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ivanov666
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Файл:Einführung in das Recht und Rechtspflege auf Deutsch = Право и соблюдение права на немецком языке. Учебник
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Erster Titel
Mindestalter für die Beschäftigung
§ 7
Mindestalter für die Beschäftigung
(1) Die Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren ist verboten.
(2) Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, aber noch nicht
15 Jahre alt sind, dürfen
1. im Berufsausbildungsverhältnis,
2. außerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
1. Was ist ein Berufsausbildungsverhältnis?
2. Welche Bedeutung hat die Altersgrenze von 15 Jahren?
3. Welche Tätigkeiten könnte man im Sinn des Para-graphen 7.2.2 als leicht und ge-
eignet bezeichnen?
4. Formulieren Sie Absatz 2.2 negativ. Beginnen Sie so: Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, aber noch nicht 15 Jahre alt sind, dürfen nicht …
TEXT 5
1979
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stun-
den wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die
Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende
Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, dass die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf
hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht
mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche
beschäftigt wurden.
1986
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
151

(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die
Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallen-
de Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage ein-
schließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, dass die Wochenarbeitszeit im
Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeits-
zeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2 a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden ver-
kürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achtein-
halb Stunden beschäftigt werden.
(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht
mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche
beschäftigt werden.
1. Vergleichen Sie die Fassung des §8 vom 12.4.1979 mit der vom 24.4.1986.
2. Welche generelle Regelung der Arbeitszeit enthält der §8? Welche Ausnahmen lässt
er zu?
GRAMMATIK
1 Formen Sie die folgenden (im Text 5 enthaltenen) Partizipialattribute in Attributsätze um:
a) eine längere zusammenhängende Freizeit;
b) die ausfallende Arbeitszeit;
c) fünf zusammenhängende, die Ausfalltage einschließende Wochen.
2. Zerlegen Sie die Komposita in ihre Bestandteile und bilden Sie Beispiele nach den
vorgegebenen Mustern.
Beispiel: Arbeitsende
Bestimmungswort Fugenzeichen Basiswort
Arbeit -s- Ende
a) Das Ende der Arbeit.
b) Die Zeit, zu der die Arbeit endet.
Arbeitsbeginn Beschäftigungsverbot Jugendarbeitsschutzgesetz
Arbeitsschluss Sonntagsarbeitsverbot Jahresurlaub
Arbeitszeit Gesundheitsschutz Kinderarbeit
Akkordarbeit Geltungsbereich Erstuntersuchung
Berufsschulunterricht Jugendarbeitsschutz Ergänzungsuntersuchung
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3. Gruppieren Sie die Wörter je nach der Wurzel. Übersetzen Sie sie ins Russische: bestrafen, dienstlich, Gewährleistung, dienen, schützen, gehören, Aufklärung, beweisen,
aufdecken, Strafe, Dienst, beweisbar, Schutz, strafbar, aufklären, gewährleisten, Be-
kämpfung.
TEXT ZUM LESEN
Geben Sie den Text, der sich mit dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffent-
lichkeit beschäftigt, zusammenfassend wieder. Achten Sie auf den Vergleich mit dem
Jugendarbeitsschutzgesetz, auf Definitionen, auf die als Beispiel angeführten Tatbe-
stände und Einschränkungen sowie auf die Konsequenzen bei Verstößen gegen das
Gesetz.
Während das Jugendarbeitsschutzgesetz für Jugendliche, die in der Berufsausbildung
stehen oder die als Arbeitnehmer tätig sind, alles regelt, was mit dem Ausbildungsund Arbeitsplatz zusammenhängt, soll das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, das meist auch kurz Jugendschutzgesetz genannt wird, Kinder und Jugendliche vor unmittelbaren Gefahren für das körperliche, geistige und seelische Wohl schützen, die ihnen in der Öffentlichkeit drohen.
Als Kind gilt, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Wer 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre
alt ist, ist Jugendlicher. Allerdings gilt das Gesetz nicht für verheiratete Jugendliche.
Es kann hier nicht alles detailliert dargestellt werden, was durch dieses Gesetz geregelt wird. Beispielhaft sollen nur einige Tatbestände erwähnt werden.
So legt das Gesetz unter anderem fest, wann Kinder und Jugendliche öffentliche Filmvorführungen besuchen dürfen, was abhängt von der Freigabe eines Films für bestimmte
Alterskategorien, wobei die Landesjugendbehörden eng mit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft Zusammenarbeiten, die die Prüfung und Freigabe von Filmen für Kinder und Jugendliche vornimmt.
