания этого свиде­теля! 11) Будь внимателен при осмотре места происшествия! 12) Объясните ему всё сами, пожалуйста! 13) Отвечайте на все мои вопросы подробно! 14) Обсуди это дело со своим адвокатом! 15) Не потеряйте документы! 16) Заботьтесь об общественном порядке! 17) Прими участие в расследовании этого преступле­ния! 18) Сфотографируй место преступления! 19) Расскажи подробно об этой краже! 20) Не говори так громко! 21) Имей терпение!
TEXT ZUM LESEN
Weiterhin möchte ich Sie alle darüber informieren, dass ELSA nun auch an unserer Uni ist. Nicht, was Sie jetzt denken, also ELSA ist keine junge, attraktive Dame, son­dern eine Abkürzung. ELSA bedeutet EUROPEAN LAW STUDENT’S ASSOCIA­TION, gegründet 1981, wurde in Wien ins Leben gerufen und ist inzwischen in mehr als 20 europäischen Ländern aktiv.
Und nun hat sich auch hier eine Gruppe dieser europäischen Jurastudenten-Organisation zu Beginn des letzten Sommersemesters etabliert. Diese neugegründete Gruppe an un-
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serer Universität besteht zurzeit aus ca. 30 Studenten der Rechtswissenschaft. Sie sind herzlich aufgefordert, mitzumachen.
Vor dem Hintergrund eines wirtschaftlichen und politischen Zusammenwachsens Eu­ropas hat es sich diese Vereinigung zur Aufgabe gemacht, Jurastudierende unterschied-
licher europäischer Rechtskreise zusammenzubringen. Das vor allem deshalb, weil heute ein Jurist mehr und mehr Kenntnisse von fremden Rechtskulturen erwerben muss. ELSA will durch ein breites und anspruchsvolles Programm zur Verwirklichung die­ses Zieles beitragen. So werden z. B. ausländischen und natürlich auch deutschen Ju­rastudierenden Praktikantenstellen in Unternehmen, Kanzleien und Verbänden ver­mittelt. Dadurch soll ihnen die Möglichkeit geboten werden, Kenntnisse im jeweils fremden Rechtsgebiet in der Praxis zu sammeln und zu vertiefen. In Zusammenarbeit mit Professoren und anderen Fachleuten, die meist aus der Praxis kommen, werden Konferenzen, Seminare, Vorträge und Ferienkurse zu den verschiedens­ten nationalen und internationalen Rechtsproblemen angeboten. Wie breit das Ange­bot ist, zeigt ein Blick in das diesjährige Seminarprogramm. Das Spektrum reicht von einem Seminar in München zum Thema «Bierrecht» bis zu einer Konferenz über die juristischen Implikationen des Nord-Süd-Konfliktes, die in Lissabon stattfindet. EL­SA gibt natürlich auch eine eigene Zeitschrift heraus, in der entsprechende Themen behandelt werden. Für die Gruppe an unserer Uni ist die günstige Lage Triers zu den europäischen Insti-
tutionen in Luxemburg und besonders zu dem dort angesiedelten Europäischen Ge-
richtshof äußerst vorteilhaft, bieten sich dadurch doch eine Fülle von Möglichkeiten, die Arbeit der Europabehörden kennenzulernen, und damit die Ideen von ELSA zu verwirklichen. Sie sollten also von den Angeboten von ELSA Gebrauch machen.
Sie lesen jetzt einen Ausschnitt aus einer Informationsveranstaltung für ausländische und deutsche Studierende der Rechtswissenschaft, die ihr Studium in diesem Semes- ter beginnen. Notieren Sie mit Hilfe der nachfolgenden Fragen einige Stichwörter. Fassen Sie dann das Gelesene anhand dieser Stichwörter für einen anderen Studie- renden mündlich zusammen.
1. Worüber wird berichtet?
2. Was ist das?
3. Wann und wo wurde es gegründet?
4. Wo ist es aktiv?
5. Welche Ziele hat es allgemein?
6. Wie werden diese Ziele verwirklicht?
7. Was wird angeboten?
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GRUNDRECHTE
Einführung:
Notieren Sie in Stichworten, was Ihnen spontan zu den Begriffen Bürgerrechte, Frei- heitsrechte, Grundrechte und Menschenrechte einfällt. Besprechen Sie anschließend Ihre Notizen mit einem Partner/in der Gruppe.
