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Staatswesen der brd

Das Volk der BRD übt die Staatsgewalt nicht direkt aus, sondern überträgt sie auf gewählte Körperschafften- die Parlamente: für den Gesamtstaat-auf den Bundestag, für die Länder – auf Landtrage, für Krise, Städte und Gemeinden- auf kommunale Selbst verwaltungs-Körperschaften. Die Parlamente sind die einzigen Verfassungsorgane, die direkt gewählt werden. Das Parlament besteht aus 2 Kammern-dem Bundesrat und dem Bundestag. Das Parlament ist als legislatives Organ im Grundgesetz bezeichnet. D.h. das Parlament hat die Aufgabe, Gesetze auszuarbeiten und zu legitimieren. Die weitere Aufgabe ist die Wahl des Bundeskanzlers. Im Parlament werden auch die wichtigsten politischen Themen diskutiert. Das nennt man Willensbildungsfunktion. Es gibt auch eine Artikulationsfunktion, d.h. im Bundestag finden Ausdruck die Meinungen, die im Volk vorhanden sind. Das Parlament kann auch durch konstruktives Mißtrauensvotum den Bundeskanzler abwählen.

Der Bundesrat, die zweiter Kammer des Parlaments, besteht aus Regierungsmitgliedern der Länder. Das ist kein direkt gewähltes Organ. Zum Bundesrat werden Abgeordnete entsandt.

Die Abgeordneten der Länder sind auch vom Volk direkt gewählt. In den Bundesländern werden diese Leute für die Entsendung für Bundesrat bestimmt. Die 16 Bundesländer entsenden zwischen 3 und 6 Mitglieder in den Bundesrat je nach der Größe des Landes. Die wichtigste Aufgabe des Bundesrates ist die Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes. Der Bundesrat wirkt auch bei der Verwaltung des Bundes mit. Die Aufgabe des Bundesrates ist die Vertretung der Interessen der Länder auf der Bundesebene.

Die Abgeordneten des Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, aber sie sind nicht gebunden an Aufträge ihrer Wähler und ihrer Partei. Sie handeln nach Gesetzt, d.h. sie besitzen ein freies Mandat. Ein Gegenteil des freien Mandats ist das imperativische Mandat. Früher besaßen solch ein Mandat die Teilnehmer der Ständeversammlungen in Deutschland. Das bedeutet: die Abgeordneten waren an ihre Wähler gebunden, sie waren in ihren Handlungen eingeschränkt. Sie waren ihren Wählern rechenschaftpflichtig. Dadurch wurden Kompromisse erschwert.

Die Unabhängigkeit der Abgeordneten des Bundestages ist geschützt:

1. durch Indemnität - sie dürfen nicht verfolgt werden.

2. durch Immunität- sie dürfen nicht zur Verantwortung nicht gezogen werden, ohne Erlaubnis des Bundestages.

Der Bundestag schützt seine Abgeordneten auch finanziell. Sie sind Berufspolitiker. Sie beziehen für ihre Tätigkeit ein Einkommen, die so genannten Diäten. Die eigentliche Arbeit des Parlaments wird in den Ausschüssen geleistete. Die Ausschüsse tagen in der Regel nicht öffentlich. Der Bundestag hat 22 ständige Ausschüsse. Die Arbeitsgebiete dieser Ausschüssen entsprechen im Allgemeinen der Sphäre der Kompetenz der Bundesministerien.

Das Plenum ist die Vollversammlung. Nur das Bundestagsplenum kann rechtswirksame Beschlüssen fassen. Die Sitzungen des Bundestages werden von der Bundestagspräsidentin geleitet. Traditionell wird sie von der stärksten Fraktion gestellt. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Leitung der Bundestagssitzungen.

Der Bundespräsident repräsentiert das Land nach außen, vertritt die BRD durch Unterzeichnung der Verträge, beglaubig die diplomatischen Korps. Der Bundespräsident unterzeichnet Gesetze, ernennt Bundesminister, Bundesrichter, Bundesbeamte, die den Bundeskanzler vorschlägt.

Nach der klassischen Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative gehört dem deutschen Staatswesen auch die Regierung an. Die Regierung geht aus der Mehrheitsfraktion hervor. Die Mitglieder der Regierung sind in der Regel Mitglieder des Parlaments. Die Regierung hat die Verantwortung für die Ausführung der Gesetze durch die Bundesbehörden. Sie besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Zusammen bilden sie ein Kabinett.

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Der Kanzler vertritt die stärkste Partei im Parlament und ist ihr Chef. Praktisch ist die ganze Macht in den Händen des Kanzlers. Diese Tradition in Deutschland hat historische Gründe. Lange Zeit war die eigentliche Macht in den Händen der Kanzler, da sie stärkere Persönlichkeiten waren als Kaiser und Präsidenten. Der Bundeskanzler führt sein Kabinett straff, er kann von einer Mehrheit im Kabinett nicht überstimmt werden. Das erlaubt ihm die Verfassung der BRD (das Grundgesetz). Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt die alleinige Verantwortung.