Man muss jedoch einschränkend hinzufügen, dass heute aufgrund der leichten Zugangsmöglichkeiten der genannten Gruppen zu Videokassetten der vom Gesetz vorgesehene Schutz oft genug unterlaufen wird, obwohl es verboten ist, derartige Videokassetten an Kinder oder Jugendliche zu verkaufen. Hier sind vor allem die Eltern gefordert, den häuslichen Filmkonsum ihrer Kinder zu überwachen und zu steuern.
Weiterhin regelt das Gesetz den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Gaststätten, die von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren in der Regel nur in Begleitung von
Erziehungsberechtigten besucht werden dürfen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Hervorzuheben aber ist das strikte Verbot des Verkaufs von sogenannten harten
153

Getränken an Kinder und Jugendliche, bzw. die Einschränkung des Verkaufs von alkoholhaltigen Getränken, die nur an Jugendliche über 16 Jahre ausgegeben werden dürfen. Nur gibt es bedauerlicherweise auch hier Zugangsmöglichkeiten, die außerhalb
der Kontrolle des Gesetzes und der Erziehungsberechtigten liegen. Weiterhin enthält
das Gesetz Bestimmungen über den Besuch von öffentlichen Tanzveranstaltungen und
den Aufenthalt in Spielhallen, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll.
Bei Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz kann das Jugendamt gegen die betreffenden Kinder oder Jugendlichen einschreiten. Gegen Veranstalter oder Gewerbetreibende, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, können Geldbußen oder, bei Vorsätzlichkeit, entsprechende Strafen verhängt werden.
154

UMWELTRECHT
Abfallgesetz
Grundgesetz
Einführung:
1.Welche Bedeutung haben diese Zeichen?
2. Gibt es Bestimmungen oder Gesetze, mit denen diese Zeichen in Verbindung zu
bringen sind?
3. Existieren in Ihrem Heimatland solche oder ähnliche Zeichen/Symbole und entsprechende Bestimmungen bzw. Gesetze?
4. Welche Begriffe der folgenden Liste sind nicht unmittelbar mit dem angesproche-
nen Bereich in Verbindung zu bringen?
5. Welchem Rechtsgebiet würden Sie alle diese Bestimmungen, Verordnungen und Gesetze zuordnen: dem Zivilrecht, dem Verwaltungsrecht oder dem Strafrecht? Begrün-
den Sie Ihre Zuordnung.
Abfallverordnungen
Abwasserabgabengesetz
Abwasserherkunftsverordnung
Altölverordnung
Artenschutzverordnung
Atomgesetz
Benzinbleigesetz
Bundesartenschutzverordnung
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bundesnaturschutzgesetz
Immissionsschutzgesetz
Immissionsschutzverordnungen
Klärschlammverordnung
Naturschutzgesetz
Ordnungswidrigkeitsgesetz
Pfandverordnung
Pflanzenschutzgesetz
Pflanzenschutzverordnungen
Strafgesetzbuch
Strahlenschutzvorsorgegesetz
Bundeswaldgesetz
Chemikaliengesetz
Chemikalienverordnungen
DDT-Gesetz
Düngemittelgesetz
Einigungsvertrag
Energieeinsparungsgesetz
Tierschutzgesetz
Überleitungsregelungen aus Anlass der
Herstellung der Einheit Deutschlands
Umwelthaftungsgesetz (Entwurf)
Umweltprivatrecht (BGB)
Umweltstatistikgesetz
Umweltstrafrecht
155

EWG-Vertrag
Fluglärmgesetz
Umweltverträglichkeitsprüfung
Verfassungsrecht
Gefahrstoffverordnung
Gentechnikgesetz
Getränkeverpackung, Rücknahme-
Waldgesetz
Waschmittelgesetz
Wasserhaushaltsgesetz
und Pfandverordnung
TEXT 1
Das Umweltrecht ist in erster Linie Umweltverwaltungsrecht. Das Umweltprivatrecht
und das Umweltstrafrecht spielen beim Schutz der Umwelt eher eine flankierende Rolle der mittelbaren Verhaltenslenkung, Die nachbarrechtlichen und anderen zivilrechtlichen Abwehr- und Schadenersatzansprüche haben vornehmlich den Schutz der privatnützlichen Interessen des einzelnen auf dessen Initiative hin zu wahren. Mit dem
Umwelthaftungsgesetz wird das Privatrecht nunmehr stärker zu Gunsten der Umweltvorsorge eingesetzt. Das Umweltstrafrecht mit seinen Straftatbeständen im Strafgesetzbuch, aber auch in einzelnen Umweltgesetzen, und mit seinen Ordnungswidrigkeitstatbeständen im Ordnungswidrigkeitsgesetz und in den Ordnungswidrigkeitskatalogen der Umweltgesetze ist als letztes Mittel anzusehen, um die Einhaltung umwelt-
pfleglicher Rechtsvorschriften zu bewirken.