TEXT 1
Grundrechte, Bürgerrechte, Freiheitsrechte, Menschenrechte, unantastbare und un­veräußerl. Rechte auf Freiheit von staatl. Eingriff oder Zwang, die jedem einzelnen kraft seiner menschl. Natur zustehen; sie werden vom Staat nicht verliehen, sondern sind von ihm anzuerkennen und zu gewährleisten. Die modernen Verfassungen ent­halten in der Regel einen Katalog garantierter G. Nach neuerer Auffassung sind auch gemäß allgemeinem Völkerrecht die G. der einzelnen unantastbar; ihrem Schutz dient die am 4.11.1950 abgeschlossene Europ. Konvention zum Schutz der Menschenrech­te und Grundfreiheiten, der die Bundesrep. Dtl. am 7.8.1952 beigetreten ist. Sie ent­hält einen Katalog von G., an den die Vertragsstaaten völkerrechtlich gebunden sind, dessen unmittelbare Geltung aber beschränkt ist. In der Bundesrep. Dtl. ist die Kon­vention zwar in innerstaatl. Recht transformiert, hat aber nur den Rang eines einfa­chen Gesetzes. (...)
1. Lösen Sie die Abkürzungen auf: a) unveräußerl. Rechte; b) staatl. Eingriff; c) menschl. Natur; d) garantierter G.; e) Europ. Konvention; f) Bundesrep. Dtl.; g) innerstaatl. Recht.
2. Notieren Sie in Stichworten, was Sie im Text zu den folgenden Punkten erfahren
haben:
a) Definition; b) Aufgaben des Staates; c) Verhältnis Grundrechte/Völkerrecht; d) mögliche Einschränkungen.
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TEXT 2
Lesen Sie bitte den folgenden Text und fassen Sie dann die Absätze a) bis c) zusammen.
Grundrechte sind verfassungsrechtlich gesicherte und unverbrüchlich gewährte stärkste subjektive Rechte. Man unterscheidet: a) nach der Rechtsquelle die überstaatlichen Grundrechte, die unabhängig von inner­staatlichen Verfassungsnormen jedermann zustehen und daher durch die Staatsverfas­sung weder entzogen noch eingeschränkt werden können (z. B. der Gleichheitssatz); b) nach dem Kreis der Berechtigten die Menschenrechte, die allen Menschen, jeder­mann, zustehen (vgl. Art. 1 Abs. 1, 2 GG), und die Bürgerrechte, die nur Bürger, d. h. «Deutsche», in Anspruch nehmen können. Den Ausdruck «Bürgerrechte» verwendet man auch, um die demokratisch-politischen Rechte des Staatsbürgers, wie Wahl- und Stimmrechte, zu bezeichnen; c) nach dem Maß der staatlichen Garantie Grundrechte, die nur den allgemein jedem Freiheitsrecht von Verfassung wegen innewohnenden Schranken unterliegen, und Grund­rechte, die durch einfaches Gesetz eingeschränkt werden können, in keinem Fall darf aber der Wesensgehalt eines Grundrechts angetastet werden (Art. 19 Abs. 2 GG). Die in der Verfassung vorgesehene Möglichkeit, Grundrechte durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes einzuschränken, nennt man Gesetzesvorbehalt (...). Die Mög­lichkeit der Beschränkung ist in zahlreichen Grundrechtsbestimmungen vorgesehen. Voraussetzung ist, dass das grundrechtbeschränkende Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gilt (Art. 19 Abs. 1 GG). Darüber hinaus sind Einschränkungen oh­ne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt im GG zulässig, soweit sie sich innerhalb der dem Grundrecht von Natur eigenen gesetzlichen Schranken halten, die sich aus der Ge-
meinschaftsbezogenheit des einzelnen ergeben (z. B. darf die Wahrnehmung des elter­lichen Erziehungsrechts, Art. 6 Abs. 2 GG, nicht Rechte der Allgemeinheit oder an- derer Personen verletzen). Von den Grundrechten zu unterscheiden sind die institutionellen Garantien, während
jene dem einzelnen eine individuelle Rechtsstellung verbürgen, gewährleisten diese den Bestand bestimmter Einrichtungen wie Ehe, Familie usw.
1. Im Text tauchen die Begriffe Menschenrechte und Bürgerrechte auf. Skizzieren Sie in wenigen Worten den Unterschied zwischen den beiden Begriffen.
2. Welche Einschränkungsmöglichkeiten der Grundrechte werden erwähnt?
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