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Was tun, wenn es im Ausland gekracht hat?

Grundsätzlich gilt auch bei einem Unfall im Ausland: erst die Unfallstelle absichern. Also, Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen. In Italien, Spanien, Österreich, Finnland, Kroatien und Portugal droht sonst ein Bußgeld. Verletzte versorgen und dann Zeugen bitten zu warten, bis die Polizei eintrifft. Die Polizei sollte, wenn möglich, immer gerufen werden. In einigen Staaten ist es sogar Vorschrift die Polizei zu rufen. So unter anderem in Polen und Rumänien. In der Slowakei oder in Tschechien ist dies nur bei einem Unfall mit Personenschaden Pflicht.

Alle persönlichen Daten des Unfallgegners sollten notiert werden. Dazu gehören Name und Anschrift, Kennzeichen, Nationalitätszeichen,

Versicherungsgesellschaft und -scheinnummer oder die Nummer der Grünen Karte. Tipp: In einigen Ländern, Frankreich oder Italien, stehen die Angaben der Haftpflichtversicherung auf einer Plakette, die an der Windschutzscheibe klebt. Der Unfallhergang sollte anhand von Fotos dokumentiert werden und im Idealfall im Europäischen Unfallbericht festgehalten werden.

Wichtig: Auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis abgeben, sondern nur den Hergang bestätigen. Sonst kann es zu Ärger mit der Versicherung kommen. Hat das eigene Auto im Ausland einen Totalschaden, ist es sinnvoll, vor Ort einen Gutachter zu bestellen und das Auto auch hier verschrotten zu lassen.

Welche Probleme können bei einem Autounfall im Ausland auftreten? Problem 1 - ausländisches Recht.

Bei jedem Unfall im Ausland zwischen Deutschen und Ausländern gilt das Recht des Unfallstaats. Das kann bedeuten, dass die Entschädigungen geringer ausfallen, als in Deutschland. Zudem kann es länger dauern, bis eine Entscheidung getroffen ist. Seit 2003 (4. Kfz-Haftpflicht-versicherungsrichtlinie) gibt es die Möglichkeit bei Unfällen im Ausland, an denen EU-Bürger beteiligt sind, den Schaden über einen so genannte Schadens-regulierungsbeauftragten im Inland abzuwickeln. Das heißt: Der Schaden aus dem Ausland kann zu Hause geltend gemacht werden. Das geht am schnellsten über den Zentralruf der deutschen Autoversicherer. Die ausländische Versicherung muss den Schaden dann innerhalb von drei Monaten bearbeiten. Dennoch gilt aber das Recht des Unfallstaats, wodurch der Schadensersatz deutlich geringer ausfallen kann, als hierzulande. So werden Kosten für den Mietwagen nicht immer übernommen. Reagiert die ausländische Versicherung nicht oder zahlt sie nur einen geringen Teil der Kosten, gibt es die Möglichkeit, sich an den Verein Verkehrsopferhilfe zu wenden. Der Verein ist eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer.

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Unterwegs günstig telefonieren und sicher surfen

Maurice Wojach

Wenn die Freude über den Urlaub im Ausland so groß ist, dass man sie direkt mit Familie und Freunden zu Hause teilen will, greifen viele auch am Ferienziel zu Handy und Laptop. Woran man denken muss, wenn man günstig telefonieren und sicher im Internet surfen will.

Geht es ums Telefonieren mit dem Handy, kann es hinter der Ländergrenze manchmal richtig teuer werden. Nach dem Urlaub flattern dann gewaltige Rechnungen ins Haus, denn auch angenommene Telefonate kosten Geld.

Glücklicherweise traten mit dem 1. Juli 2010 innerhalb der EU erneut Preissenkungen für die Handynutzung im Ausland in Kraft. Für einen ausgehenden Roaming-Anruf werden nun maximal 39 Cent pro Minute fällig, eine SMS kostet höchstens elf Cent zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Minutenpreis für eingehende Telefonate im EU-Ausland beträgt maximal 15 Cent. Die Verbraucher brauchen sich nicht an ihren Provider zu wenden, sondern sollen per SMS über die genauen Preise informiert werden.

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