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Сборник контрольных работ Устинова.doc
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Текст 1

Deutsche Telekom

„Alles, was uns verbindet": Die Deutsche Telekom ist der größ­te Telekommunikationsanbieter in Europa und will zum wachstumsstärksten Unternehmen der Branche aufsteigen. Die De­vise dafür lautet: Weg von der Technik-Orientierung, hin zum Kunden. Dabei setzt die 1995 aus der Deutschen Bundespost Telekom entstandene Aktiengesellschaft auf Breitband, Geschäftskunden und Mobilkommunikation. Ein Wachs­tumstreiber ist die USA. Dort konnte T-Mobile die Zahl der Vertragskunden in drei Jahren mehr als verdoppeln. Erfolgreich ist die Telekom auch im Sport. Das Radsport-T-Mobile Team und der Fußball-Partner Bayern München ver­mitteln die Philosophie: Der Star ist die Mannschaft.

Текст 2

Wirtschaftsforschung auf hohem Niveau haben sich die führenden deutschen Wirt­schaftsforschungsinstitute ins Stammbuch geschrieben: Zum renommierten Zirkel gehören das Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW), das Münchener Ifo-Institut, das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und das Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel. Mit feinem Gespür für Zukunftstrends hat sich München zur Biotechnologiehochburg entwickelt. Nach dem Gründungsboom der späten neunziger Jahre sind zurzeit 115 Biotechnologiefirmen in der „Weltstadt mit Herz" daheim. Und wo in den spannendsten Zukunftsdiszi­plinen geforscht wird, ist auch die internatio­nale Venture-Capital-Szene nicht allzu fern.

Der Schutz des Wettbewerbs gehört zu den vornehmen Aufgaben in einer Markt­wirtschaft: Was einfach klingt, erweist sich im Alltag des Bundeskartellamtes als hoch komplex. Dass die Wettbewerbshüter einiges zu tun haben, zeigt die Liste der angemelde­ten Zusammenschlussvorhaben. Sie umfass­te zum 1. Oktober 2004 eine stattliche Liste von mehr als 100 Fusionsbegehren.

Текст 3

Steuergesetze

Der Begriff «Steuergesetz» ist nicht so weitgehend wie der Begriff „Gesetz". Steuergesetze sind nur die Gesetze, die steuerliche Tatbestände betreffen. Deshalb stellt das Steuerrecht nur einen Teil unseres Rechts im objektiven Sinne dar.In der Steuergesetzgebung unterscheiden wir zwischen allgemeinen Steuergesetzen, das sind die Abgabenordnung und das Bewertungsgesetz, und Einzelsteuergesetzen (Spezialsteuergesetze), dazu gehören z.B. das Umsatzsteuergesetz, das Einkommensteuergesetz u.a.

Die Abgabenordnung und das Bewertungsgesetz sind allgemeine Steuergesetze, weil sie grundlegende Bestimmungen enthalten, die für alle Steuern oder zumindest für eine bestimmte Anzahl von Steuern allgemein gelten. So enthält z. B. die Abgaben­ordnung Bestimmungen über Steuererklärungen, die für alle Steuern gelten. Das Bewertungsgesetz enthält z.B. Bestimmungen über die Einheitsbewertung, die sowohl für die Vermögensteuer, für die Einkommensteuer, für die Gewerbesteuer als auch für die Grundsteuer usw. von Bedeutung sind.

Durch die allgemein geltenden Bestimmungen der allgemeinen Steuergesetze werden die Einzelsteuergesetze entlastet.