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Einführung in das Recht und Rechtspflege auf Deutsch = Право и соблюдение права на немецком языке. Учебник

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Damit die Griechen ihr Gesicht wahren können, haben die EG-Agrarminister ihnen in einer Erklärung vage zugesichert, man werde beim nächsten Abbau des Grenzaus­gleichs der wirtschaftlichen Situation in Griechenland und der Wechselkursentwick­lung Rechnung tragen. Wann dieser weitere Abbau des Grenzausgleichs stattfinden soll und in welcher Höhe lässt der Ministerrat offen. Für die deutschen Bauern bleibt das verzögerte Inkrafttreten der Agrarpreise ohne Bedeutung.
Text 6
BRÜSSEL. Bei seinem ersten Auftritt im Europäischen Ministerrat hat Bundeswirt­schaftsminister Helmut Haussmann gestern eigene Pfähle eingeschlagen. Er plädierte
dafür, dass sich die EG-Kommission bei der Fusion von Unternehmen erstrangig um grenzüberschreitende Zusammenschlüsse kümmern und die nationalen Vereinigun- gen den lokalen Kartellämtern überlassen solle. Haussmann sagte, das effizient arbei- tende Bundeskartellamt sei durchaus in der Lage, die eingereichten Anträge noch vor der Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis Ende 2052 zu bearbeiten. In ei- nem Gespräch mit dem französischen Kommissionspräsidenten Jacques Delors setzte
sich der Minister überdies für die verstärkte Verwendung der deutschen Sprache in den EG-Gremien und bei der Veröffentlichung von Texten ein. Tatsächlich hat der Minister Anlass für diese Klage, weil die Kommission in den letzten Jahren dazu über­gegangen ist, die Texte zunächst in Französisch und Englisch zu verbreiten und mit
erheblichem Abstand in den anderen sieben Gemeinschaftssprachen. Der von vielen deutschen EG- Beamten, die durchaus in anderen Sprachen frei sind, angeprangerte «Unsinn» ging jüngst sogar soweit, dass die Entscheidung über die Fort­führung des «Kohlepfennigs» in Englisch und Französisch verbreitet wurde, nicht aber in der Sprache des Landes, für das die Entscheidung bestimmt war. Der Ministerrat rang gestern um einen Kompromiss in der Frage der Zuständigkeit für die Firmenzusammenschlüsse. Die EG-Kommission hatte angeregt, die eigene Einstiegsschwelle von 1 auf 2 Mrd. EURO zu erhöhen. Trotz dieses Entgegenkommens wurde die Anregung der Europa­Behörde insbesondere von der deutschen, der britischen und spanischen Delegation zurückgewiesen. Bonn, London und Madrid wünschen, dass die Messlatte für die Wett­bewerbshüter der Kommission auf 10 Mrd. EURO erhöht wird.
2. Beantworten Sie bitte die folgenden Fragen. a) Text 1: Es wird auf ein ähnliches Urteil des EuGff verwiesen. Worin unterscheiden sich allerdings grundsätzlich die beiden Fälle? b) Text 2: Wofür wurde das Geld bereitgestellt?
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c) Text 3: Worauf ist die Einrichtung der zusätzlichen ersten Instanz des EuGFI zu­rückzuführen? Was bedeutet der Ausdruck sich als Motor erweisen? d) Text 4: Welche Schwerpunkte will die neue Präsidentschaft setzen? e) Text 5: Wodurch wurde die Einigung über das Agrarpreispaket möglich? Was bedeutet: damit sie ihr Gesicht wahren konnten? f) Text 6: Zu welchen Themen hat sich der Bundeswirtschaftsminister geäußert?
Wie kann man den Ausdruck er hat eigene Pfähle eingeschlagen anders wiedergeben? Was bedeutet es, wenn man im Zusammenhang von Firmenzusammenlegungen die Messlatte auf 10 Mrd. ECU erhöhen will?
