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Немецкий язык для юристов. Учебное пособие

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Немецкий язык для юристов

2. Ist die Staatsanwaltschaft objektiv?

(Dr. Hans Janknecht, Generalstaatsanwalt in Bremen)

Frage: Herr Janknecht, kann man die Staatsanwaltschaft als eine unabhängige Behörde beschreiben?

Das ist eine sehr schwierige Frage, die Sie mir da stellen. Die Staatsanwälte möchten gerne unabhängig sein. Sie sind es auch weitgehend bei der Prüfung und Bewertung von Sachverhalten. Da sind sie nur an ihre eigene Überzeugung gebunden. Dennoch unterliegen sie der Dienstaufsicht des Justizministers — oder des Justizsenators, wie es in Bremen heisst. Und diese Dienstaufsicht kann sich darin äussern, dass der Vorgesetzte allgemeine Richtlinien erlässt zur Behandlung bestimmter Delikte oder Deliktsbereiche. Die Dienstaufsicht kann sich aber auch darin äussern, dass der Dienstvorgesetzte im konkreten Einzelfall eine Weisung erteilt, einen bestimmten Ermessensspielraum in dieser oder jener Richtung zu nutzen.

Frage: Sie spielten vorhin auf die liberalen Wurzeln der Staatsanwaltschaft in Deutschland im 19. Jahrhundert an. Würden Sie sagen, dass die Geschichte der deutschen Staatsanwaltschaft diesen Wurzeln entspricht?

Ich glaube nicht, dass man die Geschichte der deutschen Staatsanwaltschaft als besonders ruhmreich bezeichen kann. Diese historischen, liberalen Wurzeln der Staatsanwaltschaft sind vielfach nur ein Ziel gewesen. Wir bemühen uns heute darum, eine objektive Behörde zu sein.

Die Staatsanwaltschaft wird ja gelegentlich als die ‘’objektivste Behörde der Welt» bezeichnet. Das ist sicherlich so nicht richtig. Aber wir versuchen, objektiv zu sein; d. h. in einem konkreten Verfahren nicht nur alles das zu ermitteln, was gegen den Beschuldigten spricht, sondern auch das, was zu seinen Gunsten sprechen könnte.

Frage: Wie oft kommt es vor, dass ein Staatsanwalt sich tatsächlich zugunsten des Beschuldigten oder Angeklagten einsetzt?

Das kann man nicht in Zahlen fassen. Aber es kommt vor, es kommt durchaus vor, dass in einer Hauptverhandlung der Staatsanwalt einen Freispruch beantragt oder eine milde Strafe. Das kommt nicht selten vor.

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Thema 3. Grundsätze der Rechtsprechung

3. Staatsanwaltschaft und Polizei

(Dr. Hans Janknecht, Generalstaatsanwalt in Bremen)

Frage: Herr Dr. Janknecht, wie sieht Ihre Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei aus?

Die Staatsanwaltschaft hat ja aufgrund ihrer historischen Wurzeln die Aufgabe, die Tätigkeit der Polizei zu beaufsichtigen und für ein rechtsstaatliches Verfahren schon bei den Ermittlungen der Polizei zu sorgen.

Das ist die historische Wurzel der Staatsanwaltschaft, der Grund für ihre Existenz. Das ist aus dem französischen Rechtssystem nach Deutschland übernommen worden. Die Staatsanwaltschaft hat nach meiner Überzeugung überhaupt nur in dem Masse eine Existenzberechtigung, in dem sie diese sehr wichtige, aber gelegentlich auch schwierige Aufgabe, die Polizei zu beaufsichtigen, wahrnimmt.

Frage: Ist es nicht so, dass Staatsanwaltschaft eigentlich selbst die Ermittlungen führen müsste? Oder irre ich mich da?

Nein, Sie irren sich keineswegs. Richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft die Aufgabe hat, die Ermittlungen zu führen. Das kann sie allerdings in den meisten Fällen nicht selbst. Dafür ist sie nicht mit genügend Personal, also mit genügend Staatsanwälten, ausgestattet. In den meisten Fällen lässt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen, jedenfalls den ersten Teil der Ermittlungen, durch die Kriminalpolizei führen und prüft dann, wenn die Akten zu ihr gekommen sind, ob die Ermittlungen als abgeschlossen zu betrachten sind. Es gibt aber grosse Bereiche, in denen die staatsanwaltschaft von Anfang an selbst ermittelt. Dazu gehört etwa der Bereich der Wirtschaftskriminalität.

