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ivanov666
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Файл:Einführung in das Recht und Rechtspflege auf Deutsch = Право и соблюдение права на немецком языке. Учебник
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Damit die Griechen ihr Gesicht wahren können, haben die EG-Agrarminister ihnen in
einer Erklärung vage zugesichert, man werde beim nächsten Abbau des Grenzausgleichs der wirtschaftlichen Situation in Griechenland und der Wechselkursentwicklung Rechnung tragen. Wann dieser weitere Abbau des Grenzausgleichs stattfinden soll
und in welcher Höhe lässt der Ministerrat offen. Für die deutschen Bauern bleibt das
verzögerte Inkrafttreten der Agrarpreise ohne Bedeutung.
Text 6
BRÜSSEL. Bei seinem ersten Auftritt im Europäischen Ministerrat hat Bundeswirtschaftsminister Helmut Haussmann gestern eigene Pfähle eingeschlagen. Er plädierte
dafür, dass sich die EG-Kommission bei der Fusion von Unternehmen erstrangig um
grenzüberschreitende Zusammenschlüsse kümmern und die nationalen Vereinigun-
gen den lokalen Kartellämtern überlassen solle. Haussmann sagte, das effizient arbei-
tende Bundeskartellamt sei durchaus in der Lage, die eingereichten Anträge noch vor
der Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis Ende 2052 zu bearbeiten. In ei-
nem Gespräch mit dem französischen Kommissionspräsidenten Jacques Delors setzte
sich der Minister überdies für die verstärkte Verwendung der deutschen Sprache in
den EG-Gremien und bei der Veröffentlichung von Texten ein. Tatsächlich hat der
Minister Anlass für diese Klage, weil die Kommission in den letzten Jahren dazu übergegangen ist, die Texte zunächst in Französisch und Englisch zu verbreiten und mit
erheblichem Abstand in den anderen sieben Gemeinschaftssprachen.
Der von vielen deutschen EG- Beamten, die durchaus in anderen Sprachen frei sind,
angeprangerte «Unsinn» ging jüngst sogar soweit, dass die Entscheidung über die Fortführung des «Kohlepfennigs» in Englisch und Französisch verbreitet wurde, nicht aber
in der Sprache des Landes, für das die Entscheidung bestimmt war.
Der Ministerrat rang gestern um einen Kompromiss in der Frage der Zuständigkeit
für die Firmenzusammenschlüsse.
Die EG-Kommission hatte angeregt, die eigene Einstiegsschwelle von 1 auf 2 Mrd.
EURO zu erhöhen. Trotz dieses Entgegenkommens wurde die Anregung der EuropaBehörde insbesondere von der deutschen, der britischen und spanischen Delegation
zurückgewiesen. Bonn, London und Madrid wünschen, dass die Messlatte für die Wettbewerbshüter der Kommission auf 10 Mrd. EURO erhöht wird.
2. Beantworten Sie bitte die folgenden Fragen.
a) Text 1: Es wird auf ein ähnliches Urteil des EuGff verwiesen. Worin unterscheiden
sich allerdings grundsätzlich die beiden Fälle?
b) Text 2: Wofür wurde das Geld bereitgestellt?
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c) Text 3: Worauf ist die Einrichtung der zusätzlichen ersten Instanz des EuGFI zurückzuführen? Was bedeutet der Ausdruck sich als Motor erweisen?
d) Text 4: Welche Schwerpunkte will die neue Präsidentschaft setzen?
e) Text 5: Wodurch wurde die Einigung über das Agrarpreispaket möglich?
Was bedeutet: damit sie ihr Gesicht wahren konnten?
f) Text 6: Zu welchen Themen hat sich der Bundeswirtschaftsminister geäußert?
Wie kann man den Ausdruck er hat eigene Pfähle eingeschlagen anders wiedergeben?
Was bedeutet es, wenn man im Zusammenhang von Firmenzusammenlegungen die
Messlatte auf 10 Mrd. ECU erhöhen will?
