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Учебник Лингвистика 3 семестр (Восстановлен).doc
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Text 2. Botschaft der bundesrepublik deutschland hinweise zum visumantragsverfahren

Grundsätzlich muss jeder Antrag auf Erteilung eines Visums persönlich gestellt werden. Die Bevollmächtigung eines Dritten ist nicht möglich. Kommen Sie bitte rechtzeitig zum Gespräch. Falls Sie mehr als 25 Minuten zu spät gekommen sind (eine Gruppe von mehr als 3 Personen darf nicht später als 5 Minuten kommen), haben Sie bitte Verständnis dafür, dass jetzt andere Antragsteller, die rechtzeitig gekommen sind, ihre Termine wahrnehmen. Sie werden so bald wie möglich an den Schalter gelassen. Einzelpersonen, die später als 1 Stunde und Gruppen, die später als 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin vorsprechen, können leider nicht mehr vorgelassen werden. Diese müssen einen neuen Termin vereinbaren. Gehen Sie bitte nur zu dem Schalter, an dem Sie einen Termin haben. Falls Sie nur sich selbst als Antragsteller gemeldet haben, dürfen Sie an den Schalter keine anderen Personen mitnehmen.

Geben Sie am Schalter alle Unterlagen und Dokumente ab, die Sie für den Antrag bei sich haben. Achten Sie darauf, dass sich zwischen den Papieren keine Geldscheine befinden; dies wird als Bestechungsversuch gewertet und kann zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Der Zweck Ihrer Reise soll klar sein und sich aus den Unterlagen problemlos ergeben; Zweifel am Zweck der Reise können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Wenn ein Kind mitfahren soll (unabhängig von dessen Alter), ist ein eigener Visumantrag erforderlich (zweifach), der von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten unterschrieben wird. Außerdem ist eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung im Original und in Kopie derjenigen Sorgeberechtigten erforderlich, die nicht gemeinsam mit dem Kind reisen.

Die Fotos müssen aktuell sein (nicht älter als drei Monate) und sind in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter vorzulegen. Sie müssen die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Eine Fotomustertafel finden Sie im Internet unter http://www.bundesdruckerei.de/de/buerger. Auf jedem Visumantragsformular muss mit Hilfe von Klebstoff oder Heftklammer jeweils ein Foto angebracht werden. Bei Bedarf finden Sie das nötige Material dazu neben dem Eingang zum Warteraum, wo sich auch der Informations-Schalter befindet (siehe unten). Ein weiteres Foto wird für das Visum benötigt.

Ihr Pass muss unterschrieben und nach Ablauf der beantragten Gültigkeitsdauer Ihres Visums noch drei Monate gültig sein.

Zeitraum: Wenn Sie zum Beispiel im Mai oder im Juni für zwei Wochen nach Deutschland reisen wollen, die genauen Reisedaten aber noch nicht kennen, dann könnten Sie den Antrag folgendermaßen ausfüllen: Datum der Ankunft: 01.05.2005. Datum der Abreise: 30.06.2005.

Aufenthaltsdauer: 14 Tage.

Zur Beantragung eines Visums ist eine Krankenversicherung erforderlich, die für den gesamten Besuchszeitraum für alle Schengenländer gültig sein und eine Mindestdeckung von 30.000 Euro aufweisen muss. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Einlader verpflichtet hat, alle medizinischen Kosten zu übernehmen. Die Daten in dem Krankenversicherungsschein müssen mit denen im Visumantrag übereinstimmen.

Als Nachweis von Finanzmitteln ist ein aktueller Kontoauszug erforderlich; eine Kopie der Kreditkarte ist nicht ausreichend. Falls Sie Reiseschecks mitnehmen wollen, bringen Sie bitte eine Kopie davon mit, die zu den Unterlagen genommen wird.

Als Nachweis einer Hotel-Unterkunft in Deutschland ist eine von dem Hotel per Fax geschickte Zahlungsbestätigung erforderlich (oder gegebenenfalls ein Original); eine Hotel-Reservierung oder eine Bestätigung per E-Mail ist nicht ausreichend.

Einladungen für mehrere Personen: Wenn mehrere Personen von einer Person in Deutschland eingeladen werden, erleichtert es die Arbeit, wenn die Anträge der Eingeladenen gleichzeitig gestellt werden.

Geschäftliche Einladungen: Bitte beachten Sie bei geschäftlichen Einladungen folgendes: Seit dem 01.01.2005 gilt in Deutschland nicht mehr §§ 82–84 AuslG (Ausländergesetz); die neue Gesetzesgrundlage ist §§ 66–68 AufenthG (Aufenthaltsgesetz). Falls in Ihrer Einladung die neuen Vorschriften nicht in dieser Form genannt werden, muss zusätzlich eine korrigierte Einladung per Fax eingereicht werden. Wenn Ihnen dieser Umstand vor dem Gespräch am Schalter auffällt, gehen Sie trotzdem dorthin; dort können Sie alle Unterlagen, die Sie bereits haben, abgeben und einen Wiedereinlass-Schein bekommen.