GRAMMATIK
1. Setzen Sie die Verben in der richtigen Form ein: begründen, entscheiden, entspre- chen, geltend machen, klagen, widersprechen.
a) Ein deutscher Nudelhersteller hatte vor dem EuGFI gegen ein italienisches Ein­fuhrverbot ___________________________________________. b) Er hatte ________________________________________, dass hier ein einseitiges Verbot vorläge, da zwar die Einfuhr bestimmter Nudelsorten nach Italien, nicht aber deren Export aus Italien verboten sei. c) Der EuGH ____________________________________ der Forderung des Gene­ralanwalts nach Beibehaltung des Einfuhrverbots und _________________________, dass es aufzuheben sei. d) Damit _____________________________ der EuGH der Klage des deutschen Herstellers. e) Der EuGH _______________________ sein Urteil damit, dass die Beibehaltung des Importverbots eine unzulässige Einschränkung des Handels in der Gemeinschaft darstelle.
2. Formen Sie um.
Beispiel: den Markt öffnen Wenn man den Markt öffnet, spricht man von der Öffnung des Marktes.
a) den Handel einschränken h) die Bestimmungen harmonisieren b) Nudeln herstellen i) die Preise blockieren c) das Verbot aufheben j) das Gesetz verabschieden d) Mittel bereitstellen k) die Anträge bearbeiten e) die Arbeit aufwerten l) die Texte veröffentlichen f) die Reform verabschieden m) den Antrag zurückweisen
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3. Formen Sie den Text verkürzend um. Verwenden Sie dabei statt der kursiv gedruck-
ten Verben/ Ausdrücke nominale Wendungen. Achten Sie auf alle notwendig wer- denden Veränderungen
Beispiel: Die Ziele der EG lassen sich folgendermaßen beschreiben. Beschreibung der Ziele der EG.
Die Ziele der EG lassen sich folgendermaßen darstellen: a) Ein gemeinsamer Markt wird errichtet, indem eine europäische Zollunion geschaf­fen wird. b) Es ist verboten, Angehörige der EG in Bezug auf Staatsangehörigkeit oder Wohn­sitz willkürlich ungleich zu behandeln, d. h. zu diskriminieren. Dies ist z. B. für Han­delsmonopole und den Agrarmarktsektor in Artikeln des EWGV konkretisiert worden. c) Es wird ein gemeinschaftsrechtliches Wettbewerbsrecht erarbeitet, um zu verhin­dern, dass sich wirtschaftliche Unternehmungen der gleichen Wirtschaftsstufe zu­sammenschließen, um den Wettbewerb zu beeinflussen oder auszuschließen. d) Das Subventionswesen wird gemeinschaftlich geregelt', es sind Subventionen ver­boten, die bestimmte Unternehmen und Produktionszweige begünstigen und so den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten verfälschen. Ausgenommen sind nur innerstaat-
liche Subventionen, die den Verkehr zwischen den Mitgliedsstaaten nicht berühren oder die regionale Wirtschaftsstrukturen fördern sollen.
e) Freiheit für alle Bürger der Gemeinschaft, sich in einem Land der EG niederzulassen. f) Kapital- und Zahlungsverkehr sind freizügig. g) Es wird das Recht gewährleistet, dass sich jeder Bürger der Gemeinschaft gele­gentlich, also nicht ständig, in einem Staat der Gemeinschaft außerhalb des Heimat­staates beruflich betätigen kann. h) Die EG hat eine eigene, von nationalen Rechten unabhängige Rechtsordnung. Die oben genannten Ziele werden verwirklicht, indem das innerstaatliche Recht der Mit­gliedsstaaten angeglichen wird. Europäisches Gemeinschaftsrecht hat den Vorrang vor jedem nationalen Recht der Gemeinschaftsmitglieder.
4. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Deutsche.