GRAMMATIK
1. Setzen Sie die Verben in der richtigen Form ein: begründen, entscheiden, entspre-
chen, geltend machen, klagen, widersprechen.
a) Ein deutscher Nudelhersteller hatte vor dem EuGFI gegen ein italienisches Einfuhrverbot ___________________________________________.
b) Er hatte ________________________________________, dass hier ein einseitiges
Verbot vorläge, da zwar die Einfuhr bestimmter Nudelsorten nach Italien, nicht aber
deren Export aus Italien verboten sei.
c) Der EuGH ____________________________________ der Forderung des Generalanwalts nach Beibehaltung des Einfuhrverbots und _________________________,
dass es aufzuheben sei.
d) Damit _____________________________ der EuGH der Klage des deutschen
Herstellers.
e) Der EuGH _______________________ sein Urteil damit, dass die Beibehaltung
des Importverbots eine unzulässige Einschränkung des Handels in der Gemeinschaft
darstelle.
2. Formen Sie um.
Beispiel: den Markt öffnen
Wenn man den Markt öffnet, spricht man von der Öffnung des Marktes.
a) den Handel einschränken h) die Bestimmungen harmonisieren
b) Nudeln herstellen i) die Preise blockieren
c) das Verbot aufheben j) das Gesetz verabschieden
d) Mittel bereitstellen k) die Anträge bearbeiten
e) die Arbeit aufwerten l) die Texte veröffentlichen
f) die Reform verabschieden m) den Antrag zurückweisen
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3. Formen Sie den Text verkürzend um. Verwenden Sie dabei statt der kursiv gedruck-
ten Verben/ Ausdrücke nominale Wendungen. Achten Sie auf alle notwendig wer-
denden Veränderungen
Beispiel: Die Ziele der EG lassen sich folgendermaßen beschreiben.
Beschreibung der Ziele der EG.
Die Ziele der EG lassen sich folgendermaßen darstellen:
a) Ein gemeinsamer Markt wird errichtet, indem eine europäische Zollunion geschaffen wird.
b) Es ist verboten, Angehörige der EG in Bezug auf Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz willkürlich ungleich zu behandeln, d. h. zu diskriminieren. Dies ist z. B. für Handelsmonopole und den Agrarmarktsektor in Artikeln des EWGV konkretisiert worden.
c) Es wird ein gemeinschaftsrechtliches Wettbewerbsrecht erarbeitet, um zu verhindern, dass sich wirtschaftliche Unternehmungen der gleichen Wirtschaftsstufe zusammenschließen, um den Wettbewerb zu beeinflussen oder auszuschließen.
d) Das Subventionswesen wird gemeinschaftlich geregelt', es sind Subventionen verboten, die bestimmte Unternehmen und Produktionszweige begünstigen und so den
Handel zwischen den Mitgliedsstaaten verfälschen. Ausgenommen sind nur innerstaat-
liche Subventionen, die den Verkehr zwischen den Mitgliedsstaaten nicht berühren
oder die regionale Wirtschaftsstrukturen fördern sollen.
e) Freiheit für alle Bürger der Gemeinschaft, sich in einem Land der EG niederzulassen.
f) Kapital- und Zahlungsverkehr sind freizügig.
g) Es wird das Recht gewährleistet, dass sich jeder Bürger der Gemeinschaft gelegentlich, also nicht ständig, in einem Staat der Gemeinschaft außerhalb des Heimatstaates beruflich betätigen kann.
h) Die EG hat eine eigene, von nationalen Rechten unabhängige Rechtsordnung. Die
oben genannten Ziele werden verwirklicht, indem das innerstaatliche Recht der Mitgliedsstaaten angeglichen wird. Europäisches Gemeinschaftsrecht hat den Vorrang
vor jedem nationalen Recht der Gemeinschaftsmitglieder.
4. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Deutsche.