Frage: Ist das ein Bereich, der heutzutage wächst?

Das muss man leider sagen. Dieser Bereich wächst immer noch, nicht nur von der Quantität, sondern auch von der Qualität her. Die Fragen werden immerschwierigerundkomplizierter.UnddieVerfahrendauernimmerlänger.

Frage: Könnten Sie da ein ganz praktisches Beispiel anführen? Wie fängt so etwas an für Sie.

Das kann damit anfangen, dass der Staatsanwaltschaft zum Beispiel ein Konkursbekannt wird, ein Konkurs eines Unternehmens. Sie prüft routinemässig die Konkursakten und stösst nicht selten dann auf Straftatbestände in diesem Zusammenhang.

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4. Ausländische Anwälte in Deutschland

(Dr. Heinrich Hüchting, Rechtsanwalt und Notar)

Frage: Herr Dr. Hüchting, wie ist das mit dem Niederlassungsrecht?

Ausländische Anwälte, wenn sie aus der EWG kommen, können sich in der Bundesrepublik ohne Probleme niederlassen, allerdings in ihrer Eigenschaft als ausländischer Anwalt. Das heisst, der Solicitor oder Barrister kann hier ein Büro eröffnen.

Ich habe in meinem Büro eine Partnerin. Sie ist Solicitor in Schottland, Mitglied der Law Society of Schotland, hat ein Büro bei uns in unserer Kanzlei und ist also Solicitor. Sie ist nicht Rechtsanwältin. Das heisst, sie hat nicht die Fähigkeit, bei Gericht dort aufzutreten, wo den Rechtsanwälten die Vertretung vorbehalten ist. Sie darf auch nicht — das ist eine deutsche Besonderheit, die sehr umstritten ist — sie darf auch nicht im deutschen Recht beraten. Also ihre Befugnisse beschränken sich darauf, dass sie beraten, auch vertreten und Verträge machen kann und solche Dinge im Bereich ihres von ihr erlernten und beherrschten englischen, britischen rechts — muss ich wohl sagen in diesem Fall, nicht schottischen, sondern dem des United Kingdom — und im europäischen Recht und neuerdings, seit Dezember letzte Jahres, auch in allen anderen Rechten aller Welt. Sie soll eben nur sich fernhalten von der Beratung im deutschen Recht.

Frage: Herr Dr. Hüchting, kann man diese doch etwas restriktiven Niederlassungsvorschriften für Ausländer, ausländische Juristen, in der Bundesrepublik wohl auf die Dauer durchhalten? Vor allem in Anbetracht der Entwicklungen in Europa nun?

Wenn Sie mich so direkt fragen, muss ich Ihnen sagen, dass ich da sehr skeptisch bin. Wenn man sich etwas auskennt im Europarecht und weiss, in welcher Tendenz der Europäische Gerichtshof in Luxemburg seine Rechtssprechung entwickelt hat, muss man fürchten oder auch erhoffen, dass diese Restriktionen eines Tages fallen.

Das heisst, dass man dem ausländischen Anwalt doch wohl wird gestatten müssen, wenn er sich in der Bundesrepublik niederlässt, dann auch hier im deutschen Recht zu beraten.

Eine andere Frage ist, ob er nun bei Gericht auftreten kann und alle Kompetenzen des deutschen Rechtsanwalts hat. Das wird man verneinen

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Thema 3. Grundsätze der Rechtsprechung

müssen. Dazu gibt es jetzt ja auch eine Richtlinie, die gerade in den verschiedenen Mitgliedsstaaten bis zum Ende dieses Jahres 1990 in Kraft gesetzt werden muss.

Und da ist es den Mitgliedsstaaten gestattet, Abschlussprüfungen oder Prüfungen im nationalen Recht abzunehmen. Und nur derjenige, der diese Prüfing besteht, kann dann wie ein nationaler Anwalt bei uns als Rechtsanwalt zugelassen werden.

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Thema 4

Rechtssystem

Text 1: Öffentliches Recht und Privatrecht Text 2: Zweige der Gerichtsbarkeit

Text 3: Gerichte in Deutschland

Grammatik:

Сложноподчиненное предложение (повторение)

Text 1

Öffentliches Recht und Privatrecht

Man teil das Recht ein in die beiden grossen Rechtsgebiete Privatrecht und öffentliches Recht.