1) Я учусь на юридическом факультете с сентября этого года. 2) Мы изучаем юридические науки. 3) В школе я учил немецкий язык. 4) В нашем институте учат три иностранных языка: немецкий, английский и французский. 5) Моя сест­ра учится в МГУ на юридическом факультете. 6) Следователь внимательно изу­чил протокол допроса. 7) Я учусь фотографировать. 8) Мы изучаем судебную медицину. 9) Мои дети учатся в школе. Они учатся хорошо. 10) Адвокат изучил характер обвиняемого. 11) Сколько лет ты учишься в вузе? 12) Слушатели каж-
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дый день учат немецкие слова. 13) Какие специальные предметы Вы изучаете?
14) У него можно многому научиться.
TEXT ZUM LESEN
Lesen Sie zunächst die Fragen und dann den Text.
1. Worüber erfolgte eine Einigung?
2. Wer hat sich geeinigt?
3. Wo hat man sich geeinigt?
4. Warum nimmt man diese Änderungen vor?
5. Wie sollen sie verwirklicht werden?
Bonn. Die Bundesregierung und die EG-Kommission haben sich bei Gesprächen mit dem EG-Wettbewerbskommissar in Brüssel auf einen stufenweisen Abbau der Zo­nenrandförderung und der speziellen Berlin-Beihilfen verständigt. Der EG-Wettbewerbskommissar erklärte, von den jährlich gewährten rund acht Mil­liarden DM für Berlin und das ehemalige Zonenrandgebiet werde der Löwenanteil bis Ende 1994 zugunsten der ärmeren neuen Bundesländer eingestellt. Die Vereinbarung bedeutet, dass die Regionalhilfen in der früheren Bundesrepublik erheblich gekürzt werden, und sich die Struktur der Regionalförderung in Deutschland dadurch grundlegend wandelt. Es ist sichergestellt, dass die Hilfe auf die östlichen Bundesländer konzentriert wird, die sie eindeutig am meisten brauchen. In Brüssel räumt man ein, dass die Zonenrandförderung und speziell auch die Berlin­Förderung nicht über Nacht abgebaut werden können, ohne unangemessene wirtschaft­liche Härten mit sich zu bringen. Deshalb ist auch ein entsprechender Zeitplan vorge­sehen, der bis etwa Ende 1994 reicht und schrittweise Kürzungen und Streichungen beziehungsweise Änderungen vorsieht.
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DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
Einführung:
Notieren Sie, welche der folgenden Begriffe Ihnen bereits bekannt sind und was Sie
darüber wissen: Europäischer Gerichtshof, EG-Kommission, Rat der EG, Europäisches Parlament, Europäischer Rat.
TEXT
Die Organe der Europäischen Gemeinschaft
ln der Europäischen Gemeinschaft (EG) sind 1967 die Europäische Wirtschaftsgemein- schaft (EWG, Gründung 1957), die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM, Ein- richtung ebenfalls 1957) und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Gründung 1951) zusammengeschlossen worden, so dass jetzt nur noch ein beschlie-
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ßendes und ein ausführendes Organ existiert. Gemeinsame Einrichtungen sind das Eu­ropäische Parlament und der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Der Europäische Rat ist die Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs der EG­Länder, die sich mindestens zweimal jährlich treffen. Sie und der Präsident der EG­Kommission werden unterstützt durch die zwölf Außenminister und ein Mitglied der Kommission. Der Ratsvorsitz geht alle sechs Monate an ein anderes Land über. Der Europäische Rat befasst sich einerseits mit Angelegenheiten der EG, andererseits aber auch im Rahmen der EPZ (Europäische Politische Zusammenarbeit) mit außen­politischen Fragen. Als