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Конспекты лекций_Теоретическая грамматика.doc
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Gliederung

1. Der grammatische Status und der strukturelle Wert des Artikels.

2. Der Status des Adverbs in der deutschen und in der vaterländischen Germanistik.

3. Das Numerale in den Konzeptionen der Germanisten.

4. Der grammatische Status der Pronomen.

5. Die Präpositionen und Konjunktionen im System der deutschen Wortarten.

Es gibt die Wortarten in der traditionellen Grammatik, um deren Status gegenwärtig gestritten wird. O.I. Moskalskaja hat darauf hingewiesen, dass der Status der Wortarten unterschiedlich ist. Der vollwertige Status einiger Wortarten ist nicht zu bestreiten. Das sind ihrer Meinung nach Substantiv, Verb, Adjektiv, Pronomen, Numerale; Adverb.

Um den Status anderer Wortarten wird heute viel gestritten.

Der Artikel. In den neueren Klassifikationen wird dem Artikel der Status einer vollwertigen Wortart abgesagt. O.I. Moskalskaja zählt ihn zu den Funktionswörtern, H. Glinz und J. Erben - zum Pronomen und nennen das Pronomen, den Artikel und das Numerale die Begleiter und Stellvertreter der Nomina. Der strukturelle Wert des Artikels besteht in der Gestaltung des Substantivs und der Substantivgruppe, wo er die Angabe seiner grammatischen Kategorien übernimmt.

Das Adverb. Der grammatische Status der Adverbien ist in der gegenwärtigen Linguistik auch nicht eindeutig In der Einteilung der Wortarten von O.I. Moskalskaja befindet sich das Adverb unter den eigentlichen (echten) Wortarten, in der Klassifikation von H. Glinz - in der Wortart „Lagewort“, in der er Konjunktionen, Präpositionen, Partikeln und reine Adverbien vereinigt, in der Einteilung von J. Erben - in der Wortklasse „das charakterisierende Beiwort“ zusammen mit Adjektiven und Numeralien. Den Status einer besonderen, selbständigen Wortart sagen Glinz und Erben den Adverbien ab. Sie vereinigen die Wortarten auf Grund ihrer syntaktischen Funktion, aber verletzen das semantische Prinzip. Es scheint berechtigt zu sein, dass das Adverb eine vollwertige Wortart ist (O.I. Moskalskaja). In der vaterländischen Linguistik wird der Status der Adverbien als einer selbständigen Wortart akzeptiert.

Das Numerale. In der Einteilung der Wortarten von O.I. Moskalskaja befindet sich das Numerale unter den eigentlichen (echten) Wortarten, bei W. Admoni und W. Schmidt ist das Numerale auch eine selbständige Wortart, in der Klassifikation von H. Glinz befindet sich das Numerale in der Wortart „Anzeigewort“ zusammen mit Pronomen und Artikel, in der Einteilung von J. Erben - in der Wortklasse „das charakterisierende Beiwort“ neben dem Adjektiv und Adverb. Also, bei den Sprachforschern, die das semantische Prinzip bei der Feststellung der Wortarten anerkennen, ist das Adverb eine selbständige Wortart. Das scheint begründet zu sein.

Das Pronomen. Pronomina werden allgemein als eine selbständige Wortart anerkannt, sowohl in der ausländischen, als auch in der vaterländischen Germanistik. Das scheint berechtigt zu sein. Glinz und Erben benennen sie anders als die traditionelle Grammatik: Glinz nennt Pronomina „Anzeigewort“, Erben - das größenbezügliche Formwort. Sie unterstreichen die hinweisende und stellvertretende Funktion der Pronomina: Personalpronomen vertreten (ersetzen) das Substantiv, Possessiv- und Demonstrativpronomen üben hinweisende Funktion aus.

Präpositionen und Konjunktionen. Mit Recht werden sie als Funktionswörter, also Wörter niederen Satzranges , von O.I. Moskalskaja bestimmt. Erben vereinigt sie in eine Wortklasse unter der Benennung „Fügewort“. Das scheint auch berechtigt zu sein, denn das semantische Prinzip gilt für sie nicht. Sie spezialisieren sich auf die syntaktische Funktion. Erben zählt sie zu den Partikeln auf Grund ihrer Unveränderlichkeit. Einen niederen Status der Präpositionen und Konjunktionen unterstreichen also alle Sprachforscher.