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Bürger zueinander. Sein Kern ist das Bürgerliche Recht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt ist. Es enthält Regelungen für den bürgerlichen Alltag, zum Beispiel für Kauf und Verkauf, für Pacht, Leihe und Schenkung, für Eheschliessung und Ehescheidung, für Unterhaltsansprüche und Vormundschaft, für Erbschaft.

Zum Privatrecht gehören auch das Handelsrecht, das nur unter Kaufleuten gilt, und das Arbeitsrecht, soweit es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (mit Ausnahme der Beamten) umfasst, sowie das Urheber — und Patentrecht.

Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des einzelnen zur öffentlichen Gewalt (Staat, Land, Gemeinde, öffentliche Körperschaft) und die Beziehungen der öffentlichen Gewalten zueinander, zum Beispiel zwischen Bund und Ländern. Zum öffentlichen Recht gehören das Verwaltungsrecht, das Straf — und Prozessrecht sowie das Verfassungsrecht, das Staatsrecht und das Völkerrecht.

Thema 4. Rechtssystem

Слова к тексту

Vцlkerrecht n -es, -e — международное (публичное) право Urheberrecht n -es, -e — авторское право

Ehe f =, -n — брак, супружество

die Ehe schliessen — заключать брак, вступать в брак die Ehe scheiden — расторгать брак

Erbschaft f =, -en — наследство Vormundschaft f -en, — опека Pacht f = — аренда

Unterhaltsanspruch m -es, -sprьche — требование, направленное на оказание материальной помощи; притязание на получе- ние алиментов

Leihe f = -n — ссуда; прокат (сдача в пользование) Niederlegen — излагать (письменно)

Öffentliches Recht und Privatrecht

Öffentliches Recht

Staatsund Verfassungsrecht

Verwaltungsrecht

Polizeirecht Steuerrecht

Beamtenrecht Wegerecht

Wasserrecht Baurecht

und andere Rechtsgebiete

Privatrecht

Bürgerliches Recht

Schuldrecht Sachenrecht

Familienrecht Erbrecht

Handelsrecht

Wechsel- u. Scheckrecht

 

Aktienrecht

 

 

 

Gesellschaftsrecht

Prozeßrecht

 

Strafrecht

 

Urheberund Erfinderrecht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Völkerrecht

 

Kirchenrecht

 

Teile der Gewerbeordnung

 

 

 

 

 

Arbeitsrecht

Wettbewerbsrecht

Рис. 1. Публичное и частное право

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Лексико-грамматические упражнения

1. Переведите сложные существительные:

das Rechtsgebiet, das Privatrecht, das Arbeitsrecht, das Urheberrecht, das Patentrecht, das Verwaltungsrecht, das Verfassungsrecht, das Prozessrecht, das Strafrecht, die Rechtsbeziehungen, das Gesetzbuch, der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Alltag, die Eheschliessung, die Ehescheidung, der Unterhaltsanspruch, die Vormundschaft, die Erbschaft, die Kaufleute; der Gesetzgeber, das Schuldverhältnis, der Schadenersatz, die Sachherrschaft, das Pfandrecht, der Erblasser, der Erbfall.

2. Переведите глаголы и укажите их основные формы: einteilen, regeln, niederlegen, enthalten, schenken, schliessen,

scheiden, gehören, gelten, umfassen, sich beziehen, sich befassen.

3. Переведите сочетания слов:

a)in Rechtsgebiete einteilen; die Rechtsbeziehungen der einzelnen Bürger zueinander regeln; im Bürgerlichen Gesetzbuch niederlegen; Regelungen für Kauf und Verkauf enthalten; Regelungen für den bürgerlichen Alltag enthalten; Regelungen für Pacht, Leihe und Schenkung enthalten; zum Privatrecht gehören; nur unter Kaufleuten gelten; die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern umfassen; die Beziehungen des einzelnen zur öffentlichen Gewalt regeln, die Beziehungen der öffentlichen Gewalten zueinander regeln.

b)делить на отрасли права; относиться к публичному (конституционному, административному, международному, уголовному, процессуальному, трудовому, авторскому, патентному, частному) праву; излагать в Гражданском кодексе; регулировать отношения отдельного лица с публичной властью; регулировать отношения публичных властей друг с другом.

4. Переведите сложноподчиненные предложения с придаточными определительными:

1) Privatrecht ist das Recht, das die Beziehungen der einzelnen, gleichberechtigten Mitglieder der Gemeinschaft untereinander regelt.

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Thema 4. Rechtssystem

2)Strafrecht ist ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, das sich in zwei Hauptzweige gliedert: formelles Strafrecht und materielles Strafrecht.