Die 1980 erfolgte Übernahme der wesentlichen Strafbestimmungen aus den Umwelt-
gesetzen in das Strafgesetzbuch unter dem eigenen Abschnitt «Straftaten gegen die
Umwelt» macht deutlich, dass Umweltschutzdelikte keine Kavaliersdelikte sind.
TEXT 2
Es kommt noch ein strukturelles Problem hinzu. Umweltrecht ist in erster Linie Ver-
waltungsrecht. Nachbarrechtliche Vorschriften des Zivilrechts helfen kaum, und das
Umweltstrafrecht ist im Grunde nur eine Art Anhängsel zum Verwaltungsrecht. Denn
strafbar macht sich immer nur, wer die Umwelt ohne Genehmigung einer Verwaltungs-
behörde gefährdet. Das Umweltstrafrecht, sagen die Juristen, ist akzessorisch, abhän-
gig vom Verwaltungsrecht. Hier liegt der Kernbereich des Umweltschutzes. Und das
Verwaltungsrecht ist für den Schutz der Umwelt prinzipiell ungeeignet. Denn Ver-
waltungsrecht ist Individualgüterschutz und dient nicht dem Schutz von Interessen
der Allgemeinheit. Dazu zwei Beispiele. Angenommen, mitten in einem Naturschutz-
gebiet würde eine Giftmülldeponie errichtet, die Pflanzen und Tiere und das Grund-
wasser bedroht. Nehmen wir weiter an, dies verstoße sowohl gegen das Naturschutz-
gesetz als auch gegen das Abfallbeseitigungsgesetz. Trotzdem hat das zuständige Land-
156

ratsamt einem privaten Unternehmer eine solche Genehmigung erteilt, aus welchen Grün-
den auch immer. Die Genehmigung ist eindeutig rechtswidrig. Was kann man dage-
gen tun? Die Antwort ist an sich ganz einfach. Man muss vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Frage ist nur, wer? Und die normale Antwort darauf: die Nachbarn,
die davon betroffen sind. Aber nehmen wir an, es gäbe dort keine Nachbarn. Das Gebäude für die Deponie gehört zwar dem Unternehmer, aber die Umgebung ist ein staatlicher Forst. Der Staat klagt nicht. Der hat ja die Genehmigung selbst erteilt. Und der
Unternehmer auch nicht. Der wollte sie ja haben. Wer kann also klagen?
Man könnte an eine Bürgerinitiative denken.
Die klagen ja oft in solchen Fällen. Aber das geht hier nicht. Es müssen immer unmittelbar Betroffene sein, am besten Nachbarn. Auch Bürgerinitiativen müssen immer je-
manden finden, der selbst betroffen ist. Und den gibt es hier nicht. § 42 Absatz 2 der
Verwaltungsgerichtsordnung:
«Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der
Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein.»
Verwaltungsrecht ist Individualgüterschutz.
Sein Modell ist das Privatrecht. Für den Umweltschutz ist es strukturell ungeeignet.
Mit dem Umweltschutz muss die Umwelt geschützt werden, die Allgemeinheit, Lebensgrundlage aller Menschen, Wälder, Flüsse, Boden, Luft, Pflanzen, Tiere, und nicht das
Recht einzelner. Obwohl es gute Gesetze gibt und die Genehmigung dagegen verstößt, kann die Deponie gebaut und betrieben werden. Das einzige, was helfen könnte, wäre politischer Druck über die Öffentlichkeit. Das Umweltrecht versagt.
1. Was erfahren Sie aus beiden Texten hinsichtlich des Umweltrechts?
2. Welcher Unterschied in der Darstellung ist zwischen den beiden Texten festzustel-
len?
3. Worauf ist dieser Unterschied zurückzuführen?
4. Fassen Sie zusammen, wie der Autor von Text 2 in seinem Beispiel die Ungeeignetheit des Verwaltungsrechts für den Umweltschutz zeigt.
GRAMMATIK
1. Definieren Sie mit Hilfe der ihnen bekannten Wortbildungsregeln die Begriffe der
Liste auf Seite 129.
Beispiel: Abfallgesetz
Gesetz, das die Vermeidung und Entsorgung von Abfall regelt.
Gesetz, über die Vermeidung und Entsorgung von Abfall.