oberstes Gremium der EG und der EPZ gibt er der europäi­schen Einigung allgemeine politische Impulse, erlässt politische Richtlinien für EG und EPZ, eröffnet Bereiche der Zusammenarbeit und bringt gemeinsame Positionen in au­ßenpolitischen Fragen zum Ausdruck. Der amtierende Präsident ist verpflichtet, dem Europäischen Parlament nach jeder Sit­zung Bericht zu erstatten. Es erhält ferner jährlich einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte, die die europäische Union erzielte. Das oberste Entscheidungsgremium ist der Rat mit 12 Mitgliedern. Es sind dies die Vertreter der Regierungen der Mitgliedsstaaten (in der Regel die Außenminister oder jeweils zuständige Fachminister), deren Willen sie zu repräsentieren und zu vertreten haben. Sie sind demnach weisungsgebunden, d. h. in ihren Entscheidungen nicht unab­hängig. Dem Rat als dem zentralen Organ der EG kommt die Gesetzgebung zu; au­ßerdem repräsentiert er die Gemeinschaft nach außen. Die Frage der Beschlussfassung ist durch § 148 EWGV geregelt. Jedes Land hat je nach Größe zwei bis zehn Stimmen. Im Allgemeinen entscheidet die einfache Mehr­heit, in bestimmten Fragen jedoch (etwa beim Steuerrecht) sind einstimmige Beschlüs­se erforderlich. Andere Beschlüsse können mit qualifizierter Mehrheit (54 der insge­samt 76 Stimmen) entschieden werden. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat 17 Mitglieder, die von den Re­gierungen der Mitgliedsstaaten im gegenseitigen Benehmen für vier Jahre ernannt wer­den. Die Kommission ist weder an Weisungen der Regierungen noch des Rats gebun­den, also nur den Interessen der Gemeinschaft verpflichtet, die sie sowohl gegenüber
dem Rat als auch gegenüber den Mitgliedsstaaten zu vertreten hat. Einerseits ist sie für die Durchführung der Ratsbeschlüsse oder der EG-Vertragsbeschlüsse zuständig, andererseits hat sie aber auch weitgehendes Initiativ- und Vorschlagsrecht, durch das sie die Entwicklung der Gemeinschaft fördern kann. Vorschläge der Kom-
mission dürfen vom Rat nur einstimmig abgelehnt werden. Ist sie der Ansicht, dass ein Mitgliedsstaat seine Verpflichtungen verletzt, kann sie den EuGH anrufen.
Die Dienststellen der Kommission befinden sich in Brüssel und zum Teil auch in Luxemburg.
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Das Europäische Parlament ist die Vertretung der in der Gemeinschaft zusammenge-
schlossenen zwölf Staaten, deren 518 Mitglieder in den EG-Ländern auf fünf Jahre direkt gewählt werden, und die sich in länderübergreifenden Fraktionen entsprechend ihrer politischen Überzeugung zusammenschließen. Es wählt sein Präsidium jeweils auf zweieinhalb Jahre.
Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten fehlen dem Europaparlament wesentliche Rechte (Legislative, kein Einfluss auf Bildung der Exekutivorgane). Es ist im Wesent­lichen auf Kontroll- und Anhörungsrechte beschränkt. So ist es etwa zu den Haus- haltsvoranschlägen der Gemeinschaft zu hören, kann über Angelegenheiten der Gemein­schaft beraten und hat Kontrollbefugnis gegenüber der Kommission, die es durch Miss-
trauensvotum zum Rücktritt zwingen kann. Beitritts- und Assoziierungsabkommen sind von der Zustimmung des Parlaments abhängig. Das Plenum tritt in Straßburg zu seinen Sitzungen zusammen, die 18 Ständigen Aus­schüsse tagen in Brüssel. Das Generalsekretariat, die Parlamentsverwaltung, hat sei­nen Sitz in Luxemburg. Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als einzigem und supranationalem Recht­sprechungsorgan der EG kommt es nach den Gemeinschaftsverträgen zu, die einheit­liche Anwendung, Auslegung und Fortbildung des EG-Rechts zu gewährleisten. Die oft lückenhaften Bestimmungen der EG-Verträge werden durch die Entscheidungen des EuGH geschlossen, was zur Bildung einer umfassenden Gemeinschaftsordnung beiträgt. Oft hat der Gerichtshof gegen den Widerstand von Mitgliedsstaaten den Vor-