3)Das öffentliche Recht umfasst die Rechtsnormen, die sich auf das Verhältnis des einzelnen zum Staat und zu den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt oder auf das Verhältnis der Verwaltungsträger untereinander beziehen.

4)Zum öffentlichen Recht gehört in erster Linie das Staatsrecht, das sich mit den Erscheinungsformen und Einrichtungen des Staates befasst.

5)Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in 5 grosse Hauptabschnitte gegliedert, die von Gesetzgeber «Bücher» genannt worden sind: I Allgemeiner Teil, II Recht der Schuldverhältnisse, III Sachenrecht, IV Familienrecht, V Erbrecht.

6)Der Allgemeine Teil enthält die Vorschriften, die für alle übrigen Bücher des BGB gelten.

7)Das Schuldrecht behandelt die Schuldverhältnisse (zwischen Schuldner und Gläubiger), die auf Vertrag (z. B. Kauf) oder unmittelbar auf Gesetz (z. B. beim Schadenersatz) beruhen können.

8)Der dritte Teil des BGB, der Regeln über die tatsächliche Sachherrschaft (Besitz), die rechtliche Sachherrschaft (Eigentum) sowie beschränkte dingliche Rechte (z. B. Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht) enthält, heisst das Sachenrecht.

9)Das Ehegesetz vom 6.7.1938 regelte das Recht der Eheschliessung und der Ehescheidung neu, das bisher im Familienrecht des BGB enthalten war. Nach dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe — und Familienrechts vom 14.6.1976 ist das Scheidungsrecht wieder in BGB geregelt.

10)Als Erblasser bezeichnet das Gesetz den Bürger, dessen Eigentum bei seinem Tod (Erbfall) auf den Erben übergeht.

Задания к тексту

1.Переведите текст без словаря.

2.Опираясь на материалы текста, заполните пропуски подходящими по смыслу словами.

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Немецкий язык для юристов

1)Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des einzelnen zu

__________.

2)Zum öffentlichen Recht gehören das Verfassungsrecht, _____,

______, ______, ______ und _____.

3)Das Privatrecht regelt _________ der einzelnen zueinander.

4)Zum Privatrecht gehören _____, __________ sowie ________.

5)Die Normen des bürgerlichen Rechts sind im ______ niedergelegt.

3. Переведите следующие фрагменты и составьте к каждому предложению по 2 вопроса на немецком языке письменно.

a)Zum Bereich des Privatrechts gehört auch das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute mit seinen Sondergebieten Wechsel — und Scheckrecht, Aktienrecht und Gesellschaftrecht. Daneben finden sich privatrechtliche Bestimmungen im Urheber — und Erfinderrecht und zum Teil in der Gewerbeordnung.

b)Einzelne Rechtsgebiete lassen eine strenge Trennung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht nicht zu. So sind z. B. im Arbeitsrecht und auch im Wettbewerbsrecht sowohl öffentlich-rechtliche wie privatrechtliche Vorschriften erhalten.

4. Опираясь на материалы текста и рис. 1, составьте диалоги о публичном и частном праве. Употребите следующие глаголы:

gehören (zu Dat.), einteilen (in Akk.), niederlegen (in Dat.), gelten (unter Dat.), umfassen, erhalten, enthalten, regeln.

5. Составьте сообщение о публичном и частном праве объемом 10–12 предложений на немецком языке (письменно и устно).

Text 2

Zweige der Gerichtsbarkeit

Das Grundgesetz enthält in einem besonderen Abschnitt (Art. 92ff.) verfassungsrechtliche Garantien für die rechtsprechende Gewalt. Diese

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Thema 4. Rechtssystem

ist nach Art. 92GG den Richtern anvertraut. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97GG). Die Rechtsrechung wird durch das Bundesverfassungsgericht, die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und die Gerichte der Länder asgeübt. Die Bundesgerichte ergeben sich aus Art. 95 und 96 GG. Es sind dies insbesondere das Bundespatentgericht (Art. 96Abs. 1GG) sowie die obersten Gerichtshöfe des Bundes: der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht.

Die rechtsprechende Gewalt ist nach der deutschen Gerichtsorganisation also aufgeteilt in eine Verfassungsgerichtsbarkeit und in fünf selbständige Gerichtsbarkeitszweige, an deren Spritze jeweils ein oberster Gerichtshof des Bundes steht:

a)die sogenannte ordentliche Gerichtsbarkeit, d. h. Zivil — und Strafgerichtsbarkeit mit Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (in Karlsruhe);

b)die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten (Verwaltungsgerichtshöfen) und dem Bundesverwaltungsgericht (in Berlin);

c)die Finanzgerichtsbarkeit mit Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (in München);

d)die Arbeitsgerichtsbarkeit mit Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht (in Kassel);

e)die Sozialgerichtsbarkeit mit Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht (in Kassel).