2. Warum verwendet der Autor von Text 2 in den folgenden drei Sätzen den
Konjunktiv?
157

a) Angenommen, mitten in einem Naturschutzgebiet würde eine Giftmülldeponie errichtet.
b) Nehmen wir weiter an, dies verstoße sowohl gegen das Naturschutzgesetz als auch
gegen das Abfallbeseitigungsgesetz.
c) Aber nehmen wir an, es gäbe dort keine Nachbarn.
3. Formen Sie die Sätze um unter Verwendung von: Unterstellen wir weiter . . ./
Setzen wir voraus . . ./Gesetzt den Fall . . ./Angenommen . . ./Gehen wir davon aus . . .
a) Die Umgebung ist ein staatlicher Forst; dann wird der Staat als Genehmigungsbehörde natürlich nicht klagen.
b) Es bildet sich eine Bürgerinitiative gegen die Einrichtung der Giftmülldeponie.
c) Es findet sich ein unmittelbar Betroffener; dann kann die Bürgerinitiative klagen.
d) Es war der Klägerin möglich, ihr Kind von der Tagesstätte abzuholen; dann steht
ihr keine Entschädigung zu.
e) Diese Möglichkeit hat bestanden; die Klage war von vornherein abzuweisen.
f) Der Klägerin steht aufgrund der Sachlage eine entsprechende Entschädigung zu; deren Höhe muss angemessen sein.
4. Setzen Sie eines der negativen Präfixe ein: a-, un-, il-, in-, ir-, des-, non-, nicht-
a) Die weitere Zeugenvernehmung fand in ___________________ öffentlicher Sitzung statt.
b) Der Angeklagte saß während der Verlesung der Anklage-schrift mit ___________
interessiertem Gesicht auf seinem Platz.
c) Wer eine solche Anlage ___________________ erlaubt betreibt, wird mit einer
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
d) Ein ____________________________ eheliches Kind ist auf seinen Wunsch vom
Vormundschaftsgericht für ehelich zu erklären, wenn die Eltern des Kindes verlobt
waren, und das Verlöbnis durch Tod eines Elternteils aufgehoben worden ist.
e) Ihr Verhalten gegenüber der Firmenleitung kann man nur als ________________
somit ist eine Rücknahme der Kündigung _________________ diskutabel.
f) Wir haben hier darüber zu urteilen, ob es sich um eine ______________ handelte.
g) Es geht hier um die Frage der _____________________ befugten Einleitung von
Abwässern in den Bach.
h) Diese Tat kennzeichnet den Angeklagten als _______________ sozialen Charakter.
i) Die Klage ist _________________ zulässig, da der Kläger nicht in seinen Rechten
verletzt wird.
j) Er hatte auf die im Lokal Anwesenden zunächst keinen __________________
normalen Eindruck gemacht, so dass das folgende Geschehen für alle erwartet kam.
k) Das Verwaltungsrecht ist für den Schutz der Umwelt prinzipiell ______________
geeignet.
158

l) Es handelt sich hier um ein für den Angeklagten ______________ typisches Verhalten im Straßenverkehr, wie die Zeugenaussagen ergeben haben.
m) Es handelt sich hier um eine _____________ legale Müllablagerung.
n) Bei einer Verhandlung mit einem Taubstummen ist die ____________ verbale
Verständigung sicherzustellen.
o) Die durch _____________________ korrekte Buchungen entstandenen Fehlbeträge wurden zu spät entdeckt.
5. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Deutsche. Gebrauchen Sie das Perfekt.
1) Что там случилось? 2) В котором часу вы проснулись сегодня? 3) Ты ездил
на место преступления на служебном автомобиле? 4) Ты уже расследовал это
дело? 5) Ты опросил уже всех свидетелей? 6) Кто помог тебе в раскрытии этого
преступления? 7) Какие города ты посетил в прошлом году? 8) К счастью, ничего страшного не произошло. 9) Он уже стал криминалистом? 10) Вы уже познакомились с показаниями свидетеля? 11) Почему он поехал туда на трамвае?
12) Вы уже поговорили с ним об этом? 13) Как выглядел преступник? 14) Кто
потерял эти вещи? 15) Что у него было с собой? 16) Вы его спрашивали об этом?
17) Что он вам сказал?
TEXT ZUM LESEN
Fassen Sie den Bericht zum Thema Verpackungsmüll in seinen wichtigsten Punkten
zusammen. Achten Sie darauf, dass an einer Stelle auf zwei verschiedenartige Verpa-
ckungsarten hingewiesen wird, die ab einem bestimmten Zeitpunkt beim Handel zu-
rückgelassen werden können.