1) Я учусь на юридическом факультете с сентября этого года. 2) Мы изучаем
юридические науки. 3) В школе я учил немецкий язык. 4) В нашем институте
учат три иностранных языка: немецкий, английский и французский. 5) Моя сестра учится в МГУ на юридическом факультете. 6) Следователь внимательно изучил протокол допроса. 7) Я учусь фотографировать. 8) Мы изучаем судебную
медицину. 9) Мои дети учатся в школе. Они учатся хорошо. 10) Адвокат изучил
характер обвиняемого. 11) Сколько лет ты учишься в вузе? 12) Слушатели каж-
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дый день учат немецкие слова. 13) Какие специальные предметы Вы изучаете?
14) У него можно многому научиться.
TEXT ZUM LESEN
Lesen Sie zunächst die Fragen und dann den Text.
1. Worüber erfolgte eine Einigung?
2. Wer hat sich geeinigt?
3. Wo hat man sich geeinigt?
4. Warum nimmt man diese Änderungen vor?
5. Wie sollen sie verwirklicht werden?
Bonn. Die Bundesregierung und die EG-Kommission haben sich bei Gesprächen mit
dem EG-Wettbewerbskommissar in Brüssel auf einen stufenweisen Abbau der Zonenrandförderung und der speziellen Berlin-Beihilfen verständigt.
Der EG-Wettbewerbskommissar erklärte, von den jährlich gewährten rund acht Milliarden DM für Berlin und das ehemalige Zonenrandgebiet werde der Löwenanteil bis
Ende 1994 zugunsten der ärmeren neuen Bundesländer eingestellt.
Die Vereinbarung bedeutet, dass die Regionalhilfen in der früheren Bundesrepublik
erheblich gekürzt werden, und sich die Struktur der Regionalförderung in Deutschland
dadurch grundlegend wandelt. Es ist sichergestellt, dass die Hilfe auf die östlichen
Bundesländer konzentriert wird, die sie eindeutig am meisten brauchen.
In Brüssel räumt man ein, dass die Zonenrandförderung und speziell auch die BerlinFörderung nicht über Nacht abgebaut werden können, ohne unangemessene wirtschaftliche Härten mit sich zu bringen. Deshalb ist auch ein entsprechender Zeitplan vorgesehen, der bis etwa Ende 1994 reicht und schrittweise Kürzungen und Streichungen
beziehungsweise Änderungen vorsieht.
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DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
Einführung:
Notieren Sie, welche der folgenden Begriffe Ihnen bereits bekannt sind und was Sie
darüber wissen: Europäischer Gerichtshof, EG-Kommission, Rat der EG, Europäisches
Parlament, Europäischer Rat.
TEXT
Die Organe der Europäischen Gemeinschaft
ln der Europäischen Gemeinschaft (EG) sind 1967 die Europäische Wirtschaftsgemein-
schaft (EWG, Gründung 1957), die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM, Ein-
richtung ebenfalls 1957) und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS,
Gründung 1951) zusammengeschlossen worden, so dass jetzt nur noch ein beschlie-
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ßendes und ein ausführendes Organ existiert. Gemeinsame Einrichtungen sind das Europäische Parlament und der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Der Europäische Rat ist die Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs der EGLänder, die sich mindestens zweimal jährlich treffen. Sie und der Präsident der EGKommission werden unterstützt durch die zwölf Außenminister und ein Mitglied der
Kommission. Der Ratsvorsitz geht alle sechs Monate an ein anderes Land über.
Der Europäische Rat befasst sich einerseits mit Angelegenheiten der EG, andererseits
aber auch im Rahmen der EPZ (Europäische Politische Zusammenarbeit) mit außenpolitischen Fragen. Als oberstes Gremium der EG und der EPZ gibt er der europäischen Einigung allgemeine politische Impulse, erlässt politische Richtlinien für EG und
EPZ, eröffnet Bereiche der Zusammenarbeit und bringt gemeinsame Positionen in außenpolitischen Fragen zum Ausdruck.
Der amtierende Präsident ist verpflichtet, dem Europäischen Parlament nach jeder Sitzung Bericht zu erstatten. Es erhält ferner jährlich einen schriftlichen Bericht über die
Fortschritte, die die europäische Union erzielte.