Die Gerichte der fünf Gerichtszweige sind an die gesamte Rechtsordungs gebunden, d. h. an die Verfassungen des Bundes und der Länder und die im Rang unter der Verfassungsstehenden Rechtsvorschriften (Gesetzte und Verordnungen). In der täglichen Praxis wenden sie in erster Linie das für sie jeweils einschlägige Gesetzes — und Verordnungsrecht an: also etwa das Zivilrecht, das Strafrecht, das Verwaltungsrecht, das Steuer — und Abgabenrecht, das Arbeits — und das Sozialrecht.

Die Verfassungsgerichtsbarkeit hat demgegenüber die Aufgabe, darüber zu wachen, dass alle staatlichen Organe die Verfassung beachten: das Grundgesetz und — für den Bereich eines jeden Bundeslandes — die jeweilige Landesverfassung.

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Verfassungs-

gerichte

der Länder

GerichtshöfeOberstedes Bundes

Bundes-

sozialgericht

GerichteerichtshöfeObersteder Länderdes Bundes

Landes-

sozialgerichte

 

 

Sozial-

gerichte

Sozial-

gerichtsbark

2.Рис.Отраслисудопроизводства

rganeO der

echtsprechungR

Bundes-Bundes- Bundes-

verwaltungsgerichtarbeitsgericht finanzhof

-Landes

arbeitsgerichte

 

 

Verwaltungs-Arbeits -

gerichtegerichte

Allgem.-ArbeitsVerwal- Finanz-

tungsgerichtsbarkgerichtsbarkeit gerichtsbark

 

 

 

 

 

 

 

- Finanz

gerichte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwal-

tungsgerichte

 

 

 

 

 

 

 

Bundes-

verfassungs-

gerichte

 

Bundes-

gerichtshof

 

Ober-

landesgerichte

Land-

gerichte

Amts-

gerichte

Ordentliche

Gerichtsbark

 

Thema 4. Rechtssystem

Слова к тексту

Gerichtsbarkeit f =, -en — 1) правосудие 2) подсудность, юрисдикция

freiwillige Gerichtsbarkeit — 1) добровольная подсудность 2) третейский суд, арбитраж

internationale Gerichtsbarkeit — деятельность международных судов

ordentliche Gerichtsbarkeit — обычное судопроизводство streitige Gerichtsbarkeit — спорная подсудность

in Strafsachen — подсудность по уголовным делам

die Gerichtsbarkeit ausьben — осуществлять правосудие Gerichtshof m -s, -hцfe — суд, судебная палата Gerichtsverfassungsgesetz n -(e) s, -e — закон о судоустройстве Gesetzesrecht n -es, -e — право, основанное на законодатель-

ных актах, статутное право

Verordnung f =, -en — предписание, постановление

unter der Verfassung stehende Rechtsvorschriften — правовое предписание подконституционного ранга

wachen — наблюдать, надзирать

einschlдgig — соответствующий, относящийся к делу

Лексико-грамматические упражнения

1. Переведите слова с общим компонентом:

a)das Bundesgericht, das Amtsgericht, das Landgericht, das Oberlandgericht, der Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht, das Oberverwaltungsgericht, das Landesarbeitsgericht, das Landessozialgericht;

b)die Verfassungsgerichtbarkeit, die Zivilgerichtsbarkeit, die Strafgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit;

c)das Zivilrecht, das Handelsrecht, das Patentrecht, das Sozialversicherungsrecht, das Steuerrecht, das Verwaltungsrecht, das Arbeitsrecht, das Strafrecht, das Völkerecht.

'

'!

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2. Переведите слова с общим компонентом:

a)das Bundesgericht, das Amtsgericht, das Landgericht, das Oberlandgericht, der Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht, das Oberverwaltungsgericht, das Landesarbeitsgericht, das Landessozialgericht;

b)die Verfassungsgerichtsbarkeit, die Zivilgerichtsbarkeit, die Strafgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit;

c)das Zivilrecht, das Handelsrecht, das Patentrecht, das Sozialversicherungsrecht, das Steuerrecht, das Verwaltungsrecht, das Arbeitsrecht, das Strafrecht, das Völkerecht.

