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Dienst für die Menschen
Die Entwicklung zur bürgerfreundlichen Justiz ist aber nicht nur eine Folgerung aus demokratischen Grundtatsachen und nicht nur eine Anpassung an allgemeine Entwicklungen. Wir sehen darin auch ein vertieftes Grundrechtsverständnis, mehr Menschlichkeit, wenn man so will: einen Schritt in Richtung eines humaneren Staates. Wir nehmen, und der Gesetzgeber hilft uns da und dort dabei, den Bürger und seine Belange mehr als früher ernst, nehmen mehr Rücksicht auf ihn. Als Beispiel diene, wie wir uns heute um die Sorgen und Nöte des Bürgers als Zeugen kümmern, des Opfer-Zeugen im Strafprozess zumal. Die alte Vorstellung, dass der Bürger als Zeuge sich zur Verfügung der Justiz zu halten hat, sozusagen mit der Hand an der Hosennaht, ist aufgegeben, zumindest abgeschwächt.
Wir versuchen, dem Bürger die Begegnung mit der Justiz, die Inpflichtnahme für die Justiz, so leicht zu machen, wie dies möglich ist. Wir appellieren an seine Mitverantwortung. Noch einmal: Wir tun dies aus praktischer Vernunft: ohne die Mitwirkung der Bürger an der Wahrheitsfindung im Prozess sind wir verloren. Aber ein vertieftes Grundrechtsverständnis, guter Wille, ist, so glauben wir, auch dabei. Und wenn man an einer solchen Entwicklung mitwirken durfte, dann ist das ein Grund zu groβer Dankbarkeit.
Es ist lange, lange her, da habe ich in einer Klosterkirche einen Diebstahl begangen, einen geistigen Diebstahl. Ich habe, ohne jemand um Erlaubnis zu fragen, den Wahlspruch für mich übernommen, der dort auf die Rückenlehne eines Sessels gestickt war: Bona voluntate servire, Dienen mit gutem Willen, mit anständiger Gesinnung, in wohlwollender Absicht. Deshalb freut es mich so, wenn der Gedanke des Dienstes in der Justiz an Boden gewonnen hat, und zwar nicht nur des Dienstes an einer Idee, an der Gerechtigkeit - darüber gibt es begeisterte Worte von Johann Paul Anselm Feuerbach aus dem Jahre 1817 - sondern auch des Dienstes für die Bürger, für die Menschen, die uns brauchen. Das Handlungsziel der Gerechtigkeit erfährt dabei eine Anreicherung und Begrenzung durch die Handlungsziele der Zuwendung und der Rücksichtnahme; wenn man möchte, kann man dabei anknüpfen an die frühchristliche Vorstellung, dass zwischen iustitia und misericordia ein Gleichgewicht bestehen muss, wie Isidor von Sevilla dies im 7. Jahrhundert beschrieben hat.
Texterläuterungen
1. eine Anpassung an + Akk - зд.: учёт; влияние
2. Belange pl = Interessen, Sorgen
3. sich zur Verfügung der Justiz halten - предоставлять себя в распоряже-
ние судебных органов
4. mit der Hand an der Hosennaht - руки по швам
5. Inpflichtnahme f für + Akk - осознание своих обязанностей
(по отношению к)
6. Wahlspruch m - изречение
7. an Boden gewinnen - укорениться
8. misericordia (lat) - милосердие, сострадание
Miserikordie f = Barmherzigkeit f
Übungen
2. Sammeln Sie in Einzelarbeit Vokabeln und Passagen aus dem Text, die den Dienst der Justizorgane für die Menschen beschreiben.
Tragen Sie diese dann im Unterricht an der Tafel zusammen.
3. Besprechen Sie mit einem Partner / einer Partnerin die folgenden Textpassagen und erklären Sie diese schriftlich auf Deutsch:
- Wir sehen darin auch ein vertieftes Grundrechtsverständnis, mehr Menschlichkeit
- Opfer-Zeuge im Strafprozess
- Wir appellieren an seine Mitverantwortung
- ohne die Mitwirkung der Bürger an der Wahrheitsfindung im Prozess sind wir verloren
- Bona voluntate servire, Dienen mit gutem Willen, mit anständiger Gesinnung, in wohlwollender Absicht
- zwischen iustitia und misericordia muss ein Gleichgewicht bestehen
4. Stellen Sie mit Hilfe eines Schemas die Entwicklung zur bürgerfreundlichen Justiz dar.
E ntwicklung zur bürgerfreundlichen Justiz