rang der EG- Rechte vor entsprechendem nationalem Recht durchzusetzen. Er ist Verfassungs- und Rechtsschutzinstanz, die von allen angerufen werden kann,
die für die Anwendung des EG-Rechts verantwortlich sind (Organe, Mitgliederstaa­ten), oder die als natürliche oder juristische Personen unmittelbar von Rechtsakten der EG betroffen sind. Als Verfassungsgericht ist der EuGH zum Beispiel zuständig für Streitigkeiten unter den Mitgliedsstaaten, vor allem bei Vertragsverletzungen oder bei Klagen der Kom­mission gegen, einzelne Länder wegen Vertragsverletzungen. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe gehört ebenfalls in diese Zuständigkeit. Als Rechtsschutzinstanz gewährt der EuGH jedem Einzelbürger der Gemeinschaft gegenüber den Organen der EG Rechtsschutz. Einzelstaatliche Gerichte können sich an den Gerichtshof wenden, um Vorabentscheidungen zu Fragen der Auslegung und der Gültigkeit des EG-Rechts einzuholen; für letztinstanzlich entscheidende Gerichte besteht Vorlageverpflichtung. Der EuGH mit Sitz in Luxemburg besteht aus 13, von den Regierungen im gegensei­tigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannten Richtern, denen sechs Generalstaats­anwälte zur Seite stehen, die am Ende jeder Verhandlung einen Vorschlag zur Lö­sung des anstehenden Streitfalles unterbreiten.
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Zur Entlastung wurde ein Gericht Erster Instanz mit zwölf Mitgliedern eingerichtet,
Organ
Funktion
Mitglieder
Amtszeit
Ministerrat
Legislative
Außenminister; Fachminister
Staats- und Regierungschefs; Präsident
sechs Monate Exekutive
ernannt auf vier
Europäischer
518 Abgeordnete
fünf Jahre;
das für Rechtsangelegenheiten nach dem EGKS-Vertrag, für Wettbewerbsverfahren und für Streitigkeiten der EG mit ihren Bediensteten zuständig ist.
1. Welches sind Organe der Legislative, der Exekutive, der Rechtsprechung und der
Kontrolle?
2. Wo bestehen Abhängigkeiten zu übergeordneten Instanzen?
3. EWG, EURATOM und EGKS: Was kann man aus diesen Bezeichnungen auf die Tätigkeitsfelder der einzelnen Organisationen schließen?
4. Ergänzen Sie das Schema mit Angaben aus dem Text.
der Kommission; zwölf Außenminister; ein Mitglied der Kommission; Präsident
Jahre von den
Regierungen
Gerichtshof
Direktwahl
5. Wie ist die Beschlussfassung im Rat der EG geregelt?
6. Stellen Sie die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der EG- Kommission dar.
7. Zu welchen Entscheidungen ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments
unerlässlich?
8. Welches Verhältnis besteht zwischen nationalem Recht und EG-Recht?
9. Wer kann den EuGH anrufen?
10. Skizzieren Sie die Zuständigkeitsbereiche des EuGH.
11. Zeigen Sie die Besonderheiten des Europäischen Rates auf.
12. Klären Sie den Unterschied zwischen im gegenseitigen Einvernehmen und im ge­genseitigen Benehmen.
13. Erläutern Sie mit Beispielen die Rechtsbegriffe natürliche Person und juristische Person.
Im Text erfahren Sie etwas über den Sitz der einzelnen Organe des Europäischen Parlaments. Stellen Sie Vor- und Nachteile zusammen und sagen Sie, was Sie davon halten.
