
- •Рекомендовано
- •Isbn 5-89191-038-1 © Брандес м.П., Провоторов в.И, 1999,2001
- •Введение
- •Часть I
- •1. Что такое перевод?
- •2. Что переводит переводчик?
- •3. Словесное произведение. Определение
- •4. Форма словесного произведения как объективность коммуникативного содержания
- •5. "Жанр" и "стиль" — два вида коммуникативной целостности словесного произведения. Словесное произведение как функциональный объект и как малая функциональная система
- •6. Большая функциональная система словесного произведения
- •7. Большая функциональная система как информационно-стилистическое пространство
- •8. Кибернетическая система словесного произведения как интегрирующая большую и малую функциональные системы
- •8.1. Функционально-кибернетическая система словесного произведения как конструкт (синтаксический аспект системы)
- •9. Содержательно-информационные аспекты кибернетической системы словесного произведения
- •10. Функционально-кибернетическая система словесного произведения как коммуникат
- •Часть II
- •60 Tips für einen
- •Immobilien: Der sicherste Weg zu Wohlstand
- •90% Aller Millionäre wurden reich durch Immobilien-Besitz
- •Gratis-Abrufcoupon
- •2. Речевые жанры как функциональный объект, реализуемый в функциональной системе официально-делового стиля
- •Wer sorgt für Strom im Raumschiff
- •3. Коммуникативно-речевая конструкция жанров, функционирующих в письменной разновидности официально-делового общения
- •(A) studienordnung
- •§ 1. Gegenstand und Geltungsbereich der Studienordnung
- •§ 2. Regelstudienzeit. Gliederung des Studiums, Studienbeginn
- •§ 3. Studienvoraussetzungen
- •§ 5. Studieninhalte und -formen
- •Rechter Bodensatz
- •5. Кибернетическая конструкция как способ интеграции официально-деловых речевых жанров и официально-деловой системы функционирования
- •Rotkäppchen auf Juristendeutsch
- •Научно-технический стиль
- •1. Научно-технический стиль как система функционирования научно-технических речевых жанров
- •2. Типовые лингвистические характеристики научно-технического функционального стиля
- •Computer Mit Weltwissen gefüttert
- •3. Речевые жанры как функциональные объекты, соотносимые с функциональной системой научно-технического стиля. Письменная разновидность
- •4. Речевые жанры, соотносимые с устной разновидностью научно-технического функционального стиля
- •5. Кибернетическая конструкция как способ интеграции научно-технических речевых жанров и научно-технического функционального стиля
- •1. Газетно-публицистический стиль как система функционировании общественно-политических речевых жанров
- •2. Речевые жанры как функциональные объекты, соотносимые с функциональной системой газетно-публицистического стиля. Монологическая разновидность
- •2.1. Информационный подтип публицистической функции и соответственно информационный подтип текста.
- •V.Guryevich, Moscow News
- •InterServices (debis), Berlin
- •800 Millionen Menschen unterernährt
- •1.) Zusammenfassung:
- •2.) Aufmacher:
- •3.) Innenpolitische Themen:
- •4.) Außenpolitische Themen;
- •5.) Deutschland;
- •2.3. Художественно-публицистическая функция и соответствующий ей подтип текста газетно-иублицистического стиля
- •3. Диалогические речевые жанры газетно-публицистического функционального стиля
- •4. Ораторский подстиль газетно-публицистического функционального стиля
- •К участникам форума
- •2. Стиль бытового общения как среда функционирования бытовых речевых жанров
- •3. Речевые жанры, соотнесенные с обиходным функциональ ным стилем
- •4. Типовые особенности языка текстов обиходного функцио нального стиля
- •1. Литературно-художественный стиль как система функционирования художественных произведений
- •2. Типовые особенности языка художественной литературы
- •3. "Образ автора" как заместитель речевого жанра в художественно-прозаическом произведении
- •3.1. Речевой полифонизм художественного повествования
- •3.2. Жанровое содержание процесса художественного повествования
- •3.3. Композиция жанрового содержания повествования как горизонтальная структура кибернетической системы функционирования произведения
- •Часть III
- •Vorhersage bis Freitag
- •Galerie des Schreckens
- •Malaria vom Flugplatz
- •Optimismus als Lebensmotto
- •Die mageren Jahre der Beamten
- •Dichterlesung
- •Wagner-Wochenende
- •Vorbemerkung
- •BAfdG im Überblick Welche Aufgabe hat das bAföG?