Das oberste Entscheidungsgremium ist der Rat mit 12 Mitgliedern. Es sind dies die
Vertreter der Regierungen der Mitgliedsstaaten (in der Regel die Außenminister oder
jeweils zuständige Fachminister), deren Willen sie zu repräsentieren und zu vertreten
haben. Sie sind demnach weisungsgebunden, d. h. in ihren Entscheidungen nicht unabhängig. Dem Rat als dem zentralen Organ der EG kommt die Gesetzgebung zu; außerdem repräsentiert er die Gemeinschaft nach außen.
Die Frage der Beschlussfassung ist durch § 148 EWGV geregelt. Jedes Land hat je
nach Größe zwei bis zehn Stimmen. Im Allgemeinen entscheidet die einfache Mehrheit, in bestimmten Fragen jedoch (etwa beim Steuerrecht) sind einstimmige Beschlüsse erforderlich. Andere Beschlüsse können mit qualifizierter Mehrheit (54 der insgesamt 76 Stimmen) entschieden werden.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat 17 Mitglieder, die von den Regierungen der Mitgliedsstaaten im gegenseitigen Benehmen für vier Jahre ernannt werden. Die Kommission ist weder an Weisungen der Regierungen noch des Rats gebunden, also nur den Interessen der Gemeinschaft verpflichtet, die sie sowohl gegenüber
dem Rat als auch gegenüber den Mitgliedsstaaten zu vertreten hat.
Einerseits ist sie für die Durchführung der Ratsbeschlüsse oder der EG-Vertragsbeschlüsse
zuständig, andererseits hat sie aber auch weitgehendes Initiativ- und Vorschlagsrecht,
durch das sie die Entwicklung der Gemeinschaft fördern kann. Vorschläge der Kom-
mission dürfen vom Rat nur einstimmig abgelehnt werden. Ist sie der Ansicht, dass ein
Mitgliedsstaat seine Verpflichtungen verletzt, kann sie den EuGH anrufen.
Die Dienststellen der Kommission befinden sich in Brüssel und zum Teil auch in
Luxemburg.
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Das Europäische Parlament ist die Vertretung der in der Gemeinschaft zusammenge-
schlossenen zwölf Staaten, deren 518 Mitglieder in den EG-Ländern auf fünf Jahre
direkt gewählt werden, und die sich in länderübergreifenden Fraktionen entsprechend
ihrer politischen Überzeugung zusammenschließen. Es wählt sein Präsidium jeweils
auf zweieinhalb Jahre.
Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten fehlen dem Europaparlament wesentliche
Rechte (Legislative, kein Einfluss auf Bildung der Exekutivorgane). Es ist im Wesentlichen auf Kontroll- und Anhörungsrechte beschränkt. So ist es etwa zu den Haus-
haltsvoranschlägen der Gemeinschaft zu hören, kann über Angelegenheiten der Gemeinschaft beraten und hat Kontrollbefugnis gegenüber der Kommission, die es durch Miss-
trauensvotum zum Rücktritt zwingen kann. Beitritts- und Assoziierungsabkommen
sind von der Zustimmung des Parlaments abhängig.
Das Plenum tritt in Straßburg zu seinen Sitzungen zusammen, die 18 Ständigen Ausschüsse tagen in Brüssel. Das Generalsekretariat, die Parlamentsverwaltung, hat seinen Sitz in Luxemburg.
Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als einzigem und supranationalem Rechtsprechungsorgan der EG kommt es nach den Gemeinschaftsverträgen zu, die einheitliche Anwendung, Auslegung und Fortbildung des EG-Rechts zu gewährleisten. Die
oft lückenhaften Bestimmungen der EG-Verträge werden durch die Entscheidungen
des EuGH geschlossen, was zur Bildung einer umfassenden Gemeinschaftsordnung
beiträgt. Oft hat der Gerichtshof gegen den Widerstand von Mitgliedsstaaten den Vor-
rang der EG- Rechte vor entsprechendem nationalem Recht durchzusetzen.