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GRAMMATIK
1. Bilden Sie Sätze.
Beispiel: verpflichtet sein/die Abgeordneten/nur/ihr Gewissen Die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
a) abhängig sein von /die Vertreter/die Länder im Minister-rat/ihre Regierungen. b) beitragen zu/die Entscheidungen/der Europäische Gerichtshof/das einheitliche Recht. c) beraten über /die Agrarminister/Wettbewerbsbedingungen/die europäische Land­wirtschaft. d) beschränkt sein auf/die Amtszeit/der Präsident/ein halbes Jahr. e) können/zwingen zu/das Europäische Parlament / die Kommission/der Rücktritt. f) bestehen aus/der Gerichtshof/13 Richter/sechs Generalstaatsanwälte. g) betroffen sein von/die Lebensmittelindustrie/besonders hart/die Maßnah­men/die Gemeinschaft. h) gebunden sein an/die Kommission/weder ... noch/die Weisungen/die Regierun­gen/der Rat. i) müssen/gehört werden zu/das Europäische Parlament/die Haushaltsvoranschläge / die Gemeinschaft. j) sich befassen mit/sie/alle Angelegenheiten/die Europäische Gemeinschaft/und auch/ außenpolitische Fragen. k) zuständig sein für das Gericht Erster Instanz / unter anderem / Wettbewerbsverfahren.
2. Drücken Sie den jeweils gegenteiligen Sachverhalt aus. Entsprechende Ausdrücke finden Sie im Text.
Beispiel: Italien hat die Klage vor dem EuGH erhoben. Italien hat die Klage vor dem EuGH zurückgezogen.
a) Das Gericht verweigerte in diesem Fall den Rechtsschutz. b) Die Kommission hob die Richtlinien mit sofortiger Wirkung auf. c) Die Bundesrepublik hat die sich aus diesen Bestimmungen ergebenden Verpflich­tungen eingehalten. d) Der Vorschlag der Agrarminister wurde einstimmig angenommen.
3. Suchen Sie aus dem Text Ausdrücke, die den angegebenen Verben entsprechen.
Beispiel: (vor einem Gericht) klagen; vor einem Gericht Klage erheben; sich an ein Gericht wenden.
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a) ausdrücken b) vorschlagen c) berichten d) helfen e) berechtigt sein
4. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Deutsche.
1) Я буду работать следователем. 2) Я буду жить в Москве. 3) Она будет до­прашивать свидетеля. 4) Иванов будет заниматься этим делом. 5) Скоро я буду изучать правоведение. 6) Кто будет расследовать это дело? 7) Никто не будет помогать ему в расследовании этого преступления. 8) Я знаю этого человека.
9) Я покажу вам место преступления. 10) Он возьмет с собой все необходи­мые вещи. 11) Он подготовит все документы. 12) Я расскажу вам об этом происшествии.
TEXT ZUM LESEN
Sie lesen einen Ausschnitt aus den Südwestfunk-Nachrichten.
1. Worum geht es generell in dieser Meldung?
2. Wer stellt Forderungen?
3. Was wird gefordert?
4. Wofür ist die Erfüllung dieser Forderungen Bedingung?
7.30 Uhr Südwestfunk-Nachrichten Essen. Zum Abbau der Kohlesubventionen
wird die Bundesregierung von der Brüsseler EG-Kommission gedrängt. Nach Infor- mationen der Neuen Rhein-Ruhr-Zeitung will die EG-Kommission weiteren Zuschüs­sen an die deutsche Steinkohle nur zustimmen, wenn diese Subventionen bis zur Jahr­hundertwende auf 15 Prozent ihres jetzigen Umfangs gesenkt werden.
8.00 Uhr — Südwestfunk-Nachrichten Essen. Zum Abbau der Kohlesubventionen wird die Bundesregierung von der Brüsseler EG-Kommission gedrängt. Nach Informatio-
nen der Neuen Rhein- Ruhr-Zeitung will die EG-Kommission weiteren Zuschüssen an die deutsche Steinkohle nur zustimmen, wenn diese Subventionen bis zur Jahrhun­dertwende auf 15 Prozent ihres jetzigen Umfangs gesenkt werden.
Die Subventionierung der deutschen Steinkohle ist festgeschrieben im sogenannten Jahrhundertvertrag. Dieser Vertrag wird von Wirtschaftsminister Möllemann in Frage gestellt. Möllemann ist der Ansicht, dass im Kohlebergbau Arbeitsplätze abgebaut wer- den müssen.
Eine halbe Stunde später war diese Meldung noch einmal in den Südwestfunk­Nachrichten zu hören. Lesen Sie jetzt diese Fassung. Was stellen Sie fest?
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