- •Staatsangehörigkeit
- •Eignung
- •Abschnitt l Förderungsfähige Ausbildung
- •§ 2 Ausbildungsstätten
- •§ 3 Fernunterricht
- •§ 4 Ausbildung im Inland
- •§ 5 Ausbildung im Ausland
- •§ 6 Förderung der Deutschen im Ausland
- •§ 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
- •«Komma muß bleiben»
- •Kostspieliger Unsinn
- •«So überflüssig wie ein Kröpf»
- •Das Land ist entkräftet
- •Viele spielen das Spiel von gestern
- •Wer ändern hilft, fühlt Liebe
- •Das Mädchen wird gefährlich
- •Frau Meyer muß es wissen
- •Alles Gelaber oder was?
- •Trendwörter von a bis z
- •Europa spricht Deutsch
- •Nichts Neues im Netz
- •Der Wodka ist verrottet
- •Das Thema: Eine Geschichte.
- •Содержание
- •Часть I
- •Часть II
- •Маргарита Петровна Брандес Валерий Иванович Провоторов
- •Часть III
Vorbemerkung
Diese Broschüre soll Auszubildenden an Schulen und Hochschulen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und die das BAföG ergänzenden Rechtsverordnungen geben.
Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem einzelnen — selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet—die Ausbildung ermöglicht, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat. Das BAföG ist zusammen mit dem durch das Jahressteuergesetz 1996 deutlich erhöhten Kindergeld und den steuerlichen Entlastungen durch Kinder— und Ausbildungsfreibeträge eine Maßnahme des Familienleistungsausgleichs.
Mit dem 18. Änderungsgesetz zum BAföG ist die finanzielle Situation der geförderten Auszubildenden durch Anhebung der Freibeträge und Anpassung der Sozialpauschalen zum Herbst 1996 weiter verbessert und die Studienabschlußförderung bis zum Jahr 1999 verlängert worden.
Als erster Schritt einer notwendigen Strukturreform des AusbildungsfÖrderungsrechts wurde als zusätzliche Förderungsart für Zusatz- und Zweitausbildungen, Ausbildung nach Fachrichtungswechsel sowie bis auf wenige Ausnahmen bei Förderung nach Überschreiten der
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Förderungshöchstdauer ein verzinsliches Bankdarlehen, das von der Deutschen Ausgleichsbank ausgezahlt wird, eingeführt.
Weitere Informationen sowie die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung, die Sie individuell beraten und über Ihren BAföG-Antrag entscheiden.
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BAfdG im Überblick Welche Aufgabe hat das bAföG?
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg und Sicherheit. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich.
Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.
Ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:
Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt?
Diese Broschüre möchte Ihnen einen ersten Überblick geben, ob, unter welchen Voraussetzungen und ggf. in welcher Höhe ein Förderungsanspruch nach dem BAföG besteht. Sie kann jedoch nicht auf jede Einzelheit eingehen. Sollten Sie daher noch Fragen haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, erteilen Ihnen die Ämter für Aus-bildungsförderung gerne weiter Auskunft.
Welche Ausbildung ist förderungsfähig?
-> § 2 BAföG
Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
l. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real—und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10,
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Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. В. Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10,
Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluß (z.B. als «Staatlich geprüfter Techniker») vermitteln,
Fach— und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendreal-schulen, Abendgymnasien und Kollegs,
Höheren Fachschulen und Akademien,
Hochschulen.
Beachte:
Ein Schüler, der eine der in den Nummern l bis 3 genannten Schulen besucht, erhält nur dann Förderung, wenn er nicht bei den Eltern wohnt und notwendig auswärtig untergebracht ist. Ein Schüler ist notwendig auswärtig untergebracht, wenn
von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte — z. В. wegen der Entfernung — nicht erreichbar ist,
er einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war,
er einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen — sogenannte Ausbildungen im dualen System — können nach dem BAföG nicht gefordert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.
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Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, Eignung und ein bestimmtes Höchstalter.