Добавил:
Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:
4355.pdf
Скачиваний:
3
Добавлен:
13.11.2022
Размер:
568.37 Кб
Скачать

56

Übereinstimmung mit der Verfassung zu überprüfen (Art, 93 GG) und sie im Falle einer Verletzung der Verfassung für nichtig zu erklären. Seine Zuständigkeit ergibt sich aus Art. 93 GG und aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz (u. a. Verwirkung von Grundrechten, Verfassungswidrigkeit von Parteien, Anklage des Bundespräsidenten und der Bundesrichter, Organstreitigkeiten, Vereinbarkeit von

Landesrecht mit Bundesrecht, Verfassungsbeschwerde). Seine Mitglieder werden je zur Hälfte vom Bundestag (durch einen Wahlausschuss) und vom Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit auf 12 Jahre (bis zur Altersgrenze des 68. Lebensjahrs) ohne

Möglichkeit der Wiederwahl gewählt (Art. 94 GG, §4 BVerfG). Es entscheidet in zwei Senaten (Grundrechtssenat, Staatsrechtssenat) und in bei diesen gebildeten Kammern zu je drei Bundesverfassungsrichtern. Die Entscheidung bindet die Organe des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden und hat in bestimmten Fällen Gesetzeskraft (§ 31 BVerfGG).

Europäischer Gerichtshof

(EuGH) in Luxemburg ist der gemeinsame Gerichtshof der Europäischen

Gemeinschaften, der die einheitliche Anwendung, Auslegung und Fortbildung des Europäischen Gemeinschaftsrechts sichern soll (Art. 220 EGV). Er hat 15 Richter und

8 bzw. 9 Generalanwälte. Für ihn gilt eine besondere Verfahrensordnung. Er ist auch Organ der Europäischen Union…

Text 3

Rechtsänwälte beim Bundesgerichtshof

Beim Bundesgerichtshof besteht eine eigene Anwaltschaft, weil sich in den zivilrechtlichen Revisionsverfahren die Parteien durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Die

Spezialisierung dieser

Anwälte dient vor

allem

der qualifizierten

Bearbeitung

der

zivilrechtlichen

Revisionen

im

Interesse

der

Parteien.

Als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof kann nur zugelassen werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet und den Beruf eines Rechtsanwalts mindestens 5 Jahre ohne

Unterbrechung ausgeübt hat sowie durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof benannt wird. Dieser Ausschuss besteht aus dem Präsidenten des

Bundesgerichtshofs, den Vorsitzenden der Zivilsenate sowie den Mitgliedern der

Präsidien der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Über den Zulassungsantrag eines vom Wahlausschuss benannten Rechtsanwalts entscheidet der Bundesminister der Justiz. Demgegenüber besteht in Strafverfahren auch vor dem Bundesgerichtshof kein Zwang, sich eines Verteidigers

57

zu bedienen. Ausnahmen gelten in Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO). Als Verteidiger kann jeder bei einem deutschen Gericht zugelassene

Rechtsanwalt oder auch ein Rechtslehrer einer deutschen Hochschule auftreten.

Text 4

Funktionen des Rechts

In der Bundesrepublik Deutschland leben die Menschen friedlich zusammen. Es gibt keine perfekte Sicherheit vor dem Verbrechen, aber es herrschen hier Recht und Gesetz. Das geschieht nicht automatisch. Die Bindung der Staatsgewalt an das Gesetz begründet rechtsstaatliche Verhältnisse im Lande. Dabei übt das Recht sehr wichtige

Funktionen aus. Die wichtigste Funktion des Rechts ist die Sicherung des Friedens.

Eine der wichtigsten Funktionen des Rechts besteht in der Gewährleistung der

Freiheit. Beim Zusammenleben vieler Menschen in einer Gesellschaft gibt es aber keine uneingeschränkte Freiheit. Die Freiheit eines Menschen darf der Freiheit des anderen nicht schaden. Die Ausübung der Rechte jedes Menschen hat hier bestimmte

Grenzen. Diese Grenzen legen das Recht und das Gesetz fest. In diesem Sinne sichert das Recht die Freiheit jedes Bürgers im Staat.

Das Recht schützt nicht nur Frieden und Freiheit, es regelt auch private Rechtsbeziehungen. Rechtliche Regelungen sind Bestandteil des täglichen Lebens. Ein Beispiel für solche geregelte Beziehungen sind Vertrage und Vereinbarungen.

Zu den Funktionen des Rechts zählt man auch die soziale Funktion. Der Rechtsstaat sorgt für soziale Gerechtigkeit. Gesetzliche Regelungen schützen die Schwächeren in allen Bereichen des Lebens. Das Recht legt den rechtlichen Rahmen für menschliehe Tätigkeit fest, schützt vor der Gefahr.

Für effektivere Ausübung seiner Funktionen ist das Recht in zwei

Gebiete Privatrecht und öffentliches Recht - eingeteilt. Das Privatrecht regelt

Rechtsbeziehungen der einzelnen Bürger zueinander. Sein Kern ist das bürgerliche Recht. Zum Privatrecht gehören unter anderem das Arbeitsrecht, das Urheberrecht u.a.

Text 5

Das Bürgerliche Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gliedert sich in fünf Teile, die “Bücher” genannt werden.

Das erste Buch, der Allgemeine Teil, enthält diejenigen Vorschriften, die für alle Regelungsbereiche des Bürgerlichen Rechts gemeinsam gelten. Dazu gehören zum Beispiel Vorschriften über das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts (eines

58

Vertrages) und Vorschriften darüber, wer Rechtsgeschäfte selbstständig wirksam abschließen kann.

