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für eine Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen und des Europarates.

4.Dieser Aspirant beherrscht sowohl Englisch als auch Chinesisch.

5.Der Staat sichert seinen Bürgern nicht nur Rechte, sondern auch stellt an ihr Verhalten Anforderungen.

6.Die Gesetze des Staates dürfen weder Bürger noch Behörde verletzen.

Übung 6. Gebrauchen Sie passende Doppelkonjunktionen.

1.Russland liegt …. in Europa … in Asien.

2.Im April ist es …warm … kalt.

3.Zum Sieg gratulierte man …. die Fussballspieler … ihre Trainer.

4.Der Kranke wird … sterben …. genesen.

5.Man spricht deutsch … in Deutschland, … in Österreich und in der Schweiz.

6.Er kommt … heute ….morgen an.

7.… regnet es im Spätherbst, … schneit es.

8.… du … er wissen davon nichts.

Text 1

Lesen Sie und übersetzen Sie den Text.

Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) wurde am 1. Oktober 1950 in Karlsruhe errichtet. Es ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der

ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivilund Strafrechtspflege, die in den unteren

Instanzen von den zur Zuständigleit der Länder gehörenden Amts-, Landund Oberlandesgerichten ausgeübt wird.

In diesem Bereich sind rund 75 % aller Richterinnen und Richter tätig.

Gemeinsamer Senat der obersten Gerichthöfe des Bundes

Nach dem Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes - vom 19. Juni 1968 - wird ein Gemeinsamer Senat dieser

Gerichtshöfe gebildet. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe. Der Gemeinsame Senat besteht aus den Präsidenten der obersten Gerichtshöfe, den Vorsitzenden Richtern der beteiligten Senate, je einem weiteren Richter der beteiligten Senate. Die zu entsendenden Richter und deren Vertreter werden von den Präsidien der Gerichtshöfe für die Dauer von zwei Geschäftsjahren bestimmt.

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Die Gerichtshöfe machen diesen Vorgaben entsprechend Ausführungen im Rahmen

der

Veröffentlichung

ihrer

Geschäftsverteilungspläne.

Dem Gemeinsamen Senat gehören nach dem Gesetz an:

 

der Präsident des Bundesgerichtshofs,

die Vorsitzenden der jeweils beteiligten Senate des Bundesgerichtshofs.

Bei Verhinderung des Präsidenten des Bundesgerichtshofs tritt das dienstälteste Mitglied ein.

Bei Verhinderung des Vorsitzenden eines beteiligten Senats tritt sein regelmäßiger Vertreter im Vorsitz und bei dessen Verhinderung ein Mitglied des Senats jeweils in der Reihenfolge des Dienstalters ein.

Tritt der regelmäßige Vertreter anstelle des Vorsitzenden in den

Gemeinsamen Senat ein, und ist er zugleich als Mitglied des Gemeinsamen

Senats nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes bestimmt, so tritt für ihn als zu entsendendes Mitglied sein Vertreter ein.

Der Gemeinsame Senat besteht aus folgenden Senaten:

-Zivilsenat,

-Großer Senat für Zivilsachen,

-Strafsenat,

-Großer Senat für Strafsachen,

-Kartellsenat,

-Dienstgericht des Bundes,

-Senat für Notarsachen,

-Senat für Anwaltsachen,

-Senat für Patenanwaltsachen,

-Senat für Landwirtschaftsachen,

-Senat für Wirtschaftsprüfersachen,

-Senat für Steuerberaterund Steuerbevollmächtigtensachen.

Rechtsänwälte beim Bundesgerichtshof

Beim Bundesgerichtshof besteht eine

eigene Anwaltschaft, weil sich in den

zivilrechtlichen

Revisionsverfahren

die

Parteien durch einen beim

Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Die Spezialisierung dieser Anwälte dient vor allem der qualifizierten Bearbeitung der zivilrechtlichen Revisionen im Interesse der Parteien.

Als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof kann nur zugelassen werden, wer das 35.

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