3. Переведите на немецкий язык следующие термины:

суд первой инстанции (участковый суд); суд второй инстанции (земельный суд); Высший суд земель; Федеральный Верховный суд; Федеральный административный суд; Федеральный суд по трудовым спорам; Федеральный социальный суд; Федеральный финансовый суд; Высший административный суд земли; Социальный суд земли.

4. Переведите словосочетания с распространенным определением:

die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und Gerichte der Länder;

die nur dem Gesetz unterworfenen Richter;

die durch die Gerichte ausgeübte Rechtssprechung;

die im Rang unter der Verfassung stehenden Rechtsvorschriften; das für die Gerichte jeweils einschlägige Gesetzes — und

Verordnungsrecht;

die ordentliche aus der Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit bestehende Gerichtsbarkeit;

die die streitige und freiwillige Gerichtsbarkeit umfassende Zivilgerichtsbarkeit;

die nach Art. 92 GG den Richtern anvertraute rechtsprechende Gewalt.

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Thema 4. Rechtssystem

5. Переведите сложноподчиненные предложения с придаточными определительными.

1)In europдischem Mittelalter und in der frьhen Neuzeit war die Gerichtsbarkeit ein Recht bestimmter Personen oder Korporationen, welches diese auch verдussern oder als Lehen (ленное поместье) vergeben konnten.

2)Unabhängig von der weltlichen Gerichtsbarkeit existierte noch die kirchliche Gerichtsbarkeit, die nach dem kanonischen Recht urteilte.

3)Die Rechtsprechungsgewalt folgt aus der Souveränität des Staates und findet ihre Grenze im Völkerrecht, nach dem ein Staat Gerichtsbarkeit im Grundsatz nur innerhalb seines Staatsgebietes und gegenüber seinen «eigenen» Bürgern ausüben kann.

4)Dieser Grundsatz wird jedoch durch viele völkerrechtliche Verträge durchbrochen, die Gerichtszuständigkeiten in Fällen mit internationaler Berührung regeln.

5)Es gibt auch Einschränkungen der Gerichtsbarkeit im Inland, nach denen (§ 18–20 GVG) Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen oder Staatsgäste der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegen.

6. Переведите сложноподчиненные предложения с придаточным ограничительным с союзами soweit, sofern («в той мере, в какой», «поскольку», «если»).

Muster: Alle Staatsorgane sind verpflichtet, den Ausschüssen erforderliche Informationen zu erteilen, soweit sich aus dem Grundgesetz nicht anderes ergibt.

Все государственные органы обязаны предоставлять комитетам необходимую информацию, поскольку из основного закона ничего иного не следует.

1)Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmässige Ordnung oder das Sittengesetz verstösst.

2)Soweit nicht ein anderes Quorum (Zwei-Drittel-Mehrheit) ausdrücklich vorgeschrieben ist, ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Sitzungssaal anwesend ist.

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3)Zu einem Beschluss des Bundestages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt.

4)Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.

5)Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt.

6)Führen die Länder die Bundesgesetze im Auftrage des Bundes auf, so bleibt die Einrichtung der Behörden Angelegenheit der Länder, soweit nicht Bundesgesetze mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmen.

7)Für die Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit, sofern nicht im Grundgesetz etwas anderes bestimmt ist.

8)Ein nicht in vorgeschriebener Form abgeschlossener Vertrag ist nichtig, soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.

9)Sofern das Gesetz nicht ausdrücklich eine Form vorschreibt, können Rechtsgeschäfte formlos abgeschlossen werden.

Задания к тексту

1. Прочтите текст и ответьте на вопросы:

1)In welchem Artikel der Verfassung der BRD sind verfassungsrechtliche Garantien für die rechtsprechende Gewalt angegeben?

2)Wie heissen die Zweige der Gerichtsbarkeit in Deutschland?

3)Wie sind die obersten Gerichtshöfe des Bundes?

4)An welche Rechtsordnung sind die Gerichte der fünf Gerichtszweige gebunden?

5)Worin besteht die Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit?

2.Укажите в тексте сложноподчиненные предложения с придаточными определительными и переведите их.

3.Вставьте подходящие по смыслу слова:

1)Nach Art. 92 GG ist die rechtsprechende Gewalt den _________

anvertraut.

2)Die Richter sind ________ und nur dem _________ unterworfen.

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Thema 4. Rechtssystem

3)__________wird durch das Bundesverfassungsgericht, die Bundesgerichte und die Gerichte der _________ausgeübt.

