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Das Wahlsystem in der brd

Wahlen sind die einfachste Form politischer Beteiligung der Bürger eines Staates. Für die Wahl zum deutschen Bundestag, zu den Landtagen und Gemeinvertretungen sind die gleichen Grundsätze gütlich.

Die Wahlen sind allgemein (jeder hat Recht zu wählen und gewählt zu werden), unmittelbar (die Wähler wählen einen Abgeordneten direkt oder mehrere über eine Parteiliste ohne Vermittler), frei (es gibt keine Wahlpflicht, nur Wahlrecht, auf den Wähler darf keinerlei Druck ausgeübt werden), gleich (jede Stimme zählt gleich viel), geheim (es bleibt geheim, wie der Wähler abstimmt, dazu dienen eine Wahlkabine, Stimmzettel im umschlag und Wahlurne).

Bei der Bundestagswahl hat der Wähler 2 Stimmen: mit der Erststimme wählt der Wähler den Kandidaten im Wahlkreis (Mehrheitswahl). Mit der Zweitstimme votier man für eine Partei nach der Parteiliste. Die Parteilisten werden in einem land getrennt aufgestellt: jedes der 16. Bundesländer stellt die Parteiliste souverän.

Das Überhangmandat. Wenn für eine Partei mit den Erststimmen mehr Kandidaten in den Bundestag gewählt werden, als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimme Sitze zustehen, entstehen Überhangmandate. Z.B. nach dem Anteil der Zweitstimmen hätten die SPD im Sachsen 8 Sitze zugestanden bekommen. Sie hat mit ihren Erststimmen 10 direkt Mandate in den Wahlkreisen erobert. So kriegt diese Fraktion Überhangmandate.

Die 5%- Klause.

Bei der Verteilung der sitze im Parlament werden nut die Parteien berücksichtigt, die mehr als 5% der Zweitstimmen oder mindestens 3 Direktmandate erlangt haben. Mit dieser Fünfprozentklause soll verhindert werden das Splitterparteien in den Bundestag kommen.

Die Legislaturperiode der Bundestagsabgeordnete betritt 4 Jahre.

Bei den Landtagwahlen gilt dasselbe Wahlsystem.

Die Wahlen zu den Gemeinden laufen nach denselben Grundsätzen ab, wie die Wahlen zum Bundestag und zum Landtag. Besonderheiten weisen die Gemeinde- und Kreistagswahlen im Baden- Württemberg und Bayern auf. Dort stehen jedem Wähler so viele Stimmen zur Verfügung, wie Gemeinde- bzw. Kreistagsmitglieder zu wählen sind.

Bundeswappen

Das Staatswappen ist ein rotbewehrter schwarzer Adler in Gold. Der Adler war das Herrschafftszeichen der Römischen Kaiser. Als Karl der Größe das Römische Kaiserreich erneuerte, übernahm er dieses Symbol der kaiserlichen Macht. Die späteren deutschen Herrscher waren zumeist gleichzeitig deutsche Könige und Römische Kaiser. Als deutscher König führte den Herrscher den einköpfigen und als Kaiser den doppelköpfigen Adler. Nach dem Ende des heiligen römischen Reiches 1806 ging der Doppeladler auf die österreichsche Monarchie über. Der Einköpfige wurde zum Staatswappen des 2. deutschen Reiches 1871, der Weimarer Republik 1919 und der BRD 1950.

Die deutsche Bundesflagge

Die Farben schwarz-rot-gold dienten erstmals auf dem Wartburgfest 1817 als Erkennungszeichen der deutschen Burscheschaft: schwarze Röcke, goldene Knöpfe und rote Bänder. Diese Studentenvereinigung trat für die nationale Einheit und politische Freiheit ein. 1848 bestimme die Frankfurter Nationalversammlung schwarz-rot-gold zur Fahne des Deutschen Bundes. Das Bismarcksche Deutschland gab sich die Fahne schwarz-weiß-rot. Die Weimarer Republik traf eine Kompromissentscheidung: schwarz-rot-gold als Staatsfarben, schwarz-weiß-rot mit schwarz-rot-gold in der oberen inneren Ecke als Handelsflagge.

Die deutsche Nationalhymne

Die Hymne wird bei feierlichen Anlässen gemeinsam gesungen. Im Jahre 1841 wurde der Text des „Liedes der Deutschen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zu einer Melodie von Josef Haydn verfasst. Nach dem ersten Weltkrieg wurde es zur deutschen Nationalhymne.

Die erste Strophe: „Deutschland, Deutschland über alles“. Diese Worte wurden im Ausland als „Deutschland, Deutschland über allen“ missdeutet. Dazu hatte der 2. Weltkrieg und Faschismus beigetragen.

1952 wurde das Lied wieder als Nationalhymne anerkannt. Bei staatlichen Veranstaltunden wurde nur die 3 Strophe gesungen:

Einigkeit und Recht und Frechheit für das deutsche Vaterland!

Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand!

Einigkeit und Recht und Frechheit sind des Glückes Unterpfand!

Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!

1991 bestätigten der Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl diese Tradition.