Im Allgemeinen wird die Vorlage der in den Merkblättern (für den entsprechenden Reisezweck) jeweils aufgeführten Unterlagen ausreichen. Wenn aber im Einzelfall entstehende Fragen anderweitig nicht geklärt werden können, müssen wir Sie unter Umständen um Vorlage weiterer Unterlagen bitten oder einzelne Reisende zur nochmaligen persönlichen Vorsprache in der Visastelle einladen.

Die Vorlage gefälschter Unterlagen, insbesondere gefälschter Dokumente, sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Verbot der Einreise nach Deutschland (und damit auch in die anderen Schengen-Staaten) führen.

Fehlende Dokumente: Falls Dokumente, die für den Visumantrag erforderlich sind, fehlen, wird Ihnen das am Schalter mitgeteilt; Sie bekommen einen Wiedereinlass-Schein, damit Sie die fehlenden Dokumente nachreichen können. Wenn Sie bestimmte Dokumente nicht beschaffen können, sagen Sie es bitte schon beim ersten Gespräch und schlagen selbst vor, welche alternativen Dokumente Sie vorlegen können. Es kann durchaus sein, dass zum Beispiel aufgrund von Gesetzesänderungen Dokumente vorgelegt werden müssen, die bei Ihrem letzten Visumantrag nicht erforderlich waren; bitte haben Sie Verständnis dafür.

Gespräch am Schalter: Fragen, die Ihnen gestellt werden, und Dokumente, die Sie vorlegen sollen, dienen dazu, Ihren Antrag richtig zu beurteilen. Beantworten Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß.

Entscheidung über das Visum: Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter am Schalter entscheidet nicht selbst darüber, ob Sie ein Visum bekommen. Die Entscheidung über Ihren Visumantrag obliegt in jedem Fall einem deutschen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes.

Bearbeitungszeit: Das Visum wird in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen ab Antragstellung erteilt werden. Dies bedeutet: Sie reichen am Montag den Antrag ein und erhalten im Normalfall das Visum am Donnerstag. Wenn Sie nur einen Tag vor Antritt der Reise das Visum beantragen, ist eine Erteilung nicht sichergestellt bzw. nicht möglich.

Sie können sich mit allen Fragen an den Informations-Schalter am Eingang des Warteraums wenden; dort können Sie auch Hilfe beim Ausfüllen des Visumantrags und Kopien Ihrer Dokumente bekommen.

Die Einreise nach Deutschland kann trotz gültigen Visums verweigert werden, sofern sich an den Grenzkontrollstellen entsprechende Erkenntnisse ergeben. Kontrollieren Sie bitte die Daten des Visums nach Erhalt. Stimmen die Daten der Geltungsdauer (Gültigkeitszeitraum), der Nutzungsdauer (Aufenthaltstage) und die Anzahl der Einreisen? Ist. ggfs. das Visum für das mitreisende Kind im Pass enthalten? Die Botschaft kann nicht haftbar gemacht werden in Fällen, in denen unvollständige oder falsche Daten im Visum zu einer Reiseverzögerung führen.

Die Botschaft weist hiermit auf die Zuständigkeitsregelungen im Rahmen des Schengener Durchführungsübereinkommens hin:

Folgende Staaten gehören unter anderen dem Schengenraum an: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland, Malta, Polen, die Slowakei, Tschechien.

Folgende Länder haben das Schengener Abkommen unterzeichnet, gehören aber dem Schengenraum nicht:

  • Großbritanien;

  • Irland;

  • Bulgarien;

  • Zypern;

  • Rumänien.

Personen, die mehrere Staaten des Schengen-Raumes besuchen möchten, müssen das Visum an der Vertretung des Schengen-Staates beantragen, in dem sie sich vorwiegend aufzuhalten beabsichtigen.

Lässt sich kein eindeutiger Schwerpunkt ausmachen, ist das Visum bei der Vertretung des Schengen-Staates zu beantragen, der zuerst bereist werden soll.

Schengen Visa können auch zur Durch- oder Einreise in andere Schengen-Staaten genutzt werden, die nicht Hauptreiseziel sind.

Die Einreise kann verweigert werden, wenn die erste Einreise in ein Schengen-Land erfolgt, das nicht Hauptreiseziel ist und das nicht das erforderliche Visum erteilt hat, sofern nicht eine stichhaltige Begründung für den Zusammenhang zwischen der geplanten Einreise und der Tatsache, dass das Visum durch einen anderen Staat erteilt wurde, gegeben werden kann.

Des Weiteren kann ein Schengen-Staat die Erteilung eines Visums verweigern, wenn sich bei der Prüfung der Unterlagen herausstellt, dass ein früheres Schengen Visum nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde.

www.moskau.diplo.de

Texterläuterungen

obliegen(Dat.)

вменяться кому-либо в обязанности

jemanden zur nochmaligen persönlichen Vorsprache in der Visastelle einladen

пригласить еще раз на личное собеседование в визовый подотдел посольства

in den Merkblättern aufgeführte Unterlagen

документы, указанные в памятках

Sorgeberechtigte(der)

лицо, обладающее родительскими правами

Bevollmächtigung(die)

предоставление полномочий, наделение полномочиями, полномочие

Mustertafel(die)

таблица образцов,карта образцов

stichhaltig

обоснованный,основательный,весомый