4)Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind: der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht, der _________, das _________

und das Bundessozialgericht.

5)Die Gerichte der fünf Gerichtszweige sind an die ________

Rechtsordnung gebunden.

____________________________________________________________

Gesetz, gesamte, Richtern, Länder, die Rechtsprechung, Bundesfinanzhof, unabhängig, Bundesarbeitsgericht.

4. Выполните двусторонний перевод:

1) A. Wie wird die rechtsprechende Gewalt nach der deutschen Gerichtsorganisation aufgeteilt?

B. В рамках судоустройства ФРГ судебная власть подразделяется на конституционное судопроизводство и 5 самостоятельных отраслей судопроизводства.

2) A. Что включает в себя так называемое обычное судопроизводство?

B. Die sogenannte ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst Zivil — und Strafgerichtsbarkeit mit Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandgerichten und dem Bundesgerichtshof (in Karlsruhe).

3) A. Mit welchen Gerichten wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgeübt?

B. Административное судопроизводство осуществляется административными судами первой инстанции, Высшими административными судами земель и Федеральным административным судом (в г. Берлине).

4) A. Как осуществляется финансовое судопроизводство?

B. Der Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit ist anders als der der übrigen Gerichtsbarkeiten zweistufig. Jedes Bundesland hat ein Finanzgericht eingerichtet (Ausnahmen: Nordrhein-Westfalen drei, Bayern zwei). Als einziges Rechtsmittel kommt neben der Beschwerde noch die Revision in Betracht. Diese führt, wenn sie von den Finanzgerichten zugelassen wird, zum Bundesfinanzhof nach München.

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5) A. Welche Besonderheiten hat die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland?

B. Судопроизводство по трудовым спорам осуществляется в рамках закона о судах по трудовым спорам (Arbeitsgerichtsgesetz) от 1979 г. через суды первой инстанции, трудовые суды земель и Федеральный суд по трудовым спорам.

6) A. Как функционирует судопроизводство по социальным спорам в ФРГ?

B. Die Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Das erste Instanz ist das Sozialgericht (SG), Berufungs — und Beschwerdeinstanz — das Landessozialgericht (LSG) und Revisions — sowie Rechtsbeschwerdeinstanz — das Bundessozialgericht (BSG) mit Sitz in Kassel. Die Sozialgerichtsbarkeit richtet ihre sachliche Zuständigkeit an §51 des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit (SGG) aus.

Erläuterungen:

 

Rechtsmttel nî

бжалование

Beschwerde f

жалоба

Berufung f

апелляция, апелляционная жалоба,

 

кассация

Revision f

пересмотр дела

Rechtsbeschwerde f

жалоба, поданная на нарушение судом

 

в принятом им решении формального

 

или материального права.

5. Составьте на немецком языке небольшое сообщение

(10%12 предложений) об отраслях судопроизводства в ФРГ.

Text 3

Gerichte in Deutschland

Im Aufbau und Zuständigkeiten der Gerichte spiegeln sich der Umfang des modernen Rechts und das rechtsstaatliche Bedürfnis nach umfassendem Rechtsschutz wider. Entsprechend dem föderativen

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Thema 4. Rechtssystem

Charakter der Bundesrepublik Deutschland gibt es Gerichte des Bundes und der Länder. Die meisten Prozesse finden vor den Gerichten der Länder statt. Die Aufgabe der Bundesgerichte ist es vor allem, für eine einheitliche Rechtsprechung zu sorgen.

Innerhalb der einzelnen Gerichtszweige gibt es mehrere Instanzen, die einander über — bzw. untergeordnet sind. Die Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind — von unten nach oben — die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Obergerichtshof. Die übrigen Gerichtszweige sind dreistufig aufgebaut, mit Ausnahme der Finanzgerichtsbarkeit, die nur zwei Instanzen hat.

Die ordentlichen Gerichte sind zuständig zur Entscheidung in allen Strafverfahren und Streitigkeiten auf dem Gebiet des Zivilrechts, vor allem des bürgerlichenrecht und des Handelsrechts sowie in Angelegenheit der sogenannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Grundbuch-, Vormundschafts-, Nachlasssachen u. a.).

Die Verwaltungsgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art (soweit nicht eine gesetzliche Zuständigkeit anderer Gerichtsbarkeiten besteht, wie z. B. für das Sozialversicherungsrecht und das Steuerrecht). Sie gewähren dem Bürger Schutz im Verhältnis zu Verwaltungsbehörden.