Er ist Verfassungs- und Rechtsschutzinstanz, die von allen angerufen werden kann,
die für die Anwendung des EG-Rechts verantwortlich sind (Organe, Mitgliederstaaten), oder die als natürliche oder juristische Personen unmittelbar von Rechtsakten
der EG betroffen sind.
Als Verfassungsgericht ist der EuGH zum Beispiel zuständig für Streitigkeiten unter
den Mitgliedsstaaten, vor allem bei Vertragsverletzungen oder bei Klagen der Kommission gegen, einzelne Länder wegen Vertragsverletzungen. Die Überprüfung der
Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe gehört ebenfalls in diese Zuständigkeit.
Als Rechtsschutzinstanz gewährt der EuGH jedem Einzelbürger der Gemeinschaft
gegenüber den Organen der EG Rechtsschutz. Einzelstaatliche Gerichte können sich
an den Gerichtshof wenden, um Vorabentscheidungen zu Fragen der Auslegung und
der Gültigkeit des EG-Rechts einzuholen; für letztinstanzlich entscheidende Gerichte
besteht Vorlageverpflichtung.
Der EuGH mit Sitz in Luxemburg besteht aus 13, von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannten Richtern, denen sechs Generalstaatsanwälte zur Seite stehen, die am Ende jeder Verhandlung einen Vorschlag zur Lösung des anstehenden Streitfalles unterbreiten.
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Zur Entlastung wurde ein Gericht Erster Instanz mit zwölf Mitgliedern eingerichtet,
Organ
Funktion
Mitglieder
Amtszeit
Ministerrat
Legislative
Außenminister; Fachminister
Staats- und Regierungschefs; Präsident
sechs Monate
Exekutive
ernannt auf vier
Europäischer
518 Abgeordnete
fünf Jahre;
das für Rechtsangelegenheiten nach dem EGKS-Vertrag, für Wettbewerbsverfahren
und für Streitigkeiten der EG mit ihren Bediensteten zuständig ist.
1. Welches sind Organe der Legislative, der Exekutive, der Rechtsprechung und der
Kontrolle?
2. Wo bestehen Abhängigkeiten zu übergeordneten Instanzen?
3. EWG, EURATOM und EGKS: Was kann man aus diesen Bezeichnungen auf die
Tätigkeitsfelder der einzelnen Organisationen schließen?
4. Ergänzen Sie das Schema mit Angaben aus dem Text.
der Kommission; zwölf
Außenminister; ein Mitglied der
Kommission; Präsident
Jahre von den
Regierungen
Gerichtshof
Direktwahl
5. Wie ist die Beschlussfassung im Rat der EG geregelt?
6. Stellen Sie die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der EG-
Kommission dar.
7. Zu welchen Entscheidungen ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments
unerlässlich?
8. Welches Verhältnis besteht zwischen nationalem Recht und EG-Recht?
9. Wer kann den EuGH anrufen?
10. Skizzieren Sie die Zuständigkeitsbereiche des EuGH.
11. Zeigen Sie die Besonderheiten des Europäischen Rates auf.
12. Klären Sie den Unterschied zwischen im gegenseitigen Einvernehmen und im gegenseitigen Benehmen.
13. Erläutern Sie mit Beispielen die Rechtsbegriffe natürliche Person und juristische
Person.
Im Text erfahren Sie etwas über den Sitz der einzelnen Organe des Europäischen
Parlaments. Stellen Sie Vor- und Nachteile zusammen und sagen Sie, was Sie davon
halten.
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GRAMMATIK
1. Bilden Sie Sätze.
Beispiel: verpflichtet sein/die Abgeordneten/nur/ihr Gewissen
Die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
a) abhängig sein von /die Vertreter/die Länder im Minister-rat/ihre Regierungen.
b) beitragen zu/die Entscheidungen/der Europäische Gerichtshof/das einheitliche Recht.
c) beraten über /die Agrarminister/Wettbewerbsbedingungen/die europäische Landwirtschaft.
d) beschränkt sein auf/die Amtszeit/der Präsident/ein halbes Jahr.
e) können/zwingen zu/das Europäische Parlament / die Kommission/der Rücktritt.