Das zweite Buch beschäftigt sich mit dem Schuldrecht, das die möglichen Ansprüche einer Person gegen eine andere regelt. Darin finden sich beispielsweise Vorschriften über Kauf und Verkauf, die Miete von Wohnungen, über Schenkungen und über die Pflicht zum Schadenersatz, wenn jemand fremdes Eigentum schuldhaft beschädigt.

Im dritten Buch werden Vorschriften über Besitz und Eigentum und die

Beziehungen zwischen einzelnen Personen in diesem Zusammenhang dargelegt. Damit befasst sich das Sachenrecht. Es ist die Gesamtheit der Vorschriften über die Rechtsbeziehungen der Personen zu den Sachen, mitgerechnet auch die einzelnen dinglichen Rechte.

Im vierten Buch ist das Familienrecht geregelt worden. Vor allem sind es die rechtlichen Wirkungen einer Ehe und die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern.

Das fünfte Buch trifft Vorschriften über das Erbrecht. Das Erbrecht enthält privatrechtliche Bestimmungen, die den Übergang der Rechte und Pflichten eines

Verstorbenen (Erblasser) auf andere Personen zum Ausdruck haben. Im 5. Buch des BGB ist auch das subjektive Recht des Erben und das Anwartschaftsrecht des künftigen Erben auf die Erbschaft enthalten. Grundprinzipien sind

Universalsukzession (Gesamtnachfolge), die Testierfreiheit und Verwandtenerbrecht.

Text 6

Das Bürgerliche Recht

Das Bürgerliche Recht ist im umfangreichen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt. Historisch gesehen geht die Regelung des Bürgerlichen Rechts auf Anfang des 20. Jahrhunderts zurück: das Bürgerliche Gesetzbuch trat in Kraft im Jahre 1900. Dieses Gesetzbuch (BGB) gilt auch heute in der BRD, aber mehrfach geändert.

Der Grundgedanke des Bürgerlichen Rechts ist die Vorstellung, dass jeder Mensch frei sein soll, seinen eigenen Lebensbereich zu gestalten, dass er dabei aber die Verpflichtungen und die Rechte anderer Menschen beachten muss. In diesem Sinne sind die Vorschriften des BGB von zentraler Bedeutung.

Das BGB wird in 5 Teile – sogenannte “Bücher” – gegliedert. Das erste Buch trägt den allgemeinen Character und bezieht sich auf Vorschriften von gemeinsamer

Geltung. Die übrigen Bücher befassen sich mit Vorschriften, die für bestimmte

Lebensbereiche gelten.

59

Das Bürgerliche Recht ist der Kern des Privatrechts. Im Rahmen des Privatrechts ordnet das Bürgerliche Recht die Beziehungen der einzelnen Menschen und der gesellschaftlichen Gruppen zueinander. Die Gesellschaft besteht aus vielfältigen sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen einzelnen Personen oder Gruppen von einzelnen. In diesen Beziehungen werden häufig gegensätzliche Wünsche oder Interessen gegenübergestellt. Das Bürgerliche Recht regelt, nach welchen rechtlichen Grundsätzen Interessenkonflikte gelöst werden sollen.

Тext 7

Strafrecht

Strafrecht ist ein selbstständiges Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Die Aufgabe des Strafrechts besteht im Schutz der Werte des Gemeinschaftslebens, wichtiger

Individualrechtsgüter (Leben, Ehre, Eigentum) und Universalrechtsgüter

(Rechtspflege, Geld, Umwelt). Das Strafrecht erweist sich als der Bereich der Rechtsordnung, wo die Merkmale des verbrecherischen Handelns genau festgelegt und an die Strafen und andere Rechtsfolgen gebunden werden.

Das Hauptproblem des Strafrechts liegt in einer konkreten Zielsetzung der Strafe. Vor allem begleicht (kompensiert) die Strafe die Schuld. Sie muss aber auch auf die

Abschreckung und Vorbeugung gegen künftige Straftaten zielen, damit die Bestrafung des Täters auf die anderen präventiv und warnend wirkt.

Die Straftat wird zum Zentralbegriff des Strafrechts qualifiziert. In der Bewertung der Tat gilt dieser Terminus als Oberbegriff, indem seine Strukturelemente Unrecht, Schuld, Handlung,Tatbestand, Rechtswidrigkeit logisch als Unterbegriffe definiert werden.

Kernstück des bundesdeutschen Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB). Es stammt aus dem Jahre 1871 und gliedert sich in den Allgemeinen und den Besonderen Teil . Es wurde mehrmals umfassend reformiert. Im Allgemeinen Teil finden sich allgemeine grundsätzliche Regelungen, dagegen umfasst der Besondere Teil in seinen Abschnitten tatgruppierte einzelne Straftatbestände.

Bedeutsam für das Recht ist scharfe Abgrenzung des Strafrechts vom Ordnungswidrigkeitenrecht. Während das Strafrecht der BRD zwischen Verbrechen und Vergehen unterscheidet, gliedert es kleinere Regelverletzungen, sogenannte

Ordnungswidrigkeiten, aus seinem Bereich aus. Solche Verstöße (z.B. gegen Straßenverkehrsordnung) werden in diesem Fall nur mit Geldbußen geahndet.

Соседние файлы в предмете [НЕСОРТИРОВАННОЕ]