Die Finanzgerichte sind zuständig bei Streitigkeiten zwischen dem Bürger und dem Staat über Steuern und Abgaben.

Die Arbeitsgerichte befassen sich mit Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis, mit Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien und mit Fragen des Betriebsverfassungsrechts, wie der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Betrieben.

Die Sozialgerichte entscheiden bei Streitigkeiten aus dem Bereich der Sozialversicherung, der Kriegsopferversorgung und des Kassenarztrechts.

Das Verfahrensrecht regelt die Einleitung des Gerichtsverfahrens, den Ablauf des Prozesses und die Beweiserhebung, das Zustandekommen des Gerichtsurteils und die Voraussetzungen für die Anrufung eines übergeordneten Gerichts nach ergangenem Urteil. Die Prozessbeteiligten haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein gerichtliches

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Немецкий язык для юристов

Urteil anzufechten und es durch ein Gericht der höheren Instanz nachprüfen zu lassen.

Die wichtigsten Rechtsmittel, die den Prozessbeteiligten dafür Verfügung stehen, sind die Berufung und die Revision. Bei der Berufung wird die angefochtene Gerichtsentscheidung von der höheren Instanz sowohl hinsichtlich des Sachverhalts als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten überprüft, also im ganzen neu aufgerollt. Bei der Revision hingegen wird der Sachverhalt nicht erneut überprüft; es wird nur geprüft, ob das untergeordnete Gericht das Recht im betreffenden Fall richtig angewandt hat. Revisionsgerichte sind in der Regel die obersten Gerichtshöfe eines jeden Gerichtszweiges.

Die Revisionstätigkeit der obersten Gerichte dient der Vereinheitlichung der Gesetzesauslegung und damit der gleichen Anwendung des geltenden Rechts.

Слова к тексту

Grundbuchsache f =, — en — дело, связанное с земельной собственностью

Nachlass m -es, — lдsse — наследство Abgabe f =, -en — сбор, пошлина, выплата

Kassenarztrecht n -(e) s,-e — право, регулирующее отношения между врачом и больничной кассой (фондом медицинского страхования)

Arbeitsverhдltnis n -es — трудовые отношения Verfahren n -s, = — процесс, дело (судебное)

das Verfahren einleiten — начать производство по делу, возбудить дело

Ablauf m -es, -lдufe — ход, течение

Beweiserhebung f =, -en — получение (сбор) доказательств Urteil n -s, -e — приговор

Zustandekommen n -s, = — осуществление Gesetzesauslegung f =, -en — толкование закона die Anrufung des Gerichts — обращение в суд

Tarifvertragspartei f =, -en — сторона в коллективном (трудовом) договоре

Thema 4. Rechtssystem

Betriebsverfassung f =, -en — положение о предприятии, устав предприятия

aufrollen — запускать, развертывать anfechten (o, o) — обжаловать

nachprьfen — пересматривать, перепроверять unterorden — подчинять

Лексико-грамматические упражнения

1. Переведите сложные существительные с общим компонентом:

Mdie Strafsache, die Grundbuchsache, die Vormundschaftssache, die Nachlasssache, der Sachverhalt;

Mder Rechtsschutz, das Rechtsmittel, die Rechtssprechung, das Handelsrecht, das Sozialversicherungsrecht, das Steuerrecht, das Kassenarztrecht;

Mdas Strafverfahren, das Gerichtsverfahren, der Verfahrensablauf, die Verfahrenseinleitung, das Verfahrensrecht, die Verfahrensvorschrift.

2. Переведите словосочетания

а) с Partizip II в функции определения:

die untergeordneten Instanzen, das übergeordnete Gericht, die angefochtene Gerichtsentscheidung, der erneut überprüfte Sachverhalt, die sogenannte Freiwillige Gerichtsbarkeit;

b) с Partizip I в функции определения:

der umfassende Rechtsschutz, im betreffenden Fall, das geltende Recht, das einleitende Verfahren, der entsprechende Charakter;

c) с глаголом в неопределенной форме:

vor den Gerichten der Länder stattfinden, für eine einheitliche Rechtsrechung sorgen, über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten entscheiden, den Schutz im Verhältnis zu Verwaltungsbehörden gewähren, sich mit Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sich mit Fragen des Betriebsverfassungsrechts befassen, den Ablauf des Verfahrens regeln, den Prozessbeteiligten zur Verfügung stehen, das Recht im betreffenden Fall richtig anwenden, der Vereinheitlichung der Gesetzesauslegung dienen.

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