Immer öfter sieht man in Supermärkten große Behälter stehen mit Hinweisschildern
wie «Folien», «Styroporbitte zerkleinern», «Pappe und Kartons» oder ähnlichen Aufschriften. Was früher von den Händlern im Rahmen ihres Hausrechts untersagt werden
konnte, ist nun erlaubt: Überflüssige und sperrige Verpackungen können die Kunden
jetzt in den Geschäften zurücklassen. Die neue Verpackungsverordnung verpflichtet
seit dem 1. Januar 1991 Hersteller wie Händler zur Rücknahme von Verpackungen.
Allerdings konnte man ab diesem Zeitpunkt längst nicht alle überflüssigen Verpackungen zurücklassen. Der Gesetzgeber hatte nämlich vorgesehen, den Verpackungsmüllbergen Schritt für Schritt zu Leibe zu rücken. Er hatte Fristen vorgesehen, die Herstellern und Handel die Möglichkeit geben sollten, die Rücknahme und Verwertung
von Verpackungen vorzubereiten.
Der erste Schritt betraf nur die Transportverpackungen, also all jene Verpackungen,
die die Waren beim Transport vor Beschädigungen schützen sollen. Seit dem 1. De-
159

zember 1991 können die Käufer die großen Kartons, in denen etwa der Computer verpackt war, und die Styroporteile, die die Geräte gegen Stöße schützen sollten, im Laden zurücklassen. Bei Lieferung ins Haus muss der Händler diesen Verpackungsmüll
zurücknehmen.
In einem zweiten Schritt wurde die Rücknahmeverpflichtung auf die Umverpackungen ausgedehnt, d.h. auf all jene zusätzlichen, mehr oder weniger überflüssigen Verpackungen, die meistens nur der Werbung dienen, also etwa die Schachtel für die Sonnenölflasche oder Rasiercreme, der Karton für die Fischdose oder die Folie um die
Großpackung Papierküchentücher.
Diesem Bereich sind vor allem auch die sogenannten Blister Packungen zuzurechnen,
über die sich schon mancher Käufer zur Genüge geärgert hat, wenn er mühsam versuchte, den zwischen einem übergroßen Pappdeckel und einer Kunststofffolie eingeschweißten Gegenstand möglichst ohne Beschädigung herauszuholen. Der Kampf um
die Entsorgung der sperrigen Folien und der Pappdeckel findet jetzt nicht mehr zu
Hause statt. Diese Verpackungen kann man seit dem 1. April 1992 beim Händler zurücklassen, der sie entsorgen muss.
Ein weiterer Schritt betrifft Verkaufsverpackungen, also die leere Zahncremetube
oder den leeren Yoghurtbecher. Aber auch den Transportverpackungen geht es an
den Kragen, wie z. B. der Tragetasche oder den Plastiktüten vom Obst- und Gemüsestand. Sie alle kann man seit dem 1. Januar 2022 dem Händler wieder zurückbringen.
Allerdings wird der Handel von der Rücknahmepflicht befreit, wenn von der anbietenden Wirtschaft ein flächendeckendes System zur Entsorgung aufgebaut wird. Der
Verpackungsmüll wird dann beim Verbraucher oder von Sammelstellen in seiner Nähe abgeholt und, soweit es möglich ist, nach Materialarten getrennt einer Wiederverwertung zugeführt. Dieses System wird natürlich den Konsumenten finanziell belasten. Beim Kauf einer Ware wird er gleich die Verpackungsrückholung und deren Wiederverwertung durch einen Preisaufschlag mitbezahlen. Die Hersteller kennzeichnen
solche Verpackungen mit dem sogenannten grünen Punkt, der aber nur ein scheinbares ökologisches Gütesiegel ist, denn immer mehr Einwegverpackungen, ganz gleich
aus welchem Material, erhalten dieses Zeichen. Damit wird die Absicht des Gesetzgebers zunichte gemacht, die Mehrwegverpackungen zu fördern, damit so die Menge
der Verpackungsabfälle verringert wird. Gefordert ist nicht nur der Gesetzgeber, der über
strengere Bestimmungen Herstellern und dem Handel dieses Hintertürchen verschließen sollte, wenn er es mit der Verringerung der Müllproduktion in unserer Gesellschaft ernst meint, sondern auch und nicht zuletzt der Verbraucher, der beim Einkauf
Mehrwegverpackungen bevorzugen sollte. Durch sein Verhalten kann er Hersteller und
Handel zur Verwendung umweltfreundlicher Verpackungen veranlassen.
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