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Verhältnis zwischen dem Staat und der Staatsanwaltschaft
staatliche Behörde
Staat ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬► Staatsanwaltschaft
◄▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Hüter der Gesetzlichkeit im Namen des Staates
Schutz der Bürger- und Menschen-
rechte und Freiheiten
Verhältnis zwischen dem Staat und dem Bürger
Recht und Schutz
Staat ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬► Bürger
◄▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Einhaltung der Gesetze
Text 2.4
2.4.1. Hören Sie sich den Text zweimal an. Notieren Sie sich alle Wortverbindungen, die die Berufstätigkeit des Staatsanwalts charakterisieren. Dann sprechen Sie über dessen Tätigkeit.
Die Tätigkeit eines Staatsanwaltes
Der Staatsanwalt muss das Ermittlungsverfahren einer Entscheidung zuführen. D.h. er muss, wenn eine Straftat passiert ist, die Beweggründe des Straftäters ermitteln, den Straftäter ausfindig machen und ihn dann bei Gericht anklagen. Der Staatsanwalt veranlasst, dass Zeugen vernommen werden. Man holt unter Umständen Sachverständigengutachten ein. Und diese Ermittlungstätigkeit endet mit der Entscheidung des Staatsanwalts, entweder den Beschuldigten anzuklagen – also eine Anklageschrift zu verfassen und sie bei Gericht einzureichen – oder aber das Ermittlungsverfahren einzustellen.
Nach der Ermittlungstätigkeit muss der Staatsanwalt vor Gericht auftreten und seinen Fall dort vertreten. Er muss in einer öffentlichen Verhandlung eine Straftat anklagen und ein Plädoyer halten.
Außer der Ermittlungstätigkeit und Auftreten im Gericht überprüft er Akten. Er prüft auch nach, ob die ihm unterstellten Staatsanwälte korrekt gearbeitet haben. Er übt die Dienstaufsicht aus, er beschäftigt sich auch mit Personalangelegenheiten.
Folgende Texte geben Ihnen mehr Informationen über die Tätigkeit eines Staatsanwalts
Text 2.5
Der Staatsanwalt in der brd
D
Das Amt der Staatsanwaltschaft wird beim Bundesgerichtshof durch einen Generalbundesanwalt und einen oder mehrere Bundesanwälte, bei den Oberlandesgerichten und Landgerichten durch einen oder mehrere Staatsanwälte, bei den Amtsgerichten durch einen oder mehrere Staatsanwälte oder Amtsanwälte ausgeübt (§ 142 GVG). Die Staatsanwälte müssen zum Richteramt befähigt sein, sind aber nichtrichterliche Beamte. Die StA ist in ihren amtlichen Verrichtungen von den Gerichten unabhängig. Der Staatsanwaltschaft werden zunehmend Entscheidungskompetenzen übertragen, wie insbesondere für die Einstellung von Ermittlungsverfahren.
Die zu Hilfsbeamten der StA bestellten (Polizei- u. a.) Beamten haben den Anordnungen der StA ihres Bezirks nachzukommen (§§ 144, 146, 147, 152 GVG).
Texterläuterungen
1. GVG - Gerichtsverfassungsgesetz
2. StPO = Strafprozessordnung = УПК (Уголовно-процессуальный кодекс)
3. jeweilig - соответствующий
4. auch wenn - даже если
5. agieren = handeln
6. die Verwertung = die Ausnutzung
7. die Verrichtung = die Arbeit, die Tätigkeit
Text 2.6