f) bestehen aus/der Gerichtshof/13 Richter/sechs Generalstaatsanwälte.
g) betroffen sein von/die Lebensmittelindustrie/besonders hart/die Maßnahmen/die Gemeinschaft.
h) gebunden sein an/die Kommission/weder ... noch/die Weisungen/die Regierungen/der Rat.
i) müssen/gehört werden zu/das Europäische Parlament/die Haushaltsvoranschläge /
die Gemeinschaft.
j) sich befassen mit/sie/alle Angelegenheiten/die Europäische Gemeinschaft/und auch/
außenpolitische Fragen.
k) zuständig sein für das Gericht Erster Instanz / unter anderem / Wettbewerbsverfahren.
2. Drücken Sie den jeweils gegenteiligen Sachverhalt aus. Entsprechende Ausdrücke
finden Sie im Text.
Beispiel: Italien hat die Klage vor dem EuGH erhoben.
Italien hat die Klage vor dem EuGH zurückgezogen.
a) Das Gericht verweigerte in diesem Fall den Rechtsschutz.
b) Die Kommission hob die Richtlinien mit sofortiger Wirkung auf.
c) Die Bundesrepublik hat die sich aus diesen Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen eingehalten.
d) Der Vorschlag der Agrarminister wurde einstimmig angenommen.
3. Suchen Sie aus dem Text Ausdrücke, die den angegebenen Verben entsprechen.
Beispiel: (vor einem Gericht) klagen;
vor einem Gericht Klage erheben; sich an ein Gericht wenden.
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a) ausdrücken
b) vorschlagen
c) berichten
d) helfen
e) berechtigt sein
4. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Deutsche.
1) Я буду работать следователем. 2) Я буду жить в Москве. 3) Она будет допрашивать свидетеля. 4) Иванов будет заниматься этим делом. 5) Скоро я буду
изучать правоведение. 6) Кто будет расследовать это дело? 7) Никто не будет
помогать ему в расследовании этого преступления. 8) Я знаю этого человека.
9) Я покажу вам место преступления. 10) Он возьмет с собой все необходимые вещи. 11) Он подготовит все документы. 12) Я расскажу вам об этом
происшествии.
TEXT ZUM LESEN
Sie lesen einen Ausschnitt aus den Südwestfunk-Nachrichten.
1. Worum geht es generell in dieser Meldung?
2. Wer stellt Forderungen?
3. Was wird gefordert?
4. Wofür ist die Erfüllung dieser Forderungen Bedingung?
7.30 Uhr — Südwestfunk-Nachrichten Essen. Zum Abbau der Kohlesubventionen
wird die Bundesregierung von der Brüsseler EG-Kommission gedrängt. Nach Infor-
mationen der Neuen Rhein-Ruhr-Zeitung will die EG-Kommission weiteren Zuschüssen an die deutsche Steinkohle nur zustimmen, wenn diese Subventionen bis zur Jahrhundertwende auf 15 Prozent ihres jetzigen Umfangs gesenkt werden.
8.00 Uhr — Südwestfunk-Nachrichten Essen. Zum Abbau der Kohlesubventionen wird
die Bundesregierung von der Brüsseler EG-Kommission gedrängt. Nach Informatio-
nen der Neuen Rhein- Ruhr-Zeitung will die EG-Kommission weiteren Zuschüssen
an die deutsche Steinkohle nur zustimmen, wenn diese Subventionen bis zur Jahrhundertwende auf 15 Prozent ihres jetzigen Umfangs gesenkt werden.
Die Subventionierung der deutschen Steinkohle ist festgeschrieben im sogenannten
Jahrhundertvertrag. Dieser Vertrag wird von Wirtschaftsminister Möllemann in Frage
gestellt. Möllemann ist der Ansicht, dass im Kohlebergbau Arbeitsplätze abgebaut wer-
den müssen.
Eine halbe Stunde später war diese Meldung noch einmal in den SüdwestfunkNachrichten zu hören. Lesen Sie jetzt diese Fassung. Was stellen Sie fest?
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