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6. Sagen Sie kurz, womit befasst sich: a) das Amtsgericht, b) das Landgericht, с) das Oberlandesgericht?

Übung 3. Vollenden Sie die Sätze.

1.Das Gericht ist grundsätzlich staatlich, ausnahmsweise …

2.Die ordentlichen Gerichte sind zuständig für …

3.Für Zivilsachen kann sowohl …

4.Das Amtsgericht entscheidet grundsätzlich durch …

5.In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit …

6.Beim Landgericht sind Kammern als …

7.Entscheidungen des Landgerichts können…

8.Beim Oberlandesgericht sind Senate als Spruchkörper ….

9.In Berlin heißt es Kammergericht, in Bayern ….

Übung 4. Erzählen Sie ausführlich über die Tätigkeit:

-der Amtsgerichte

-der Landgerichte

-des Oberlandesgerichtes.

Text 2

Lesen Sie den Text und geben Sie den Inhalt des Textes kurz wieder.

 

 

Gerichte in der BRD

 

In der BRD ist die rechtsprechende Gewalt

in fünf selbstständige Gerichtszweige

aufgeteilt, an

deren Spitze

jeweils

ein oberster Gerichtshof steht. Neben

der

ordentlichen

Gerichtsbarkeit

gibt es

die

Verwaltungs-, Sozial,- Finanz-

und

Arbeitsgerichtsbarkeit.

 

 

 

 

Innerhalb der einzelnen Gerichtszweigen gibt es mehrere Instanzen, die einander über - oder untergeordnet sind. Die Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind - von unten nach oben – die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Obergerichtshof.

Die Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (z.B. Streitigkeiten um die Lohnzahlung oder die Rechtsmäßigkeit von

Kündigungen). Die Arbeitsgerichte befassen sich auch

mit Rechtsstreitigkeiten

zwischen

den

Tarifvertragsparteien,

zwischen

Gewerkschaften

und

Arbeitgeberverbänden (z.B. bei Streitigkeiten um die Rechtsmäßigkeit eines Streiks).

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